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BeitragVerfasst am: 10.11.2007, 17:15
hawepe hat Folgendes geschrieben:
Fehlende Verkehrsgeltung bedeutet eben auch, dass es sich nicht um eine Marke handeln kann.



Das stimmt so nicht. Hier das Schulbeispiel: "4711" ist nicht eingetragen (Zahlen oder Zahlenkombinationen sind nicht eintragungsfähig) und ist doch eine Marke - auf Grund der Verkehrsgeltung.

Ich habe selber eine Marke eingetragen und mich daher sehr intensiv damit befasst. Aber ich gebe Dir in einem Punkt Recht: Das Markenrecht ist in der Tat unübersichtlich...

Beste Grüße
Matthias
 
  matthiasgerschwitz 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 10.11.2007, 18:31
Hallo Matthias,

matthiasgerschwitz hat Folgendes geschrieben:
hawepe hat Folgendes geschrieben:
Fehlende Verkehrsgeltung bedeutet eben auch, dass es sich nicht um eine Marke handeln kann.



Das stimmt so nicht. Hier das Schulbeispiel: "4711" ist nicht eingetragen (Zahlen oder Zahlenkombinationen sind nicht eintragungsfähig) und ist doch eine Marke - auf Grund der Verkehrsgeltung.


Muss ich das jetzt verstehen? Genau das habe ich doch geschrieben: Keine Verkehrsgeltung - keine Marke. Und umgekehrt bedeutet das eben auch: Verkehrsgeltung - Marke.

Beste Gruesse,

Heinz.

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  hawepe 
 
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BeitragVerfasst am: 10.11.2007, 18:40
Sorry - die gedoppelte doppelte Negation war zu viel. Es ist halt Wochenende... Laughing

Matthias
 
  matthiasgerschwitz 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 10.11.2007, 18:49
Hallo Matthias,

matthiasgerschwitz hat Folgendes geschrieben:
Sorry - die gedoppelte doppelte Negation war zu viel. Es ist halt Wochenende... Laughing


Wir koennten es ja mal mit einer verdoppelten gedoppelten doppelten Negation versuchen Smile

Wer dann noch durchblickt, dem koennte Heiner vielleicht einen Ehrenthread spendieren Smile Smile

Ein schoenes Wochenende,

Heinz.

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Leise rieselt der Schnee

BeitragVerfasst am: 10.11.2007, 19:26
Ich bin etwas erschrocken, wie ernst die Frage bezüglich des Titels genommen wird. Vielleicht bin ich aber auch nur deshalb so erschrocken, wie wenig ICH mir bisher darüber Gedanken gemacht habe.

Vorrangig war für mich bisher, einen zu meinem Buch passenden Titel zu finden - was schon gar nicht so leicht ist -, einen Titel, der gleichzeitig einprägsam ist und sich von der Masse abhebt, ob dieser Titel schon vorhanden ist, war für mich nicht ausschlaggebend. Den o.g. Titel "Leise rieselt der Schnee" habe ich spaßeshalber mal bei Amazon eingegeben und ihn 6 bzw. 7 Mal vorgefunden in Punkto Literatur. Ist es wirklich angebracht, sich über etwaige Titelprobleme so viele Sorgen zu machen? Wird denn automatisch jeder Titel, der von einem Verlag herausgebracht wird, auch rechtlich geschützt?

Das stellt mich jetzt vor ganz neue Aufgaben...
 
  Jasmin 
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BeitragVerfasst am: 11.11.2007, 13:38
Hallo Jasmin,

wie Heiner schon sagte, man sollte das nicht zu verbissen Ernst nehmen, aber eine gewisse Vorsicht muss schon sein. Das heißt, Recherchen sind unbedingt von Nöten.
Versetze Dich doch einfach einmal in die Lage einer eventuellen Gegenseite, und zwar sowohl in einen (armen) BoD-Schreiberling, wie z. B. mich und dann wieder in einen übermächtigen Heyne-Verlag. Alle haben unterschiedliche Gründe, warum sie auf "ihrem" Titelrecht beharren und das ist nicht immer nur der schnöde Mammon, wenn der aber im Spiel ist, dann ist Handlungsbedarf Wink

LG, Julia

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  julia07 
 
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BeitragVerfasst am: 11.11.2007, 14:24
Zitat:
Wir koennten es ja mal mit einer verdoppelten gedoppelten doppelten Negation versuchen

Jetzt habt ihr mich, Heinz und Matthias, aber ganz schön neugierig gemacht cheezy grin

Aber mal zurück zum Thema.

@ Freya:
Zitat:
Mir sind heute Nacht -Gott-sei-dank- einige Ideen gekommen....
Ich drücke dir die Daumen, das du einen Titel gefunden hast!! thumb up

Sonst versuche es mal mit einem Cluster der etwas anderen Art. Diese Vorgehensweise hat mir schon das eine oder andere Mal geholfen, wenn die Intuition nicht einspringen konnte.

Schreibe die entsprechenden Namen oder Worte auf einen Zettel:
>>>Protagonist, Antagonist, weitere Personen (die tragende Rollen spielen und deren Titel), Genre, Inhalt, Ort, Zeit, Konflikt, Lösung

>>> und spiele mit den Worten. Stelle Verbindungen her.

Ich habe zur Titelsuche etwa 30 Worte auf kleine Karteikarten geschrieben und stundenlang auf dem Küchentisch hin- und hergeschoben. Ich war völlig verdattert, als plötzlich "Die" und "Comtesse" nebeneinander lagen.

@ Jasmin, du schreibst:
Zitat:
Vorrangig war für mich bisher, einen zu meinem Buch passenden Titel zu finden - was schon gar nicht so leicht ist -, einen Titel, der gleichzeitig einprägsam ist und sich von der Masse abhebt
so bin ich auch an die Titelsuche gegangen (Technik dazu s.oben). Der endgültige Titel soll einen Ausblick auf den Inhalt geben. Er soll neugierig machen, Erwartungen wecken und den reflexartigen Griff zum Portemonnaie auslösen. Ausserdem kommen, wie bei Freya, die eigenen Wünsche und Erwartungen ins Spiel. Letztlich muss aber jeder Autor den Titel für sein Werk finden, der keine Markenrechte verletzt, bewusst oder unbewusst an öhnlichen Titeln angelehnt ist und - vor allem, finde ich! - dem Text gerecht wird.

Zitat:
ob dieser Titel schon vorhanden ist, war für mich nicht ausschlaggebend.
Also, ich habe sofort, nachdem die Kärtchen vor mir lagen, geschaut, ob es meinen Titel schon gibt und war froh, dass meine Suche abgeschlossen war.

Was ich übrigens erst etwas später über die google-Suche (Suchwort: comtesse, klein geschrieben) heraus gefunden habe: es gibt da einen Domaintitel, der mit comtesse- beginnt und einen ausgefallenen Namen trägt. Inhaberin ist eine Domina, also konkurrenzlos Laughing
Ich bin mit meiner Website, und darauf bin ich mächtig stolz, in der Google-Liste auf Platz 7

Ich wünsche euch allen einen kreativen Sonntag und denkt daran: in sechs Wochen ist Weihnachten

Liebe Grüße
Amalia

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BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 20:09
Ich war auch unsicher, ob ich einen bestimmten Titel verwenden kann weil es schon Bücher mit ähnlichem Titel gibt. Ich habe mein Anliegen dann bei verschiedenen Online-Anwaltsdiensten (anwalt.de, anwaeltedirekt.de, rechtstipps.net usw.) eingestellt und Angebote zwischen 50 und 100 Euro für eine Rechtsberatung bekommen. Habe mir dann die Anwälte näher angeschaut (man muss etwas aufpassen, da bieten dann auch Anwälte für Verkehrs- oder Familienrecht ihre Dienste an) und mir einen Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrecht, Medienrecht und Verlagsrecht ausgesucht. Für 89 Euro habe ich ein zweiseitiges Gutachten bekommen ob ich meinen Wunschtitel verwenden kann, ob Probleme zu erwarten sind und was ich zu beachten habe. Natürlich entscheidet im Ernstfall nicht das Gutachten, sondern ein Richter. Ich bin aber trotzdem froh, diese 89 Euro investiert zu haben, weil ich jetzt eine gewisse Sicherheit habe.

Viele Grüße

Tobias
 
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gute idee!

BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 20:29
Hallo tobias!

Eine gute Idee, doch habe ich mich mittlerweile für einen anderen Titel entschieden, den es (gott-sei-dank) in dieser Form noch nicht gibt! thumb up

Lieben Gruß!

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gute idee!

BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 20:39
Hallo tobias!

Eine gute Idee, doch habe ich mich mittlerweile für einen anderen Titel entschieden, den es (gott-sei-dank) in dieser Form noch nicht gibt! thumb up

Lieben Gruß!

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BeitragVerfasst am: 15.12.2009, 22:40
Ich bin zwar kein profi, aber ich bin mir sicher, dass es immer einen schlupfwinkel gibt. Schaut euch mal titanic an - wie viele filme gibt es mit diesem titel???copyright verfällt nach einer bestimmten zeit - weiß nicht genau wann, glaub 30 jahre, wenn man nicht erneut schützen lässt.

Ich bin mir aber selber nicht ganz sicher, denn mein buch trägt den titel eines in einem zweitklassigen film aus den achtzigern vorkommendes ding, der sich kristall des lebens nennt. in dem film kommt es nur im untertitel vor und die gleichnamigen dinge haben unterschiedliche funktionen und die handlung und geschichte sind in keiner form identisch.

was mich auch noch irritiert ist die aussage, dass man keine eingetragenen namen und marken verwenden sollte.
ich habe jetzt heidi klum- als vergleich - erwähnt, tigra(ohne die marke opel zu erwähnen) und cessna(keine ahnung ob das eine marke ist)

komm ich wohl in schwierigkeiten, denn es gibt doch genug bücher, wo solche dinge vorkommen und ich meine schaden kann man denen ja keinen zufügen, wenn man sich positiv auslässt und beim management von heidi eben mal anrufen, wird sicher auch nicht grad ein zuckerschlecken.

hoffe auf antworten danke und lg
 
  Tjd 
 
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Vorsicht

BeitragVerfasst am: 15.12.2009, 23:12
Hallo,

das Setzen einer rist ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Außerdem muss man sicher gehen, dass das Schreiben auch beim Verlag angekommen ist. Per Fax zugestellte Briefe haben z.B. bei Gericht nur zur Einhaltung von Frsten eine Bedeutung. Der Inhalt ist urschriftlich nachzureichen.
Als Empfehlung rate ich, das Schreiben erstens Per Einschreiben MIT RÜCKSCHEIN zuzustellen und zum anderen vorher erst noch einen "normalen" Versuch zu starten.

LG
Markus

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BeitragVerfasst am: 15.12.2009, 23:20
Jasmin hat geschrieben:

Den o.g. Titel "Leise rieselt der Schnee" habe ich spaßeshalber mal bei Amazon eingegeben und ihn 6 bzw. 7 Mal vorgefunden in Punkto Literatur. Ist es wirklich angebracht, sich über etwaige Titelprobleme so viele Sorgen zu machen? Wird denn automatisch jeder Titel, der von einem Verlag herausgebracht wird, auch rechtlich geschützt?


cheezy grin cheezy grin Ich hab mir den Spaß gemacht, meinen
Titel einzugeben und habe (zum Glück) nichts gefunden.

Doch kaum habe ich ein einziges Wort meines Titels eingetippt,
da kamen auch schon !!37!! ein und dieselben Titel raus

Ich war echt baff cheezy grin



Na ja, jetzt etwas zum Thema


Liebe Freya!

Eigentlich ist es nicht wirklich schwer einen
passenden Titel für sein Buch zu finden.

Das einzige, das man tun muss, ist, sich gehen
zu lassen. Sich zu überlegen, was für ein Titel
mein Werk am besten repräsentieren kann.
Und natürlich, ob es auch zum entsprechenden Werk
passt.


Na ja, jedermanns eigene Meinung.
Ich aber bin froh, dass du es doch noch geschafft hast,
einen passenden vor allem keinen vergebenen Titel
zu finden thumb up thumb up angle


Liebe Grüßele,
Angela

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Wenn ich am Himmelszelt mit den
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ich deinen Namen als erstes schreiben wollen.
 
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BeitragVerfasst am: 20.12.2009, 23:01
shocked eyes Schock zu später Stunde!!!
Ich habe diesen Tread nun genau gelesen und er hat auch mich sehr unsicher gemacht.
Da ich ein Traumreise-Geschichten-Buch geschrieben habe und Traumreisen fast überall in dem Fachbereich zu finden sind, habe ich einfach nur bei Amazon den Namen eingegeben und ich komme zuerst. Alles andere ist eigentlich die Beschreibung von Büchern.

Wo kann ich kontrollieren, ob es den Namen schon mal als Buchtitel gegeben hat?

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Liebe Grüße

Schamanin
 
  Schamanin 
 
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BeitragVerfasst am: 21.12.2009, 11:40
Na ja, fast überall kann man nachschauen blink


Google, Amozon, Thalia, Librika, BoD, Yahoo

.... glaub ich cheezy grin angle


Liebe Grüßele,
Angela

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