in Bezug auf den Verkauf von eigenen Büchern in Onlineshops der eigenen Website bin ich darauf gestoßen, dass man in dem Shop als Kleingewerbler keine MwST ausweisen darf, wie auch auf den Rechnungen. Man sollte einen Vermerk auf Rechnung und im Shop aufnehmen wie :
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Kleinunternehmer nach §19. Ein Vorsteuerabzug nach § 15 I Nr. 3 UstG der Steuer auf den Erwerb kommt nicht in Betracht, da bei Anwendung des § 19 UStG ein Vorsteuerabzug generell ausgeschlossen ist. SHOPNAME darf auf den Rechnungen keine MwSt. ausweisen.
Hat hier jemand mehr Ahnung? Die meisten werden ja Kleinunternehmer sein und keine Umsatzsteuer abführen. Viele von Euch verkaufen Bücher über die Website. Wie sieht es bei Euch denn damit aus? AGB?
Möchte nicht, dass der Abmahner klingelt...
Im Netzt gibt es sowohl die Ansicht, dass MWsT ausgewiesen werden muss wie auch den Hinweis auf totales Verbot, was denn nun?
Finanzamt anfragen=schlafende Hunde wecken...