 | Vindobona-Verlag | Verfasst am: 03.10.2011, 18:39 |
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Hallo zusammen,
habe letzte Woche mein neuestes Werk per Post an von mir ausgewählte Verlage geschickt, dabei übers Internet nach deren Adressen gesucht und bin nebenbei auf den Vindobona-Verlag gestoßen. Nun habe ich, da man dort das Manuskript per Email einreichen kann, einfach mal so den Versuch gewagt und dies getan, um zu schauen was passiert.
Nach zwei Tagen war die Mail da, dass Sie mein Angebot prüfen und sich in nächster Zeit mit mir in Verbindung setzen.
Jetzt haben Sie mir einen Vertrag zugeschickt, der wie folgt aufgebaut ist:
Es kommen auf mich keinerlei Kosten zu, ich muss auch keine Exemplare abnehmen, d.h. ich investiere "lediglich" mein Werk.
Folgende Leistungen stellt der Verleger dem Verfasser kostenlos zur Verfügung:
• Die Verfügbarkeit des Buchtitels wird vom Verfasser/Verleger geprüft.
• Der Verfasser übergibt dem Verleger das Manuskript als WORD-Datei oder druckfertige PDF-Datei (nach vom Verleger
festgesetzten Richtlinien).
• Die Daten des Werkes werden in das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) eingetragen.
• Das Werk erhält eine weltweit einmalig vergebene ISBN-Nummer.
• Das Werk erhält einen EAN Barcode der auf der Buchrückseite abgedruckt wird.
• Der Verleger übernimmt vom Verfasser digitale Buchrücken- und Werbetext.
• Der Verleger legt dem Verfasser Freigaben für Buchdaten, Innengestaltung, Umschlaggestaltung und Belegexemplar
vor.
• Die Buchvorderseite, Buchrückseite und der Buchrücken werden vom Verleger nach Verlagsvorgaben gestaltet.
• Der Verfasser erhält die Innenseiten sowie den Umschlag zur Korrektur bzw. Druckfreigabe.
• Nach Erscheinen des Werkes werden Pflichtexemplare davon an die Nationalbibliothek bzw. an Landesbibliotheken
versandt.
• Die bibliografischen Daten des Werkes werden der Deutschen Bibliothek gemeldet.
• Der Verfasser erhält einen Leitfaden für Autoren mit hilfreichen Tipps für Lesungen und den Umgang mit Medien bzw.
Buchhandlungen.
• Der Verfasser hat Anspruch auf eine Autorenberatung per Telefon oder E-Mail von bis zu 30 Min.
• Auf der verlagseigenen Homepage wird das Werk vorgestellt und zum Verkauf angeboten.
• Das Werk wird vom Verleger bei amazon eingestellt.
• Das Werk kann jederzeit von Privatpersonen sowie vom Buchhandel, Barsortimenten und Großhändlern per Telefon, EMail,
Post und Fax beim Verleger bestellt werden.
• Der Verleger bietet das Werk des Verfassers direkt den Barsortimenten „libri“ und „KNV“ an.
• Der Verleger gestaltet für das Werk umfassende Werbedrucksachen wie Lesezeichen, Bestellkarten, Flyer, Plakate ...
• Der Verleger stellt Journalisten den Pressetext zur Verfügung.
• Der Verleger verschickt angeforderte Rezensionsexemplare an Medien in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
• Der Verfasser darf die Gestaltung des Buchcovers für eigene Werbezwecke verwenden.
• Der Verfasser darf Links auf die Webseite des Verlegers setzen.
• Der Verfasser kann während der Vertragslaufzeit Bücher beim Verleger in beliebiger Stückzahl bestellen.
Das ganze läuft 3 Jahre oder bis 3000 Bücher verkauft sind, was zuerst eintritt.
Drei Wochen habe ich Bedenkzeit. Wo ist der Haken? Das Verlagsprogramm ist überschaubar und wirkt im Prinzip schon recht seriös und annehmbar. Wir haben auf alle Fälle das Problem, dass die Buchkosten im Verkauf relativ hoch sind (Bsp.: Taschenbuch 80-150 Seiten: 16,90 Euro), wobei bei eventuellen guten Rezensionen dies wohl relativ nebensächlich ist, bei schlechten Rezensionen kauft wahrscheinlich auch fast niemand ein billiges Buch.
Mein Gefühl sagt mir: "Nein, tue es auf gar keinen Fall."
Mein Verstand sagt: Warte ab; ich bin mir nicht sicher, gesetzt den Fall, ein "richtiger" (d.h. einer, dessen Bücher ich lese) Verlag will mein Werk veröffentlichen, das scheinbar unendlich Unwahrscheinliche geschieht, bereue ich mit Sicherheit die Vindobona-Entscheidung.
Was haltet Ihr von der Sache?
Gruß
Michael |
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Michael12354 |
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| Anmeldedatum | 03.10.2011 | | Beiträge | 12 | |
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 | | Verfasst am: 03.10.2011, 18:42 |
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Wenn du magst schick mir deinen Autorenvertrag als PDF! Dann sag ich dir wo der Hacken konkret sitzt! So kann ich es nur erahnen.
Gemäß google ist es ein DKZV! Google mit "?" dann kommen schon Beiträge! Als Beispiel hier http://autorenforum.montsegur.de/cgi-bin/yabb/YaBB.pl?num=1262112061 kurz du hast die verdeckten Kosten einfach nicht gefunden! Vermutlich musst du die unverkauften Exemplare abnehmen. Kein Verlag lässt sich einfach mit Manuskripten bombardieren. Verlage haben Schwerpunkte, die wollen im Regelfall nicht dein ganzes Manuskript einfach so per Mail bekommen und viele Verlage suchen sich überhaupt ihre Autoren selber zusammen. |
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_________________ http://russland-buecher.ru und http://ebuch.me Auf Twitter http://twitter.com/russlandbuecher und bei Facebook, XING und Brainguide Sandra Ravioli |
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SandraR |
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 | | Verfasst am: 03.10.2011, 19:06 |
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Hallo Michael,
ich kenne den Verlag nicht, eine kurze Suche mit google hat ergeben, dass in dem Zusammenhang von einem Novum-Velag gesprochen wird.
Google mal, deine Frage haben sich schon einige andere Autoren gestellt.
Hier im Forum gibt es ebenfalls einen alten Beitrag zum Verlag
http://www.bod.de/autorenpool/verlag-zeigt-interesse-t5755.html
Was mich stutzig macht:
Der Verfasser hat Anspruch auf eine Autorenberatung per Telefon oder E-Mail von bis zu 30 Min
(Ein Verlag der seinen Autoren zeitlich beschränkte Gesprächsmöglichkeiten einräumt? Das kann in meinen Augen nicht seriös sein.)
Der Verleger gestaltet für das Werk umfassende Werbedrucksachen wie Lesezeichen, Bestellkarten, Flyer, Plakate
(Sind diese Werbedrucksachen kostenlos?)
Das ganze läuft 3 Jahre oder bis 3000 Bücher verkauft sind, was zuerst eintritt.
(Warum sollte ein Verlag, ein Buch aus dem Vertrag herausnehmen, dass 3000 mal verkauft wurde? Kann es sein, dass Du evtl. verpflichtet werden sollst, nach den drei Jahren die restlichen Bücher der Auflage abzukaufen?)
Viele Grüße
Cornelia |
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Cornelia |
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 | | Verfasst am: 03.10.2011, 19:30 |
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Danke für die schnellen Antworten bzw. Reaktionen!
@SandraR: Hab Dir den Vertrag mal als PM zugeschickt.
@ Cornelia: Habe die anderen Beiträge schon gelesen, aber daraus bin ich nicht wirklich schlauer geworden, der Unterschied besteht eben bei mir darin, dass ich keine Bücher abnehmen muss. Wollte nicht den ganzen Vertrag hier reinkopieren, aber im Falle des Ablaufs der drei Jahre tritt folgende Klausel in Kraft:
§ 7
Der Verleger garantiert dieses Werk so lange lieferbar zu halten bis entweder 3 Jahre ab Erscheinung vergangen sind oder
3000 Bücher verkauft wurden. Danach kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer 30 Tagesfrist zu jedem Monatsletzten
aufgelöst werden. Im Falle einer Auflösung kann der Verfasser alle oder einen Teil der noch vorhandenen Restexemplare
mit 50% Rabatt auf den Ladenpreis erwerben. Jene Bücher, die der Verfasser nach Vertragsauflösung nicht erwirbt, kann
der Verleger ohne Honoraranspruch „verramschen“.
Auch ich finde es etwas lächerlich mit den 30 Minuten, die ich kostenlos beanspruchen kann.
Stimmt jedoch, das mit den Plakaten, etc. ist etwas merkwürdig formuliert, es befindet sich zwar unter der Klausel der kostenfreien Leistungen, jedoch steht nur etwas da von einer Gestaltung, nichts von einer Produktion derselben.
Was noch nicht abgeklärt ist, ist wieviele Bücher denn tatsächlich jetzt am Anfang gedruckt werden. Meine Vermutung: Es werden auf Risiko des Verlages minimal Bücher produziert und angeboten, dann, bei Akzeptanz oder Nachfrage erst mehr hergestellt, dies tangiert mich jedoch nicht.
Habe z.B. meine Diplomarbeit, die vollkommen uninteressant für die meisten Leute ist, auch auf eine ähnliche Art und Weise veröffentlicht. Habe ein Belegexemplar erhalten, keine Kosten gehabt und bis jetzt wurde auch noch nichts verkauft. Solche Verlage versuchen es über die Masse an Veröffentlichungen und das geht auch auf. Wahrscheinlich strukturiert der Vindobona-Verlag gerade um und versucht sich auf diese Art und Weise.
Eine Frage, die ich vergessen habe, zu stellen, wird man von seriösen Zeitungen überhaupt rezensiert, wenn man in einem solchen Verlag erscheint? |
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Michael12354 |
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 | | Verfasst am: 03.10.2011, 23:41 |
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Judith |
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 | | Verfasst am: 04.10.2011, 02:08 |
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Die Webseite ist recht knapp gehalten. Bei den angebotenen Büchern gibt es keine Angabe über die Seitenzahl, womit man schlecht den Buchpreis vergleichen kann.
Da bin ich mal gespannt, was SandraR zu dem Vertrag sagt. |
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_________________ Meine Seite der Wahrheit |
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kasapv |
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 | | Verfasst am: 04.10.2011, 08:45 |
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mtg |
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 | | Verfasst am: 04.10.2011, 09:04 |
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@ Matthias
Die Formulierung ist mit "kann" rechtlich betrachtet eindeutig kein "muss", hier bewegen wir uns in keiner Grauzone, es ist eine unverbindliche, mich zu absolut nichts verpflichtende Option, die in diesem Kontext bedeutet, dass die Bücher für mich bereitgehalten werden, wenn ich sie nicht will, tritt eben das Zweite in Kraft, sie werden vom Verlag "verramscht", sofern dieser das will. Das ist eine völlig übliche Klausel in allen möglichen Verträgen, die mir bekannt ist, da gibt es kein Wenn und Aber und keinen Zweifelsfall. Genau so steht es auch geschrieben, ohne meine Erklärung. Danke, dass Du Dir Sorgen machst, doch wie Du das negativ deuten kannst, ist für mich, ehrlich gesagt, nicht ganz nachvollziehbar, ich denke, es geschieht aber in der besten Absicht.
Was ich gerade noch beim Verlag rauszufinden versuche ist, wieviele Bücher denn wirklich gerade am Anfang gedruckt werden, das ist der eigentliche Knackpunkt. Höchstwahrscheinlich nur eine äußerst geringe Zahl und erst bei Nachfrage mehr, so meine Vermutung. Verkauft sich das Buch nicht, werden nach drei Jahren auch nur minimale Exemplare da sein. |
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Michael12354 |
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| Anmeldedatum | 03.10.2011 | | Beiträge | 12 | |
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 | | Verfasst am: 04.10.2011, 09:10 |
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| Michael12354 hat Folgendes geschrieben: |
Das ist eine völlig übliche Klausel in allen möglichen Verträgen, die mir bekannt ist, da gibt es kein Wenn und Aber und keinen Zweifelsfall. Genau so steht es auch geschrieben, ohne meine Erklärung. Danke, dass Du Dir Sorgen machst, doch wie Du das negativ deuten kannst, ist für mich, ehrlich gesagt, nicht ganz nachvollziehbar, ich denke, es geschieht aber in der besten Absicht.
Was ich gerade noch beim Verlag rauszufinden versuche ist, wieviele Bücher denn wirklich gerade am Anfang gedruckt werden, das ist der eigentliche Knackpunkt. Höchstwahrscheinlich nur eine äußerst geringe Zahl und erst bei Nachfrage mehr, so meine Vermutung. Verkauft sich das Buch nicht, werden nach drei Jahren auch nur minimale Exemplare da sein. |
Du kannst natürlich Deine eigenen Erfahrungen machen ... aber im Zweifelsfall ist Deine Auslegung des Vertrages gegenüber dem DKZV nur zweiter Sieger. Warum sollte es bei Dir anders sein, als bei tausenden von anderen zuvor? Wenn Du fragst »Was haltet Ihr davon«, musst Du damit rechnen, dass auch andere als zustimmende Aussagen kommen. Mehr als abraten kann ich nicht ... was Du daraus machst, ist selbstverständlich Deine eigene Entscheidung. |
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mtg |
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 | | Verfasst am: 04.10.2011, 09:28 |
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@ Matthias:
Warum ich Deine Meinung so kommentiere: Weil dadurch andere auf eine zweifelhafte Fährte gelockt werden, im Zweifelsfall kann man jederzeit bei einem Anwalt anrufen, es gibt da viele nette, die sich durchaus für eine unverbindliche telephonische Auskunft kostenfrei Zeit nehmen. So ist es halt typische Schwarz-Weiß-Malerei, höchstwahrscheinlich gibt es bei dem Verlag einen oder mehrere Haken, aber in dieser Klausel liegt er eben mit Sicherheit nicht begraben, das hat nichts mit Meinung zu tun, sondern mit eindeutigen Formulierungen. Bitte versteh mich nicht falsch, ich möchte nicht mit Dir streiten - warum auch?-, Deine Sichtweise ist für mich vollkommen in Ordnung.
Deine Argumente sind empirisch, doch sind es keine verifizierten Erfahrungswerte, sondern lediglich eine subjektive Wahrnehmung der Realität. Dass diese Verlage ihre Taktik ändern müssen, ist klar, denn ihr Ruf ist zu schlecht, als dass es zukunftsweisend wäre, somit stellt sich die Frage, was der neue "Trick" ist. |
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Michael12354 |
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 | | Verfasst am: 04.10.2011, 09:33 |
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P.S.:
Dass hier hauptsächlich negative Reaktionen auf das "Was haltet Ihr davon?" kommen müssen, ist mir klar gewesen, doch ich halte mich an solche, mit denen ich etwas anfangen kann. |
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Michael12354 |
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 | | Verfasst am: 04.10.2011, 09:39 |
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| Michael12354 hat Folgendes geschrieben: |
| ... im Zweifelsfall kann man jederzeit bei einem Anwalt anrufen, es gibt da viele nette, die sich durchaus für eine unverbindliche telephonische Auskunft kostenfrei Zeit nehmen. |
Warum stellst Du dann diese Frage in einem Forum, wenn Du eh davon ausgehst, dass Du keine brauchbaren Hilfestellungen bekommst?
| Michael12354 hat Folgendes geschrieben: |
| So ist es halt typische Schwarz-Weiß-Malerei |
Was »typisch« ist und was nicht, unterliegt sicherlich nicht Deiner Definition. Es ist übrigens keine wie auch immer geartete Malerei, sondern eine Anwort auf deine Frage und als solche ein Destillat aus vielen »Schicksalen« zuvor.
Aber, wie gesagt: Mach Deine eigenen Erfahrungen! Viel Glück!
P.S.: »Ich halte mich an solche, mit denen ich was anfangen kann«. Mit dieser Denke empfehle ich Dir, zukünftig ausschließlich Selbstgespräche zu führen. Dann bekommst Du nämlich keine unliebsamen Antworten. |
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mtg |
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 | | Verfasst am: 04.10.2011, 09:44 |
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| Gibt es eigentlich auch ein Autorenhonorar? |
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Garten - Heimwerker - Haushalt - Weihnachten - neu! Autofahren (das Wendebuch)
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Torsten Buchheit |
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 | | Verfasst am: 04.10.2011, 09:47 |
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@ Matthias
Was Du mir alles direkt und indirekt unterstellst! Amüsant! Wir haben uns über die eine Klausel unterhalten, der von mir erwähnte Anwalt wird nicht den ganzen Vertrag am Telephon besprechen, sondern man kann eben, wenn man mir nicht glaubt, nachfragen, was genau die erwähnte Formulierung bedeutet, so habe ich es gemeint.
Ich bedanke mich, dass Du Dir für mich Zeit genommen hast! Sei doch nicht so empfindlich (ich hoffe, das provoziert Dich nicht noch weiter). Wenn ich Argumente, basierend auf meinem Wissensstand, widerlegen kann und denke, dass sie, wenn ich das nicht tue, zu einer allgemeinen Verunsicherung führen, in einem von mir gestarteten Thema, dann tue ich das. Das ist hoffentlich akzeptabel. Was ich brauche und hier auch bekomme, sind Argumente, die ich nicht widerlegen kann, und auf die ich nicht von selbst komme, so ist, in meinen Augen, der Sinn und Zweck eines Posts. Sollte ich Dir auf den Schlipps getreten sein, dann entschuldige ich mich vielmals! |
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Michael12354 |
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| Anmeldedatum | 03.10.2011 | | Beiträge | 12 | |
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 | | Verfasst am: 04.10.2011, 09:50 |
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@ Thorsten:
Das wäre die Klausel zum Honorar:
§ 6
Der Verfasser erhält als Autorenhonorar vom Verleger von jedem verkauften Buch (ausgenommen jene Bücher, welche der
Verfasser selbst vom Verleger bezieht) 10% vom Ladennettopreis (Ladenpreis exkl. gesetzlicher MwSt.). Der Verfasser und
Verleger sind sich einig, dass durch dieses Autorenhonorar die Angemessenheit des Entgelts gegeben ist und dass ein
Erfolg des Werkes nicht garantiert werden kann. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Stichtag 31. Dezember. Die
Ausstellung der Abrechnung sowie die Überweisung des Absatzhonorars erfolgen spätestens 3 Monate danach. Für die
Abrechnung, Übermittlung und Auszahlung des Autorenhonorars werden vom Verleger Euro 10,- exkl. MwSt.
Verwaltungsspesen einbehalten. Der Verfasser ist für die Versteuerung seines Autorenhonorars selbst verantwortlich. Der
Verfasser ist verpflichtet, Namens-, Adress-, und Kontoänderungen dem Verleger umgehend bekannt zu geben. |
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Michael12354 |
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| Anmeldedatum | 03.10.2011 | | Beiträge | 12 | |
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