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Wozu Autorenvertrag bei BoD Fun?

BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 08:26
Hallo zusammen,

ich möchte mit BoD Fun ein Buch erstellen, das nur ich selbst erwerben kann. Es soll ein Probeexemplar werden, das niemandem außer mir zugänglich ist. Im Autoren- und Buchvertrag stimme ich aber auch dem Vertrieb durch BoD zu. Dazu meine Frage:

Wo ist der Passus, dass BoD das Buch NICHT vertreibt? Oder hat BoD laut Vertrag IMMER das Recht zum Vertrieb?

Danke und viele Grüße
Mellum
 
  Mellum 
 
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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 08:54
Deine Frage versteh ich nicht ganz. Entweder du lässt dein Buch über BoD vertreiben oder nicht. Im Autorenvertrag ist alles einfach geregelt, so weiß jeder seine Rechten und Pflichten. Auch wenn du das Buch nur für dich machst und es nicht zum Verkauf anbietest. Obwohl du ja die Möglichkeit hast, es auch NUR im BoD-eigenen Buchshop anzubieten, dann hast du aber keine ISBN.

LG

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  Ruth 
 
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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 09:07
Ruth hat Folgendes geschrieben:
Deine Frage versteh ich nicht ganz. Entweder du lässt dein Buch über BoD vertreiben oder nicht. ...


Ich habe BoD Fun gewählt mit der Option "Exemplare nur für mich".
Das war durchaus Absicht, denn das erste Probeexemplar möchte ich eben NICHT vertreiben.

Trotzdem gestehe ich BoD auch im Buchvertrag die Vertriebsrechte zu. Und genau dass möchte ich nicht für mein BoD Fun Exemplar.

Dass ich später auf Classic wechseln und vertreiben möchte, steht auf einem ganz anderen Blatt...

Also noch einmal meine Frage: aus meiner Sicht hat BoD selbst an meinem persönlichen Fun Exemplar die Vertriebsrechte. Sehe ich das richtig?

Viele Grüße
Mellum
 
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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 09:22
Hallo Mellum,

meine Antwort hat etwas länger gedauert, habe mich selbst erst mal durch meine eigenen Buchverträge gelesen. Ich habe einen Buchvertrag ohne ISBN, aber damals war es nur im Buchshop von BoD bestellbar.

Du erklärst damit zwar deine Nutzungsrechte, aber BoD wird nie auf den Gedanken kommen, das Buch zur Veröffentlichung publik zu machen. Es ist nur für dich bestimmt, und dann bleibt es das auch.

Ich kann dir nur sagen, was in meinen Verträgen steht, sonst musst du mal bei Heinz nachfragen, der ist in solchen Dingen echt schlau.

Ich denke mal, BoD will sich einfach absichern mit einem Vertrag, da stehen alle wichtigen Daten drin.

Und wenn du es später nach den Änderungen als Classic (Neuauflage) hochlädst, dann bekommst du eh einen neuen Vertrag mit ISBN usw.
Frage geklärt? Wenn nicht, vielleicht schreibt Heinz gleich mal was dazu ...

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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 09:36
Hallo Ruth,

vielen Dank für Deine Antworten.

Ein Vertrag ist nicht einfach nur ein Stück Papier (oder in diesem Fall ein Stück Bildschirm Wink ). Es mag Interpretationen und Spielräume geben, aber letztendlich gilt, was im Vertrag steht. Gleichgültig, was Du und ich vermuten und annehmen.

Im Buchvertrag steht etwas anderes, als auf den werbenden Seiten von BoD. Das ist aus meiner Sicht unsauber und lässt mich innehalten.

Viele Grüße
Mellum
 
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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 09:40
Hallo Mellum,

wie gesagt, ich habe ja kein Exemplar über Fun nur für mich drucken lassen,
was steht denn da anders als auf der HP von Bod? Inwiefern ist es unsauber?

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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 09:55
Zitat BoD Fun:

Zitat:
Erstellen Sie doch einfach ein Buch für null Euro. Über unser Onlineportal myBoD können Sie auf diese Weise besondere Geschenke oder kreative Andenken anfertigen. Egal, ob als individuelles Fotoalbum, außergewöhnliche Jubiläumszeitung oder originelles Kochbuch – der Fantasie sind keinerlei Grenzen gesetzt. Wenn Sie möchten, bieten Sie Ihr Buch zusätzlich im BoD-Buchshop an. So können auch Freunde und Bekannte es jederzeit bequem bestellen.


Laut Vertrag hat BoD aber das Recht zum Vertrieb. Ich habe also gar nicht die Wahl, die mir oben angeboten wird.

Und das empfinde ich als unsauber.

Viele Grüße
Mellum
 
  Mellum 
 
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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 10:13
Hallo Mellum,

was soll ich dazu jetzt sagen?

Ich habe zwar noch keine Erfahrungen mit einem richten Verlag gemacht, aber ich denke, da sind die Rechte und Pflichten des Autors auch eingeschränkt, wobei bei BoD eigentlich alles ziemlich offengelegt ist. Du kannst die Preise selbst gestalten usw, das muss ich hier nicht weiter erläutern.

Ich denke, Heinz kennt sich da besser aus, aber wo ich mir sicher bin, ist, dass du bei jedem anderen Verlag a la BoD genauso die Rechte an den Verlag zum Vertrieb gibst.

Da wirst du wahrscheinlich nicht drum herum können. Auch ich bin skeptisch so etwas gegenüber, aber ich habe bisher noch nichts Negatives gehört, dass in diese Richtung verlief.

Es tut mir leid, dass ich dir nicht helfen kann, aber wenn du über BoD veröffentlichen willst, nur für dich wie du sagtest, dann überleg es dir genau, aber ich denke, in diesem Fall setzt du an der falschen Stelle an.

Und wie gesagt, vielleicht weiß Heinz da mehr Rat.

Liebe Grüße

Ruth

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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 10:15
Hallo, Mellum.
Mellum hat Folgendes geschrieben:
Zitat BoD Fun:

Zitat:
Erstellen Sie doch einfach ein Buch für null Euro. Über unser Onlineportal myBoD können Sie auf diese Weise besondere Geschenke oder kreative Andenken anfertigen. Egal, ob als individuelles Fotoalbum, außergewöhnliche Jubiläumszeitung oder originelles Kochbuch – der Fantasie sind keinerlei Grenzen gesetzt. Wenn Sie möchten, bieten Sie Ihr Buch zusätzlich im BoD-Buchshop an. So können auch Freunde und Bekannte es jederzeit bequem bestellen.


Laut Vertrag hat BoD aber das Recht zum Vertrieb. Ich habe also gar nicht die Wahl, die mir oben angeboten wird.

Und das empfinde ich als unsauber.

Viele Grüße
Mellum

Das "wenn Sie möchten" sollte eigentlich die Möglichkeit beinhalten, dass der Vertrieb ausgeschlossen werden kann. Lass dir doch einmal von BoD einen Mustervertrag zukommen, dann erfährst du mehr darüber.

Herzliche Grüße,
Thorsten
 
  Thorsten Boose 
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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 10:16
Warum kompliziet, wenn es auch einfach geht? Puh ...
Danke, Thorsten! thumb up

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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 10:19
Ruth hat Folgendes geschrieben:
Warum kompliziet, wenn es auch einfach geht? Puh ...
Danke, Thorsten! thumb up

Wie sagte Alf immer so schön? Null Problemo! cheezy grin
 
  Thorsten Boose 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 10:23
Hi Mellum,

ich habe noch was auf der Seite von BoD gefunden, ich weiß nicht, ob du da selbst schon gestöbert hast.

BoD wird dich wahrscheinlich darauf hinweisen, als dass sie dir einen Mustervertrag zuschicken ... Ich habe Erfahrungen mit Anfragen ...

Schau mal, ob da was für dich dabei ist.

PS: Ich habe bei meinem ersten Buch einen Autorenvertrag und einen Buchvertrag abgeschlossen, aber beim zweiten Buch nur einen Buchvertrag, da stand vom Vertrieb/Rechte usw. aber nichts drin ...

LG

http://www.bod.de/download-vertraege.html

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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 10:35
Danke Thorsten.

Gestern wollte ich mein BoD-Fun Projekt nach der Freigabe von Cover und Buchblock beauftragen. Zwangsweise gelangte ich dabei zu Autoren- und Buchvertrag. Wenn ich die Verträge eingehe, hat BoD das Vertriebsrecht.

Diese Automatik stört mich, ich möchte nicht, dass mein erstes Exemplar vertrieben werden könnte. Vermutlich würde BoD das ohnehin nicht tun, aber darum geht es nicht.

Und ich meine, die Zusendung eines Mustervertrages würde nichts ändern. Ich muss bei BoD Fun dem Online Vertrag zustimmen, sonst geht es nicht weiter. Aber ich möchte BoD für mein Fun Exemplar keine Vertriebsrechte einräumen. Die Motivation dafür ist an dieser Stelle unwichtig, es geht nur um den Ablauf der Vertragsabwicklung.

Also ist das Projekt erst einmal gestoppt.

Viele Grüße
Mellum
 
  Mellum 
 
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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 11:38
Dass meine Bedenken nicht unbegründet sind, zeigt folgendes Beispiel:

Auf dem Weg zum eigenen Buch wird BoD Fun empfohlen, um zu einem Muster des eigenen Buches zu kommen. Zwangsweise erwirbt BoD an diesem Muster schon die Vertriebsrechte.

Was ist aber, wenn man das Muster unter anderem dazu nutzen möchte, um z.B. die Urheberrechtsfrage von Fotos zu klären? Wenn man mit dem Muster zum Fotografen gehen möchte, um die Erlaubnis für die Verwendung der Fotos zu erbitten?

Wie gesagt, die Aussagen auf der Homepage sind anders, als die im Vertrag, und das empfinde ich als unsauber.

Viele Grüße
Mellum
 
  Mellum 
 
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BeitragVerfasst am: 06.10.2009, 14:53
Hallo Ruth,

Ruth hat Folgendes geschrieben:
Wenn nicht, vielleicht schreibt Heinz gleich mal was dazu ...


Das sieht jetzt nur so aus, als ob ...

Ich habe noch kein Buch bei BoD veröffentlicht, kenne also die Verträge nur in dem Umfang, wie sie auf deren Website veröffentlicht sind.

Da man beim Upload zudem noch über weitere Punkte (z.B. Search Inside) entscheiden muss, gehe ich davon aus, dass online vorgenommene Einschränkungen und Erweiterungen Vertragsbestandteil werden. Auch wenn gerne Gegenteiliges behauptet wird, die meisten Verträge bedürfen keiner Schriftform. Letztere dient lediglich der leichteren Beweisbarkeit.

Beste Grüße,

Heinz.

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