 | Verwendung von Handelsmarken im Buch und im Buchtitel | Verfasst am: 28.02.2010, 13:39 |
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Hallo,
ich schreibe ein Buch über das Training für einen Ironman-Triathlon.
Ironman ist eine eingetragene Marke. Ich möchte das Wort Ironman im Titel des Buchs verwenden - und natürlich auch im Inhalt.
Darf ich das?
Muss ich um Erlaubnis fragen?
Muss ich eine Bemerkung dazu in das Impressum schreiben?
Im Buch kommen auch viele andere Markennamen vor. Ich beschreibe meine (positiven) Erfahrungen mit Uhren von Polar, Fitnessstudios von McFit usw. Muss ich die Marken im Impressum aufzählen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ulf |
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flurehcsif |
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| Anmeldedatum | 28.02.2010 | | Beiträge | 5 | |
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 | | Verfasst am: 28.02.2010, 14:09 |
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| Es ist besser, die Markeninhaber um Erlaubnis zu fragen, als sich womöglich mit einem Abmahnanwalt herumzuschlagen. Ich habe in meinem Katzenkrimi einen sehr bekannten Werbeslogan verwendet und mir von dem Konzern eine schriftliche Freigabe dafür geholt. |
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_________________ viele Grüße
Manu
__________________________________
TODES-WIND, Samtpfote auf Mörderjagd
ISBN 978-3-83915-307-9
Krimis mit Fell und Schnauze
ISBN 978-3-8423-7050-0
http://www.katzenkrimi.com
http://www.lit-west.de
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Manu |
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 | | Verfasst am: 28.02.2010, 14:48 |
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Grundsätzlich hat Manu mal recht, aber:
"Iron Man" ist als "Iron Man" ein eingetragenes Warenzeichen für Comics und Filme. "Iron Man" ist, wenn überhaupt - das wage ich zu bezweifeln - ein Warenzeichen für den Triathlon, wie er auf Hawaii stattfindet - denn nur dort heißt er wirklich so - auch nur in den USA. Und außerhalb Hawaiis, mithin außerhalb der USA, ist "Iron Man" inzwischen ein generischer Begriff für derlei Triathlon-Veranstaltungen.
Also:
Da du über Comic & Film nicht schreiben willst, ist eine Nachfrage dort nicht nötig.
Da du über den Triathlon als solchen schreiben willst, ist eine Nachfrage rein theoretisch auch nicht nötig, denn wenn du über den hawaiianischen, originalen und einzigen (one & only!) Triathlon "Iron Man" schreibst, dann ist die Erwähnung im Titel nicht nur angemessen, sondern notwendig; und wenn du einen anderen Triathlon dieser Art beschreiben willst, ist die Titelerwähnung generisch.
Trotzdem. Manu hat schon recht. Jedenfalls in dieser unserer Welt.
My. |
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Beckinsale |
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 | | Verfasst am: 28.02.2010, 14:53 |
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mtg |
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 | Ironman ist eine Marke der ganzen Rennserie | Verfasst am: 07.03.2010, 22:11 |
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Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Ich fühle mich jetzt etwas wohler bei der Verwendung, überlege aber, ob ich eine Anfrage mache, ob ich den Namen verwenden darf.
@backinsale
Ironman ist für die gesamte, weltweite Rennserie geschützt. D.h. die anderen Rennen, die keine Lizenz erworben haben, dürfen sich nicht Ironman nennen.
Daher heißt es dann "Challenge Roth" oder "Ostseeman" oder ähnlich.
Viele Grüße und nochmals danke!
Ulf |
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flurehcsif |
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 | | Verfasst am: 07.03.2010, 22:19 |
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Ups,
jetzt ist mir Ulf zuvorgekommen.
genau, gugg mal hier: streichel mich
Den Namen gibts schon (noch).
Und er koste Geld.
Daher gibts den Ironman Roth (bei mir um die Ecke) auch nicht mehr unter diesem Namen.
D.h. nachfragen.
Gruß Uwe |
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buchselstabe |
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 | Aus Ironman wird Langdistanz-Triathlon | Verfasst am: 15.03.2010, 00:03 |
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| mtg hat Folgendes geschrieben: |
| Alternativ kannst Du mal hier nachschauen: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/trefferliste bei wem Du Dich absichern möchtest ... allein in Deutschland gibt es 24 Eintragungen zu "Ironman" oder "Iron Man", die aber z. T. nicht mehr aktuell sind. |
Das war eine gute Idee. Ich habe eine der Anwaltskanzleien, die die Markeninhaberin vertreten angemailt und leider diese Antwort erhalten:
+++++++++++++
"Zuerst einmal möchten wir Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Begeisterung für Ironman danken. Bitte beachten Sie, dass die Marke Ironman nicht ohne einen formellen Lizenzvertrag in einem Buchtitel verwendet werden darf. Bedauerlicherweise kann Ihnen die World Triathlon Corporation ("WTC") einen solchen Lizenzvertrag oder eine entsprechende Benutzungserlaubnis derzeit nicht anbieten, da WTC derzeit einen ausschließlichen Lizenzvertrag mit einem Dritten hinsichtlich der Verwendung der Marke "Ironman" in Buchtiteln abgeschlossen hat. Die Ausschließlichkeit dieses Lizenzvertrages verbietet es WTC, weitere Lizenzen zur Benutzung der Marke "Ironman" in Buchtiteln zu gewähren."
+++++++++++++
Das verwundert mich zwar - weil es schon ettliche Bücher gibt, die Ironman im Titel haben - aber vielleicht sind das alles Bücher, die vor der Vergabe der Exklusivrechte existierten.
Ich verzichte jetzt lieber auf Ironman und nenne es Langdistanz-Triathlon. Damit büßt mein Buchtitel zwar einiges an Attraktivität ein - aber das ist immer noch besser, als eine Abmahnung zu erhalten.
Ulf. |
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flurehcsif |
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| Anmeldedatum | 28.02.2010 | | Beiträge | 5 | |
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 | | Verfasst am: 15.03.2010, 08:48 |
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Naja, "Langdistanz-Triathlon" ist nicht wirklich reizvoll als Titel, aber vielleicht kann man hier im Forum ein paar Ideen für einen packenderen Titel herauskitzeln. Wie wär es mit:
Triathlon der Eisenfresser
Der lange Weg
Eisenhart
Vielleicht nicht ganz ernst gemeint, aber gut für einen Anstoß zum Brain-Storming |
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_________________ viele Grüße
Manu
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Manu |
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 | | Verfasst am: 15.03.2010, 08:54 |
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mtg |
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 | | Verfasst am: 15.03.2010, 09:28 |
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houdini |
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 | | Verfasst am: 15.03.2010, 09:36 |
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| houdini hat Folgendes geschrieben: |
| Also bei Sachbüchern ist das so eine Sache. Ich denke es ist nicht generell verboten Marken zu nennen. Sonst wäre ja jegliche Berichterstattung untersagt und keine Zeitung dürfte etwas schreiben. |
Es gibt einen Unterschied zwischen Pressefreiheit bzw. Recht auf Information und dem Schreiben von Büchern. Warum werden Marken in die Warenzeichenrolle eingetragen? Damit sie niemand zu seinen Zwecken missbrauchen kann. Und ein Missbrauch liegt auch dann vor, wenn ich als unbekannter Autor eine bekannte Marke als Trittbrett nutze - wobei es dabei auf meinen Bekanntheitsgrad gar nicht so ankommt ...
Anders wäre es, wenn der Protagonist eines Buches von seinem Erlebnis, bei einem Ironman mitzumachen, berichtet. Dann gibt es nämlich eine eindeutige Verbindung. Trotzdem ist und bleibt es eine Gratwanderung. |
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_________________ LG - matthias
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mtg |
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 | | Verfasst am: 15.03.2010, 17:33 |
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Hallo allerseits,
in der Vergangenheit habe ich diverse Bücher gelesen, in denen die Protagonisten, z.B. "Pernod" trinken. Was sollte mich also davon abhalten, meine Figur ein kühles Beck's schlürfen zu lassen?
Eine solide juristische Sachlage wäre sicher gut für die Debatte... Kennt einer einen Anwalt? Meiner ist immer gleich so teuer  |
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Wortgewandt |
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 | | Verfasst am: 15.03.2010, 17:47 |
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Also wenn in einem Roman steht "Jack bestellte sich einen Jim Beam und es blieb nicht bei einen." dann kann wohl kein Mensch was gegen haben.
Hier geht es wohl um ein Sachbuch. Also das Thema behandelt ja Training für einen Triathlon. Der Ironman ist ja nur eine von vielen solcher Veranstaltungen. Niemand kann einem verbieten ein Trainingsbuch zu schreiben.
Ein Buchtitel wie z.B.
"Fit wie ein Ironman. Trainingsanleitung für den Triathlon." sollte doch nicht so problematisch sein?! |
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houdini |
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| Anmeldedatum | 12.02.2008 | | Beiträge | 167 | |
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 | | Verfasst am: 14.04.2010, 17:58 |
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| Wortgewandt hat Folgendes geschrieben: |
Hallo allerseits,
in der Vergangenheit habe ich diverse Bücher gelesen, in denen die Protagonisten, z.B. "Pernod" trinken. Was sollte mich also davon abhalten, meine Figur ein kühles Beck's schlürfen zu lassen?
Eine solide juristische Sachlage wäre sicher gut für die Debatte... Kennt einer einen Anwalt? Meiner ist immer gleich so teuer  |
Ich habe das vor ein paar Wochen mal drei Leuten vorgelegt: einem Juristen, einem Verlagslektor und einem bereits mit mehreren Büchern am Markt vertretenen Romanautor (kein BoD/PoD, kein DKZV, kein Eigenverlag, sondern ganz normale Verlagsveröffentlichungen). Allerdings bezog sich meine Anfrage ausschließlich auf die Nutzung von Markennamen in einem Roman (Sachbuch müsste also erst noch geklärt werden).
Zusammenfassend gab es da folgende Aussage:
Die Nutzung von Markennamen in Romanen ist generell erlaubt, weil - und jetzt kommt es - keine markenmäßige Benutzung vorliegt, die unter das Markenschutzgesetz fällt. Vielmehr gelten Markennamen als Begriffe des alltäglichen Lebens, was ein Grundbestandteil der fiktionale Literatur ist. Es sind Alltagsgegenstände, also allgemeines Kulturgut.
Aufpassen muss man bei Markennamen nur, wenn es um eine bewertende Aussage geht. Wird durch den Inhalt des Werkes der Ruf eines Unternehmens geschädigt, kann das zu Problemen führen, etwa wenn einem Pharmaunternehmen im Roman ganz bewusst illegale Machenschaften unterstellt wird. Da sollte man besser auf den realen Marken- bzw. Unternehmensnamen verzichten.
Anders sieht es aus, wenn die Bewertung eines realen Gegenstandes durch den Mund einer der Romanfiguren erfolgt. Wichtig ist hier nur, dass es die persönliche Meinung der Romanfigur und keine allgemeingültige Aussage ist. Wenn also die Romanfigur in einer Szene sagt: »Das Holsten schmeckt wie Pferdepisse!«, dann ist das zulässig.
Wie gesagt, drei Leute vom Fach gefragt, und keiner sieht ein Problem bei der Nennung von Markennamen in Romanen. Für Sachbücher kann ich keine entsprechende Aussage treffen.
Grüße
Siegfried |
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Zuletzt bearbeitet von Siegfried am 14.04.2010, 20:44, insgesamt einmal bearbeitet |
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Siegfried |
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 | | Verfasst am: 14.04.2010, 18:01 |
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| groovie. Damit kann man doch was anfangen! Besten Dank! |
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Wortgewandt |
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| Anmeldedatum | 25.08.2009 | | Beiträge | 92 | |
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