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Weiterverwertung des eigenen Materials

BeitragVerfasst am: 28.09.2011, 17:20
Hallo, kurze Frage,

ist es gestattet, das Material des eigenen Buches weiterzuentwickeln und dann damit zu einem anderen Verlag zu gehen? Oder wie sieht es aus, wenn ich eine Übersetzung des Buches in englische machen würde? Darf ich die dann z.B. selber als EBook raus bringen?

danke im vorraus,
Andreas

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Auf den Vertragsinhalt kommt es an

BeitragVerfasst am: 08.10.2011, 21:13
Die Antwort auf die Frage hängt vom Vertrag zwischen Autor und Verlag ab. In den meisten Fällen werden sämtliche Rechte (Hörbuch, Filmrechte, E-Book etc) vom Autor an den Verlag abgetreten und dem Autor ist es verboten ein ähnliches Buch zu veröffentlichen.

In der Praxis würde ich dieses mit dem Verlag abstimmen.
 
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BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 07:55
Ist der Verlag sympathisant von faire Verlage, dann verbleiben die Rechte am Text bei dir und der Verlag hat nur das Recht zur Herausgabe. Dies meint, du kannst in anderem Kontext oder Asuzugsweise natürlich dein Material anders weiter verwerten!

Achte jeweils darauf was im Autorenvertrag am Anfang steht, kommt die Formell "Die Rechte am Text verbleiben beim Autor" oder eben nicht! Der schweizerische Schriftstellerverband rät sowohl Autoren als auch Verlagen die Wert auf ihr sauberes Image legen, mit dieser Formel zu arbeiten. Übrigens auch bei BOD verbleiben die Rechte am Text immer beim Autor!

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BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 08:50
SandraR hat Folgendes geschrieben:
Übrigens auch bei BOD verbleiben die Rechte am Text immer beim Autor!


Was aber keineswegs bedeutet, dass ich als BoD-Autor einfach so mein komplettes Buch auch durch einen anderen Verlag herstellen lassen kann. Einzelne Geschichten, Teile des Buches oder Auszüge kann ich durchaus fremd verwenden, nicht jedoch das Buch in der bei BoD hergestellten Form.

Ich denke da beispielsweise an eine thematische Teilung meiner Bücher in zwölf Hefte oder einen 1000seitigen Band bei Goldmann *hüstel*

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BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 11:43
CeKaDo im Vorteil ist wer lesen kann! Da steht Wiederaufbereitung des Materials und nicht man nehme alten Buchblock und verwende den 1 zu 1! Manchmal finde ich es erstaunlich, wie wenig ihr mit Details umgeht, aber genau darin liegt die Freiheit.

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BeitragVerfasst am: 09.10.2011, 18:32
Danke für die Klärung. Da kann ich ja ganz beruhigt sein und mein Kapitel 2 in englisch als ebook behalten wenn ich das bod classic mache. ^^

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BeitragVerfasst am: 13.10.2011, 22:16
Guten Abend!

Entschuldigung, aber wie lange hat Bod noch mal die "Rechte" an dem Material? Ab wann kann man das Buch erneut bei einem Verlag rausbringen? Waren es 3 oder 5 Jahre?

Gut zu wissen, dass man seine Werke dennoch in Englisch oder als Hörbuch etc raushauen darf.
 
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BeitragVerfasst am: 14.10.2011, 03:34
Es sind 5 Jahre, Lennox.

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BeitragVerfasst am: 30.10.2011, 10:59
Aus meinm Bekanntenkreis kam die Frage, ob ich eines meiner Bücher als PDF-Datei, sprich als ebook, verkaufen würde. Dürfte ich das ohne Probleme, oder müsste ich es bei BoD als ebook verlegen lassen?

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Daddy


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BeitragVerfasst am: 30.10.2011, 12:41
Daddy hat Folgendes geschrieben:
Aus meinm Bekanntenkreis kam die Frage, ob ich eines meiner Bücher als PDF-Datei, sprich als ebook, verkaufen würde. Dürfte ich das ohne Probleme, oder müsste ich es bei BoD als ebook verlegen lassen?


E-Bookrechte liegen bei Bod, allerdings nur für die deutsche Version. Kostet 99 Euro einmalig.
 
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BeitragVerfasst am: 30.10.2011, 19:11
Daddy hat Folgendes geschrieben:
Dürfte ich das ohne Probleme, oder müsste ich es bei BoD als ebook verlegen lassen?


Auch das kommt auf deinen aktuellen Autorenvertrag / Buchvertrag an. Steht dort das eBook mit eingetragen, ist es Essig mit dem abwandern. Egal, ob du die Option eBook bei BoD gewählt hast oder nicht. Steht es (noch) nicht darin, steht einer Veröffentlichung als eBook bei einem anderen Verlag nichts im Wege.


Forrest Bike hat Folgendes geschrieben:
E-Bookrechte liegen bei Bod, allerdings nur für die deutsche Version.


Dem vermag ich also so ohne weiteres nicht zustimmen. Es kommt immer auf die Vertragsversion an. Ich habe in meinem Autorenleben mit BoD die Version 2 und damit keine Möglichkeit, die eBooks herauszunehmen. Warum auch, sie machen Umsatz über die Vertriebskanäle von BoD. Obwohl sie m.E. viel zu teuer angeboten werden.

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