 | Vertrag - Vertragsbruch von Seiten eines Verlags | Verfasst am: 18.05.2009, 15:01 |
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Hallo!
Leider muss ich mich schon wieder an euch wenden.
Diesmal geht es um eine gute Bekannte von mir. Sie hatte vor längerer Zeit schon mal ein Buch bei einem anderen Verlag (also nicht BoD) veröffentlicht. Im Vertrag steht, dass dieser Verlag an allen weiteren Manuskripten das Erstrecht hat. Laut Vertrag hat der Verlag 3 Monate, um sich für oder gegen das Manuskript zu entscheiden.
Meine Bekannte hat vor ca. 5 Monaten ein neues Manuskript bei dem Verlag eingereicht und als immer noch keine Antwort vom Verlag kam, hat sie vorige Woche dort angerufen und bekam zur Antwort, dass sie nur Tele des Manuskripts erhalten hätten und nicht wirklich zufrieden damit wären, aber sie solle ihnen doch das ganze Manuskript sowie auch noch weitere Manuskripte zuschicken.
Meine Bekannte war natürlich ziemlich sauer und möchte bei diesem Verlag nun keine weiteren Bücher mehr veröffentlichen.
Wie sind ihre Rechte? Gilt die Vertragsbindung noch, obwohl der Verlag doch offensichtlich vertragsbrüchig geworden ist?
Wie kann sie notfalls beweisen, dass der Verlag vertragsbrüchig wurde?
Kann sie sich auch bei BoD anmelden und dort ihre Manuskripte veröffentlichen, ohne dass ihr alter Verlag sie verklagen kann?
Ich hoffe, das war jetzt alles halbwegs verständlich ausgedrückt. Ist auch ein kompliziertes Thema.
Viele Grüße
Jessica |
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_________________ "Das ist der größte Fehler bei der Behandlung, dass es Ärzte für den Körper und Ärzte für die Seele gibt, obwohl beides doch nicht getrennt werden kann." Platon (427-347 v.Chr.) |
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Platon |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 15:12 |
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Ich würde zuerst die Lage klären, sprich: den Verlag anschreiben, die Lage aus meiner Sicht Schildern (wann wer was schriftlich geäußert hat) und dann die Behauptung aufstellen, der Vertrag sei wegen Überschreitung der Dreimonatsfrist nicht zustande gekommen, hilfsweise wegen Nichtzusendung eines vollständigen Manuskripts.
Die telefonische Äußerung des Verlags, mit dem eingesandten Teil nicht zufrieden zu sein, wäre erstens nicht fristgerecht erfolgt und zweitens hilfsweise als Absage zu werten.
Ich würde dann den Verlag ausdrücklich auffordern, mir eingesandte Manuskripte bis zum (x+14 Tage) zurückzusenden und mitteilen, dass er keinerlei Rechte an den Materialien mehr hat.
Das Ganze würde ich per Einschreiben mit Rückschein (nicht E-Mail oder Telefon!) verschicken. Das ist der erste Schritt zum Beweis.
Aber ich bin kein Anwalt und kein Rechtsbeistand.
Grüße,
Valerie |
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_________________ LG, Valerie
http://zoe-lionheart.net | Lies mich: Alle Titel, Lioness' Heart, Lioness' Combat. |
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Valerie J. Long |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 15:13 |
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| Da anzunehmen ist, dass die Autorin keinen Vertrag unterschrieben hat, sind alle rechtlichen Bedenken unerheblich. |
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hwg |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 15:18 |
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Liebe Valerie, ich danke dir für deine kompetente Hilfe. Das hört sich sehr gut an.
Liebe(r) hwg, die Autorin hat schon einen Vertrag unterschrieben, damals für ihr erstes Buch, welches ja auch bei dem Verlag veröffentlicht ist. Und dieser Vertrag beinhaltet die Verpflichtung, alle weiteren Manuskripte zuerst diesem Verlag zuzusenden.
Lg, Jessica |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 15:24 |
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| Ja, aber wenn das Typoskript nicht oder nur teilweise vorhanden ist und der Verlag Bedenken hinsichtlich einer Veröffentlichung des Werkes äußert, ist diese Vereinbarung hinfällig. Ratsam wäre es, in einem Schreiben an den Verlag auf diesen Umstand hinzuweisen. |
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hwg |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 15:30 |
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Jessicaa hat geschrieben:
Und dieser Vertrag beinhaltet die Verpflichtung, alle weiteren Manuskripte zuerst diesem Verlag zuzusenden.
Ernste Frage: Knebelvertrag?
Gruß von
Klaus |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 15:33 |
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| Platon hat Folgendes geschrieben: |
| Und dieser Vertrag beinhaltet die Verpflichtung, alle weiteren Manuskripte zuerst diesem Verlag zuzusenden. |
Auf jeden Fall würde ich den Vertrag zusätzlich hilfsweise fristgerecht kündigen. |
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_________________ LG, Valerie
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Valerie J. Long |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 15:35 |
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Ja, so wie meine Bekannte mir dies erzählte, handelt es sich da ofensichtlich um einen Knebelvertrag.
Sobald ihre Sachbearbeiterin wieder da ist, will meine Bekannte diese anrufen und um eine schriftliche Bestätigung für die Befreiung aus diesem Vertragsbestandteil fordern.
Danke euch
Lg, Jessica |
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 | Re: Vertrag - Vertragsbruch von Seiten eines Verlags | Verfasst am: 18.05.2009, 15:47 |
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Hallo Jessica,
| Platon hat Folgendes geschrieben: |
| Im Vertrag steht, dass dieser Verlag an allen weiteren Manuskripten das Erstrecht hat. |
War sehr unüberlegt. Aber jeder Vertrag kann gekündigt werden. Was steht denn in dem Vertrag?
Ansonsten kann ihr nur ein Rechtsanwalt verraten, wie sie da am besten rauskommt. Oder sie hofft auf das Wohlwollen des Verlages.
| Zitat: |
| bekam zur Antwort, dass sie nur Tele des Manuskripts erhalten hätten und nicht wirklich zufrieden damit wären, aber sie solle ihnen doch das ganze Manuskript |
Hatte sie denn das komplette Manuskript geschickt?
| Zitat: |
| Meine Bekannte war natürlich ziemlich sauer und möchte bei diesem Verlag nun keine weiteren Bücher mehr veröffentlichen. |
Warum ziemlich sauer? Fehler können auch mal einem Verlagsmitarbeiter unterlaufen.
| Zitat: |
| Gilt die Vertragsbindung noch, obwohl der Verlag doch offensichtlich vertragsbrüchig geworden ist? |
Dann hoffe ich nur für sie, dass ihr nie Fehler unterlaufen. Sonst dürfte sie wohl niemals mehr als einige Wochen irgendwo beschäftigt sein oder eine Wohnung mieten können. Auch wenn Fehler und Schlampereien nerven können, Verträge werden dadurch nicht sofort hinfällig.
| Zitat: |
| Kann sie sich auch bei BoD anmelden und dort ihre Manuskripte veröffentlichen, ohne dass ihr alter Verlag sie verklagen kann? |
Solange der Vertrag besteht, wird er das mit Sicherheit tun.
Beste Grüße,
Heinz. |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 15:50 |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 15:54 |
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skipteuse |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 16:11 |
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Laut meiner Bekannten ist das ja kein einmaliges Vorkommnis. Es geht ja hier nicht um einen einmaligen Fehler, der wirklich jedem von uns mal passiern kann. Der Verlag hatte schon mehrmals geschlampt. Aber das tut hier nix zur Sache und darum soll es hier nicht gehen.
Na ja, ich werde das mal an die Bekannte weiterleiten und ihr raten, ihren Vertrag mal genauer zu prüfen. |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 23:57 |
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Meine Bekannte hat mir mal ihren Vertrag gefaxt. Ich setze hier mal einen Ausschnitt aus ihrem Vertrag rein:
**Der Autor räumt dem Verlag eine Option zu erster Stelle auf sein nächstes Werk ein, dessen Manuskript er dem Verlag vorlegt. Der Verlag entscheidet über die Annahme oder die Ablehnung innerhalb von drei Monaten nach der Manuskriptvorlage. Ausgenommen von dieser Regelung sind Werke, die der Autor selbst verlegt. § 10 **
Ist irh Verlag damit vertragsbrüchig geworden, so dass diese Regelung aufgehoben ist?
Wie sieht es mit dem BoD-Verlag aus? Gilt der Bod-Verlag als Selbstverlege-Verlag?
Lg, Jessica |
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 | | Verfasst am: 19.05.2009, 01:08 |
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| Platon hat Folgendes geschrieben: |
| Gilt der Bod-Verlag als Selbstverlege-Verlag? |
Würde ich schon sagen. Damit wäre sie evtl. "aus dem Schneider", falls sie das Manuskript wirklich nicht bei dem Verlag veröffentlichen möchte.
Grüßle,
Judith |
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 | | Verfasst am: 19.05.2009, 08:06 |
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Hallo Jessica,
| Platon hat Folgendes geschrieben: |
| Ist irh Verlag damit vertragsbrüchig geworden, so dass diese Regelung aufgehoben ist? |
Deine Cheffin schmeißt dich Knall auf Fall raus ohne Rücksicht auf einen bestehenden Arbeits- oder Werkvertrag raus, bricht also diesen Vertrag - und damit werden alle deine vertraglichen Rechte hinfällig?
Der Verlag hat sich lediglich das Recht ausbedungen, dass ihm das nächste Manuskript vor allen anderen möglichen Verlagen angeboten werden muss. Zugleich hat er sich verpflichtet, innerhalb von drei Monaten über eine Veröffentlichung zu entscheiden.
Höflicher wäre es gewesen, eine Ablehnung mitzuteilen, aber juristisch, denke ich, ist sie überflüssig. Über den Nichtabschluss eines Vertrages muss man seinen ptoentiellen Partner nicht informieren.
Voraussetzung ist aber. dass wirklich das Manuskript und nicht nur ein Auszug oder Exposee vorgelegt wurde.
| Zitat: |
| Wie sieht es mit dem BoD-Verlag aus? Gilt der Bod-Verlag als Selbstverlege-Verlag? |
BoD ist kein Verlag, auch wenn BoD sich gerne als solcher darstellt.
Beste Grüße,
Heinz. |
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