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Hier klicken, um Mitglied zu werden  Hier klicken, um Mitglied zu werden » Abstimmung: Wellende Buchdeckel bei BoD-Büchern
» Frage zur Preiskalkulation

BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 14:57
Das scheint ja auf nichts Konkretes hinauszulaufen. Tun wir es doch mal so wie die liebe la mamma aus der Werbung und rufen, bloß etwas abgewandelt, nach ... Friederiiike! cheezy grin
 
  Thorsten Boose 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 16:06
hawepe hat Folgendes geschrieben:
....
Da man beim Upload zudem noch über weitere Punkte (z.B. Search Inside) entscheiden muss....


Ich habe keine Möglichkeit gefunden, online in irgendeiner Form an der Vertragsgestaltung mitzuwirken. Man kann nur "Ich akzeptiere" anklicken.

hawepe hat Folgendes geschrieben:
....... Auch wenn gerne Gegenteiliges behauptet wird, die meisten Verträge bedürfen keiner Schriftform. Letztere dient lediglich der leichteren Beweisbarkeit....


Jaaaaa, es gibt mündliche Verträge. Dieser hier ist aber ganz klar in Schriftform und enthält Dinge, die mir so nicht recht sind. Da ist Dein Argument nicht ganz angebracht.


Viele Grüße
Mellum
 
  Mellum 
 
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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 16:09
Thorsten hat Folgendes geschrieben:
Das scheint ja auf nichts Konkretes hinauszulaufen. Tun wir es doch mal so wie die liebe la mamma aus der Werbung und rufen, bloß etwas abgewandelt, nach ... Friederiiike! cheezy grin


Hmmm, ich bin neu und Friederike ist mir unbekannt. Mein Problem ist allerdings schon konkret. In dieser Form ist der Vertrag für mich ein k.o. Kriterium. Dabei hätte ich sehr gern mein BoD-Fun Exemplar...

Und jetzt komme mir keiner mit "...die meinen das nicht so..." Wink

Viele Grüße
Mellum
 
  Mellum 
 
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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 17:53
Hallo Mellum,
Friederike ist Administratorin des Forums UND bod-Mitarbeiterin.
Gehe hier im Forum auf "Mitglieder", suche Friederike, klicke PN an und schicke ihr deine Anfrage direkt an PN. Dann bekommst du bestimmt eine Antwort, die dich - hoffentlich - zufriedenstellt.
Ich habe mehrere Bücher über bod veröffentlicht (allerdings kein FUN) und niemals Probleme irgendwelcher Art gehabt.

Viel Erfolg
Haifischfrau

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  Haifischfrau 
 
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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 18:01
Hallo Mellum,

dass BoD sich die Vertriebsrechte sichert, gilt nur für die Bücher mit ISBN bzw. Vertrieb im BoD-Shop. Du kannst sicher sein, dass dein Fun, wenn es nicht für den Shop freigegeben ist, auch auf keinen Fall vertrieben wird.

Viele Grüße
Friederike
 
  FriederikeNielsen 
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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 19:11
Ich habe mich da jetzt mal durch die Verträge gewühlt.
Fazit:
Die Bedenken von Mellum sind nicht ganz unberechtigt.

Im Autorenvertrag (der als Rahmenvertrag natürlich auch für FUN gilt) heisst es:
§ 2 Nutzungs- und Verbreitungsrechte
Der Autor erklärt, dass er über die nachfolgend aufgeführten Rechte verfügt und räumt BoD alle zur Herstellung und für den räumlich unbegrenzten Vertrieb der BoD-Titel notwendigen Rechte exklusiv ein, insbesondere:
a.) das Vervielfältigungs-, Vermarktungs- und Verbreitungsrecht für die BoD-Titel als Druckwerk und elektronische Ausführung.

Das bedeutet:
BoD behält sich lt. Vertrag tatsächlich das Vertriebsrecht vor.
Dass BoD dieses Recht in der Praxis offensichtlich nicht gegen den Willen des Autors in Anspruch nimmt, ist eine andere Geschichte...
Gruss
Nitram

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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 19:15
FriederikeNielsen hat Folgendes geschrieben:
Du kannst sicher sein, dass dein Fun, wenn es nicht für den Shop freigegeben ist, auch auf keinen Fall vertrieben wird.

Dann würde ich vorschlagen, den Autorenvertrag entsprechend abzuändern.
Gruß
Nitram

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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 20:16
Hallo Mellum,

Mellum hat Folgendes geschrieben:
Ich habe keine Möglichkeit gefunden, online in irgendeiner Form an der Vertragsgestaltung mitzuwirken. Man kann nur "Ich akzeptiere" anklicken.


Dann verstehe ich die Diskussion nicht. Wenn man gar nicht wählen kann, ob BoD-Fun-Bücher über den BoD-Shop vertrieben werden sollen oder nicht, ist die Diskussion reichlich überflüssig. Kann man wählen, schränkt sie den Buchvertrag nach meinem Verständnis entsprechend ein.

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 20:36
hawepe hat Folgendes geschrieben:
...Dann verstehe ich die Diskussion nicht. Wenn man gar nicht wählen kann, ob BoD-Fun-Bücher über den BoD-Shop vertrieben werden sollen oder nicht, ist die Diskussion reichlich überflüssig....


Das ist ja der Grund der Diskussion: man kann nicht wählen, aber die Homepage von BoD stellt es so dar, als ob man es könne.

Nitram hat Folgendes geschrieben:
FriederikeNielsen hat Folgendes geschrieben:
Du kannst sicher sein, dass dein Fun, wenn es nicht für den Shop freigegeben ist, auch auf keinen Fall vertrieben wird.

Dann würde ich vorschlagen, den Autorenvertrag entsprechend abzuändern.
Gruß
Nitram


Ja, genau das würde ich auch vorschlagen. Ach ja, und wie gibt man es NICHT für den Shop frei? Nur indem man beim Anlegen des Projektes an passender Stelle richtig abbiegt? Das ist nirgends dokumentiert und gehört meiner Ansicht nach mit in den Vertrag.

Das Ganze ist nun bei Friederike angekommen, außerdem habe ich mich schon beim Verlag per Mail gemeldet. Nun warte ich mal ab, was da kommt....

Erst mal vielen Dank an alle, die geantwortet haben und einen schönen Abend wünsche ich Euch,

viele Grüße
Mellum
 
  Mellum 
 
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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 20:41
Zitat:
Das Ganze ist nun bei Friederike angekommen, außerdem habe ich mich schon beim Verlag per Mail gemeldet. Nun warte ich mal ab, was da kommt....


cheezy grin

... no comment. dozey
 
  xenia 
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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 20:46
xenia hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Das Ganze ist nun bei Friederike angekommen, außerdem habe ich mich schon beim Verlag per Mail gemeldet. Nun warte ich mal ab, was da kommt....


cheezy grin

... no comment. dozey


Hmmm, was mag das bedeuten? DOCH ein Kommentar wäre hilfreich....
 
  Mellum 
 
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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 20:57
Hallo Mellum,

Mellum hat Folgendes geschrieben:
Das ist ja der Grund der Diskussion: man kann nicht wählen, aber die Homepage von BoD stellt es so dar, als ob man es könne.


Komisch, wir müssen offensichtlich über verschiedene BoDs reden cheezy grin

Da ich mir nicht vorstellen konnte, dass in diesem Forum über Monate hinweg Unfug geschrieben wurde, ohne dass es jemandem aufgefallen wäre, habe ich mich eben mal bei BoD eingeloggt, ein Buchprojekt gestartet und alle Arbeitsschritte aufgeschrieben:

Bearbeitung Buchprojekte -> Neues Buchprojekt -> Neues Buchprojekt erstellen -> Ich möchte ein Buch für mich privat erstellen -> Ich möchte mein Buch nicht veröffentlichen

Für den letzten Arbeitsschritt steht auch noch "Ich möchte mein Buch nur online im BoD-Büchershop anbieten" zur Wahl.

Wer an dieser Stelle überfordert ist oder ohne zu lesen einfach klickt, der wird auch keine Verträge lesen bzw. verstehen.

Ich habe ja wirklich bereits viel an BoD zu kritisieren gehabt, aber die Benutzerführung in myBoD ist wirklich top.

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 21:26
hawepe hat Folgendes geschrieben:

Wer an dieser Stelle überfordert ist oder ohne zu lesen einfach klickt, der wird auch keine Verträge lesen bzw. verstehen.

Niemand ist hier überfordert.
Was in diversen Menüs steht, ist sekundär, es zählt das, was im Vertrag steht. Und hier räumt man auch für die rein "private Variante" BoD alle Vertriebsrechte ein.
hawepe hat Folgendes geschrieben:

Ich habe ja wirklich bereits viel an BoD zu kritisieren gehabt, aber die Benutzerführung in myBoD ist wirklich top.

Das bestreitet auch keiner. Nur geht es hier um Vertragsinhalte und nicht um die Benutzerführung.
Gruss
Nitram

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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 21:50
Hallo Nitram,

Nitram hat Folgendes geschrieben:
Was in diversen Menüs steht, ist sekundär, es zählt das, was im Vertrag steht.


Wie die Rechtslage in Österreich ist, weiß ich nicht, aber in Deutschland gibt es keine Vorschrift, dass Verträge grundsätzlich schriftlich geschlossen werden müssen.

Da BoD für BoD Fun und BoD Classic ausschließlich den Online-Weg anbietet, kann man myBoD mit Sicherheit nicht als nettes Spielchen abtun. Dort wird vielmehr der Vertrag inhaltlich ausgestaltet, weil der Autor eben zwischen verschiedenen Veröffentlichungsvarianten wählen kann.

Aber es spricht natürlich absolut nichts dagegen, sich von einem Rechtsanwalt einen individuellen Vertrag aufsetzen zu lassen und ihn BoD als Geschäftsgrundlage vorzuschlagen.

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 22:26
Hallo Heinz!
hawepe hat Folgendes geschrieben:

Wie die Rechtslage in Österreich ist, weiß ich nicht, aber in Deutschland gibt es keine Vorschrift, dass Verträge grundsätzlich schriftlich geschlossen werden müssen.

Das ist vollkommen richtig, eine solche Vorschrift gibt es nicht, weder in A noch in D.
Allerdings:
Wenn ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde, so ist dieser für alle Vertragspartner bindend!
Das wird jedes Gericht so sehen, darauf beruht unsere Rechtsstaatlichkeit.
Und hier existiert sehr wohl ein schriftlicher Vertrag, nämlich in Form des "Autorenvertrages"!
hawepe hat Folgendes geschrieben:

Da BoD für BoD Fun und BoD Classic ausschließlich den Online-Weg anbietet, kann man myBoD mit Sicherheit nicht als nettes Spielchen abtun. Dort wird vielmehr der Vertrag inhaltlich ausgestaltet, weil der Autor eben zwischen verschiedenen Veröffentlichungsvarianten wählen kann.

Nochmal:
Was im Online-menü von myBoD steht ist sekundär, es zählt der Autorenvertrag!

Gruss
Nitram
PS: ich finde wir sollten das Thema abschliessen, sonst wird wieder ein Monster-Thread daraus.

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