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Selbstverkauf an Buchhandlungen?

BeitragVerfasst am: 27.12.2009, 07:55
Hier im Forum las ich schon öfters, dass Autoren ihre Bücher selbst bei Buchhandlungen “vermarkten”.

Mich würden dazu die folgenden Punkte besonders interessieren. Trotz meiner Suche konnte ich dazu leider bisher noch keine Angaben im Forum finden. Falls jemand konkrete Erfahrungen gemacht hat würde ich mich über eine Antwort sehr freuen.

1. Wie funktioniert der Selbstabsatz über eine Buchhandlung?
2. Machen die Buchhandlungen so etwas gerne oder muss man quasi betteln, damit man dort seine Bücher verkaufen kann. (Wichtigste Frage)
3. Gibt es evtl. Unterschiedliche Modelle (Kommissionsverkauf …).
4. Wie stellt man den Erstkontakt am besten her? Geht man z.B. mit einem Koffer voller Bücher einfach hin oder ist eine tel. Absprache besser?

Eric
 
  Eric Bergen 
 
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BeitragVerfasst am: 27.12.2009, 08:37
Hallo Eric!

Das ist von Buchhändler zu Buchhändler sehr verschieden.

Ein starkes Interesse daran darfst Du Dir nicht erhoffen.

Große Buchhandlungen übernehmen Bücher nur auf Rechnung zu
üblichen Rabatten. Wenn Du Deine Bücher in größeren Mengen
absetzen möchtest, bedarf es eines Gewerbescheines und
einer Gewerbeanmeldung beim Finanzamt.

Kleine Buchhandlungen, noch dazu jene, bei denen Du viel-
leicht auch Kunde oder zumindest persönlich bekannt bist,
übernehmen mitunter einige Exemplare auf Kommission
und auch ohne Rechnung.

Es ist dies jedoch meistens ein
Entgegenkommen, das für den Buchhändler bzw. den
Verkäufern Mehrarbeit bedeutet.

Denn dann scheinen Deine
Bücher und deren Umsatz in der Buchhaltung nicht auf,
weil der Betrag für jedes Buch "an der Kasse vorbei" einge-
hoben wird und der Erlös Dir danach bar ausbezahlt wird.

Besonders nette Buchhändler verzichten dabei meistens
sogar auf einen Rabatt. Das funktioniert aber bloß im lo-
kalen, bestenfalls auch im regionalen Bereich.

Diese Angaben beziehen sich auf Buchhandlungen in
Österreich. Aber in Deutschland dürfte es wohl ähnlich
laufen.

Jedenfalls wünsche ich Dir den erhofften Erfolg.

Gruß aus der Steiermark!
Hans

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BeitragVerfasst am: 28.12.2009, 13:46
Hallo Hans,
danke für die vielen Antworten!

Vielleicht meldet sich ja noch jemand aus Deutschland.
Falls die Situation in Deutschland ähnlich ist, was ich annehmen, kommt der Selbstverkauf an Buchhandlungen für mich nicht in Frage.
Eric
 
  Eric Bergen 
 
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BeitragVerfasst am: 28.12.2009, 14:22
Hallo Eric.
Also, ich bin einfach bei uns die die Lokale Buchhandlung gegangen und habe einfach angefragt, ob es okay wäre, wenn ich ein paar meiner Exemplare bei ihnen auslegen und zum Verkauf anbieten könnte.
Die haben sie dann als Kommision verkauft. Allerdings haben die Mietgebühren für ihre Regalfläche genommen. Das entsprach etwas 5 Euro Pro Buch.

Ich muss dabei sagen, dass ich eigentlich auch Stammkunde in der Buchhandlung bin. Von etwas müssen die ja auch leben.
Eine etwas größere Buchhandlung anzusprechen traue ich mir nicht, da ich nicht weiß, was die für Gebühren nehmen.

Das war bisher meine Erfahrung.

L.G.
Sören.

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BeitragVerfasst am: 29.12.2009, 21:45
lieber eric,
also ich (autorin aus deutschland) habe es so gemacht:

- anruf bei allen örtlichen buchhandlungen. mir den / die verantwortlichen für den einkauf geben lassen. mein buch telefonisch vorgestellt, dargelegt, was mein buch auszeichnet, und warum es für die leserschaft von interesse sein könnte. rabatte erklärt und auf das rückgaberecht hingewiesen. ALLE haben 2 - 5 exemplare schon telefonisch bestellt.

- am nächsten tag bin ich mit meinem "köfferchen" vorbeigegangen, habe die rechnung abgegeben und die bücher geliefert.

meine vorteile sind allerdings:
- lokaler bezug (urban-fantasy mit bezug auf würzburg)
- ich bin neben meiner hobbyschriftstellerei auch ladenbesitzerin, und kann von daher rechnungen mit ausgewiesener mwst ausstellen. das kam sehr gut an.

zudem war ein vorteil, dass ich anbot, die bücher bei nichtverkauf zurückzunehmen. das kann man nämlich nicht, wenn man als buchhändler direkt über bod oder libri bestellt.
mein band 1 steht in 4 würzburger buchhandlungen. nur bei einer buchhandlung musste ich meine bücher wieder abholen, da in 6 monaten kein einziges verkauft worden war. das ist zwar bitter für mich, aber ich sehe das als geschäftsfrau: in einem gemüseladen kann man eben keine schwimmflossen verkaufen. und wenn eine buchhandlung v.a. klassiker und schulbücher verkauft, dann paßt mein buch eben auch nicht ins sortiment.

ich gewähre 25% rabatt. das kann ich mir aber nur leisten, wenn ich die mindestmenge von 200 büchern bei bod einkaufe. nur dann bekomme ich selbst einen vernünftigen rabatt.

viel erfolg wünsche ich dir mit deinem klinkenputzen dozey

ursula

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BeitragVerfasst am: 29.12.2009, 23:23
Sören hat Folgendes geschrieben:
... Allerdings haben die Mietgebühren für ihre Regalfläche genommen. Das entsprach etwas 5 Euro Pro Buch.


shocked eyes

Also das ist ja absolut unverschämt von der Buchhandlung.
Das würde ich einem Reporter melden, sowas muss in die Zeitung! Twisted Evil
Was für eine Abzocke.
 
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BeitragVerfasst am: 30.12.2009, 11:52
fasanthiola hat Folgendes geschrieben:
zudem war ein vorteil, dass ich anbot, die bücher bei nichtverkauf zurückzunehmen. das kann man nämlich nicht, wenn man als buchhändler direkt über bod oder libri bestellt.


Das war früher mal so. Soweit ich mich erinnern kann, wurde das geändert und Libri nimmt die Bücher zurück.


Ja, malschaun, bei den fünf Euro pro Buch Regalmiete musste ich auch erst einmal schlucken. Da würde ich ja pro Buch drauflegen. Laughing


@ Eric
Jede Buchhandlung entscheidet selbst. Die beiden hier im Ort nehmen keine Bücher von "Hobbyautoren" an. Wenn Nachfrage da ist, bestellen sie selbst bei ihrem Großhändler, da müssen sie sich nicht um direkten Kontakt zum Verlag oder Rechnungsüberweisungen kümmern. Wenn der Großhändler ein BoD-Buch nicht aufgelistet hat, dann wird dem Kunden eben gesagt, dass es das Buch gar nicht gibt. So einfach ist das. blink
In dem kleinen Buchlädchen, in dem ich tätig bin, nehmen wir die Bücher von lokalen Autoren ein halbes Jahr ins Programm - ohne Regalmiete. Wink
Man kann das alles nicht verallgemeinern. Es hängt wahrscheinlich auch vom Tagesgemütszustand des Zuständigen der Buchhandlung ab.
Du solltest es versuchen und fragen. Ich wünsche Dir viel Erfolg dabei.

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Liebe Grüße
Christel

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BeitragVerfasst am: 30.12.2009, 11:58
'große Verlage können Regal- und Tischflächen mieten', wie auch auf den Messen,
darum gibt es manche Buchtitel wohl auchin großer Menge...,
wie Lebensmittelfirmen auch ihre persönlichen Einräumer in manchen Läden haben.
cool

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BeitragVerfasst am: 30.12.2009, 12:06
Bärentante hat Folgendes geschrieben:
fasanthiola hat Folgendes geschrieben:
zudem war ein vorteil, dass ich anbot, die bücher bei nichtverkauf zurückzunehmen. das kann man nämlich nicht, wenn man als buchhändler direkt über bod oder libri bestellt.


Das war früher mal so. Soweit ich mich erinnern kann, wurde das geändert und Libri nimmt die Bücher zurück.


... das hat sich aber anscheinend nicht herumgesprochen. zB beim hugendubel wissen sie das noch nicht!

lg
ursula

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BeitragVerfasst am: 30.12.2009, 12:45
Ein positives Echo habe ich hier bei den Borkumer Buchhändlern bekommen, wenn eine Lesung von mir bevorstand. Dann haben sie sogar ein großes Plakat ins Fenster gehängt und durchschnittlich zehn Bücher ohne Kostenberechnung in Kommission benommen. Fein was?

Viel Glück!

Felix

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BeitragVerfasst am: 07.02.2010, 16:20
Ich durfte bei meiner Stammbuchhandlung 10 Bücher auslegen. Noch dazu an der Theke, also gut sichtbar für jeden Kunden.
Meine Buchhändlerin ist mit 10% vom Verkaufspreis (allerdings vor Umsatzsteuer) zufrieden. So bleibt mir immer noch eine kleine Gewinnspanne.
Scheinbar habe ich Glück gehabt, wenn ich die Beiträge hier so lese.

Nun aber meine Frage:
gibt es Vorlagen für die Rechnung, die meine Buchhändlerin für ihre Buchführung braucht?

Vielleicht hat ja jemand von den alten Hasen Erfahrung und kann mir weiterhelfen. Danke schonmal!

Grüße an alle,
Marion
 
  Marion 
 
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BeitragVerfasst am: 07.02.2010, 16:30
Marion hat Folgendes geschrieben:


Nun aber meine Frage:
gibt es Vorlagen für die Rechnung, die meine Buchhändlerin für ihre Buchführung braucht?

Grüße an alle,
Marion


Anforderungen an eine Rechnung
http://www.iyotta.de/index.php/unternehmensfuehrung/rechtliches/133-unternehmensfuehrung-recht/222-ordnungsgemaesse-rechnungen-gesetzliche-anforderungen.html

Falls Betrag unter 150 Euro siehe dort Pkt. 6 (Kleinbetragsrechnung)
 
  holz 
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BeitragVerfasst am: 07.02.2010, 16:38
Eric Bergen hat Folgendes geschrieben:
Hallo Hans,
danke für die vielen Antworten!

Vielleicht meldet sich ja noch jemand aus Deutschland.
Falls die Situation in Deutschland ähnlich ist, was ich annehmen, kommt der Selbstverkauf an Buchhandlungen für mich nicht in Frage.
Eric


Das sieht in etwa so aus:

- Buchhandlung kontaktieren
- Für das eigene Buch werben
- Konditionen aushandeln
- - Abnahmekonditionen (Kauf oder Kommission)
- - Mindestabnahme bei Bestellung des Buchhändlers (Stückzahl)
- - Einnahmebeteiligung des Buchhändlers (ca. 30 bis 40% von VK-Preis)
- - Rücksendekonditionen bei Nichtverkauf im Kommissionsfall (6 Monate, wenn Buch noch eingeschweißt; keine Berechnung)

... und das war's.

Beispiel:
Buch von 180 Seiten kostet 11,90 € (Preisvorschlag BoD)
Abnahmepreis für Autor bei BoD bei 100 Stück: 6,55 €

Angebot an Buchhändler: auf Kommission mit 30% für den Händler

Abrechnung mit Buchhändler: 8,33 € je Exemplar
Zusätzlich Versandkosten (Paket bis 5 kg): 6,90 €
bei 10 Stück also 0,69 € je Buch

Macht Ertrag von etwas mehr als 1 €



Grüße
Siegfried

_________________
Grüße
Siegfried

***
Hartmut Dühr - Ergebung ohne Widerstand
ISBN 978-3-8423-3030-6
***
»Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein« (Hans Rosenthal)
 
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BeitragVerfasst am: 07.02.2010, 20:32
@holz

Danke. Der Link hat mir weitergeholfen.

Grüße,
Marion
 
  Marion 
 
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