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Titelcover mit Bild von istockphoto

BeitragVerfasst am: 08.10.2011, 17:21
Hallo!
Bin ganz neu hier und gerade dabei, mein erstes Buch fertigzustellen. Habe als Coverbild ein Foto von istockphoto gekauft mit Standardlizenz. Beim nochmaligen Lesen ist mir aufgefallen, dass die Lizenz zwar einerseits für Bücher bis zu einer Auflage von 500.000 Stück gilt, aber unter der Rubrik "Lizenzbeschränkungen" stehen "Print-on-demand-Artikel". Bedeutet das, dass ich das gekaufte Foto nicht verwenden kann? Confused

Außerdem ist es so, dass ich nur einen Ausschnitt aus dem Gesamtbild verwenden will (Route 66-Schild). Darf ich das einfach, oder muss ich da beim Fotografen nachfragen?
 
  Mackeck 
 
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BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 08:45
Da wirst Du beim Fotografen nachfragen müssen.

Nichts wäre fataler, wenn Dein Buch auf den Markt kommt und jemand Dich auf so hohe Lizenzgebühren verklagt, dass Du in Schwierigkeiten gerätst.

Ich rate allerdings wegen der häufig wechselnden Lizenzbestimmungen bei Fotodiensten immer, sich mit dem Fotografen selbst auseinanderzusetzen oder ganz auf solche Fotos zu verzichten. So nehme ich ohne Ausnahme eigenes Material bzw. habe einen eigenen Vertrag mit Fotografen und Zeichnern.

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BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 10:55
Ich kann CeKaDo nur zustimmen. Lass dei Finger von professionallen Bildanbietern. Die sind darauf spezialisiert zusätzliche Geldforderungen zu stellen und einzuklagen.
 
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MarkusGronotte 
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BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 11:08
Ich will ja nichts sagen ...

... aber wenn ein Foto für Bücher bis zu einer Auflage von 499.999 Ex. verwendet werden darf, weil die Lizenz das hergibt ...

... und sich ein Buch relativ eindeutig definieren lässt (http://de.wikipedia.org/wiki/Buch) bzw. über eine ISBN eindeutig als Buch definiert ist ...

... dann ist wohl klar, dass das Bild verwendet werden darf.

»Print-on-demand«-ist ein allgemeiner Begriff, der nicht auf Bücher beschränkt ist. Hierunter fallen - so verstehe ich die Lizenzbestimmungen, denn ich bin Kunde bei iStockphoto.com - alle Artikel , die nicht unter die vorhergehenden Definitionen fallen, also Tassen, Federmäppchen und was sich immer noch mit Fotos bedrucken und verschönern lässt.

Lizenzen werden nicht gegen Lizenznehmer erteilt, sondern für. Und Lizenzbestimmungen, in denen steht, dass Fotos für Bücher, Buchcover und dergl. verwendet werden dürfen, gelten. Wozu sind Lizenzbestimmungen sonst da? Wenn der Lizenzgeber ungenau formuliert, trägt er den Schaden.

Und lieber Markus Gronotte: Nach Deiner Definition sollte man also auch lieber die Finger von professionellen Handwerksbetrieben und Fachleuten aller Art lassen, ja? Willkommen im Neandertal ...

Nachtrag: Wenn Du das Foto erworben hast, weil Du nur einen Ausschnitt benötigst, ist das kein Problem - das darfst Du. Aber wenn Du genau weißt, was Du für ein Motiv suchst (Route 66-Straßenschild), gibt es sicherlich noch andere Möglichkeiten, sich ein solches Foto zu beschaffen.

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BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 11:12
mtg hat Folgendes geschrieben:
Und lieber Markus Gronotte: Nach Deiner Definition sollte man also auch lieber die Fingder von professionellen Handwerksbetrieben, Geldinstituten und Fachleuten aller Art lassen, ja? Willkommen im Neandertal ...
Bei Geldinstituten: Skepsis gegenüber Angeboten ist auch dort definitiv angebracht.

Beispiel Comdirect:

Die Bank sagt: Das Konto ist kostenlos.

Realität ist: Man bekommt unangekündigt eine Abbuchung über Porto für die zugeschickten Umsatzberichte, die man eigentlich online hätte lesen können sollen.
 
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BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 11:15
MarkusGronotte hat Folgendes geschrieben:
Realität ist: Man bekommt unangekündigt eine Abbuchung über Porto für die zugeschickten Umsatzberichte, die man eigentlich online hätte lesen können sollen.

Dann - das garantiere ich Dir - hat man vorher ein Häkchen nicht gesetzt. Und das ist kein Fehler des Geldinstitutes. Das ist - wie meistens - ein Fehler des Anwenders, der keine Verträge lesen kann. Was nicht vereinbart ist, kann nicht berechnet werden. Manchmal ist die Welt eben ganz einfach.

Und wenn in Foto-Lizenzbestimmungen steht, dass die Lizenz für Bücher gilt, dann gilt sie für Bücher. Punkt.

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BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 11:21
mtg hat Folgendes geschrieben:
Und wenn in Foto-Lizenzbestimmungen steht, dass die Lizenz für Bücher gilt, dann gilt sie für Bücher. Punkt.
Mit der Einschränkung für On-Demand. dozey
 
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BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 11:25
MarkusGronotte hat Folgendes geschrieben:
mtg hat Folgendes geschrieben:
Und wenn in Foto-Lizenzbestimmungen steht, dass die Lizenz für Bücher gilt, dann gilt sie für Bücher. Punkt.
Mit der Einschränkung für On-Demand. dozey

Wenn Du mir den juristischen Unterschied zwischen einem Buch aus einem klassischen Verlag und einem im on-demand-Verfahren gedruckten Buch erkären kannst, gebe ich Dir natürlich recht. Aber nur dann.

Also mach mal.

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Re: Titelcover mit Bild von istockphoto

BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 11:29
Mackeck hat Folgendes geschrieben:
Bedeutet das, dass ich das gekaufte Foto nicht verwenden kann? Confused

Ruf' einfach beim Support an und frag da. Steht doch in den Lizenzbestimmungen: »Bitte wenden Sie sich [...] an den Support: +49 (0)30 7024 2513.«

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Re: Titelcover mit Bild von istockphoto

BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 13:15
mtg hat Folgendes geschrieben:
Mackeck hat Folgendes geschrieben:
Bedeutet das, dass ich das gekaufte Foto nicht verwenden kann? Confused

Ruf' einfach beim Support an und frag da. Steht doch in den Lizenzbestimmungen: »Bitte wenden Sie sich [...] an den Support: +49 (0)30 7024 2513.«


Es ist immer wieder lustig, dass hier nach Rat gefragt wird zu Dingen, die ganz woanders geklärt werden müssten. cheezy grin

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Re: Titelcover mit Bild von istockphoto

BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 16:40
Siegfried hat Folgendes geschrieben:
mtg hat Folgendes geschrieben:
Mackeck hat Folgendes geschrieben:
Bedeutet das, dass ich das gekaufte Foto nicht verwenden kann? :?

Ruf' einfach beim Support an und frag da. Steht doch in den Lizenzbestimmungen: »Bitte wenden Sie sich [...] an den Support: +49 (0)30 7024 2513.«


Es ist immer wieder lustig, dass hier nach Rat gefragt wird zu Dingen, die ganz woanders geklärt werden müssten. cheezygrin


OK. Ich wollte einfach nur nach der Meinung erfahrener Autoren fragen. Dazu ist ja auch ein Forum da. Habe per Mail angefragt bei iStockphoto, denn die sind ja der Vertragspartner und nicht der Fotograf. Falls es jemand interessiert, kann ich die Antwort von istockphoto posten.

Danke für die Rückmeldungen.
 
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Re: Titelcover mit Bild von istockphoto

BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 17:21
Mackeck hat Folgendes geschrieben:

OK. Ich wollte einfach nur nach der Meinung erfahrener Autoren fragen. Dazu ist ja auch ein Forum da.


Eine Verständnisfrage:
Haben dir die gegensätzlichen Meinungen hier im Forum als Antwort auf deine Frage in irgendeiner Weise weitergeholfen?

Wenn ja, wonach hast du entschieden? Nach Mehrheitsmeinung? Nach persönlicher Auswahl, was einem am schlüssigsten/logischsten erscheint?

User "mtg" sagt, du kannst das Bild problemlos benutzen. User "Markus Gronotte" sagt, du sollst die Finger davon lassen. Was nun? Ich wäre nun endgültig völlig verunsichert.

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BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 17:37
Matthias hat recht und hat genügend von berufswegen mit solchen Fragen zu tun. Es gibt on demand Verfahren bei Shops für Merchandising und dies ist gemeint. Buch ist tatsächlich Buch.

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Re: Titelcover mit Bild von istockphoto

BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 17:43
Siegfried hat Folgendes geschrieben:
Mackeck hat Folgendes geschrieben:

OK. Ich wollte einfach nur nach der Meinung erfahrener Autoren fragen. Dazu ist ja auch ein Forum da.


Eine Verständnisfrage:
Haben dir die gegensätzlichen Meinungen hier im Forum als Antwort auf deine Frage in irgendeiner Weise weitergeholfen?

Wenn ja, wonach hast du entschieden? Nach Mehrheitsmeinung? Nach persönlicher Auswahl, was einem am schlüssigsten/logischsten erscheint?

User "mtg" sagt, du kannst das Bild problemlos benutzen. User "Markus Gronotte" sagt, du sollst die Finger davon lassen. Was nun? Ich wäre nun endgültig völlig verunsichert.


Die gegensätzlichen Meinungen stören mich nicht, sondern zeigen mir, dass ich mich gut absichern muss, wenn ich ein fremdes Bild verwende. Eigene Bilder sind natürlich am Besten. In meinem Fall ist das gekaufte Bild so genial passend, dass es schade wäre, wenn ich es nicht verwenden könnte.

Aber mtg stimme ich auch zu: Wozu gibt es dann Bildagenturen, wenn ich vor Nutzung noch Kontakt mit dem Fotograf aufnehmen muss? Ich habe das Bild bezahlt und somit rechtmäßig eine Lizenz erworben, nach deren Bedingungen zum Zeitpunkt meines Erwerbs ich dieses Bild nutzen kann. Vertragspartner ist istockphoto und nicht der Fotograf.

Nun bin ich gespannt auf die Antwort von istockphoto. Bisher habe ich das Buch nur in der Fun-Variante drucken lassen zum Korrigieren der restlichen Fehler.
 
  Mackeck 
 
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BeitragVerfasst am: 10.10.2011, 10:05
MarkusGronotte hat Folgendes geschrieben:

Beispiel Comdirect:

Die Bank sagt: Das Konto ist kostenlos.

Realität ist: Man bekommt unangekündigt eine Abbuchung über Porto für die zugeschickten Umsatzberichte, die man eigentlich online hätte lesen können sollen.

Wenn Du das Wort "können" streichst und dann Deinen restlichen Satz beherzigst, zahlst Du keinen Cent.
Online-Banken sind unbedingt dazu verpflichtet, die Kenntnisnahme ihrer Kunden, was Änderungen, Kontoauszüge, etc. betrifft, zu gewährleisten. Hier muss tatsächlich nur ein Haken gesetzt werden, damit die Bank die Nachricht als gelesen abhaken kann. Die Banken weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass sie sonst die Nachrichten per Post senden und dafür Porto kassieren würden.
Gruß
Thomas

PS: Post von Online-Banken immer erst lesen, bevor Ihr sie in den Papierkorb befördert. Banken wechseln auch schnell ihre Besitzer, auch darüber wird man informiert. Das könnte dann bei der nächsten Bankenkriese nicht unwichtig sein. Wichtig ist auch, wie hoch die einzelnen Bankkunden abgesichert sind.
Sorry for OT!

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