Forum für Books-on-Demand-Autoren » Selbstverlag » Vorschriften für Buch über Gartenzwerge
Hier klicken, um Mitglied zu werden  Hier klicken, um Mitglied zu werden » Fehlerhafter Druck, was tun?
» Neuling: Deklaration des Buchpreises?

Vorschriften für Buch über Gartenzwerge

BeitragVerfasst am: 23.03.2010, 15:57
Hallo,

ich möchte mein Buch über Gartenzwerge veröffentlichen. Was muß ich beachten?


Zuletzt bearbeitet von Angelina am 15.08.2010, 01:55, insgesamt einmal bearbeitet
 
  Angelina 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 23.03.2010, 16:28
Ich habe mir zu dieser Frage die Landespressegesetze (bzw. das für mein Bundesland) angeschaut; da geht es zwar um Zeitungen und Zeitschriften, aber es gibt Analogien. Und wenn du dir von einem großen, renommierten Verlag ein Taschenbuch oder Hardcover anschaust, vielleicht auch verschiedene von verschiedenen Verlagen, und dann in deinem Impressum nichts anderes machst, dann kannst du nicht falsch liegen.

Ansonsten bin ich sicher, daß hier noch ein Link folgt, den ich auf die Schnelle nicht finde Smile

Was auf jeden Fall rein gehört, schon aus Sinnfälligkeitsgründen:

- Autor
- Titel
- evtl. Reihentitel
- Verlag (mit Ort)
- Hersteller (d.i. i.d.R. die Druckerei, auch mit Ort)
- der Spruch zur Deutschen Nationalbibliothek
- ISBN, sofern vorhanden

Nett ist immer auch, wenn man erfährt, wer das Cover verbrochen hat. Und wenn das Werk einen fremdsprachigen Originaltitel hat: den auch erwähnen.

My.

_________________
Meine aktuellen Projekte
M’ hemm l-ebda għadra -
 
  Beckinsale 
 
Anmeldedatum 25.12.2009
Beiträge 218
Wohnort Murnau am Staffelsee
 
 
   
   

Re: Vorschriften bei Eigenverlag

BeitragVerfasst am: 23.03.2010, 16:43
Angelina hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

ich möchte mein Buch im Eigenverlag veröffentlichen und auch selbst den Handel übernehmen.

Was ist hierbei zu beachten? Gibt es gesezliche Vorschriften was im Buch genannt werden muß? Welche Pflichtangaben muß das Buch enthalten?

Reichen die Angaben in folgendem Beispiel:

Erschienen im Eigenverlag, Berlin 1999
Autor: Lieschen Müller


An dieser Stelle die Frage ob die Druckerei genannt werden muß?



Guckst du hier:
http://www.bod.de/fileadmin/bod_de/....._tricks/TR_Buchaufbau.pdf

oder hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum

Der Name der benutzten Druckerei ist m.W. eine Kann-Regelung (hängt auch vom Vertrag mit der Druckerei ab, ob die im Buchimpressum genannt werden wollen - dito für die Buchbinderei!)

Die Bibliografische Information gehört rein, die Angabe zu Auflage und Jahr mit Copyrightinhaber, die ISBN, evtl. Rechteinhaber des Titelbildes.

Der Rest ist "guter Wille".

Grüße
Siegfried
P.S. Für Gründung Selbstverlag empfehle ich "Manfred Plinke - Mini Verlag - Autorenhaus Verlag". Steht eine Menge Wissenswertes drin
http://www.amazon.de/Mini-Verlag-Verlagsgr%C3%BCndung-Buchherstellung-Buchmarketing-Direktvertrieb/dp/3866710704/ref=sr_1_3?ie=UTF8&s=books&qid=1269355367&sr=1-3
 
  Siegfried 
 
Anmeldedatum 09.07.2008
Beiträge 3839
Wohnort Hannover
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 23.03.2010, 16:58
Beckinsale hat Folgendes geschrieben:
...
- der Spruch zur Deutschen Nationalbibliothek
...
My.


das muss nicht rein und würde ich auch weglassen; sieht unprofessionell aus, findest Du in keinem "normalen" Buch.

Grüße
 
  malschaun 
 
Anmeldedatum 29.05.2009
Beiträge 461
 
 
   
   

Re: Vorschriften bei Eigenverlag

BeitragVerfasst am: 23.03.2010, 20:49
Hallo Siegfried,

Siegfried hat Folgendes geschrieben:
Der Name der benutzten Druckerei ist m.W. eine Kann-Regelung (hängt auch vom Vertrag mit der Druckerei ab, ob die im Buchimpressum genannt werden wollen - dito für die Buchbinderei!)


Da es um Vorschriften ging, spielt die Buchbinderei in diesem Zusammenhang keine Rolle. Bei der Druckerei sieht es andes aus. Ob sie hineingehört, steht im Pressegesetz des jeweiligen Bundeslandes. Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind zwar sehr ähnlich, aber keineswegs identisch.

Zitat:
Die Bibliografische Information gehört rein, die Angabe zu Auflage und Jahr mit Copyrightinhaber, die ISBN, evtl. Rechteinhaber des Titelbildes.


Nein, vorgeschrieben ist nur die Nennung von "fremden" Urhebern, also z.B. von Fotografen. Alles andere sollte man hineinschreiben, muss es aber nicht.

Zitat:
P.S. Für Gründung Selbstverlag empfehle ich "Manfred Plinke - Mini Verlag - Autorenhaus Verlag". Steht eine Menge Wissenswertes drin
http://www.amazon.de/Mini-Verlag-Verlagsgr%C3%BCndung-Buchherstellung-Buchmarketing-Direktvertrieb/dp/3866710704/ref=sr_1_3?ie=UTF8&s=books&qid=1269355367&sr=1-3


Kann ich sehr als ersten Einstieg empfehlen. Aber es gibt auch andere Veröffentlichungen. Einfach mal in eine Bibliothek gehen und stöbern.

Beste Grüße,

Heinz.

_________________
Buchsatz für Autoren - Vom Manuskript zum Buch mit Publishing on Demand
Die Plattform für Bücher von Book-on-Demand-Autoren
Die FAQ zum Book on Demand
 
  hawepe 
 
Anmeldedatum 15.04.2007
Beiträge 6852
Wohnort Berlin
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 23.03.2010, 23:04
In den Pressegesetzen der 1980er gehörte die Druckerei als Muß ins Impressum. Ich habe es nicht mehr verfolgt. - Ein Impressum ist eine interessante Informationsquelle. Ich würde mir weniger Gedanken machen, was mindestens rein muß, als was rein sollte, um mein Impressum informativ sein zu lassen.

Und die Deutsche Nationalbibliothek ... jaja. Unprofessionell. Wie nett. Ich erinnere mich an die 1980er (again ...), als ich in der SF-Fanzine-Szene die Pflichtstückverordnung bekannt machte und umzusetzen versuchte, und tatsächlich Vermutungen (schriftlich!) geäußert wurden, die (damals noch) Deutsche Bibliothek (ohne National-) sei letztlich ein Ableger der DDR-Staatssicherheit ...
Ich erkenne, an den Ressentiments hat sich nicht viel geändert. Naja, die Zielrichtung vielleicht -
In meinen Büchern wird die DNB erwähnt, weil ich die Idee gut finde und sie unterstütze. Ob das unprofessionell aussieht oder nicht, ist mir pumpe. Wenn mein Buch als solches nicht professionell aussieht, dann ist es eh wurscht.

My.

_________________
Meine aktuellen Projekte
M’ hemm l-ebda għadra -
 
  Beckinsale 
 
Anmeldedatum 25.12.2009
Beiträge 218
Wohnort Murnau am Staffelsee
 
 
   
   

Re: Vorschriften bei Eigenverlag

BeitragVerfasst am: 24.03.2010, 00:29
hawepe hat Folgendes geschrieben:
Da es um Vorschriften ging, spielt die Buchbinderei in diesem Zusammenhang keine Rolle. Bei der Druckerei sieht es andes aus. Ob sie hineingehört, steht im Pressegesetz des jeweiligen Bundeslandes. Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind zwar sehr ähnlich, aber keineswegs identisch.

Zitat:
Die Bibliografische Information gehört rein, die Angabe zu Auflage und Jahr mit Copyrightinhaber, die ISBN, evtl. Rechteinhaber des Titelbildes.


Nein, vorgeschrieben ist nur die Nennung von "fremden" Urhebern, also z.B. von Fotografen. Alles andere sollte man hineinschreiben, muss es aber nicht.


Ich vermute ganz stark, dass du recht hast ... obwohl ... ich habe mir die beiden zuletzt gekauften Bücher angeschaut ...

Helga Schmidt
Stilblüten
Edition XXL
978-3-89736-899-6
Hardcover

Im Impressum steht die Ausgabe (2007); die Genehmigung des Original-Rechte-Inhabers (es handelt sich um eine Lizenzausgabe); Angaben zur Firma, die für Layout, Satz und Umschlaggestaltung verantwortlich ist; die ISBN (in 10er und 13er Form); ein Haftungsausschluss des Autors sowie das generelle Reproduktionsverbot. Und das war's

Zweiter Versuch:

Roy Peter Clark
Die 50 Werkzeuge für gutes Schreiben
- Handbuch für Autoren, Journalisten & Texter -
Autorenhaus-Verlag
978-3-86671-031-3
Hardcover

Impressum:
Bibliografische Information; Copyrightangabe zur Originalversion (2006 Autor, Verlag in New York City); Angaben zu Coverfoto und Buchdesign; Angaben zu deutschen Ausgabe(Erscheinungsjahr und Ort); ISBN (nur 13er Version); allgemeines Reproduktionsverbot; Umwelthinweis (chlor- und säurefreies Papier); Druck und Bindung; Hergestellt in D

Ich fühle mich verwirrt! Rolling Eyes cheezy grin

Grüße
Siegfried
 
  Siegfried 
 
Anmeldedatum 09.07.2008
Beiträge 3839
Wohnort Hannover
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 24.03.2010, 00:33
Beckinsale hat Folgendes geschrieben:
In meinen Büchern wird die DNB erwähnt, weil ich die Idee gut finde und sie unterstütze. Ob das unprofessionell aussieht oder nicht, ist mir pumpe. Wenn mein Buch als solches nicht professionell aussieht, dann ist es eh wurscht.


Ich weiß nicht wieso, aber irgendwie gefällt mir diese Haltung. Wink
Vielleicht, weil man sich zu viel Gedanken um Verzierungen macht, statt sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: das Buch und sein Inhalt. angle

Grüße
Siegfried
 
  Siegfried 
 
Anmeldedatum 09.07.2008
Beiträge 3839
Wohnort Hannover
 
 
   
   
Vorschriften für Buch über Gartenzwerge
  Forum für Books-on-Demand-Autoren » Selbstverlag
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 1 von 1  

  
  


Powered by phpBB, advisormap.de, SEO by SEO-united.de
Literaturtipps Literaturseiten Banner & Buttons Impressum & Rechtliches