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Wer kennt sich aus...

BeitragVerfasst am: 12.07.2009, 18:47
Hallo Kollegen,

mein Buch verkauft sich jetzt so nach und nach, darüber freue ich mich natürlich. Gerade habe ich die Threads zum Thema:"Wer nicht wirbt, der stirbt" studiert, nicht alle Beiträge aber doch so einige. Ich fahre mit meinen Büchern in die Buchhandlungen und ähnliche Verkaufseinrichtungen. Habe so ein kleines Werbeplakat unter dem Motto:
"Schriftstellerin von nebenan" und auch über die Regionalzeitung wurde publiziert. Aber darum geht es nicht.

Wer von euch kann mir sagen wie man festellt, wieviele Exemplare der Verleger, mit dem man zusammen arbeitet, letztlich verkauft hat. Im Vertrag. das merke ich gleich mal an, ist hierzu keine Vereinbarung getroffen worden (Oh Gott, war ich blind...!) Es geht ja schließlich um die Tantiemen und wer möchte schon Geld einbüßen?
Wie funktioniert sowas, auch das Internet betreffend, wie amazon, libri oder buch 24.de

Gruß an alle, Gitte

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BeitragVerfasst am: 12.07.2009, 18:50
Liebe Gitte,
wenn dein Verleger keine Info herausrückt, wirst du nie etwas genaues erfahren.
Gruß
Bernd
 
  büchernarr 
Gast 
 
 
   
   

Wer kennt sich aus...

BeitragVerfasst am: 12.07.2009, 18:56
Hallo Bernd,

das stimmt mich traurig. Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit? Sad

Grüße von Gitte



Übrigens Leute, habe mich in meinem Text vertippt - seht einfach drüber weg okay?

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BeitragVerfasst am: 12.07.2009, 19:35
Hallo Gitte,

bei Amazon kannst Du zumindest am Verkaufsrang sehen ob sich was getan hat, je niedriger desto mehr Verkäufe.
Aber die genaue Stückzahl kannst Du auch nicht ersehen.

Bei BOD kann man jeden Verkauf einsehen und ich denke es geht dort korrekt zu.

Bei Verlagen dürfte es eine Vertrauenssache sein.

Gruß Richard

Wenn Du in der Spiegel Bestseller Liste stehst und erst 100 Euro Prämie erhalten hast, dürfte etwas faul sein cheezy grin

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Der Satirische Kreuzfahrt-Flüsterer ISBN 978-3-8370-9816-7
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BeitragVerfasst am: 12.07.2009, 19:40
wende dich doch mal an den verband deutscher schriftsteller oder so. vielleicht kann man dir dort helfen, was gilt, wenn nichts vertraglich vereinbart wurde ... denn eine standardregelung muss es auch dann ja geben ...

Good luck, Babs

ps. glückwunsch zu deinen verkäufen; schöne regionalidee ...

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BeitragVerfasst am: 12.07.2009, 21:31
Hallo Barbara,

skipteuse hat Folgendes geschrieben:
wende dich doch mal an den verband deutscher schriftsteller oder so. vielleicht kann man dir dort helfen, was gilt, wenn nichts vertraglich vereinbart wurde ... denn eine standardregelung muss es auch dann ja geben


Ja, aber dazu braucht man nicht beim Schriftstellerverband nachfragen, sondern lediglich ins Verlagsgesetz schauen cheezy grin

Paragraph 5: "(2) Ist die Zahl der Abzüge nicht bestimmt, so ist der Verleger berechtigt, tausend Abzüge herzustellen."

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 13.07.2009, 00:41
Hi Rychi, Babs und Heinz,

ich werde mal aus euren Ratschlägen eine Zusammenfassung erstellen und versuchen, auf den Nenner zu kommen. Auf jeden Fall habt Dank für eure Hilfe.

@ Rychi

Bernd hatte mir schon einmal einen Fingerzeig gegeben, dass man bei amazon erkennen kann, ob und wie der Verkauf läuft. Ich habe mir die Augen ausgeguckt, kann aber nirgendwo erkennen, wie ich verkaufsmäßig stehe.

LG Gitte

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BeitragVerfasst am: 13.07.2009, 00:49
Hi Gitte,

geh auf Amazon. Dann skrollst du nur wenige Zentimeter nach unten, bis du unter die Produktinformationen kommst.
Das ist da, wo der Verlagsname steht, die Maße deines Buches, etc. Unter der durchschnittlichen Kundenbewertung steht der Amazon Verkaufsrang. Das ist der Rang, den Richy meinte.

LG, Conny

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BeitragVerfasst am: 13.07.2009, 00:56
P.S. Ich habe mal irgendwo gelesen (falls ich falsch liege bitte ich um Berichtigung), dass man gut bis sehr gut verkauft, wenn der Rang unter 5000 liegt.
Bei Rängen bis 20.000 verkauft man immer noch sehr ordentlich. Bis 200.000: dann verkauft man immer mal wieder eins. Und alles +500.000 bewegt sich bei Verkäufen derzeit nichts.

Das kann sich aber alles schlagartig ändern.
Angenommen du befindest dich auf Rang 500.000. Dann bestellen vielleicht 6 Leute dein Buch. Und plumps, rutschtst du mit deinem Buch auf Rang 4000. Das heißt in dem Moment nichts anderes, als dass sich dein Buch (mit 6 verkauften Exemplaren) um 496.000 mal häufiger verkauft hat als derjenige im Rang hinter dir. (So verstehe ich das zumindest ...)
Es heißt aber auch, dass sich dein Buch 4000 mal schlechter verkauft hat als der Bestseller auf Platz EINS, der vermutlich Bewegungen von mehreren Hundert Büchern am Tag hat.

Kapiert? Wenn nicht, macht nix - ich steige auch nicht komplett durch ... Laughing

LG, Conny

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BeitragVerfasst am: 13.07.2009, 01:08
Hallo Conny,

ja bist du denn des Wahnsinns, mir um diese gotteslästerliche Zeit derartige Rechenaufgaben zu stellen?? Very Happy Very Happy

Trotz nachtschlafender Zeit werde ich jetzt mal versuchen, deinem Rat nachzukommen. Womöglich wird schon in irgendeiner "Filmfabrik" der Gedanke diskutiert, mein Werk zu verfilmen und ich weiß noch gar nichts davon! Feix!

Also, ich verlasse dieses Forum jetzt zu Gunsten von amazon - wenn ich dann berühmt bin, musst du mich aber mit Frau Gitte anreden. Soviel Zeit muß sein! Laughing

Gutes Nächtle und lieben Dank, wie immer.

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BeitragVerfasst am: 13.07.2009, 01:09
Stets zu Diensten, Frau Gitte! Laughing

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BeitragVerfasst am: 13.07.2009, 01:12
Geh jetzt heia, Frau Conny!

Träum was ganz schönes - auf bald thumb up

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BeitragVerfasst am: 13.07.2009, 11:53
Hallo Gitte,

dein amazon-Verkaufsrang ist im Moment 649.569. Da dein Buch noch nicht lange erschienen ist, dürfte dies 1 - 2 Verkäufe bedeuten.

Grüßle,
Judith

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Verkauf

BeitragVerfasst am: 14.07.2009, 14:48
Hallo Gitte,

ich vermute, dass der Verlag nicht nur über Amazon verkauft.


Vielleicht solltest Du einfach mal bei denen Anrufen und nett fragen. Du hast ja nichts zu verlieren, oder?

Viel Erfolg


Peter
 
  Schneider 
 
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Re: Wer kennt sich aus...

BeitragVerfasst am: 14.07.2009, 15:42
Gitte hat Folgendes geschrieben:
Hallo Kollegen,
Wer von euch kann mir sagen wie man festellt, wieviele Exemplare der Verleger, mit dem man zusammen arbeitet, letztlich verkauft hat. Im Vertrag. das merke ich gleich mal an, ist hierzu keine Vereinbarung getroffen worden


Gesetz über das Verlagsrecht, § 24
"Bestimmt sich die Vergütung nach dem Absatze, so hat der Verleger jährlich dem Verfasser für das vorangegangene Geschäftsjahr Rechnung zu legen und ihm, soweit es für die Prüfung erforderlich ist, die Einsicht seiner Geschäftsbücher zu gestatten. "
 
  schreibsauf 
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