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Zollbestimmungen für Büchereinfuhr in die Schweiz

BeitragVerfasst am: 15.08.2011, 19:10
Moin,

ich werde in absehbarer Zeit in die Schweiz reisen, und in meinem Gepäck werden sich dann 50 meiner Bücher im Verkaufswert von knapp 1000 Euro befinden. Ich muss diese Ware ja sicherlich irgendwie verzollen, steige aber durch die Internetseite der Schweizer Zollbehörde nicht so recht durch.
Weiß jemand, wie das in etwa ablaufen muss und welche Kosten auf mich zukommen?

Liebe Grüße...

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BeitragVerfasst am: 16.08.2011, 11:10
Hallo Großstadtpoet,

auf dieser Seite solltest Du fündig werden:

http://www.ezv.admin.ch/dokumentation/01854/01857/index.html?lang=de

Der erste Link "Rasch durch den Schweizer Zoll" sowie der siebte Link "Schriftliche Selbstanmeldung im Reiseverkehr" sollten interessant für Dich sein.

Mit einem Zollwert von ca. 1000 Euro überschreitest Du die Freigrenze von 300 CHF. Es wird also Mehrwertsteuer zu entrichten sein. Zollabgaben sind bei Büchern im Reiseverkehr nicht fällig. In der Schweiz beträgt die Mehrwertsteuer aktuell 8% oder ermäßigt 2,5%. Bei Büchern könnte es sogar der Fall sein, dass sie ermäßigt versteuert werden. Dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen, aber da weiß ich leider nichts genaues.

Jedenfalls hängt es davon ab, an welchem Grenzübergang Du einreist. Gibt es eine Vorortabfertigung, genügt es, wenn Du dort mündlich Deine Angaben machst und eine Quittung/Rechnung über die Bücher vorlegst, damit der richtige Zollwert zugrunde gelegt werden kann. Solltest Du einen Grenzübergang passieren, der nicht mit Personal besetzt ist, dann gibt es die "Schriftliche Selbstanmeldung", die man dort an den entsprechenden Boxen vorfindet. Wenn Du diese ausgefüllt und in die Box geworfen hast, wird Dir ein Steuerbescheid zugeschickt.

Liebe Grüße, Grit

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BeitragVerfasst am: 17.08.2011, 20:05
Besten Dank!
Da ich fliege, gehe ich mal davon aus, dass da jemand sitzt. So klein ist Zürich ja nicht.

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BeitragVerfasst am: 18.08.2011, 10:41
Dann gehst Du am Flughafen nicht durch den grünen Ausgang, wo steht "Nothing to declare", sondern durch den anderen Ausgang (bei uns rot gekennzeichnet) und dort kannst Du dann Deine Angaben machen. Dürfte alles ganz easy sein und beim hoffentlich ermäßigten Steuersatz auch nicht so teuer.

LG Grit

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