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Stornierung Neuauflage möglich?

BeitragVerfasst am: 07.03.2010, 04:38
Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe eine Neuauflage meines Buches gemacht, jetzt aber gemerkt, dass ich die Neuauflage nochmal überarbeiten muss, da noch Fehler drinne sind:

1) Kann ich die Neuauflage noch stornieren (Status ist derzeit noch in Berarbeitung)? Wie storniere ich am schnellsten? Projekt löschen bei bod classic löscht ja leider nicht meinen auftrag wie ich sehe.

2) Erhalten die Leute, die das Buch bisher bestellt haben die neue entgültige oder vorherige Auflage, wenn ich am Montag gleich die entgültige neue Fassung hochlade mit gleicher isbn (Buch wurde Freitag bestellt aber noch nicht gedruckt/versendet soweit ich vermute)

lg
marcus
 
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BeitragVerfasst am: 07.03.2010, 10:40
So lange der Auftrag in Bearbeitung ist, ist noch nichts verloren. Schließ ihn einfach noch nicht ab, mach deine Korrekturen und Überarbeitungen zu Ende, und dann irgendwann -
So lange du den Button für die Kleinbestellungen auf der letzten Seite nicht gesehen hast, ist der Auftrag noch nicht abgeschickt, muß also auch nicht storniert werden.
(Wenn du den Dateiupload meinst: Auch wenn du schon Häkchen für Okay gesetzt und gespeichert hast, kannst du immer noch neu drüberladen.)

Käufer bekommen die neue Auflage, wenn du von BoD die Mail hast, daß das Buch freigegeben ist. Nicht vorher.

My.

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BeitragVerfasst am: 07.03.2010, 13:47
leider hab ich den auftrag aber schon abgeschickt.
kann ich trotzdem noch eine neue dateiversiion hochladen?

Der Button für Kleinbestellung ist leider da....aber das ganze Projekt wie gesagt noch in Bearbeitung da erst nachts am 6.3. abgeschickt wurde.

was mache ich jetzt? Sad

lg
marcus
 
  marcusf86 
 
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BeitragVerfasst am: 07.03.2010, 13:51
Hallo,

ich würde mich so schnell wie möglich direkt an BoD wenden. Vielleicht sind die Mitarbeiter so nett und stoppen Dein Projekt.

Viele Grüße
Cornelia

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BeitragVerfasst am: 07.03.2010, 14:02
Gut dann rufe ich morgen früh um 9uhr gleich an. Vorher ist ja keiner erreichbar laut Bandansage.
Ich hoffe, dass ich Glück haben werde...
lg
marcus
 
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BeitragVerfasst am: 07.03.2010, 18:39
Achso, es war bei DIR noch in Bearbeitung, nicht bei BoD. Hatte ich mißverstanden. Ja. Da gibt es nur die Möglichkeit eines Telefonates - ansonsten: die neuen Vorlagen (neue Auflagen kannst du ja immer wieder machen) hinterher laden und die 39 Euro als Lehrgeld verbuchen.

My.

[Mir fällt grad ein netter T-Shirt-Spruch dazu ein ...]

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BeitragVerfasst am: 15.04.2010, 08:20
Moin zusammen.

Hatte soeben repräsentatives Problem: Wollte Kosten vergleichen und habe das falsche Paket gewählt. Auftrag abgeschickt und gemerkt, okay, das wolltest du so jetzt aber nicht.

Die Dame am Telefon sagt, was online in Auftrag gegeben wurde, könne angeblich nicht storniert werden.

Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht? Wie sieht das rechtlich aus, frage ich mich da?
 
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BeitragVerfasst am: 16.04.2010, 06:43
Hallo Wesa,

Wesa hat Folgendes geschrieben:
Die Dame am Telefon sagt, was online in Auftrag gegeben wurde, könne angeblich nicht storniert werden.


Können sollte schon gehen, aber es ist mit Sicherheit aufwendig.

Zitat:
Wie sieht das rechtlich aus, frage ich mich da?


Du hast einen Auftrag erteilt. Wäre es anders, würde BoD nie zu seinem Geld kommen, denn warum sollte sonst jemand bezahlen?

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 16.04.2010, 08:40
Ich habe den Auftrag DIREKT storniert. Warum sollte es bei jedem anderen Anbietr in D möglich sein und nur BoD dieses Privileg behalten dürfen?

Weiß jemand, wo ich die AGB finde oder ist das richtig so, dass man die nicht bekommen soll? Per Mail habe ich nämlich keinerlei Antwort erhalten.
 
  Wesa 
 
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BeitragVerfasst am: 16.04.2010, 10:05
Hallo Wesa,

Wesa hat Folgendes geschrieben:
Ich habe den Auftrag DIREKT storniert. Warum sollte es bei jedem anderen Anbietr in D möglich sein und nur BoD dieses Privileg behalten dürfen?


Sorry, aber das glaube ich dir nicht. Du willst tatsächlich bei Hunderten von Anbietern falsche Aufträge erteilt und dann storniert haben?

Zitat:
Weiß jemand, wo ich die AGB finde oder ist das richtig so, dass man die nicht bekommen soll? Per Mail habe ich nämlich keinerlei Antwort erhalten.


Die notwendigen Informationen findest du auf der BoD-Homepage. Ist ein Punkt nicht geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. AGB sind empfehlenswert, aber keineswegs Vorschrift.

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 16.04.2010, 14:15
hawepe hat Folgendes geschrieben:
Hallo Wesa,

Wesa hat Folgendes geschrieben:
Ich habe den Auftrag DIREKT storniert. Warum sollte es bei jedem anderen Anbietr in D möglich sein und nur BoD dieses Privileg behalten dürfen?


Sorry, aber das glaube ich dir nicht. Du willst tatsächlich bei Hunderten von Anbietern falsche Aufträge erteilt und dann storniert haben?




Bitte wo habe ich das gesagt?
Generell ist es nirgends ein Problem, einen Auftrag stornieren zu lassen, wenn die Meldung wenige Sekunden nach Auftragsvergabe eintrifft.
Nur bei BoD soll das angeblich nicht gehen.

Aber das werden wir sehen.

Zu den AGBs ist nur das hier zu finden: http://www.bod.de/index.php?id=nutzungsbedingungen



Warum soll es bei BoD kein Widerrufsrecht geben?
 
  Wesa 
 
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BeitragVerfasst am: 16.04.2010, 15:49
hawepe hat Folgendes geschrieben:
Sorry, aber das glaube ich dir nicht. Du willst tatsächlich bei Hunderten von Anbietern falsche Aufträge erteilt und dann storniert haben?

Wesa hat Folgendes geschrieben:
Bitte wo habe ich das gesagt?


Genau genommen hier:

Wesa hat Folgendes geschrieben:
Warum sollte es bei jedem anderen Anbietr in D möglich sein ...


Und Heinz war noch sparsam ... es gibt bestimmt Hunderttausende Anbieter, bei denen man stornieren kann.

Wesa hat Folgendes geschrieben:
Generell ist es nirgends ein Problem, einen Auftrag stornieren zu lassen, wenn die Meldung wenige Sekunden nach Auftragsvergabe eintrifft.


Das ist Deine Meinung und Dein Wunschdenken, aber nicht unbedingt die Realität. Im Vertragsrecht geht man davon aus, dass die Beteiligten sich über ihre Handlungen im Klaren sind. Geschäftsgrundlage sind nun mal Willenserklärungen und keine Absichtserklärungen.

Wesa hat Folgendes geschrieben:
Warum soll es bei BoD kein Widerrufsrecht geben?

Du kennst den Unterschied zwischen Storno und Widerruf?


Nichtsdestotrotz solltest Du lieber noch einmal mit BoD direkt sprechen und Deinen Frust nicht im Forum auslassen. Fehler macht jeder mal ... auch BoD. Ich bin sicher, dass es eine Regelung geben wird. Ich habe BoD bislang immer als sehr kooperativ kennengelernt.

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LG - matthias

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BeitragVerfasst am: 16.04.2010, 20:20
[quote="mtg"]
hawepe hat Folgendes geschrieben:
Sorry, aber das glaube ich dir nicht. Du willst tatsächlich bei Hunderten von Anbietern falsche Aufträge erteilt und dann storniert haben?

Wesa hat Folgendes geschrieben:
Bitte wo habe ich das gesagt?


Genau genommen hier:

Wesa hat Folgendes geschrieben:
Warum sollte es bei jedem anderen Anbietr in D möglich sein ...


Wenn man das so interpretieren will...


Ich habe schon mit BoD gesprochen. Mails geschrieben und angerufen. Mail: Keine Antwort. Telefon: Nö, wenn ich das online in Auftrag gegeben hätte, würde das ins automatische System gehen und sie könne das nicht aus dem System herausnehmen.

Richtig, Fehler macht jeder mal, ich auch. Und ich möchte diesen Fehler rückgängig machen.

Aber ich kann ja verstehen, dass der Auftrag einfach zu interessant ist...
 
  Wesa 
 
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BeitragVerfasst am: 16.04.2010, 20:53
Hallo Wesa,

Wesa hat Folgendes geschrieben:
Aber ich kann ja verstehen, dass der Auftrag einfach zu interessant ist...


Jeder möchte alles so billig wie nur möglich haben. Das geht aber nur wahlweise durch Ein-Euro-Jobber oder die Automatisierung möglichst aller Prozesse. Der Nachteil vollautomatisierter Prozesse ist leider, dass manuelle Eingriffe sehr aufwendig sind.

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 17.04.2010, 09:06
Hallo,

in Buchvertrag steht zum Widerufsrecht folgendes:

"(...)
BoD weist den Vertragspartner ausdrücklich darauf hin, dass weder hinsichtlich dieses Buchvertrages noch hinsichtlich des Autorenvertrages ein Widerrufsrecht i. S. d. §§312d, 355 BGB besteht, weil es sich bei den von BoD für den Vertragspartner hergestellten BoD-Titeln um individuell nach den Wünschen des Vertragspartners hergestellte Produkte handelt. In diesen Fällen ist das Widerrufsrecht gemäß §312d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.
(...)"

Viele Grüße
Cornelia

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