 | Welches Honorar soll ich verlangen bei Verlagsanfrage? | Verfasst am: 01.10.2010, 10:15 |
|  |
Hallo,
ich habe die Anfrage eines Verlages, ein Fachbuch zu überarbeiten. Auflage 2000 Stück, Preis 34 Euro, 150 Seiten.
Ich soll es (möglichst schnell) überarbeiten.
Es geht um ein Notfallmedizinisches Buch (mein Fachgebiet). Bisheriger Autor ist ein "nicht-Arzt", dessen Name aber nicht auf dem Einband auftaucht.
Wenn ich es überarbeite, soll ich auf dem Einband als Autor erscheinen (Dr. med. XY).
Ich habe keine Ahnung, was ich verlangen soll.
Natürlich freue ich mich, eine Autorenschaft in meinen Lebenslauf schreiben zu können, aber die profitieren ja auch von meinem Namen, zumal ich schon notfallmedizinische Bücher geschrieben habe und etwas bekannt bin.
Also, was nehme ich an Honorar?
Die wollen einen Pauschalpreis und keine Stunden-Abrechnung.
Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen!
DocSchmitti |
|
_________________ Alles über den Amazon-Verkaufsrang:
www.verkaufsrang.com |
|
| |
| |
DocSchmitti |
| |
| Anmeldedatum | 27.04.2010 | | Beiträge | 24 | |
|
|
| |
|
| |
|
| |
|
|
|
 | | Verfasst am: 01.10.2010, 10:19 |
|  |
Hallo Doc,
das klingt aber seltsam! Der Autor hat doch das Urheberrecht an seinem Text! Was heißt denn genau überarbeiten? Ist dieser Verlag seriös?
Wenn du um ein Lektorat gebeten worden wärst, würde ich das noch verstehen, aber dann müsste der Autor als solcher ja auf dem Cover stehen.
Ich rate dir, da mal ganz genau nachzufragen, bevor du eine Klage des Autors an den Hals bekommst.
Haifischfrau |
|
_________________ www.maryanne-becker.de |
|
| |
|
Haifischfrau |
| |
| Anmeldedatum | 04.02.2008 | | Beiträge | 2944 | |
|
|
| |
|
| |
|
| |
|
|
|
 | | Verfasst am: 01.10.2010, 10:21 |
|  |
Guten Morgen,
ich muss zugeben, dass ich beim Lesen ein wenig stutzig geworden bin. Ein anderer schreibt ein Buch, soll nicht als Autor genannt werden. Du sollst lediglich überarbeiten, dein Name soll aufs Cover obwohl Du gar nicht der eigentliche Autor bist??
Da würde ich unabhängig von der Honorarfrage mal rechtlichen Rat einholen. Wenn da irgendwelche Rechte des Nicht-Arztes verletzt werden, kann das auch für Dich Ärger nach sich ziehen. Zumindest hast Du einen Haufen Zusatzarbeit - für die Du dann keinen Cent siehst.
Liebe Grüße
Marlene |
|
_________________ Es gibt kein größeres Laster als Tugend im Übermaß.
www.marlenegeselle.de |
|
| |
|
MarleneGeselle |
| |
| Anmeldedatum | 09.02.2009 | | Beiträge | 977 | | Wohnort | Hettingen | |
|
|
| |
|
| |
|
| |
|
|
|
 | Re: Welches Honorar soll ich verlangen bei Verlagsanfrage? | Verfasst am: 01.10.2010, 10:29 |
|  |
Hallo DocSchmitti,
| DocSchmitti hat Folgendes geschrieben: |
Also, was nehme ich an Honorar?
Die wollen einen Pauschalpreis und keine Stunden-Abrechnung. |
Hast du schon mal von einem Verlag ein stundenweise abgerechnetes Honorar bekommen?
Ich würde mich an den üblichen Honoraren pro verkauftem Buch orientieren. Üblich sind meines Wissen zwischen 5 und 10 Prozent vom Nettoverkaufspreis. Bei einer Pauschale müsste man natürlich voraussichtliche Verkaufszahl schätzen. Aber der Verlag wird keine 2000 Exemplare drucken, wenn er nur von 1500 verkaufbaren Exemplaren ausgeht.
Beste Grüße
Heinz |
|
_________________ Buchsatz für Autoren - Vom Manuskript zum Buch mit Publishing on Demand
Die Plattform für Bücher von Book-on-Demand-Autoren
Die FAQ zum Book on Demand |
|
| |
|
hawepe |
| |
| Anmeldedatum | 15.04.2007 | | Beiträge | 6852 | | Wohnort | Berlin | |
|
|
| |
|
| |
|
| |
|
|
|
 | | Verfasst am: 01.10.2010, 10:59 |
|  |
Danke für Eure Meinungen.
Der VErlag ist seriös, das denke ichs chon. Ein kleiner Verlag, macht einen netten Eindruck. Hab jetzt mal gemailt wegen der REchtsfrage und habe ein Honorar von 2% des Verkaufspreises vorgeschlagen - mal sehen.
Ich werd's Euch wissen lassen! |
|
_________________ Alles über den Amazon-Verkaufsrang:
www.verkaufsrang.com |
|
| |
| |
DocSchmitti |
| |
| Anmeldedatum | 27.04.2010 | | Beiträge | 24 | |
|
|
| |
|
| |
|
| |
|
|
|
 | | Verfasst am: 01.10.2010, 11:45 |
|  |
2 %? Abgesehen von den noch offenen rechtlichen Fragen - ich würde auf jeden Fall auf das schriftliche Einverständnis des "eigentlichen" Autors bestehen, finde ich diesen Anteil voll maso!
Haifischfrau |
|
_________________ www.maryanne-becker.de |
|
| |
|
Haifischfrau |
| |
| Anmeldedatum | 04.02.2008 | | Beiträge | 2944 | |
|
|
| |
|
| |
|
| |
|
|
|
 | | Verfasst am: 01.10.2010, 11:55 |
|  |
Hi,
habe jetzt mal 1000 Euro vorgeschlagen. Das entspricht einem Stundenlohn von 30-40 Euro, mal sehen was die sagen.
Kann mich im Moment über Arbeit nicht beklagen und wenn die deutlich weniger zahlen wollen, dann lehne ich ab - und wenn nicht, dann geh ich nachher noch zum Mediamarkt und kaufe mein Traum-Laptop:-) |
|
_________________ Alles über den Amazon-Verkaufsrang:
www.verkaufsrang.com |
|
| |
| |
DocSchmitti |
| |
| Anmeldedatum | 27.04.2010 | | Beiträge | 24 | |
|
|
| |
|
| |
|
| |
|
|
|
Forum für Books-on-Demand-Autoren » Erfahrungsberichte
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
|
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1
|
|
|
|
| |