 | Vertrieb meiner Bücher? | Verfasst am: 31.05.2009, 23:40 |
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Hallo an die Experten,
nun habe ich eine neue Frage: gehen wir davon aus, ich will 100 Bücher von BoD kaufen, um sie selbst zu verkaufen (obwohl, wenn ich nur daran denke, schon müde werde). 100 Bücher kosten, sagen wir, 500 €. Was ist mit meinem Autorenhonorar? Bleibt es auch bei einer 100-Bücher-Bestellung unverändert? Sagen wir mal so: wenn ich bis jetzt 1 € pro Buch Buch erhalten habe, erhalte ich bei 100 Bücher 300 €, auch wenn die Bestellung von mir (also die Autorin) kommt?
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_________________ LG,
Lisa |
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Lisa_Sonnenblume |
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| Anmeldedatum | 26.10.2008 | | Beiträge | 875 | | Wohnort | FFM | |
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 | | Verfasst am: 31.05.2009, 23:52 |
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Hallo Lisa,
meines Erachtens nach, bekommst du für deine eigenen Bestellungen kein Honorar.
Deinen Gewinn holst du aus den geringeren Kosten für deine Eigenbestellung heraus. Je nachdem wie viele Bücher du bestellst, desto günstiger wird dein Einkaufspreis, und desto höher ist dann dein persönlicher Gewinn an dem dann verkauften Buch.
Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben.
Lieben Gruß
Tanja |
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 | | Verfasst am: 01.06.2009, 03:15 |
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Hallo Lisa,
du musst bei bod nach deiner Kalkulation schauen; geh auf deine bod-Seite unter Buchbestellungen, dann gib - z. B. Anzahl 100 - ein. daran siehst du, wieviel du für 100 Bücher als "Kleinauflage" bezahlen musst. Die Differenz zwischen dem Verkaufspreis (Festpreis, Buchpreisbindung) und dem, was du zahlen musst, dürfte wesentlich höher sein, als das, was du sonst als Autorenmarge bekommst. Wenn du nicht umsatzsteuerpflichtig bist, ist deine Marge sogar dann noch höher.
100 Exemplare dürften doch kein Problem sein beim Eigenverkauf???
Ich habe in den ersten Wochen nach Erscheinen meines Buchs 400 Stück selber verkauft und seither immer wieder größere Mengen bei BoD nachbestellt - und verkauft. Natürlich hat man dann den Aufwand mit dem Versenden, der Rechnungsstellung usw.
Wenn dir 100 Ex. zu viel sind, könntest du ja erstmal mit einer kleineren Menge beginnen.
Falls du noch Fragen hast: PN!
Guß
Haifischfrau |
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Haifischfrau |
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| Anmeldedatum | 04.02.2008 | | Beiträge | 2794 | |
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 | | Verfasst am: 15.03.2010, 15:58 |
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Ich versteh´s nicht- tut mir leid.
Ich hab auch im Übereifer so ein 50Exemplare Paket bestellt, das heute auch schon gekommen ist.
Aber was mach ich jetzt damit? Zu wieviel verkauf ich´s?
Und wie mach ich das, dass es trotzdem in meiner Verkaufsstatistik aufscheint und mich so nach oben treibt, was die Verkaufszahlen betrifft?
Bei mir steht:
50 Bestellmenge 50
Stückpreis 8.71
Nettopreis 435,50
Bruttopreis 465
die Differenz der beiden ist jetzt aber nicht geteilt durch 50 das, was ich für jedes Buch verlangen kann, oder???
Sorry- verkaufen war noch nie meine Stärke |
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_________________ Mehr über mich:
http://www.victoriamarian.com
Mein Roman "TraumLebensTraum"
erhältlich AB SOFORT online und hier im BoD Shop |
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VSM |
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 | | Verfasst am: 15.03.2010, 16:06 |
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Zu wieviel verkauf ich´s?
Natürlich zum festgesetzten Preis, ein Rabatt (ausser an Buchhändler) ist strafbar, da wir die Buchpreisbindung haben.
Gruß
Bernd
Sorry, hab gerade erst bemerkt, dass du in einem "freien" Land lebst. Ich denke in Österreich darfst du deinen Preis selbst bestimmen. |
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 | | Verfasst am: 15.03.2010, 16:52 |
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| büchernarr hat Folgendes geschrieben: |
| Sorry, hab gerade erst bemerkt, dass du in einem "freien" Land lebst. Ich denke in Österreich darfst du deinen Preis selbst bestimmen. |
Äh ... ... woher hast du diese Information?
aus der Webseite des Bundeskanzleramtes Österreich:
| Zitat: |
Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern
(NR: GP XXI IA 126/A AB 113 S. 29. BR: 6110 AB 6131 S. 666.)
StF: BGBl. I Nr. 45/2000
[...]
Preisfestsetzung
§ 3. (1) Der Verleger oder Importeur einer Ware im Sinne des § 1 ist verpflichtet, für die von ihm verlegten oder die von ihm in das Bundesgebiet importierten Waren im Sinne des § 1 einen Letztverkaufspreis festzusetzen und diesen bekannt zu machen.
[...] |
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000789
Danach gibt es in Österreich eine Preisbindung für Bücher, ähnlich wie in Deutschland. Es gibt da aber ein paar Ausnahmen, wo der Endverkäufer einen Preisnachlass von 5 bis 10 % gewähren kann (§§ 5 und 6).
Österreich ist aber kein Land, wo der Buchpreis beliebig ist.
@VSM:
Für Bücher gilt der von dir festgelegte Ladenverkaufspreis. Verkaufst du deine Bücher unter diesem Preis, könnte jeder Buchhändler dich verklagen, da du ihm gegenüber geschäftsschädigend auftrittst.
Ausnahme:
a) Verkäufe von Büchern, bevor sie erschienen sind (Subskriptions-Preis)
b) Verkäufe von Büchern nach Ablauf der Preisbindungsfrist
c) Verkäufe von beschädigten Büchern
Grüße
Siegfried |
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_________________ Grüße
Siegfried
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Hartmut Dühr - Ergebung ohne Widerstand
ISBN 978-3-8423-3030-6
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»Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein« (Hans Rosenthal) |
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Siegfried |
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| Anmeldedatum | 09.07.2008 | | Beiträge | 3521 | | Wohnort | Hannover | |
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 | | Verfasst am: 15.03.2010, 17:03 |
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Äh ... shocked eyes ... woher hast du diese Information?
Zum Glück hatte ich geschrieben "ich denke". Nun gut, falsch gedacht!! |
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 | | Verfasst am: 15.03.2010, 18:55 |
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Cornelia |
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| Anmeldedatum | 22.06.2008 | | Beiträge | 1420 | | Wohnort | Bielefeld | |
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 | | Verfasst am: 15.03.2010, 21:10 |
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Einfache Rechnung, nur so als Beispiel:
Buchverkaufspreis = 9,90 €
Einkaufspreis für 100 Stück bei BoD = 465,00 € incl. Mwst.
Macht pro Buch einen Einkaufspreis von 4,65 € incl. Mwst.
Verkaufspreis pro Buch noch immer 9,90 € incl. Mwst., was eben auch Dein Verkaufspreis ist.
Somit Gewinn vor Steuerabzug = 5,25 € incl. Mwst. pro Buch.
Insgesamt also vor Steuerabzug = 525,00 € incl. Mwst.
Ab dem 89. verkauften Buch kommst Du bei diesem Beispiel in die Gewinnzone.
Wenn Du Steuerpflichtig bist, machst Du die Steuer aus den gezahlten 465,00 € als Vorsteuer geltend. Diese Vorsteuer wird von der von Dir bei Deinen verkauften Büchern erhobenen Mehrwertsteuer der Einnahmen abgezogen. Die Differenz mußt die entweder an das Finanzamt zahlen (Mehr eingenommene Steuer als ausgegebene Steuer) oder bekommst sie erstattet (mehr ausgegebene Steuer als eingenommene Steuer).
Da die Buchpreise in Deutschland und offenbar auch in Österreich gebunden sind, darfst Du nur zum originalen Verkaufspreis an Endverbraucher verkaufen. Somit ist die Sache einfach.
100 Bücher verkaufen sich recht schnell. Weiß ich aus eigenen Erfahrungen. Da gehst Du einfach ein bißchen "baggern" und erwähnst überall, daß Du ein Buch geschrieben hast. Dann kommt die Frage "Echt? Wo bekommt man das?" Und *zackdieWaldfee* zückst Du wie zufällig eines der Bücher, die Du immer mit Dir herumschleppst, aus der Handtasche. "Ich signier Dir das auch!" ist dann der absolute Garantiesatz zum folgenden Kauf.
In diesem Sinne: Viel Erfolg!  |
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_________________ * Lesungen leicht gemacht? - Ein Leitfaden für Autorinnen und Autoren
* Rezensionen von BoD-Büchern unter http://www.erbsenprinz.de |
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CeKaDo |
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 | | Verfasst am: 15.03.2010, 22:10 |
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Hi,
Preisbindung:
Nach Auskunft von BOD kann ich den Zeitpunkt des Verkaufsstart im Buchhandel selbst festlegen. Beim Hochladen der Datei.
Bis zum Verkaufsstart kann man einen Subkriptionspreis festlegen der 10% unter dem Ladenpreis liegen kann.
Im Buchhandel finde ich die Preisbindung OK, aber im privaten Verkauf, wie auf Lesungen, über die private Homepage oder im Freundeskreis sollte man die Freiheit haben den Verkaufspreis selbst zu bestimmmen.
Steffen |
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steffenkb |
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 | | Verfasst am: 16.03.2010, 00:19 |
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Könnte, sollte, möchte
Leute,
in den drei Deutschsprachigen Ländern gilt per Gesetz die Buchpreisbindung.
Und das schon seit Jahrzehnten. Da gibts nix zu diskutieren.
Wer Bücher billiger verkauft ist wegen unlauterem Wettbewerb dran.
Habt ihr eigentlich eine Ahnung, warum es Buchpreisbindung gibt?
Was dahinter steckt?
Das nennt man Chancengleichheit auf Bildung - wenn ich es mal so ausdrücken darf. Soll heißen, egal ob auf ner Insel, inner Großstadt oder auf der Zugspitze, jeder bekommts für denselben Preis, keiner ist benachteiligt wegen seiner Wohnlage.
So, und nun verscherbelt die Bücher zum offiziellen Preis - basta.
Gute Nacht
Uwe |
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buchselstabe |
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 | | Verfasst am: 16.03.2010, 01:41 |
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| buchselstabe hat Folgendes geschrieben: |
Könnte, sollte, möchte
Leute,
in den drei Deutschsprachigen Ländern gilt per Gesetz die Buchpreisbindung.
Und das schon seit Jahrzehnten. Da gibts nix zu diskutieren.
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Auch das ist nicht richtig! - ich gehe mal davon aus, bei den drei deutschsprachigen Ländern handelt es sich um Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Deutschland:
In Deutschland gibt es eine Buchpreisbindung, wonach ein Buch für 18 Monate nur zu dem Preis verkauft werden darf, den der Verlag festlegt.
Nach Ankündigung eines Buches dürfen Frühbestellern über einen Subskriptionspreis Rabatte gewährt werden. Dieser Rabatt kann bis zu 20% betragen.
Details siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/buchprg/index.html
Die Buchpreisbindung per Gesetz gibt es in Deutschland erst seit 2002. Vorher gab es etwa 100 Jahre lang einen allgemeingültigen Vertrag zwischen den Buchverlagen und dem Buchhandel, der zur Buchpreisbindung verpflichtete.
Österreich:
In Österreich gilt ebenfalls eine Buchpreisbindung. Hier sind die Buchpreis aber nicht so festzementiert wie in Deutschland. Laut österreichischem Buchpreisgesetz können kleine Preisnachlässe gewährt werden.
Link zum österreichischen Buchpreisgesetz siehe in meinem Beitrag weiter oben.
Schweiz:
Die Schweiz stellt beim Buchpreis einen Sonderfall dar.
a) In der italienischen Schweiz hat es nie eine Buchpreisbindung gegeben.
b) In der französischen Schweiz wurde der Buchpreis vor knapp 20 Jahren aufgehoben. Vorher gab es zwar kein Gesetz, aber die Verlage haben untereinander ein Preisschema abgestimmt.
c) die deutsche Schweiz gab es seit 1964 eine Buchpreiskontrolle, die 1976 zu einer Marktordnung für Buchpreise führte und 1993 zu einem allgemeinen Vertrag zwischen Verlagen und dem Buchhandel, Bücher nur zum vorgegebenen Preis zu verkaufen. bereits 5 Jahre später betrachtet die Schweizer Wettbewerbskommission diesen Vertrag als unerlaubte Preisabsprache. 2007 wird die Buchpreisbindung in der Schweiz durch die Wettbewerbskommission verboten! Die Freigabe der Buchpreise führt zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei vielen kleinen Buchhandlungen. Im Mai 2009 stimmt der Schweizer Bundesrat über eine Wiedereinführung der Buchpreisbindung ab. Die Buchpreisbindung soll wieder eingeführt werden. Das Gesetz befindet sich noch in Arbeit
Wer mehr zur Diskussion in der Schweiz wissen will, hier das Diskussionsprotokoll:
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4809/298815/d_n_4809_298815_298816.htm
Interessant ist in diesem Protokoll die Aussage, dass in Ländern ohne Preisbindung die Buchpreise deutlich gestiegen sind, während in Ländern mit Buchpreisbindung (wie Deutschland) die Buchpreise nachgegeben haben.
Grüße
Siegfried |
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_________________ Grüße
Siegfried
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Hartmut Dühr - Ergebung ohne Widerstand
ISBN 978-3-8423-3030-6
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»Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein« (Hans Rosenthal) |
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Siegfried |
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