 | | Verfasst am: 07.10.2009, 06:00 |
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| hawepe hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Mellum,
....
Wer an dieser Stelle überfordert ist oder ohne zu lesen einfach klickt, der wird auch keine Verträge lesen bzw. verstehen.
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Hallo? Geht's noch? Stellst mich als minderbemittelt dar und bist selbst nicht bis zum Vertragsabschluss gekommen, um überhaupt mitreden zu können.
Die Antwort darauf steht schon im Thread:
| Nitram hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Heinz!
....
Nochmal:
Was im Online-menü von myBoD steht ist sekundär, es zählt der Autorenvertrag!
.....
PS: ich finde wir sollten das Thema abschliessen, sonst wird wieder ein Monster-Thread daraus. |
Ja, ich denke, hier kommen wir ohnehin nicht weiter.
Viele Grüße
Mellum |
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Mellum |
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 | Re: Wozu Autorenvertrag bei BoD Fun? | Verfasst am: 07.10.2009, 06:28 |
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Hallo,
um nicht komplett abzuschweifen, hier noch einmal die eigentliche Frage dieses Threads sowie die entsprechende Antwort seitens Friederike von BOD. Ich finde, damit sollten wir den Thread beenden...
| Mellum hat Folgendes geschrieben: |
Hallo zusammen,
ich möchte mit BoD Fun ein Buch erstellen, das nur ich selbst erwerben kann. Es soll ein Probeexemplar werden, das niemandem außer mir zugänglich ist. Im Autoren- und Buchvertrag stimme ich aber auch dem Vertrieb durch BoD zu. Dazu meine Frage:
Wo ist der Passus, dass BoD das Buch NICHT vertreibt? Oder hat BoD laut Vertrag IMMER das Recht zum Vertrieb?
Danke und viele Grüße
Mellum |
| Friederike hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Mellum,
dass BoD sich die Vertriebsrechte sichert, gilt nur für die Bücher mit ISBN bzw. Vertrieb im BoD-Shop. Du kannst sicher sein, dass dein Fun, wenn es nicht für den Shop freigegeben ist, auch auf keinen Fall vertrieben wird.
Viele Grüße
Friederike |
Grüße
Heiner |
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Heiner |
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 | Re: Wozu Autorenvertrag bei BoD Fun? | Verfasst am: 07.10.2009, 06:49 |
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| Heiner hat Folgendes geschrieben: |
| ...Ich finde, damit sollten wir den Thread beenden... |
Einverstanden, denn wir kommen nicht weiter.
| Friederike hat Folgendes geschrieben: |
... Du kannst sicher sein, dass dein Fun, wenn es nicht für den Shop freigegeben ist, auch auf keinen Fall vertrieben wird....
|
Das ist nicht genug.
Ich habe keinen Zweifel an Friederikes Worten. Letztendlich zählt aber das, was schriftlich im Vertrag vereinbart ist, und dort steht eben etwas anderes. Man sollte also die Verträge ändern. Verträge sind nicht einfach ein Stück Papier, sondern die Geschäftsgrundlage.
Noch einmal: ich möchte ein BoD Fun Exemplar NUR FÜR MICH (denkbar zum Beispiel aus Urheberrechtsgründen).
Und jetzt ein paar Zeilen aus dem Vertrag dazu:
Autorenvertrag:
| Zitat: |
$2, Absatz 1: ...Der Autor erklärt, dass er über die nachfolgend aufgeführten Rechte verfügt und räumt BoD alle zur Herstellung und für den räumlich unbegrenzten Vertrieb der BoD-Titel notwendigen Rechte exklusiv ein, insbesondere....
a. das Vervielfältigungs-, Vermarktungs- und Verbreitungsrecht für die BoD-Titel als Druckwerk und elektronische Ausführung....
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Buchvertrag für mein BoD Fun Projekt:
| Zitat: |
1) NutzungsrechteDer Vertragspartner räumt BoD die in §2 Abs. 1 des Autorenvertrages näher bezeichneten Nutzungsrechte für den folgenden Titel ein... |
Der Vertrag für BoD Fun entspricht nicht den Angaben der Webseite. Der Vertrag ist aber die Geschäftsgrundlage. Und solange im Vertrag steht, BoD habe für meine BoD Fun Projekt die oben genannten Rechte, gebe ich es nicht in Auftrag.
Viele Grüße
Mellum
..und Heiner, das kann es nicht sein: "Es steht zwar im Vertrag, aber wir meinen es nicht so." |
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Mellum |
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 | | Verfasst am: 07.10.2009, 07:11 |
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Hallo Mellum,
| Mellum hat Folgendes geschrieben: |
| Hallo? Geht's noch? Stellst mich als minderbemittelt dar und bist selbst nicht bis zum Vertragsabschluss gekommen, um überhaupt mitreden zu können. |
Hoffentlich schreibst du keine Krimis. Wenn doch, dann verrate uns doch mal bitte, wo du deine Leichen stapelst. Nach deiner Logik kann man sonst schließlich nichts Qualifiziertes schreiben.
Ansonsten träume schön weiter, dass man durch Klicken im Internet keine Verträge eingehen kann. Die Verbraucherzentralen wissen da leider sehr viel anderes zu berichten.
Im übrigen bezog ich mich gar nicht auf dich. Wenn du dich zu jenen zählst, die nicht vorher lesen, tut es mir leid, ist aber von mir nicht zu beeinflussen.
Hier im Forum gab es bereits Dutzende Threads, in denen Autoren einräumten, Verträge unterschrieben zu haben, ohne sie vorher gelesen zu haben. Und noch mehr haben sie unterschrieben, ohne sie verstanden zu haben. ich bleibe deshalb dabei: Wem die Formulierung im Internet unklar ist oder sie nicht mitbekommt, der wird mit 99,99prozentiger Sicherheit einem um ein Vielfaches komplizierteren und längeren Vertrag keine größere Aufmerksamkeit schenken.
Beste Grüße,
Heinz. |
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hawepe |
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 | Re: Wozu Autorenvertrag bei BoD Fun? | Verfasst am: 07.10.2009, 07:19 |
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Hallo Heiner,
| Heiner hat Folgendes geschrieben: |
| um nicht komplett abzuschweifen, hier noch einmal die eigentliche Frage dieses Threads sowie die entsprechende Antwort seitens Friederike von BOD. |
Die aber am eigentlichen Problem vorbeigeht. Ich halte es zwar für Unsinn, dass der über das Internet abgegebene Auftrag nicht verbindlich sein soll, aber wenn man unterstellt, dass für BoD alleine die Schriftform gilt, dann ist Friederikes Antwort rechtlich gesehen absolut uninteressant. Dann müsste vielmehr jeder Autor einen Vertrag erhalten, in dem sämtliche Einzeilheiten zum Vertrieb und zur Ausstattung schriftlich festgehalten sind.
Beste Grüße,
Heinz. |
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 | Re: Wozu Autorenvertrag bei BoD Fun? | Verfasst am: 07.10.2009, 07:33 |
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| hawepe hat Folgendes geschrieben: |
| ... Dann müsste vielmehr jeder Autor einen Vertrag erhalten, in dem sämtliche Einzeilheiten zum Vertrieb und zur Ausstattung schriftlich festgehalten sind... |
Genau, so ist es auch. Das kannst Du nur nicht wissen, da Du bei BoD noch kein Projekt zu Ende geführt hast...
Viele Grüße
Mellum |
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Mellum |
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 | | Verfasst am: 07.10.2009, 07:37 |
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| hawepe hat Folgendes geschrieben: |
...
Ansonsten träume schön weiter, dass man durch Klicken im Internet keine Verträge eingehen kann. Die Verbraucherzentralen wissen da leider sehr viel anderes zu berichten. .... |
Verstehst Du denn nicht? NACH dem Klicken unterzeichne ich per Klick einen Vertrag, der etwas anderes ausagt, als die Klicks zuvor. Dort steht dann schriftlich festgehalten genau das, was mich stört.
Viele Grüße
Mellum |
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Mellum |
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 | | Verfasst am: 09.10.2009, 09:17 |
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Hallo Mellum,
bitte nicht aufregen, das bringt ja nichts. Mich würde eher interessieren, ob du den Vertrag jetzt abgeschlossen hast. Wahrscheinlich nicht.
Ich will BoD nicht schönreden, aber du kannst ja direkt, nachdem du dein Buch für dich hast drucken lassen, sofort kündigen. Da gibt es ja keine 5 Jahre Laufzeit wie bei der Classic-Variante.
Ist das ein kleines Argument für BoD?
LG |
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_________________ Meine Bücher bei BoD:
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Ruth |
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 | | Verfasst am: 19.10.2009, 09:43 |
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Hallo Ruth,
meine E-Mail an BoD wurde beantwortet.
Der Trick, dass das Buch nicht im BoD Shop erhältlich ist: man gibt keinen Verkaufspreis an. Nun gut, dieser Weg war mir nicht klar geworden, wird meiner Meinung nach aber auch nirgends erwähnt.
Allerdings kein Wort in der Antwort zum Vertrag. Im Vertrag stehen Dinge wie ich habe das Urheberrecht, BoD habe das exklusive Vertriebsrecht usw. Das ist ja vollkommen in Ordnung, wenn man über BoD vertreiben möchte, aber nicht für BoD Fun nur für den Eigenbedarf.
Mir ist nicht klar, warum nicht einfach der Vertrag angepasst wird. So unterschreibe ich ihn jedenfalls nicht.
Wobei ich zugeben muss, dass die von Dir vorgeschlagene Vertragskündigung ein möglicher Weg ist. Aber so einfach möchte ich es BoD nicht machen. Ein passender Vertrag zum Produkt "BoD Fun" würde mir vollkommen genügen.
Viele Grüße von
Mellum |
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Mellum |
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 | | Verfasst am: 19.10.2009, 10:58 |
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| Mellum hat Folgendes geschrieben: |
Mir ist nicht klar, warum nicht einfach der Vertrag angepasst wird. So unterschreibe ich ihn jedenfalls nicht.
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Ich habe den ganzen Trööt einmal in Ruhe durchgelesen und mit meinen eigenen BoD-Fun-Erfahrungen verglichen.
Ich habe einmal einen Rahmenvertrag unterschrieben, der mehrere Jahre lang läuft. Das in Schriftform.
Ich habe mehrere Bücher als Fun-Projekte aufgesetzt, herstellen lassen, an die Auftraggeber verteilt und dann in der Projektliste bei BoD wieder gelöscht. Keines der Bücher war für einen Verkauf im Buchhandel oder im BoD-Shop vorgesehen und ist dort auch nie verkauft worden. Mein Vertrauen in BoD, dass mit den Fun-Büchern kein Schindluder getrieben wird, ist bisher nicht missbraucht worden.
Was den Unterschied angeht zwischen einem allgemeingültigen Vertrag mit BoD (wo die Aussage zu finden ist, BoD stehe das alleinige Vertriebsrecht zu) und den Aussagen auf den Webseiten, wo der Autor explizit sagen kann, dass das Buch nicht für den Handel vorgesehen ist und auch nicht im BoD-Shop verkauft werden soll, berührt den Punkt der "Willensäußerung" (hier: Ich will das Buch nicht verkaufen) und des "Rechtsbindungswillens" (hier: Ich sage verbindlich, dass das Buch nicht verkauft werden soll und mein Vertragspartner hat sich daran zu halten). Nur für den Fall, dass das Buch in den Verkauf geht, sichert sich BoD die exklusiven Vertriebsrechte zu.
Ich bin bei meinen Fun-Projekten immer davon ausgegangen, dass meine explizite Willenserklärung, das Buch nicht für den Vertrieb freizugeben (Kenntlichmachung bei Abgabe der Druckvorlagen, fehlende ISBN, fehlender Preis), die allgemeine Willenserklärung aus dem Vertrag (exklusive Vertriebsrechte) überdeckt.
Wichtiger Hinweis: Dies ist keine rechtliche Beratung, sondern nur eine Darstellung meiner persönlichen Meinung zu diesem Thema. (Ich möchte keine Abmahnung riskieren)
Ganz generell aber noch:
Wenn man Probleme (welcher Art auch immer) bei vertragsrechtlichen Dingen hat oder einzelne Paragrafen eines Vertrages als zweifelhaft betrachtet, ist dies Forum hier die verkehrteste aller möglichen Stellen, wo man sich eine rechtliche Beratung holen sollte.
Wir alle hier sind nur "Amateur-Juristen" und weder im Vertragsrecht noch im BGB derart bewandert, dass wir sagen können: So ist es und Punkt!
Bei solchen Zweifeln am Vertrag, wie sie hier diskutiert werden, hilft nur einer, und das ist ein Rechtsanwalt, spezialisiert auf Vertragsrecht. Der und nur der kann erschöpfend Auskunft geben, ob und wie die monierten Abschnitte des BoD-Autorenvertrages bei einem BoD-Fun-Projekt rechtlich wirken.
Ich persönlich kann nicht verstehen, warum dieses Thema hier im Forum über Wochen diskutiert wird - hin zum Anwalt, klären lassen und gut ist's. Dann gibt es hier weniger Missverständnisse und weniger böses Blut.
Grüße
Siegfried |
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_________________ Grüße
Siegfried
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Hartmut Dühr - Ergebung ohne Widerstand
ISBN 978-3-8423-3030-6
***
»Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein« (Hans Rosenthal) |
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Siegfried |
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| Anmeldedatum | 09.07.2008 | | Beiträge | 3521 | | Wohnort | Hannover | |
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 | | Verfasst am: 19.10.2009, 11:09 |
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Hallo,
wie ich schon geschrieben habe, werden BoD-Fun-Bücher, die nicht für den Shop freigegeben sind, auch auf keinen Fall von BoD vertrieben. Wir lassen den Vertrag aber noch mal von unseren Juristen prüfen und fügen dann ggf. einen Passus ein, der das unmissverständlich klarstellt.
Viele Grüße
Friederike |
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FriederikeNielsen |
| Site Admin |
| Anmeldedatum | 27.07.2009 | | Beiträge | 137 | |
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 | | Verfasst am: 19.10.2009, 11:37 |
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| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
....
Ich persönlich kann nicht verstehen, warum dieses Thema hier im Forum über Wochen diskutiert wird - hin zum Anwalt, klären lassen und gut ist's. Dann gibt es hier weniger Missverständnisse und weniger böses Blut.... |
Wozu ein Anwalt? Dieses Forum ist am ehesten geeignet, BoD zu einer Vertragsänderung anzuregen. Darum geht es, da braucht es keinen Anwalt.
| FriederikeNielsen hat Folgendes geschrieben: |
| ...wie ich schon geschrieben habe, werden BoD-Fun-Bücher, die nicht für den Shop freigegeben sind, auch auf keinen Fall von BoD vertrieben. Wir lassen den Vertrag aber noch mal von unseren Juristen prüfen und fügen dann ggf. einen Passus ein, der das unmissverständlich klarstellt.... |
Danke Friederike. Wie schon mal erwähnt, es ist kein Misstrauen meinerseits. Aber ich erwarte schon, dass der Vertrag mit klaren Aussagen zum Produkt passt.
Viele Grüße
Mellum |
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Mellum |
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| Anmeldedatum | 06.10.2009 | | Beiträge | 21 | |
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 | | Verfasst am: 19.10.2009, 13:14 |
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| Mellum hat Folgendes geschrieben: |
| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
....
Ich persönlich kann nicht verstehen, warum dieses Thema hier im Forum über Wochen diskutiert wird - hin zum Anwalt, klären lassen und gut ist's. Dann gibt es hier weniger Missverständnisse und weniger böses Blut.... |
Wozu ein Anwalt? |
Deshalb:
| Mellum hat Folgendes geschrieben: |
Wo ist der Passus, dass BoD das Buch NICHT vertreibt? Oder hat BoD laut Vertrag IMMER das Recht zum Vertrieb?
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Grüße
Siegfried |
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Siegfried
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Siegfried |
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 | | Verfasst am: 26.10.2009, 09:44 |
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@ Mellum:
Ich würde gerne mal wissen, wie die Geschichte ausgegangen ist ... |
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_________________ Meine Bücher bei BoD:
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Ruth |
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 | | Verfasst am: 29.10.2009, 13:48 |
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| Ruth hat Folgendes geschrieben: |
@ Mellum:
Ich würde gerne mal wissen, wie die Geschichte ausgegangen ist ... |
Hallo Ruth,
ich hätte erwartet, dass Friederike sich hier noch einmal meldet. Mein Projekt ruht zurzeit, und ich warte ab, ob bei BoD etwas passiert.
Viele Grüße
Mellum |
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Mellum |
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