 | Vorschriften für Buch über Gartenzwerge | Verfasst am: 23.03.2010, 15:57 |
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Hallo,
ich möchte mein Buch über Gartenzwerge veröffentlichen. Was muß ich beachten? |
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Zuletzt bearbeitet von Angelina am 15.08.2010, 01:55, insgesamt einmal bearbeitet |
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 | | Verfasst am: 23.03.2010, 16:28 |
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Ich habe mir zu dieser Frage die Landespressegesetze (bzw. das für mein Bundesland) angeschaut; da geht es zwar um Zeitungen und Zeitschriften, aber es gibt Analogien. Und wenn du dir von einem großen, renommierten Verlag ein Taschenbuch oder Hardcover anschaust, vielleicht auch verschiedene von verschiedenen Verlagen, und dann in deinem Impressum nichts anderes machst, dann kannst du nicht falsch liegen.
Ansonsten bin ich sicher, daß hier noch ein Link folgt, den ich auf die Schnelle nicht finde
Was auf jeden Fall rein gehört, schon aus Sinnfälligkeitsgründen:
- Autor
- Titel
- evtl. Reihentitel
- Verlag (mit Ort)
- Hersteller (d.i. i.d.R. die Druckerei, auch mit Ort)
- der Spruch zur Deutschen Nationalbibliothek
- ISBN, sofern vorhanden
Nett ist immer auch, wenn man erfährt, wer das Cover verbrochen hat. Und wenn das Werk einen fremdsprachigen Originaltitel hat: den auch erwähnen.
My. |
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 | Re: Vorschriften bei Eigenverlag | Verfasst am: 23.03.2010, 16:43 |
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Siegfried |
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 | | Verfasst am: 23.03.2010, 16:58 |
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| Beckinsale hat Folgendes geschrieben: |
...
- der Spruch zur Deutschen Nationalbibliothek
...
My. |
das muss nicht rein und würde ich auch weglassen; sieht unprofessionell aus, findest Du in keinem "normalen" Buch.
Grüße |
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malschaun |
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 | Re: Vorschriften bei Eigenverlag | Verfasst am: 23.03.2010, 20:49 |
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Hallo Siegfried,
| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
| Der Name der benutzten Druckerei ist m.W. eine Kann-Regelung (hängt auch vom Vertrag mit der Druckerei ab, ob die im Buchimpressum genannt werden wollen - dito für die Buchbinderei!) |
Da es um Vorschriften ging, spielt die Buchbinderei in diesem Zusammenhang keine Rolle. Bei der Druckerei sieht es andes aus. Ob sie hineingehört, steht im Pressegesetz des jeweiligen Bundeslandes. Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind zwar sehr ähnlich, aber keineswegs identisch.
| Zitat: |
| Die Bibliografische Information gehört rein, die Angabe zu Auflage und Jahr mit Copyrightinhaber, die ISBN, evtl. Rechteinhaber des Titelbildes. |
Nein, vorgeschrieben ist nur die Nennung von "fremden" Urhebern, also z.B. von Fotografen. Alles andere sollte man hineinschreiben, muss es aber nicht.
Kann ich sehr als ersten Einstieg empfehlen. Aber es gibt auch andere Veröffentlichungen. Einfach mal in eine Bibliothek gehen und stöbern.
Beste Grüße,
Heinz. |
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 | | Verfasst am: 23.03.2010, 23:04 |
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In den Pressegesetzen der 1980er gehörte die Druckerei als Muß ins Impressum. Ich habe es nicht mehr verfolgt. - Ein Impressum ist eine interessante Informationsquelle. Ich würde mir weniger Gedanken machen, was mindestens rein muß, als was rein sollte, um mein Impressum informativ sein zu lassen.
Und die Deutsche Nationalbibliothek ... jaja. Unprofessionell. Wie nett. Ich erinnere mich an die 1980er (again ...), als ich in der SF-Fanzine-Szene die Pflichtstückverordnung bekannt machte und umzusetzen versuchte, und tatsächlich Vermutungen (schriftlich!) geäußert wurden, die (damals noch) Deutsche Bibliothek (ohne National-) sei letztlich ein Ableger der DDR-Staatssicherheit ...
Ich erkenne, an den Ressentiments hat sich nicht viel geändert. Naja, die Zielrichtung vielleicht -
In meinen Büchern wird die DNB erwähnt, weil ich die Idee gut finde und sie unterstütze. Ob das unprofessionell aussieht oder nicht, ist mir pumpe. Wenn mein Buch als solches nicht professionell aussieht, dann ist es eh wurscht.
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 | Re: Vorschriften bei Eigenverlag | Verfasst am: 24.03.2010, 00:29 |
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| hawepe hat Folgendes geschrieben: |
Da es um Vorschriften ging, spielt die Buchbinderei in diesem Zusammenhang keine Rolle. Bei der Druckerei sieht es andes aus. Ob sie hineingehört, steht im Pressegesetz des jeweiligen Bundeslandes. Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind zwar sehr ähnlich, aber keineswegs identisch.
| Zitat: |
| Die Bibliografische Information gehört rein, die Angabe zu Auflage und Jahr mit Copyrightinhaber, die ISBN, evtl. Rechteinhaber des Titelbildes. |
Nein, vorgeschrieben ist nur die Nennung von "fremden" Urhebern, also z.B. von Fotografen. Alles andere sollte man hineinschreiben, muss es aber nicht.
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Ich vermute ganz stark, dass du recht hast ... obwohl ... ich habe mir die beiden zuletzt gekauften Bücher angeschaut ...
Helga Schmidt
Stilblüten
Edition XXL
978-3-89736-899-6
Hardcover
Im Impressum steht die Ausgabe (2007); die Genehmigung des Original-Rechte-Inhabers (es handelt sich um eine Lizenzausgabe); Angaben zur Firma, die für Layout, Satz und Umschlaggestaltung verantwortlich ist; die ISBN (in 10er und 13er Form); ein Haftungsausschluss des Autors sowie das generelle Reproduktionsverbot. Und das war's
Zweiter Versuch:
Roy Peter Clark
Die 50 Werkzeuge für gutes Schreiben
- Handbuch für Autoren, Journalisten & Texter -
Autorenhaus-Verlag
978-3-86671-031-3
Hardcover
Impressum:
Bibliografische Information; Copyrightangabe zur Originalversion (2006 Autor, Verlag in New York City); Angaben zu Coverfoto und Buchdesign; Angaben zu deutschen Ausgabe(Erscheinungsjahr und Ort); ISBN (nur 13er Version); allgemeines Reproduktionsverbot; Umwelthinweis (chlor- und säurefreies Papier); Druck und Bindung; Hergestellt in D
Ich fühle mich verwirrt!
Grüße
Siegfried |
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Siegfried |
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 | | Verfasst am: 24.03.2010, 00:33 |
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| Beckinsale hat Folgendes geschrieben: |
In meinen Büchern wird die DNB erwähnt, weil ich die Idee gut finde und sie unterstütze. Ob das unprofessionell aussieht oder nicht, ist mir pumpe. Wenn mein Buch als solches nicht professionell aussieht, dann ist es eh wurscht.
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Ich weiß nicht wieso, aber irgendwie gefällt mir diese Haltung.
Vielleicht, weil man sich zu viel Gedanken um Verzierungen macht, statt sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: das Buch und sein Inhalt.
Grüße
Siegfried |
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Siegfried |
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