Urheberrecht, Teil 2. Mein Recht als Self-Publisher

Der zweite Teil der Serie beschäftigt sich mit der Rechtslage für Self-Publishing-Autoren.

02.04.2014 · BoD Wissen

Als Einzelkämpfer ist man gegen die riesigen Nutzermassen im Internet vollkommen machtlos. Wo immer es geht, ist es hilfreich, seine Rechte durch Verwerter wahrnehmen und durchsetzen zu lassen. Im Fall von Buchautoren sind das einerseits die Verlage, andererseits die Verwertungsgesellschaften. Sie kümmern sich normalerweise engagiert und zuverlässig um die Einnahmen. Für die Erzeuger ist das eine hilfreiche Konstruktion, weil sie sich dann mehr auf die eigentliche Arbeit konzentrieren können.
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Wissenswertes zum Urheberrecht für Autoren

Wer hat die Rechte an meinem BoD-Buch? Alle Urheberrechte am Text und den Bildern Ihres Buches verbleiben selbstverständlich bei Ihnen. Im Rahmen des Autorenvertrags räumen Sie BoD für die Dauer der Vertragslaufzeit die Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung Ihres Titels ein. Es steht Ihnen jedoch frei, Ihr über BoD gedrucktes Buch zusätzlich über die eigene Homepage, auf Lesungen oder per Direktlieferung an Kunden zu verkaufen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Autorenvertrag. Was muss ich hinsichtlich des Urheberrechts bei der Erstellung meines Buches berücksichtigen? Bitte beachten Sie, dass Ihnen für alle in Ihrem Manuskript und auf dem Umschlag verwendeten Abbildungen, Fotos und Sonderschriftarten die Urheber- bzw. Nutzungsrechte vorliegen müssen. Sollten Sie Bildmaterial benutzen wollen, an dem Ihnen diese Rechte nicht vorliegen, ist es erforderlich, dass Sie vor Produktionsbeginn des Buches die Genehmigung des Urhebers einholen. Bei einer Veröffentlichung ohne Genehmigung des Urhebers verstoßen Sie gegen Urheberrechte und sind hierfür ggf. haftbar. Unser Tipp: Klären Sie die Rechte im Vorfeld ab und nennen Sie die Urheber im Impressum Ihres Buches – das gehört zum guten Ton und erzielt für den Urheber einen zusätzlichen Werbeeffekt.

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Auch das korrekte Zitieren von anderen Personen oder Texten ist im Rahmen des Urheberrechts geregelt. Schreiben Sie in Ihrem Buch über real existierende Personen, berücksichtigen Sie bitte das Persönlichkeitsrecht. Zu deren Schutz dürfen real existierende Personen nicht namentlich aufgeführt werden (ausgenommen davon sind Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses). Auch dürfen diese nicht durch detaillierte Beschreibungen der Lebensumstände etc. von der Öffentlichkeit eindeutig zu identifizieren sein.

Wie wird mein E-Book vor Kopie geschützt?

Mit Ausnahme von E-Shorts werden alle von BoD erstellten E-Books mit Kopierschutz vertrieben. BoD verwendet aktuell das von Adobe entwickelte harte DRM, damit die Werke der Autoren nicht illegal verbreitet werden können. Digital Rights Management (DRM) ist ein Verfahren zum Schutz von Urheber- und Verwertungsrechten durch die Kontrolle der Verbreitung digitaler Medien (Kopierschutz). Beim Verkauf von E-Books unterscheidet man zwischen hartem und weichem DRM. Beim harten DRM wird das E-Book technisch verschlüsselt und der Zugriff ist nur über eine spezielle Software möglich, die vor dem Download eines E-Books vom Käufer installiert werden muss. Dafür ist eine Registrierung der vom Käufer verwendeten Lesegeräte bei Adobe notwendig. Das E-Book kann somit nicht auf anderen, nicht dafür registrierten Lesegeräten gelesen werden. Im Gegensatz dazu kennzeichnet das weiche DRM das E-Book lediglich mit digitalem Wasserzeichen. Der Name und die Registrierungsnummer des Käufers werden hierbei sichtbar und unsichtbar im E-Book hinterlegt. Ein eigentlicher Kopierschutz existiert somit nicht.

Im nächsten Teil der Reihe wird das Urheberrecht im aktuellen Diskurs beleuchtet.

Text: Alexander Glück

Alexander Glück

Autor:
Alexander Glück

Alexander Glück stammt aus Wiesbaden, studierte in Mainz die Fächer Buchwesen, Deutsche Volkskunde und Politikwissenschaft und arbeitet seit 1997 als freier Journalist und Buchautor in Wien und Hollabrunn. Seine Beiträge erscheinen u.a. in der Wiener Zeitung, Frankfurter Rundschau, Neuen Züricher Zeitung, im Stern und bekannten Branchenfachzeitschriften wie Buchreport und Börsenblatt.

Kommentare

  • Was das harte DRM betrifft, sollte nicht verschwiegen werden, dass es keinen Schutz vor illegalen Kopien bietet. Der Aufwand, es auszuhebeln, ist bekanntlich nicht größer als der, der notwenig ist, um DRM-geschütze E-Books erwerben zu können.

    Man sollte da Autoren nicht in Illusionen wiegen. Ob hartes DRM nützt, weil unerfahrene Computernutzer es nicht knacken können, oder schadet, weil unerfahrenen Computernutzern beim Erwerb von E-Books Steine in den Weg gelegt werden, ist abzuwägen.

    • Ich möchte mein BoD-Buchprojekt mit dem gleichen Innhalt, wie das deutsche in englischer Sprache bei einem anderen self-publisher veröffentlichen. Gibt es da ein Konfliktpotenzial?

      • Hallo Herr Dr. Horst,
        Ihr Buch dürfen Sie in englischer Sprache auch bei einem anderen Dienstleister oder Verlag veröffentlichen, es handelt sich nämlich um ein neues Buch mit eigener ISBN.
        Viele Grüße Ihr BoD-Team

  • Ich möchte gern eine Kurzgeschichte aus meinem bei BOD veröffentlichten Buch einer Zeitschrift zum Druck anbieten..

    Ist das von Seiten BOD erlaubt?

    • Hallo Josef,
      bitte halte hierzu einmal Rücksprache mit unserem Kundenservice. Wir müssen dein Anliegen individuell prüfen.
      Du erreichst uns montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Nummer: +49 (0)40 – 53 43 35-11
      Viele Grüße
      Jessy von BoD

  • Hallo,
    darf man ein in BoD veröffentlichtes Buch, mit gleichem Inhalt, neuer ISBN, aber anderem Titel in einem anderen Verlag herausgeben?
    MFG

    • Hallo Roderich,
      nein, das ist so leider nicht möglich. Außer, du änderst die Ausstattungsvariante. Wenn du zum Beispiel ein Taschenbuch bei einem anderen Distributor (wie z. B. amazon) veröffentlicht hast, kannst du deinen Titel bei uns als Hardcover veröffentlichen.
      Viele Grüße
      Jessy von BoD

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