Forum für Books-on-Demand-Autoren » Rechtliches, Verträge und Co. » Widmungen Rechtliche Seite
Hier klicken, um Mitglied zu werden  Hier klicken, um Mitglied zu werden » Copyright-Vermerk
» Zweite Auflage, ab wann?

Widmungen Rechtliche Seite

BeitragVerfasst am: 05.08.2009, 08:35
Guten Tag.

Da ich leider vergebens nach meiner Rechtlichen Frage was " Widmungen " angeht gesucht habe, dachte Ich mir ich frage Euch einfach mal und hoffe das ihr mir helfen könnt.


Meine Frage stellt sich wie folgt da.:

Wenn ich in der Titelei meines Buches Widmungen habe. Logischer weise namentlich Benannt.

Darf Ich die zu Widmende Person dann mit Vollen Vor und nachnamen nennen. ? Oder ist mein Ansatz ganz falsch.




Vielen Dank.

Gruß Mirco
 
  MircoHM 
 
Anmeldedatum 05.08.2009
Beiträge 1
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 05.08.2009, 08:49
Rechtlich abgesichert kann ich mich nicht verbürgen. Aber allgemein nennt man in einer Widmung eher nur den Vornamen, schon zum Schutz der genannten Person.
Namentlich mit Vor- und Nachnamen nennt man Personen eher in der Danksagung und dort mit dem Einverständnis der jeweiligen Person. Meist handelt es sich in der Danksagung auch eher um Fachpersonen, die mit ihrem Wissen zum Entstehen des Buches beigetragen haben.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen
 
  Aengus 
 
Anmeldedatum 28.05.2009
Beiträge 297
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 05.08.2009, 09:40
Also ich stimme Aengus zu ...

Aber ich wüsste nicht, warum man nicht vor und Nachnamen der Person schreiben dürfte, wenn sie sich damit einverstanden erklärt.
Meiner Meinung nach ist das möglich.
Schlißlich verletzt du ja niemandens Rechte, bei einem Einverständnis.


Marcel

_________________
Ich bin ein 16 Jähriger Thrillerautor, der Momentan an seinem ersten richtigen Buch arbeitet.

www.twitter.com/marcelr93
 
  Marcel R. 
 
Anmeldedatum 02.06.2009
Beiträge 268
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 05.08.2009, 10:20
Hallo Mirco,
"rechtlich verbindlich" wirst im Internet aus den allseits bekannten Gründen auch nichts finden, denn dafür gibt es eine eigene Berufszunft.

Warum bestehst Du auf dem vollen Namen dieser Personen? Reicht Dir nicht auch der Vorname bei der Widmung?
Ansonsten schließe ich ich meinem Vorredner an, denn mit dem (schriftlichen) Einverständnis der betroffenen Personen hättest Du kein Problem.

LG,
Julia

_________________
www.cornelia-oehlert.de
www.julia-fargg.de
 
  julia07 
 
Anmeldedatum 22.05.2007
Beiträge 2298
Wohnort 87700 Memmingen
 
 
   
   

mit vollem Namen

BeitragVerfasst am: 05.08.2009, 12:32
Ich habe schon einige Bücher Personen gewidmet - und deren volle Namen genannt. Offen gesagt, habe ich mir nie Gedanken darüber gemacht, dass das ein rechtliches Problem sein könnte.

Walter
 
  WalterJoergLangbein 
Gast 
 
 
   
   

Persönlicher...

BeitragVerfasst am: 05.08.2009, 12:39
Also, ich habe meinen Roman meiner Freundin gewidmet. Steht dir denn die Person nahe, der die Widmung gelten soll? Ist das der Fall, würde ich sowieso nur den Vornamen verwenden, weil es dann doch irgendwie persönlicher wirkt.

Ansonsten kann ich dir zur rechtlichen Seite leider nichts sagen.

_________________
www.stefanschunck.de

Frauen, Freunde und das Leben an sich
ISBN-10: 3837051900
ISBN-13: 978-3837051902
 
  S.Schunck 
 
Anmeldedatum 17.09.2007
Beiträge 29
Wohnort Wiesbaden
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 05.08.2009, 12:51
Hallo, Mirco.

Auch wenn der vielleicht ersehnte Überraschungseffekt ausbleibt, könntest du diejenige Person vorher um Erlaubnis fragen. Natürlich ist das ein sehr plumper Vorschlag, wenn es um dir nahestehende Menschen geht (ja, man kann sein Buch auch Fremden widmen Wink ).

Noch plumper (aber rechtlich abgesichert) wäre es, von der Person ein unterschriebenes Dokument zu verlangen, indem geklärt wird, was du vorhast. blink

Ansonsten reicht der Vorname alleine schon aus; den meisten Lesern wird er eh unbekannt sein und diejenige Person wird sich sicher zurecht angesprochen fühlen.

Herzliche Grüße,
Thorsten
 
  Thorsten Boose 
Gast 
 
 
   
   

Ein Beispiel einer Widmung

BeitragVerfasst am: 05.08.2009, 13:16
Vor rund zehn Jahren habe ich ein Buch von mir meinem Musiklehrer gewidmet, der inzwischen leider verstorben ist.

So sieht die Widmung aus:

»Dieses Buch widme ich
meinem ›alten‹ Musiklehrer,
Herrn Heinz Müller-Beck,
in dankbarer Erinnerung
an schöne Schulstunden
im Meranier-Gymnasium
zu Lichtenfels«

Herr Müller-Beck hat sich damals sehr gefreut, sich herzlichst bedankt. Ich habe ihn nicht vorher gefragt.. sollte ja eine Überraschung sein.

Walter
 
  WalterJoergLangbein 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 05.08.2009, 16:32
Wenn es eine vertraute Person ist, dann genügt der Vorname vollauf, denn die Person wird sich im Zusammenhang mit deinem Buch sicher angesprochen fühlen weil sie dich kennt.
Eine volle Namensnennung halte ich nur für angebracht, wenn wie im Falle des Musiklehrers eine Person genannt wird mit der man nicht per Du ist.
Es geht weniger um die rechtliche Seite, eher um den Anonymitätswunsch der betreffenden Person. Ich würde auch meinen Lehrer persönlich ansprechen indem ich seinen vollen Namen nenne.
 
  Aengus 
 
Anmeldedatum 28.05.2009
Beiträge 297
 
 
   
   

Musiklehrer

BeitragVerfasst am: 05.08.2009, 16:53
Natürlich hätte ich meinen Musiklehrer fragen können, ob er mit der Widmung einverstanden ist. Ich hab's drauf ankommen lassen.. und der Musiklehrer freute sich sehr.

Herr Müller-Beck war für mich eine Respektsperson im besten Sinne des Wortes. Natürlich war ich nicht per Du mit ihm.

Sicher kommt es auf jeden Einzelfall an. Eine Widmung für »meinen Musiklehrer Heinz« wäre für mich undenkbar gewesen. Herr Müller-Beck hat sich auch sehr darüber gefreut, dass andere Leser/innen seinen Namen lesen konnten und - wie er mir sagte - von der Ehrung erfahren konnten.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob eine Widmung in erster Linie oder gar nur für die betroffene Person zu verstehen sein soll.. oder ob man der Person, der man das Buch widmet, öffentlich seine Ehrerbietung zollt.

Ein anderes Buch habe ich Peter Falk gewidmet, den ich als großartigen Schauspieler sehr schätze. Auch in diesem Falle habe ich den Namen vollständig genannt und nicht nur den Vornamen.

Walter
 
  WalterJoergLangbein 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 05.08.2009, 16:57
Wie gesagt, ich kenne die rechtliche Seite nicht, aber ich stimme in allen Punkten Walter zu.
Ich würde meinen Lehrer auch mit vollem Namen nennen. Und ich denke auch nicht dass er etwas dagegen einzuwenden hätte.
Eine Widmung ist ein Geschenk, eine Anerkennung, die sollte Freude bringen, nicht Verdruss.
Daher widme ich meine Bücher wem ich möchte, mit ganzem Namen ebenso wie nur mit Vornamen. Wie es eben besser passt.

LG
 
  Aengus 
 
Anmeldedatum 28.05.2009
Beiträge 297
 
 
   
   

wie es passt!

BeitragVerfasst am: 05.08.2009, 17:00
Genau so sehe ich das auch, ganz genau so. Jeder einzelne Fall ist ein Einzelfall.. und muss ganz individuell entschieden werden.

Wie es um die rechtliche Frage bestellt ist, das weiß ich leider auch nicht...

Walter
 
  WalterJoergLangbein 
Gast 
 
 
   
   

Re: Widmungen Rechtliche Seite

BeitragVerfasst am: 05.08.2009, 17:42
MircoHM hat Folgendes geschrieben:
Guten Tag.

Da ich leider vergebens nach meiner Rechtlichen Frage was " Widmungen " angeht gesucht habe, dachte Ich mir ich frage Euch einfach mal und hoffe das ihr mir helfen könnt.


Meine Frage stellt sich wie folgt da.:

Wenn ich in der Titelei meines Buches Widmungen habe. Logischer weise namentlich Benannt.

Darf Ich die zu Widmende Person dann mit Vollen Vor und nachnamen nennen. ? Oder ist mein Ansatz ganz falsch.


Hallo Mirco,

für solche rechtlichen Fragen würde ich mir im Zweifelsfall doch eine Beratunsstunde beim Anwalt leisten, ehe die Unterlassungsklagen ins Haus flattern.
Vom Gefühl her würde ich aber eines sagen: Es ist mit Sicherheit ein gravierender Unterschied, ob die Widmung lautet: "Für Margit Mustermann, die Schlampe, der ich all mein Unglück verdanke", oder ob sie lautet "Max Mustermann gewidmet, dem ich zu tiefem Dank verpflichtet bin".
Außerdem dürfte der Kontext eine Rolle spielen: Wovon handelt das Buch? Kann aus dem Inhalt ein Rückschluss auf die in der Widmung genannte Person gezogen werden? Und wenn ja: wirkt dieser dann vor- oder nachteilig?

LG,
Ursula
 
  Ursula Prem (Moderator) 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 05.08.2009, 18:31
Hallo,
ich würde sagen, Ursula hat es auf den Punkt gebracht.
Der Ton macht die Musik.
LG. Maxi
 
  Maxi 
 
Anmeldedatum 11.06.2009
Beiträge 367
Wohnort Mond
 
 
   
   

Genau!

BeitragVerfasst am: 05.08.2009, 18:47
Maxi hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
ich würde sagen, Ursula hat es auf den Punkt gebracht.
Der Ton macht die Musik.
LG. Maxi


Genau so ist es: der Ton macht die Musik! Ich glaube nicht, dass sich jemand gegen eine freundliche, herzliche und wirklich wohlwollende Widmung wehren wird!

Walter
 
  WalterJoergLangbein 
Gast 
 
 
   
   
Widmungen Rechtliche Seite
  Forum für Books-on-Demand-Autoren » Rechtliches, Verträge und Co.
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 1 von 1  

  
  


Powered by phpBB, advisormap.de, SEO by SEO-united.de
Literaturtipps Literaturseiten Banner & Buttons Impressum & Rechtliches