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Titelrechte

BeitragVerfasst am: 09.11.2007, 13:08
Ich bin's mal wieder, das Problemkind! Crying or Very sad

Nachdem ich mich endlich für einen Titel entschieden hatte, habe ich unter Libri geschaut, ob er nicht schon vorhanden war...

Und? Bingo! Grrrr....

Allerdings als "Untertitel" und in deutscher Sprache - wohingegen es bei mir der Haupttitel (und in englischer Sprache) werden sollte.

Mittels eines Anrufes bei der Autorin wurde mir bestätigt, dass ihrerseits keine Probleme auftreten würden (ich habe sie gebeten, mir dies kurz schriftlich zu bestätigen), hat mich aber zusätzlich an ihren Verlag verwiesen.

Das Problem ist, das es sich um einen (sehr, sehr) großen Verlag handelt, welcher sich weder auf meine Emailanfrage von vor ca. 1,5 Wochen noch auf mein Fax an die REchtsabteilung von vor ca. 1 Woche gemeldet hat.
Die Autorin hat mir am Telefon ebenfalls erklärt, dass der Verlag sich bezüglich solcher Anfragen gerne Zeit lässt, wen interessieren auch schon die Belange eines "kleinen Würstchens", welches seinen Roman auch noch "selber verlegen muss".

Ich habe mir nun überlegt, die schriftliche Bestätigung der Autorin abzuwarten und dann nochmals an den Verlag zu schreiben, mit einer Frist, z. B. "sollte ich bis zum ... nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass auch Ihrerseits keine Einwände bestehen..."

Meint ihr, das "zieht"? Und bin ich damit aus dem Schneider? Oder sollte ich so einen Brief von einem Rechtsanwalt verfassen lassen?

Ich freu' mich schon auf eure Antworten!

Ps. Hätte nie gedacht, dass es so "ein Kampf gegen Windmühlen" ist ein Buch zu verlegen, erst die Geschichte mit den Personennamen, nun dies... Ich bin ja mal gespannt, was sonst noch so alles auf mich zu kommt! cry

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  Freya 
 
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BeitragVerfasst am: 09.11.2007, 14:03
Hallo Freya,

Zitat:
"sollte ich bis zum ... nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass auch Ihrerseits keine Einwände bestehen..."
Meint ihr, das "zieht"? Und bin ich damit aus dem Schneider? Oder sollte ich so einen Brief von einem Rechtsanwalt verfassen lassen?


Ich würde mir zumindest eine Rechtsberatung gönnen und einen Anwalt wählen, der sich in solchen Dingen unbedingt auskennt.


Ich hatte zwar nicht beim Buchtitel, dafür aber bei der Namenssuche der Website (also, dem Domainnamen) ein Problem. Ich wollte erst
Zitat:
"comtesse.de"
nehmen, den gab es und gibt es immer noch. Auch der Domainname "die-comtesse.de", der frei gewesen wäre, klang mir zu ähnlich. Ich habe trotzdem das Unternehmen, das die Website comtesse.de besitzt, zweimal angeschrieben und niemals etwas gehört.
Da es sich bei meinem Produkt um ein Buch handelt und bei der o.g. Firma um Taschen, wäre die Konkurrenz nicht groß, aber ich habe mich dann für www.comtesse-heloise.de entschieden.

Bin sehr gespannt, wie es bei dir weitergeht.

Liebe Grüße
Amalia

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Re: Titelrechte

BeitragVerfasst am: 09.11.2007, 15:19
Freya hat Folgendes geschrieben:

Ich habe mir nun überlegt, die schriftliche Bestätigung der Autorin abzuwarten und dann nochmals an den Verlag zu schreiben, mit einer Frist, z. B. "sollte ich bis zum ... nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass auch Ihrerseits keine Einwände bestehen..."

Meint ihr, das "zieht"? Und bin ich damit aus dem Schneider? Oder sollte ich so einen Brief von einem Rechtsanwalt verfassen lassen?

Angenommen, mir gefallen die Kronleuchter im Wohnzimmer meines Nachbarn. Da lass ich von meinem Anwalt einen Brief verfassen, in dem steht "wird mein Mandant am soundosovielten in ihre Wohnung einbrechen und ihre Kronleuchter entwenden. Sollten wir bis zum... nichts von Ihnen hören, gehe wir davon aus, dass gegen dieses Vorgehen Ihrerseits keine Einwände bestehen..." und legalisiere damit mein Vorhaben?
Dein geplanter Buchtitel tangiert möglicherweise Titelschutzrechte, die der Verlag genießt. Urheberrecht kannst du nicht mit einem Brief, einer Frist und einem Anwalt aushebeln. Um auf der sicheren Seite zu sein, brauchst du ein Schreiben des Verlags, dass dir die Verwendung des Titels ausdrücklich gestattet. Alles andere kann sehr teuer werden.

Gruß

Chris
 
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BeitragVerfasst am: 09.11.2007, 16:20
Hallo Freya,

wenn den Titel schon jemand nutzt, auch als Untertitel, dann würde ich den Titel nichtmal benutzen wollen, wenn er noch frei wäre. Abgesehen davon, dass du auch mit einer Bestätigung des Verlags nie 100% auf der sicheren Seite bist, so besteht doch auch noch eine Verwechslungsgefahr.
Meine Strategie wäre, mir einen neuen Titel zu suchen, der noch frei ist. Somit könnte mir auch niemand nachsagen, ich würde fremde Titel kopieren. Denn der Geschmack bleibt, selbst wenn dus schriftlich vom Verlag hast. Die Leser wissen von dem "Freibrief" nämlich nichts.

Viele Grüße
Axel
 
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BeitragVerfasst am: 09.11.2007, 16:23
Hallo,

Haupttitel, Untertitel, englisch, deutsch. Ich würde mir da keine großen Sorgen machen. Den Titel unserer Anthologie gab es auch schon. Bis heute sich keiner gemeldet...

Wenn Du uns den Titel einmal verraten würdest, könnte man natürlich mehr sagen, aber ich würde es riskieren. Das Einzige, wo man aufpassen muss, sind eingetragene Marken: https://dpinfo.dpma.de/

`Hermann in seinem VW Golf´ solltest Du dein Buch also nicht unbedingt nennen cheezy grin

Grüße

Heiner

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BeitragVerfasst am: 09.11.2007, 19:05
Heiner hat Folgendes geschrieben:

Haupttitel, Untertitel, englisch, deutsch. Ich würde mir da keine großen Sorgen machen. Den Titel unserer Anthologie gab es auch schon. Bis heute sich keiner gemeldet...

Vorsicht! Es gibt zwar tatsächlich Titel, die sich nicht schützen lassen (einzelne, eher allgemeine Worte wie z.B. der Anthologie-Titel, Dinge wie "Das große Gartenbuch"), andere Titel lassen sich aber sehr wohl schützen und dann kann es sehr rasch sehr teuer werden.
Gruß
Chris
 
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lustig

BeitragVerfasst am: 09.11.2007, 19:06
... über die Antwort von ChrisK musste ich doch sehr schmunzeln, Bekannte von uns haben einen netten Beistelltisch, vielleicht ließe sich da etwas machen? cheezy grin

Also, das Buch, was es schon gibt, ist ein Kinderbuch von der Autorin Ursula Isbel und heißt: Pferdeheimat im Hochland. Mein Herz ist in den Highlands.

Für meinen Roman habe ich mir diesen Titel überlegt:
* * * hab mir nun doch etwas anderes überlegt * * *

Kommen nun noch zwei weitere Dinge dazu:
Zum einen habe ich heute den Brief der Autorin erhalten, sie rät mir unbedingt davon ab, einen englischen Titel zu nutzen, könnte manche Leute abschrecken usw.
- Zum anderen (und da bin ich bis jetzt noch garnicht drauf gekommen, da Brett (oder besser: PANZERSTAHL) vor dem Kopf: Wie aus meiner Signatur unschwer zu erkennen, handelt es sich um die erste Zeile (und ich glaube auch den Titel) des Gedichtes von Robert Burns.
Gibt es da auch Probleme? Ist schließlich'n Gedicht und kein Buch!

Ich verzweifel' nochmal.... ahhhhhhhhh!

Nicht, dass irgendjemand auf die Idee kommt, dass ich nicht kreativ genug bin, mir selbst etwas auszudenken, aber all diese Sachen, der Name Fraser (siehe andere Topics), das Gedicht, usw. spielen eine Rolle in der Story bzw. spielen eine Rolle für mich.... das nur mal so nebenbei! cheezy grin


Zuletzt bearbeitet von Freya am 10.11.2007, 10:47, insgesamt einmal bearbeitet

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BeitragVerfasst am: 09.11.2007, 22:30
Hallo Freya,

wenns auch noch der Titel eines Gedichts ist würde ich doch die Finger davon lassen. Manchmal hilft aber auch eine leicht Abwandlung, bzw. ein Hinweis als Titel, so dass deine Intention direkt rüberkommt, aber niemand auf den Schlips getreten wird. Ein Titel muss reifen, mir sind meine immer im Traum eingefallen. Und ich bin sicher du findest eine Alternative, die dir selbst sogar noch besser gefällt und die sich rund anfühlt.

good luck
Axel
 
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Re: lustig

BeitragVerfasst am: 09.11.2007, 22:48
Hallo Freya,

Freya hat Folgendes geschrieben:
Für meinen Roman habe ich mir diesen Titel überlegt:

"My heart is in the highlands...

... von einer Liebe die im Himmel beschlossen und in Schottland vollzogen wurde
"


Ich bin kein Anwalt, aber ein englisher Titel duerfte meiner Meinung nach nicht mit einem deutschen in rechtlichen Konflikt geraten.

Zitat:
Zum einen habe ich heute den Brief der Autorin erhalten, sie rät mir unbedingt davon ab, einen englischen Titel zu nutzen, könnte manche Leute abschrecken usw.


Logisch. Ich mit meinen schlechten Englischkenntnissen wuerde ihn mir jedenfalls nicht kaufen. Dass das Buch deutschsprachig ist, geht viel zu leicht unter.

Zitat:
Zum anderen (und da bin ich bis jetzt noch garnicht drauf gekommen, da Brett (oder besser: PANZERSTAHL) vor dem Kopf: Wie aus meiner Signatur unschwer zu erkennen, handelt es sich um die erste Zeile (und ich glaube auch den Titel) des Gedichtes von Robert Burns.
Gibt es da auch Probleme?


Wie gesagt, da muesstest du schon einen Anwalt befragen, aber ich wuerde die Finger von lassen. Das koennte leicht ein Verstoss sowohl gegen das Urheberrecht als auch gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Schliesslich nutzt du die Bekanntheit eines Autors fuer dein eigenes Buch aus.

Ich wuerde hier uebrigens keine moeglichen Titel nennen. Du kannst nie wissen, wer alles mitliest. Und ploetzlich ist dein Titel weg. Das kostet nur eine Anzeige im Boersenblatt

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 10.11.2007, 01:15
Hallo Freya,

die von dir genannten Titel sind nicht im Markenregister eingetragen. Dennoch würde ich sie aus genannten Gründen nicht verwenden.

Grüßle,
Judith

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BeitragVerfasst am: 10.11.2007, 08:48
Guten Morgen Freya!

So wie Du Deine Herangehensweise an den Titel hier schilderst will ich Dir nur raten: Lass Dir einen anderen einfallen! Ansonsten sehe ich tatsächlich Probleme auf Dich zukommen - und ich bin sicher kein "Trau-mich-nicht" hinsichtlich gewisser "Vorschriften", die ich aus beruflichen Gründen ziemlich gut überblicke.

Und rein aus "Marktetinggrünen" würde ich auf den Untertitel in Englisch ebenfalls verzichten. Ich weiß, manche Ideen sind in einem so fix verankert, dass man schwer davon lassen kann - in diesem Fall würde ich aber doch noch die Phantasie walten lassen.

Gruß aus der Steiermark!
 
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Phantasiemaschine rattert...

BeitragVerfasst am: 10.11.2007, 10:37
Mir sind heute Nacht -Gott-sei-dank- einige Ideen gekommen....
Drückt mir die Daumen, dass diese nicht ebenfalls vergriffen sind! Twisted Evil

Und außerdem: der andere Titel war zwar wunderschön, aber viel und viel zu "schnulzig"... cheezy grin

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BeitragVerfasst am: 10.11.2007, 15:00
Hallo Judith,

Judith hat Folgendes geschrieben:
die von dir genannten Titel sind nicht im Markenregister eingetragen.


Muessen sie auch nicht. Eine Marke kann genauso durch aktive Nutzung entstehen.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 10.11.2007, 15:24
hawepe hat Folgendes geschrieben:
Eine Marke kann genauso durch aktive Nutzung entstehen


Vorsicht Vorsicht ... Du kannst eine "Marke" verwenden, und trotzdem kann sie Dir jemand nachträglich wegschnappen und Dir die Verwendung untersagen - wenn er sie eintragen lässt, es keinen Widerspruch gibt und Du für Deine Verwendung keine Verkehrsgeltung belegen kannst...

Beste Grüße
Matthias
 
  matthiasgerschwitz 
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BeitragVerfasst am: 10.11.2007, 17:07
Hallo Matthias,

matthiasgerschwitz hat Folgendes geschrieben:
Vorsicht Vorsicht ... Du kannst eine "Marke" verwenden, und trotzdem kann sie Dir jemand nachträglich wegschnappen und Dir die Verwendung untersagen - wenn er sie eintragen lässt, es keinen Widerspruch gibt und Du für Deine Verwendung keine Verkehrsgeltung belegen kannst...


Fehlende Verkehrsgeltung bedeutet eben auch, dass es sich nicht um eine Marke handeln kann. Umgekehrt hilft es auch nichts, eine Marke eintragen zu lassen und sie dann nicht zu nutzen.

Das Markenrecht ist leider sehr unuebersichtlich. Mir ging es in meiner Ergaenzung auch nur darum, vor dem Fehlschluss zu warnen, dass eine fehlende Eintragung auf eine nicht existierende Marke schliessen lassen kann.

Beste Gruesse,

Heinz.

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