Forum für Books-on-Demand-Autoren » Rechtliches, Verträge und Co. » Zitat Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Hier klicken, um Mitglied zu werden  Hier klicken, um Mitglied zu werden » Vertrag zwischen Herausgeber und Illustratorin
» Haftung bei Lesungsvertrag

Zitat

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 01:06
Hallo Zusammen

Für mein neues Buch würde ich gerne ein Zitat eines anderen Autors verwenden. Meine Frage nun: Darf man wenn man die Quelle angibt (Autor und Titel des Buches) das Zitat verwenden? Oder braucht man die ausdrückliche Erlaubnis des Autors? Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Grüsse aus der Schweiz

Marco

_________________
www.secret-village.ch
 
  Rigolo 
 
Anmeldedatum 07.02.2008
Beiträge 38
Wohnort Werrikon (CH)
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 05:46
Ein kurzes Zitat aus einem Prosawerk oder einem längeren Gedicht darf ungestraft zu dem von Dir genannten Zweck verwendet werden.

Gruß Hans
 
  hwg 
 
Anmeldedatum 24.04.2007
Beiträge 6042
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 07:14
Hallo Hans,

hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben:
Ein kurzes Zitat aus einem Prosawerk oder einem längeren Gedicht darf ungestraft zu dem von Dir genannten Zweck verwendet werden.


Übernimmt du dann bitte die Rechnung?

Das Thema ist hier nur wenige Dutzend Male diskutiert worden. Indem immer wieder behauptet wird, dass dies erlaubt sei, wird es jedoch nicht billiger.

Beste Grüße,

Heinz.

_________________
Buchsatz für Autoren - Vom Manuskript zum Buch mit Publishing on Demand
Die Plattform für Bücher von Book-on-Demand-Autoren
Die FAQ zum Book on Demand
 
  hawepe 
 
Anmeldedatum 15.04.2007
Beiträge 6852
Wohnort Berlin
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 07:36
Hallo Marco,

Ist der Verfasser über 70 Jahre nicht mehr unter den Lebenden darfst du es nutzen, ansonsten gilt Anfragen, aber trotzdem Name des Verfassers und Quellenangabe nicht vergessen.

book Literarischen Gruß

Jens
 
  AFV 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 08:14
hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben:
Ein kurzes Zitat aus einem Prosawerk oder einem längeren Gedicht darf ungestraft zu dem von Dir genannten Zweck verwendet werden.
In Österreich? In der Schweiz? In Deutschland? Ist das Zitatrecht in allen Ländern, in denen ein BOD-Buch zwangsläufig verfügbar ist, gleich?

Rigolo, halte dich lieber an Heinz und Jens. Ich nehme nicht an, dass du eine wissenschaftliche Abhandlung über Texte anderer Autoren schreibst. Oder nur Goethe und Schiller zitierst...

_________________
LG, Valerie

http://zoe-lionheart.net | Lies mich: Alle Titel, Lioness' Heart, Lioness' Combat.
 
  Valerie J. Long 
 
Anmeldedatum 19.11.2008
Beiträge 779
Wohnort Wiesbaden
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 08:25
Zitat:
[quote="Valerie J. Long"]
hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben:
Ein kurzes Zitat aus einem Prosawerk oder einem längeren Gedicht darf ungestraft zu dem von Dir genannten Zweck verwendet werden.
In Österreich? In der Schweiz? In Deutschland? Ist das Zitatrecht in allen Ländern, in denen ein BOD-Buch zwangsläufig verfügbar ist, gleich?


Hallo Valerie
In der Schweiz ist es möglicherweise erlaubt. Um ein Beispiel zu nennen: Im Jahr 2001 hat Roger Schawinski sein Buch "Das Ego-Projekt" bei mvg publiziert. Die Zitate aus Büchern und Zeitungen aus aller Welt sind hinten im Quellennachweis aufgeführt. Sie beanspruchen alleine fast vier Seiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er bei jedem Autor die Bewilligung eingeholt hatte. Unter vielen anderen sind da Lance Armstrong, Joschka Fischer und Moshè Feldenkreis erwähnt.

_________________
Herzliche Grüsse
Hanna
www.hanna-steinegger.ch
 
  Hanna 
 
Anmeldedatum 22.11.2008
Beiträge 470
 
 
   
   

Unterschiede?

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 08:50
Gibt es Unterschiede zwischen belletristischer Literatur und non-fiction? Ist das "Zitierrecht" bei einem Sachbuch anders als bei einem "feingeistigen Werk"?

Walter
 
  WalterJoergLangbein 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 08:51
Das Thema "Zitieren mit Quellenangabe" ist hier tatsächlich schon öfter behandelt worden.

Laut Auskunft des Juristen der Interessengesellschaft österreichischer Autoren ist die Anbringung von kurzen Zitaten aus Werken zeitgenössischer Schriftsteller, Songwriter und dergleichen bei Quellenangabe erlaubt.

"Die Zitate müssen in einem (poertischen) Zusammenhang mit dem vom Autor veröffentlichten Text stehen und dürfen nicht dazu dienen, den zitierten Schritsteller oder Songwriter oder dessen Werk zu diskreditieren."

Jedenfalls ist mir dieser Auszug aus einem einen solchen Fall betreffenden Rechtskommentar bekannt.

Ein eventuelles Gerichtsverfahren düfte somit für den Kläger, sollte es überhaupt einen geben, wohl kaum erfolgreich ausgehen.
 
  hwg 
 
Anmeldedatum 24.04.2007
Beiträge 6042
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 09:26
hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben:
Ein eventuelles Gerichtsverfahren düfte somit für den Kläger, sollte es überhaupt einen geben, wohl kaum erfolgreich ausgehen.
... in Österreich.
Auch in Deutschland sind kurze Zitate zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Werk möglich. Bei Belletristik dürfte das Charakteristikum "wissenschaftliche Auseinandersetzung" aber schwer zu begründen sein.
Und was gilt in der Schweiz?

Dagegen kann dem Autor die Rechtslage relativ egal sein, wenn er für jedes Zitat eine Erlaubnis des Rechteinhabers hat. Wink

_________________
LG, Valerie

http://zoe-lionheart.net | Lies mich: Alle Titel, Lioness' Heart, Lioness' Combat.
 
  Valerie J. Long 
 
Anmeldedatum 19.11.2008
Beiträge 779
Wohnort Wiesbaden
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 12:12
hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben:
"Die Zitate müssen in einem (poertischen) Zusammenhang mit dem vom Autor veröffentlichten Text stehen und dürfen nicht dazu dienen, den zitierten Schritsteller oder Songwriter oder dessen Werk zu diskreditieren."


Meines Wissens ist es so auch in Deutschland. Wenn der Protagonist vor seiner Angebeteten rumhüpft und singt "I love you, yeah, yeah, yeah", dann ist das doch auch in Deutschland erlaubt.

Entsprechend müsste es dann vielleicht so sein, dass der Protagonist seiner angebeteten aus seinem Lieblingsbuch x von Autor y einen Satz vorliest o.ä.

Grüßle,
Judith

_________________
Du willst mehr wissen? Bitte hier - meine Website.
 
  Judith 
 
Anmeldedatum 05.08.2007
Beiträge 3751
Wohnort Schwobaländle
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 13:20
Hallo Hanna,

Hanna hat Folgendes geschrieben:
Die Zitate aus Büchern und Zeitungen aus aller Welt sind hinten im Quellennachweis aufgeführt. Sie beanspruchen alleine fast vier Seiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er bei jedem Autor die Bewilligung eingeholt hatte.


Und warum kannst du dir das nicht vorstellen? Wobei das mit Sicherheit der Verlag übernommen hat und auch nicht die Autoren, sondern deren Verlage gefragt wurden.

Im übrigen kenne ich das Buch nicht, weiß also nicht, ob eine kritische Auseinandersetzung mit den zitierten Autoren stattfand. Dann ist das Fragen ohnehin überflüssig.

Beste Grüße,

Heinz.

_________________
Buchsatz für Autoren - Vom Manuskript zum Buch mit Publishing on Demand
Die Plattform für Bücher von Book-on-Demand-Autoren
Die FAQ zum Book on Demand
 
  hawepe 
 
Anmeldedatum 15.04.2007
Beiträge 6852
Wohnort Berlin
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 13:30
Mit Ausnahme wissenschaftlicher (!!!) Arbeit ist in Deutschland die Einholung der expliziten Erlaubnis des Autors zwingend erforderlich. Der Autor oder sein Verlag können dafür auch Geld verlangen. Nur wenn der Autor nachweislich seit mehr als 70 Jahren tot ist UND seine Rechte nicht auf andere übergegangen sind, darf man zitieren. In jedem Fall muss die Quellenangabe eindeutig dabei stehen.

Es ist dabei völlig belanglos, ob die Veröffentlichung über bod oder über anderes erfolgt.

Gruß
Haifischfrau
 
  Haifischfrau 
 
Anmeldedatum 04.02.2008
Beiträge 2944
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 13:32
Hallo Valerie,

Valerie J. Long hat Folgendes geschrieben:
Bei Belletristik dürfte das Charakteristikum "wissenschaftliche Auseinandersetzung" aber schwer zu begründen sein.


Wissenschaftlich muss die Auseinandersetzung nicht erfolgen. Von daher sind Zitate auch in der Belletristik möglich. Generell unzulässig ist es, zu zitieren, weil der Autoren es besonders gelungen formuliert hat und man es selbst nicht so gut sagen kann oder von dessen Bekanntheit profitieren will.

Ansonsten noch als kleiner Tip: Google kann auch aus AT und CH aufgerufen werden. Es ist also nicht sehr schwer, mal selbst in das jeweilige Urheberrechtsgesetz zu schauen cheezy grin

Beste Grüße,

Heinz.

_________________
Buchsatz für Autoren - Vom Manuskript zum Buch mit Publishing on Demand
Die Plattform für Bücher von Book-on-Demand-Autoren
Die FAQ zum Book on Demand
 
  hawepe 
 
Anmeldedatum 15.04.2007
Beiträge 6852
Wohnort Berlin
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 19:01
Ich weise wiedereinmal auf die Einträge "Zitat", "Kleinzitat" und "Großzitat" bei Wikipedia hin, die sehr ausführlich sind und m.E. wirklich empfehlenswert.

Man schauen z.B. hinten in "Tintenherz" hinein, da folgen 3-4 Seiten mit Erlaubnissen der jeweiligen Verlage für die Zitate.

Aber wie überall gilt: "wo kein Kläger, da kein Richter". Ich denke, kein Verlag wird klagen, wenn einer Figur nur 1-3 bekannte Worte oder ein Halbsatz in den Mund gelegt wird: " ... 'Mütter zeugen ihren Töchtern nicht, wenn Krüge oder anderes zerbrochen werden' wie ja schon Kleist weiß" - oder so ähnlich.

Sigrid

_________________
Geschichte und Bedeutung des Spinnrads in Europa
bei Shaker Media
inkl. Leseprobe und Rezensionen
www.spinnrad.jimdo.com
 
  Arachne 
 
Anmeldedatum 28.03.2008
Beiträge 437
Wohnort Niedersachsen
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 19:11
Sigrid deine Anregung halte ich für gewagt. Es gilt das Urheberrecht! Meist bekommt man ja die Erlaubnis und man bezahlt nicht sonderlich viel.

Ich würde jedenfalls sofort klagen, wenn ich irgendwo ein ungenehmigtes Zitat von mir finden würde. Und jeder "richtige" Verlag passt da auch auf.

Guß
Haifischfrau
 
  Haifischfrau 
 
Anmeldedatum 04.02.2008
Beiträge 2944
 
 
   
   
Zitat
  Forum für Books-on-Demand-Autoren » Rechtliches, Verträge und Co.
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 1 von 2  
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
  
  


Powered by phpBB, advisormap.de, SEO by SEO-united.de
Literaturtipps Literaturseiten Banner & Buttons Impressum & Rechtliches