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Verlagsgründung mit zwei Personen

BeitragVerfasst am: 07.10.2011, 14:13
Moin,

ich habe eine kleine Frage zum Thema Verlagsgründungen. Wenn man einen eigenen kleinen Verlag gründen möchte, geht das ja m.W. mit einer simplen, recht günstigen Gewerbeanmeldung. Man muss dann zwar m.W. den Verlag nach dem eigenen Personennamen benennen, aber dies ist ja nicht weiter schlimm.
Wie ist es nun, wenn sich zwei Personen entschließen, gemeinsam einen Verlag zu gründen? Was ist da der einfachste Weg / die einfachste Rechtsform?

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BeitragVerfasst am: 07.10.2011, 14:17
Moin,

Bei Zwei Personen könntest du mal über eine GbR, bzw. (da ihr ja auch Verkauft) eine OHG nachdenken.
Allerdings sollte Euch bewusst sein, dass ihr dann mit eurem Kapital haftet, und im Idealfall jede Freie Minute für den verlag aufwendet.

Grüße

ZeroEnna
 
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BeitragVerfasst am: 07.10.2011, 14:20
ZeroEnna hat Folgendes geschrieben:

Bei Zwei Personen könntest du mal über eine GbR, bzw. (da ihr ja auch Verkauft) eine OHG nachdenken.

Danke, schaue ich mir mal an.

ZeroEnna hat Folgendes geschrieben:

Allerdings sollte Euch bewusst sein, dass ihr dann mit eurem Kapital haftet, und im Idealfall jede Freie Minute für den verlag aufwendet.

Das wäre doch beides auch so, wenn man den Verlag alleine gründet, oder nicht?

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BeitragVerfasst am: 07.10.2011, 14:27
Im Grunde genommen ja, allerdings solltest du das auch deinem Partner/deiner Partnerin klar machen, das wollte ich damit nur zum Ausdruck bringen. Ich habe schon einige Vorhaben scheitern sehen, weil man sich nicht im Klaren darüber war, worauf man sich "einlässt". Wäre schade, wenn es noch ein weiteres Unternehmen gäbe, das deshalb untergeht.
 
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BeitragVerfasst am: 07.10.2011, 14:47
Großstadtpoet hat Folgendes geschrieben:
ZeroEnna hat Folgendes geschrieben:

Bei Zwei Personen könntest du mal über eine GbR, bzw. (da ihr ja auch Verkauft) eine OHG nachdenken.

Danke, schaue ich mir mal an.


Gbr als Handelsunternehmen? OHG? Vergiss es!

Schau dir zumindest sehr genau an, auf was du dich da einlässt!

Bei der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) schließen sich zwei Einzelunternehmer zu einem Geschäftszweck zusammen, Beide haften für die Schulden aus der unternehmerischen Tätigkeit mit ihrem Privatvermögen. Und zwar gesamtschuldnerisch, d. h. Person A haftet für die durch Person B gemachten Schulden mit (und umgekehrt). Die Gründung einer GbR setzt extremes Vertrauen in den Partner voraus. Vorteil der GbR ist, dass sie auch von Freiberuflern gegründet werden kann. Es ist kein Startkapital notwendig und auch kein schriftlicher Vertrag (was aber von Vorteil wäre). Eine GbR führt keine Firma, kann sich aber eine Unternehmensbezeichnung geben.

Aber (und das ist ein dickes Aber): Betreibt eine GbR ein Handelsgewerbe, wird sie automatisch zur OHG bzw. KG (je nach Gesellschaftsanteilen bzw, Vertrag) und dann wird es richtig porös! Dadurch wirst du zum Vollkaufmann, musst dich um Handelsregister eintragen lassen und bist zur ordentlichen Buchführung verpflichtet. Bei der OHG sind alle Teilhaber mit ihrem Privatvermögen in der Verantwortung.

Mein Ratschlag, wenn du keine Kredite für deine Unternehmensgründung brauchst: Mach eine UG (Unternehmergesellschaft) auf. Die kennst du vielleicht auch unter dem Namen "1-Euro-GmbH".

Eine UG lässt sich relativ einfach gründen, unterliegt zwar auch den GmbH-Gesetzen, aber du brauchst kein Startkapital und kannst bis zu zwei weitere Gesellschafter aufnehmen. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftskapital. Und du darfst dir einen Firmennamen ausdenken! cheezy grin

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Grüße
Siegfried

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BeitragVerfasst am: 07.10.2011, 14:49
Das klingt super, danke! Ich werde mich mit allen hier genannten Rechtsformen nochmals ausgiebig befassen.

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BeitragVerfasst am: 07.10.2011, 23:04
Wenn sich zwei Leute für ein Gewerbe zusammenschließen, dann ist das nach den mir vermittelten Statistiken nach durchgängig spätestens zwei Jahren mangels Mitarbeit eines der Partner gestorben.

Unabdingbare Bedingung für eine Zusammenarbeit ist immer ein deutlicher und sehr kleinlich gehaltener Vertrag, auf den sich beide Parteien berufen können.

Denn am Anfang sieht alles nach gutem Geld und eitel Sonnenschein aus. Wenn es dann an die Arbeit, das Investieren und Kassieren geht, scheiden sich die Geister immer, d.h. ohne Ausnahme.

Zumal es auch, so ganz nebenbei, um steuerrelevante Dinge geht, die wegen der Schlampigkeit des Einen den Anderen einen Besuch des Vollstreckungsbeamten bescheren kann.

Ich würde niemals mit jemandem gemeinsam etwas gründen. Lieber selbst gründen und dem Partner eine Beteiligung in irgendeiner Form bieten. Aber der Chef bin ich. Mit allen Konsequenzen. Und Möglichkeiten, im Störungsfalle den Partner rauszuschmeißen.

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BeitragVerfasst am: 07.10.2011, 23:11
CeKaDo hat Folgendes geschrieben:
Wenn sich zwei Leute für ein Gewerbe zusammenschließen, dann ist das nach den mir vermittelten Statistiken nach durchgängig spätestens zwei Jahren mangels Mitarbeit eines der Partner gestorben.

Unabdingbare Bedingung für eine Zusammenarbeit ist immer ein deutlicher und sehr kleinlich gehaltener Vertrag, auf den sich beide Parteien berufen können.

Denn am Anfang sieht alles nach gutem Geld und eitel Sonnenschein aus. Wenn es dann an die Arbeit, das Investieren und Kassieren geht, scheiden sich die Geister immer, d.h. ohne Ausnahme.

Zumal es auch, so ganz nebenbei, um steuerrelevante Dinge geht, die wegen der Schlampigkeit des Einen den Anderen einen Besuch des Vollstreckungsbeamten bescheren kann.

Ich würde niemals mit jemandem gemeinsam etwas gründen. Lieber selbst gründen und dem Partner eine Beteiligung in irgendeiner Form bieten. Aber der Chef bin ich. Mit allen Konsequenzen. Und Möglichkeiten, im Störungsfalle den Partner rauszuschmeißen.

Schön. Hat aber alles nichts mit meiner Frage zu tun.

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BeitragVerfasst am: 08.10.2011, 07:31
Bei zwei Personen ist das Praktischste die GmbH!

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BeitragVerfasst am: 08.10.2011, 08:38
Großstadtpoet hat Folgendes geschrieben:
Schön. Hat aber alles nichts mit meiner Frage zu tun.


Na, dann weiß ich schon mehr als du. Macht aber nichts, nimm die Infos einfach in dein Gedächtnis und erinnere dich daran, wenn es soweit ist.

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BeitragVerfasst am: 08.10.2011, 09:33
CeKaDo hat Folgendes geschrieben:
Großstadtpoet hat Folgendes geschrieben:
Schön. Hat aber alles nichts mit meiner Frage zu tun.


Na, dann weiß ich schon mehr als du. Macht aber nichts, nimm die Infos einfach in dein Gedächtnis und erinnere dich daran, wenn es soweit ist.

So ist das in Foren. Man fragt: "Wie kann ich am einfachsten einen Anschluss für meinen Kühlschrank auf meinen Balkon legen?"
Am nächsten Tag schaut man nach und sieht begeistert: Es gibt sechs Antworten! Freudig öffnet man den Beitrag, wo man dann lesen muss:
1. "Weiß ich auch nicht, aber ich bin gespannt auf die Antworten anderer User."
2. "Warum willst Du das denn machen?"
3. "Du solltest darauf achten, dass Du einen FCKW-freien Kühlschrank kaufst - wegen der Umwelt."
4. "Wenn es auf den Balkon regnet, wird Dein Kühlschrank kaputt gehen. Nimm die Info einfach in dein Gedächtnis und erinnere dich daran, wenn es soweit ist."
5. "Ich würde lieber einen Backofen als einen Kühlschrank auf den Balkon stellen."
6. "Ich hatte auch mal einen Kühlschrank auf meinem Balkon, aber das Geräusch hat meine Nachbarn gestört."

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich habe ja nicht gesagt, dass Deine Ausführungen falsch sind - ganz im Gegenteil sehe ich es ebenso wie Du. Aber meine Frage war nicht: "Würdet ihr einen Verlag mit einer anderen Person gründen?" sondern: "Welche Rechtsform ist für eine Verlagsgründung mit zwei Personen die richtige?"
Andere wie Siegfried und Sandra haben das erkannt und präzise zu dieser Frage geantwortet, was mir sehr geholfen hat. Danke dafür.

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BeitragVerfasst am: 08.10.2011, 09:46
Interessant finde ich nur, dass Dir die folgende Aussage ohne weitere Erläuterungen reicht:

Zitat:

Bei zwei Personen ist das Praktischste die GmbH!


Was kannst Du damit ernshaft anfangen?
 
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BeitragVerfasst am: 08.10.2011, 09:51
Damit kann ich viel anfangen, und zwar aus folgenden Gründen: Ich lese schon sehr lange hier im Forum mit und weiß deshalb bei Antworten von Sandra, dass sie i.d.R. weiß, was sie da schreibt. Wenn sie etwas antwortet, kann ich sicher sein, dass ihre Antwort zumindest eine Option ist und eine Beschäftigung verdient hat. Und genau die ist dann der zweite Punkt: Ausgehend von dieser Aussage, die ja hauptsächlich Siegfrieds Ausführungen stützt, kann ich mich nun auf die Suche nach Infos zu den GmbH-Formen machen und gezielter nach Auskünften suchen, die für meine Fragestellung relevant sind. Von daher ist so ein Tipp durchaus eine Hilfe. Nicht vollständig ausreichend, aber ein brauchbarer Anstoß, um weiterzusuchen. So ein Forum ist ja immer auch "Hilfe zur Selbsthilfe" und muss keine allumfassenden Antworten liefern; ein wenig sollte der Fragende durchaus auch noch selbst leisten.

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BeitragVerfasst am: 08.10.2011, 10:31
Wirklich interessant ist doch die Frage, warum es notwendig ist, Antworten nach »brauchbar« und »nicht brauchbar« zu unterscheiden, und demjenigen, der die nach eigener Auffassung »nicht brauchbaren« Antworten gegeben hat, das lang und breit zu erklären - und oft noch in einem wenig diskutablen Ton?

Damit schafft man es nämlich, dass demnächst keiner mehr Erfahrungen weitergibt, weil er oder sie keinen Bock hat, sich für eine Hilfestellung dämlich anmachen zu lassen. Mir geht es jedenfalls gelegentlich bereits so ...

Wenn das der Sinn eines Forums sein soll, dann habe ich wohl etwas falsch verstanden ...

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LG - matthias

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BeitragVerfasst am: 08.10.2011, 10:35
mtg hat Folgendes geschrieben:
... dann habe ich wohl etwas falsch verstanden ...

Den Eindruck hat man bei Dir oft Laughing Laughing Laughing Laughing Laughing Laughing Laughing Laughing Laughing

Zudem bist Du ja meist der erste, der Antworten als "unbrauchbar" klassifiziert - nämlich dann, wenn sie von Jenselina und Konsorten kommen. Also: Immer schön den Ball flach halten.

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