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Urheberrecht!!!

BeitragVerfasst am: 06.06.2011, 20:50
Hallo ihr lieben,

ich habe ein großes Problem!
2008 habe ich mein erstes Buch herausgebracht: Das mystische Lenormand Nachschlagewerk. Nun, heute erhielt ich von Urania Verlag, eine Nachricht mit der Aufforderung den Titel binnen 14 Tage zu ändern, da dieser urheblich geschützt sein soll?

Was kann ich jetzt tun?
Wenn ich den Titel ändere muss ich wieder die Kosten für eine Neuauflage bezahlen?

Dankeschön für eure Hilfe im Voraus
Jolanta book

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BeitragVerfasst am: 06.06.2011, 21:31
Hallo,

zunächst einmal würde ich recherchieren und prüfen, ob der Urania Verlag eine Änderung des Titels wirklich einfordern kann.
Ist der Urania Verlag der Urheberrechtsinhaber und seit wann ist er es?

Viele Grüße
Cornelia

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Re: Urheberrecht!!!

BeitragVerfasst am: 06.06.2011, 23:49
Hallo Jolanta,

Jolanta-H.Ahlers hat Folgendes geschrieben:
2008 habe ich mein erstes Buch herausgebracht: Das mystische Lenormand Nachschlagewerk. Nun, heute erhielt ich von Urania Verlag, eine Nachricht mit der Aufforderung den Titel binnen 14 Tage zu ändern, da dieser urheblich geschützt sein soll?


Ohne weiteres möglich. Immerhin erschien dort 2005 ein Titel "Mystisches Lenormand".

Zitat:
Was kann ich jetzt tun?


Anrufen und fragen, worin die Urheberrechtsverletzung beruhen soll. Danach weißt du mehr.

Zitat:
Wenn ich den Titel ändere muss ich wieder die Kosten für eine Neuauflage bezahlen?


Anders wird es wohl nicht gehen.

Beste Grüße

Heinz

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BeitragVerfasst am: 07.06.2011, 06:54
Stimme Cornelia zu. Prüfe ob der Titelschutz bereits im Jahre 2008 bestand und wie er bestand.

So einfach ist das nicht mit dem Titelschutz. Hätten Sie allerdings einen Titelschutz so müsstest Du tatsächlich die Auflage neu machen. Zuerst muss dir aber der Verlag seinen Titelschutz und die Art des Titelschutzes nachweisen können.

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BeitragVerfasst am: 07.06.2011, 08:23
Hallo,

in solchen Fällen empfehle ich immer, sich ein wenig mit dem Markenrecht zu beschäftigen. Interessant sind in diesem Zusammenhang besonders die Paragraphen 5 und 15 des Markengesetzes. Und dazu ergänzend dann noch das Merkblatt für Titelschutzfragen des Deutschen Börsenvereins.

Auch wenn in diesem Forum immer wieder Gegenteiliges behauptet wird, der Titelschutz setzt spätestens mit der Verwendung des Titels auf einem verbreiteten Werk ein. Natürlich darf jeder den Beweis zu führen versuchen, dass ein Werk entgegen der Veröffentlichung im VlB gar nicht 2005, sondern erst 2009 erschienen ist, aber da sollte man sich doch sehr gute Beweise bereitlegen.

Keinen Schutz erlangen Titel nur, wenn ihnen die Unterscheidungskraft fehlt. In der Rechtsprechung wird Buchtiteln allerdings sehr großzügig eine Unterscheidungskraft und damit ein markenrechtlicher Schutz zugesprochen.

Da bei Verstößen der Rechtsverletzer schadenersatzpflichtig ist, würde ich nicht auf die Pauke hauen. Aber das muss natürlich jeder selbst wissen.

Beste Grüße

Heinz

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Urania Verlag

BeitragVerfasst am: 07.06.2011, 08:38
Guten Morgen,

also, ich hatte ja 2008 angefragt ob ich die Lenormand Karten ablichten darf, zudem musste ich den Buchtitel angeben und wie die Auflage der Bücher ist. Das letzte konnte ich ja nicht beantworten, da die Bücher ja nach Bestellung gedruckt werden.

Ich habe aber die Zustimmung erhalten das ich die Karten ablichten darf, kein Wort darüber das ich den Titel nicht nutzen darf. Jetzt 3 jahre später, darf ich den Titel nicht nutzen???

Ich habe den Verlag jetzt angeschrieben und um aufklärung gebeten und wie hier von euch geschrieben um den Nachweis seid wann das Urheberrecht besteht.

Mit dem Markengesetzt werde ich mich auseinander setzen.

Herzlichsten Dank an alle cheezy grin cheezy grin

Jolanta-H.Ahlers

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Re: Urania Verlag

BeitragVerfasst am: 07.06.2011, 10:21
Jolanta-H.Ahlers hat Folgendes geschrieben:


Ich habe aber die Zustimmung erhalten das ich die Karten ablichten darf, kein Wort darüber das ich den Titel nicht nutzen darf. Jetzt 3 jahre später, darf ich den Titel nicht nutzen???


Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Derjenige, der Dir die Erlaubnis erteilte, die Karten abzulichten (also die Rechte daran besitzt), ist nicht unbedingt derjenige, der das Urheberrecht auf den Buchtitel hat.

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Viele Grüße von Nicolas

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Urheberrecht

BeitragVerfasst am: 07.06.2011, 10:38
Hi, Jolanta,

Wenn du die schriftliche Genehmigung vom Urania Verlag hast, die Karten nach Mlle Lenormand zu verwenden, dann ergibt sich ja, dass der Buchtitel darauf Bezug nimmt.

Wenn der Verlag dich auffordert, den Titel zu ändern, würde ich schriftlich anfragen, worin die Rechte bestehen.

guenther

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Urheberrecht!!!
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