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Was ist bei einem Eigenverkauf zu beachten?

BeitragVerfasst am: 16.11.2009, 16:54
Hallo!
Ich habe gerade mein erstes Buch veröffentlicht und eine Frage bezüglich des Eigenverkaufes.

Was muss man beachten, wenn man Bücher vom Verlag kauft und dann mit Rechnung weiterverkauft und die MwSt. auf der Rechnung ausweist?
Muss man in einem solchen Fall ein Gewerbe anmelden? Welche steuerlichen Vorgaben sind zu beachten?

Meines Erachtens generiert man auf diese Weise Ausgaben und Einnahmen, welche nicht mehr unter eine freiberufliche Tätigkeit fallen.
Besten Dank für Eure Hilfe
Eric
 
  Eric Bergen 
 
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BeitragVerfasst am: 16.11.2009, 17:37
Hallo,

verkauft man als Autor größere Mengen seines Buches in Eigenregie, also nicht über den BoD-Vertrieb, muss man ein Gewerbe anmelden. Details dazu findest du in unserem "Gut-zu-wissen"-Download: http://www.bod.de/fileadmin/bod_de/....._zu_wissen/GZW_Steuer.pdf

Viele Grüße
Friederike
 
  FriederikeNielsen 
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BeitragVerfasst am: 16.11.2009, 17:57
Gilt das auch allgemein? Also - wenn ich von meinem (anderen) Verlag einige Bücher abkaufe, um sie selber zu verkaufen?

LG
Maren

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Tut ein Schilf sich doch hervor
Welten zu versüßen
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Im Kreis des Lebens ISBN 978-3-86683-222-0
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BeitragVerfasst am: 16.11.2009, 18:26
Es kommt immer auf den damit erzielten Gewinn an: Im Moment habe ich die Summe nicht im Kopf (kannst du beim Finanzamt erfragen), aber bis ca. 15.000 € / Jahr (ungefähr) musst du keine MWST bezahlen, darfst keine ausweisen und MUSST auf den entsprechenden Paragraphen in deinen Rechnung hinweisen. D.h. auch deine Käufer können dann die MWST ggü dem Finanzamt nicht geltend machen.

Gruß
Haifischfrau

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BeitragVerfasst am: 16.11.2009, 19:01
15000 ist ein bisschen viel, oder? Mir ist etwas von ein paar 100 Euro im Kopf, oder irre ich mich?

Gruß, David.

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  David Damm 
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BeitragVerfasst am: 16.11.2009, 20:11
Alle Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 17.500 € lag und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird, sind nach § 19 Abs. 1 UStG automatisch von der Umsatzsteuer befreit.

Dies und weitere Infos kann man googlen unter
Kleinunternehmer / Umsatzsteuerpflicht

Haifischfrau

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BeitragVerfasst am: 16.11.2009, 22:15
erschöpfende Infos hier (insbesondere unter Punkt vier und acht)

http://www.ratgeber-freie.de/index.php3?menue=ratgeber&akt=inhalt&view=&si=4b01b1577d7c0


das ist der Ratgeber Freie von G. Buchholz, Pflichtlektüre für jeden freien Kunst- und Medienschaffenden


Zuletzt bearbeitet von holz am 17.11.2009, 08:39, insgesamt einmal bearbeitet
 
  holz 
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BeitragVerfasst am: 17.11.2009, 07:18
Haifischfrau hat Folgendes geschrieben:
Alle Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 17.500 € lag und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird, sind nach § 19 Abs. 1 UStG automatisch von der Umsatzsteuer befreit.

Dies und weitere Infos kann man googlen unter
Kleinunternehmer / Umsatzsteuerpflicht

Haifischfrau


Wichtig ist, bei der Anmeldung auch anzugeben, nach §19 UStG befreit werden zu möchten - Nur die Gewerbe- und Einkommenssteuer steigt dementsprechend.
 
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BeitragVerfasst am: 17.11.2009, 07:24
FriederikeNielsen hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

verkauft man als Autor größere Mengen seines Buches in Eigenregie, also nicht über den BoD-Vertrieb, muss man ein Gewerbe anmelden. Details dazu findest du in unserem "Gut-zu-wissen"-Download: http://www.bod.de/fileadmin/bod_de/....._zu_wissen/GZW_Steuer.pdf

Viele Grüße
Friederike


Vielen lieben Dank für den Link! Schlau werde ich da allerdings nicht draus. Die Werte sind ziemlich ungenau. Aber da ich ja fest Angestellt arbeite, dazu noch als Journalist nach §19 UstG unterwegs bin und dann mein Buch noch selbst mitvertreibe, werd ich wohl mal einen Termin beim Steuerberater machen. Mal schauen, was der so sagt - ich werds dann posten angle
 
  Wortgewandt 
 
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BeitragVerfasst am: 17.11.2009, 08:16
Wortgewandt hat Folgendes geschrieben:
Haifischfrau hat Folgendes geschrieben:
Alle Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 17.500 € lag und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird, sind nach § 19 Abs. 1 UStG automatisch von der Umsatzsteuer befreit.

Dies und weitere Infos kann man googlen unter
Kleinunternehmer / Umsatzsteuerpflicht

Haifischfrau


Wichtig ist, bei der Anmeldung auch anzugeben, nach §19 UStG befreit werden zu möchten - Nur die Gewerbe- und Einkommenssteuer steigt dementsprechend.


Wobei im Einzelfall zu prüfen ist, ob sich diese Befreiung finanziell lohnt.
Für alle, die dabei Geld verlieren würden, gibt es den § 19 Abs. 2, der den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung erlaubt.
 
  holz 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 17.11.2009, 08:30
Ganz genau! Hatte darüber mal mit der Dame beim Finanzamt gesprochen. Die machen zwar keine Steuerberatung, aber zwischen Tür und Angel geben die einem schonmal einen Tipp. Fragen kostet also nichts Wink

Ich für meinen Teil habe heute keine schlechten Erfahrungen mit Auftraggebern gehabt, was den §19 angeht. Oftmals wird ja gesagt, das man damit unprofessionell daherkommt. Aber dabei kommt es wohl auch auf den Typ Mensch selbst an und es ist ein guter Einstieg in die Selbstständigkeit, weil der Aufwand bei einer einfachen Kosten-Überschuss-Rechnung geringer und der steuerliche Aufwand erstmal geringer sind. Wobei, das darf man nicht vergessen, der Verwaltungsaufwand frisst schon jetzt 2/3 meiner Tätigkeit auf Wink Da ist es immer gut, wenn man jemanden kennt, der sich in solchen Fragen helfend in die Bresche wirft! smart
 
  Wortgewandt 
 
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BeitragVerfasst am: 17.11.2009, 08:42
Wortgewandt hat Folgendes geschrieben:
Ganz genau! Hatte darüber mal mit der Dame beim Finanzamt gesprochen. Die machen zwar keine Steuerberatung, aber zwischen Tür und Angel geben die einem schonmal einen Tipp. Fragen kostet also nichts Wink

Ich für meinen Teil habe heute keine schlechten Erfahrungen mit Auftraggebern gehabt, was den §19 angeht. Oftmals wird ja gesagt, das man damit unprofessionell daherkommt. Aber dabei kommt es wohl auch auf den Typ Mensch selbst an und es ist ein guter Einstieg in die Selbstständigkeit, weil der Aufwand bei einer einfachen Kosten-Überschuss-Rechnung geringer und der steuerliche Aufwand erstmal geringer sind. Wobei, das darf man nicht vergessen, der Verwaltungsaufwand frisst schon jetzt 2/3 meiner Tätigkeit auf Wink Da ist es immer gut, wenn man jemanden kennt, der sich in solchen Fragen helfend in die Bresche wirft! smart


Wobei sich dank Vorsteuerpauschale (Autor 2,6 % bzw. Journalist 4,8 %) die mühsame Rechnerei ersparen lässt.
Aber alles ausführlich erklärt im Ratgeber Freie (Link einige Etagen höher.)
 
  holz 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 17.11.2009, 08:54
schau ich gleich mal rein. Danke!
 
  Wortgewandt 
 
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BeitragVerfasst am: 17.11.2009, 09:51
Danke für alle Informationen!
Ich werde erst mal eine Weile brauchen, um alles zu sichten und zu prüfen.
Eric
 
  Eric Bergen 
 
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BeitragVerfasst am: 17.11.2009, 10:47
Und was ist dann hiermit? Das steht in dem angeführten PDF von BoD.

Zitat:
Sie müssen Nebeneinkünfte aus selbständiger schriftstellerischer Arbeit jedoch nur dann versteuern, wenn diese - nach Abzug der Betriebsausgaben - 410 Euro im Jahr überschreiten.

D.h. doch, dass ich nur 410 Euro im Jahr Gewinn machen darf. Alles was darüber liegt, muss versteuert werden.
Ich könnte mir nicht vorstellen, dass man 17500 Euro Gewinn machen darf, ohne diese versteuern zu müssen. Da würde dem Staat ja sein ganzes Geld verloren gehen.

Oder wo ist mein Denkfehler?

Gruß, David.

P.S. Ich glaube, ich habs entdeckt: Haifischfrau sprach erst von einem Gewinn von 15000 Euro, später von einem Umsatz von 15000 Euro, was natürlich ein großer Unterschied ist. Wink

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  David Damm 
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