 | Welche Steuern als Autor? | Verfasst am: 23.02.2010, 19:23 |
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Hallo Ihr Lieben,
leider finde ich hier keine richtige Kategorie z.B. Steuern. Wäre vielleicht mal ein Anreiz sie zu eröffnen.
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich, wenn ich meine Bücher selbst verkaufe, Gewerbe anmelden, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen. Und dann kommt die Einkommenssteuer noch hinzu. Weil ich dann als Buchhändler gelte.
Wenn ich hingegen keine Bücher selbst verkaufe, nur die Tantiemen bekomme, muss ich nur Einkommenssteuer zahlen. Ich gebe dann die Einnahmen unter sonstige Einnahmen an und gut ist. Ich mache als Geistheilerin die Einnahmeüberschussrechnung und ich bin, da ich Kleinunternehmerin bin, von der UST befreit. Somit lasse ich auch diese Einnahmen in meine Jahresabrechnung mit einfließen.
Ist das so richtig? Ich würde mich über ein paar Antworten von den Profis sehr freuen. |
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_________________ Liebe Grüße vom Sternchen |
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nadinestern |
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 | | Verfasst am: 23.02.2010, 19:38 |
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Ein Autor betreibt kein Gewerbe, auch wenn er seine Bücher verkauft.
Ich arbeite seit 20 Jahren mit einem Steuerberater, hatte schon Steuerprüfungen im Haus und nie wurde der Verkauf meiner eigenen Bücher beanstandet.
Auch wenn der Autor Bücher mit seinen Werken drucken lässt, so ist er in erster Linie nicht Händler, sondern einer, der seine eigenschöpferischen Leistungen verkauft.
Ähnlich einem Maler oder Bildhauer, der ja auch Editionen drucken oder Bronzen gießen lässt.
Gehe doch in die Kategorie "Suchen" und gib die Begriffe ein, die Dich interessieren.
Dazu ist hier schon waaahnsinnig viel gepostet worden.
LG Sesh |
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Seshmosis |
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 | | Verfasst am: 23.02.2010, 19:42 |
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Danke für die schnelle Antwort. Gut zu wissen.  |
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nadinestern |
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 | | Verfasst am: 23.02.2010, 20:49 |
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Ich bins noch mal...
Dann müsste ich aber eine neue Anmeldung als Freiberuflerin (als Autorin) ausfüllen oder? Und dann müsste ich die Jahresabrechnung über die EÜR meiner Geistheilerin machen oder muss ich das trennen? Vielleicht sollte ich mal beim FA anrufen?
Das ist echt nicht einfach. |
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nadinestern |
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 | | Verfasst am: 23.02.2010, 22:00 |
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Füttere nicht gleich die Bürokratie, Sternchen!
Nicht gleich beim Finanzamt anrufen, das bringt nichts.
Du musst kein Formular ausfüllen, Du musst Dich nirgends anmelden und Du musst auch niemand um Erlaubnis fragen, wenn Du als Autorin arbeiten willst.
Also Reihenfolge beachten:
1. Schreiben
2. Veröffentlichen
3. Geld verdienen
4. bei der Steuererklärung alle Einnahmen und Ausgaben melden
So einfach ...
LG Sesh / Gerd |
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Seshmosis |
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 | | Verfasst am: 23.02.2010, 22:10 |
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Hallöchen,
du bist ja echt ein Schatz. Vielen, vielen Dank. Da fällt mir ein großer Stein vom Herzen. Wieso einfach, wenns kompliziert auch geht.  |
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nadinestern |
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 | Re: Welche Steuern als Autor? | Verfasst am: 23.02.2010, 22:17 |
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| nadinestern hat Folgendes geschrieben: |
| leider finde ich hier keine richtige Kategorie z.B. Steuern. Wäre vielleicht mal ein Anreiz sie zu eröffnen. |
Hallo,
ich hab den Thread hierher verschoben, `Rechtliches´ passt vielleicht ganz gut...
Grüße
Heiner |
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Heiner |
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 | | Verfasst am: 23.02.2010, 22:43 |
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hallo leute,
ich habe hier im forum nun schon mehrfach nach steuern als autor gesucht. irgendwie findet man die unterschiedlichsten meinungen.
ich bin student und habe bei bod ein fachbuch veröffentlicht.
ab welchem betrag muss ich denn nun dem finanzamt steuern zahlen? einige sagen ab 400€/jährlich muss verteuert werden andere sagen was von freibetrag 8000€ ca. pro jahr,...
muss ich eine freiberufliche tätigkeit anmelden oder ein gewerbe oder gar nix?
Das ganze hat mich ziemlich verwirrt. will am ende nicht noch ärger mit dem fa bekommen und wegen steuerhinterziehung oder so stress bekommen...
über antworten würde ich mich sehr freuen!
lg
marcus |
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marcusf86 |
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 | | Verfasst am: 23.02.2010, 23:10 |
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| marcusf86 hat Folgendes geschrieben: |
hallo leute,
ich habe hier im forum nun schon mehrfach nach steuern als autor gesucht. irgendwie findet man die unterschiedlichsten meinungen.
ich bin student und habe bei bod ein fachbuch veröffentlicht.
ab welchem betrag muss ich denn nun dem finanzamt steuern zahlen? einige sagen ab 400€/jährlich muss verteuert werden andere sagen was von freibetrag 8000€ ca. pro jahr,...
muss ich eine freiberufliche tätigkeit anmelden oder ein gewerbe oder gar nix?
Das ganze hat mich ziemlich verwirrt. will am ende nicht noch ärger mit dem fa bekommen und wegen steuerhinterziehung oder so stress bekommen...
über antworten würde ich mich sehr freuen!
lg
marcus |
Ich hab`Dich schon auf meiner CD, hä hä hä
Nein, mach Dich nicht verrückt und verkaufe erst mal Dein Buch. Wenn Du 5000 Stück verkauft hast, dann melde Dich einfach nochmal wegen der Steuern. Soo schnell schießen die Preußen nicht.
Gruß Thomas |
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Thomas Becks |
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 | | Verfasst am: 24.02.2010, 07:28 |
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@ Thomas
@ Nadine
Als ich vor vielen Jahren vom Angestelltenstatus zu den Freiberuflern wechselte, musste ich eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt (10 Euro) holen. Die hat dann das FA informiert. Mein Steuerberater hat mit dem FA ausgeschnapst, ob ich umsatzsteuerpflichtig bin oder nicht. Die beiden haben das mit JA bewertet.
Nachdem die Schreiberei dazu kam, hat sich für mich nichts geändert: einmal Umsatzsteuer, immer Umsatzsteuer - egal was jetzt noch dazu kommt. Das heißt, ich gebe beim Verkauf meiner Bücher die Umsatzsteuer auf der Rechnung/Quittung an.
Buchhalterisch bedeuten meine Tätigkeiten eine Trennung der Einnahmen/Ausgaben.
EK-steuerstechnisch werden beide Einnahmenquellen getrennt bearbeitet. Für den Erstberuf muss ich monatlich die Einnahmen/Ausgaben melden.
Für die Schreiberei, mangels Masse, noch nicht. Erst wenn dort das Verhältnis Einnahmen/Ausgaben sehr deutlich ins Positive rutscht, hält mir das Finanzamt freundlich lächelnd die offene Hand entgegen.
Bisher konnte ich das verhindern, da ich immer darauf achte, auch schön Ausgaben zu machen.
Im Übrigen habe ich nur beste Erfahrungen damit gemacht, dass mein Steuerberater so gut wie alles direkt mit dem FA abklärt. Ich habe in mehr als zehn Jahren noch nie eine Nachfrage von denen gehabt - und wenn, dann bin ich präpariert.
Für uns Autoren ist das Wichtigste die Liste mit den Einnahmen und Ausgaben, samt der dazugehörigen Belege!
LG, Julia |
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julia07 |
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 | | Verfasst am: 24.02.2010, 08:06 |
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Manu |
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 | | Verfasst am: 24.02.2010, 12:21 |
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julia07 |
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 | | Verfasst am: 24.02.2010, 15:20 |
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Vielen, vielen Dank für die zahlreichen - für mich sehr hilfreichen - Aussagen hier.  |
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_________________ Liebe Grüße vom Sternchen |
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nadinestern |
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 | | Verfasst am: 26.02.2010, 09:04 |
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Hallo,
wenn man irgendwo Arbeitnehmer ist (Arbeitgeber-Firma schickt Daten per Lohnsteuerabrechnung ans Finanzamt),
dann darf man zusätzlich noch irgendwie anders Geld verdienen.
Dem FA ist egal, woher dies zusätzliche Geld kommt ... solange der Gewinn unter 400 € im Jahr liegt, muss dies bei der jährlichen Steuererklärung nicht angegeben werden.
Erst wenn DIE SUMME aller dieser Zusatz-Gewinne höher ist, dann muss man es angeben ... und es wird vom Amt als zusätzliches Einkommen bei der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt.
Verständlich ist so eine Grenze ... wenn es das nicht gäbe, dann müssten alle Arbeitnehmer eine private Buchhaltung machen und jeglichen Privatverkauf (Äpfel aus dem Garten, Krimskrams auf Flohmarkt, ...) aufschreiben und melden.
Als nebenberuflicher Autor heißt das für mich praktisch, dass ich brav alle Rechnungen von Bod abhefte und mir jeweils die Margen-Emails (oder die quartalsweise Liste der Margen von der Bod-homepage) ausdrucke.
Außerdem braucht es wenigstens Notizen ("Eigenbeleg" mit Datum und Euro) über verkaufte Bücher. Und die Rechnungskopien von mit Rechnung versendeten/verkauften Büchern.
Irgendwann schreibe ich die einzelnen Positionen dann alle in eine Liste (Excel oder Karo-papier).
Wenn Einnahmen minus Ausgaben für das Kalenderjahr kleiner 400€ sind, dann interessiert es das FA nicht.
Wenn mehr herauskommt, dann muss ich die entsprechene Zahl bei der Steuererklärung in die Anlage S eintragen ... und die Liste kommt, zusammen mit den Einzel-Belegen, als "Anlage zur Steuererklärung" ans Finanzamt.
Ratsam ist es, in einer zusätzlichen Spalte in der Liste das Buchungsdatum auf dem Konto zu notieren ... und auf meine einzelnen Belege schreibe ich auch Datum und Nr. des betreffenden Kontoauszuges.
Ach ja, und wenn man zeitig genug merkt, dass man sowieso die Meldung ans FA machen muss, dann sollte man auch alle Belege zu Druckerpapier, Bürokram, neuem Monitor usw. sammlen .... das sind nämlich Ausgaben für meine Liste!
(Theoretisch könnte man die Erklärung auch bei negativem Gewinn ans FA schicken. Ich hab allerdings noch nie gehört, dass das anerkannt wurde ... die sagen dann, dass es keine selbständige Tätigkeit ist, sonder Privat-Hobby.)
Wenn man nur einen geringen Gewinn erwartet, dann lohnt sich der Aufwand beim Kleinkram-Belege sammeln wohl eher nicht.
Zum Schluss noch der Hinweis, dass dies praktische Ratschläge sein sollten ... und keinesfalls eine verbindliche Rechtsberatung ...
Liebe Grüße, Steffi |
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stefanie33 |
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| Anmeldedatum | 23.08.2009 | | Beiträge | 26 | |
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 | | Verfasst am: 26.02.2010, 09:25 |
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Hallo Steffi,
| stefanie33 hat Folgendes geschrieben: |
| Theoretisch könnte man die Erklärung auch bei negativem Gewinn ans FA schicken. Ich hab allerdings noch nie gehört, dass das anerkannt wurde ... die sagen dann, dass es keine selbständige Tätigkeit ist, sonder Privat-Hobby. |
Natürlich erkennt das FA auch Verluste an. Die ersten ein oder zwei Jahre ist das sogar ziemlich problemlos. Danach wird es allerdings kritisch, wenn man dem FA nicht nachweisen kann, dass es kein Hobby ist.
Schon vom ersten Jahr an sollte man sich außerdem Gedanken über die Ausgaben machen. Dass man den neuen PC oder Laptop tatsächlich nur als Autor benötigt und diverse Reisen zur Recherche notwendig waren, stößt meistens auf wenig Verständnis.
Beste Grüße,
Heinz. |
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hawepe |
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