Als Legastheniker muss ich mich auf die einfachste Form des schreibens beschränken und kann wegen der auffällig schlechten Grammatik oder fehlerOrthografie. Keine großartige Abhandlungen schreiben.
Nunmehr stehe ich vor dem Problem, eine große Erklärung machen zu wollen, wo die Vergangenheits- und Gegenwartsform gleichbedeutend zu formulieren ist, was mir bis jetzt aber nicht gelungen ist,
wenn ich hier jemand finden könnte der hilft oder helfen wollen kann, mein Dank wird mit ihm sein.
den 3 Seitentext findet man
http://kunstmalerrupp.blog.de/
Gruß vertan
Autoren Hilfe?
Euer Forum rund um kreatives Schreiben, lesergerechtes Texten und spannende Plots.
- besucher
Autoren Hilfe?
Für Recht und Gerechtigkeit zu kämpfen, ist edel und gut. Wenn dieser Kampf von den Verursacher von Unrecht nicht erwünscht ist und der Allgemeinheit die Angelegenheit scheißegal. dann steht man da wie einst Don Quichotte bei dem Kampf gegen Windmühlen, hier geht es um die Sicherstellung der Kunstfreiheitsgarantie. Art.5 Abs.3 GG. Auch wenn nicht jeder diese Garantie braucht, kann man doch nicht behaupten, dass es die Garantie nicht gibt oder gewährleistete werden muss.
Ausgangssituation ist das ständige behaupten der Behörden, dass das herstellen und verkaufen auch von selbst gemachten Bilder in einer Fußgängerzone, nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun habe. Und somit unerwünscht zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise, von den Behörden, exemplarisch und spezialpräventiv ordnungswidrig gemacht werden darf.
Siehe hirnrissige Argumentation des Oberlandesgericht Köln in der juristischen Zeitung "Gewerbe Achiv" 1982 seite 175
Revision wird verweigert. Weil man die Revisionen verweigern darf. Stichwort Ordnungswidrigkeitengesetz.
Dass das verkaufen von Bilder formal und einfach gesetzlich bereits in der Gewerbeordnung geregelt ist. Bedeutet doch nicht, dass das verkaufen selbst gemalte Bilder genau so einfach gesehen werden Kann.
Denn im Umkehreffekt hat das verkaufen selbst gemalter Bilder, in Fußgängerzonen nichts mit der Gewerbeordnung zu tun.
Kunst ist kein Gewerbe,
siehe OVG beschluss 1984
und Presse Kölner Kunstmaler musste 20 Jahre für seinen zivilen Ungehorsam (Kunstfreiheitssicherung) umsonst Ordnungsstrafen zahlen.
Zum pro und Kontra 1968 bis 2007 also das niemand schuld sein will,
wird die Angelegenheit Gegenwart zur Vergangenheit.
Vertan
Ausgangssituation ist das ständige behaupten der Behörden, dass das herstellen und verkaufen auch von selbst gemachten Bilder in einer Fußgängerzone, nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun habe. Und somit unerwünscht zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise, von den Behörden, exemplarisch und spezialpräventiv ordnungswidrig gemacht werden darf.
Siehe hirnrissige Argumentation des Oberlandesgericht Köln in der juristischen Zeitung "Gewerbe Achiv" 1982 seite 175
Revision wird verweigert. Weil man die Revisionen verweigern darf. Stichwort Ordnungswidrigkeitengesetz.
Dass das verkaufen von Bilder formal und einfach gesetzlich bereits in der Gewerbeordnung geregelt ist. Bedeutet doch nicht, dass das verkaufen selbst gemalte Bilder genau so einfach gesehen werden Kann.
Denn im Umkehreffekt hat das verkaufen selbst gemalter Bilder, in Fußgängerzonen nichts mit der Gewerbeordnung zu tun.
Kunst ist kein Gewerbe,
siehe OVG beschluss 1984
und Presse Kölner Kunstmaler musste 20 Jahre für seinen zivilen Ungehorsam (Kunstfreiheitssicherung) umsonst Ordnungsstrafen zahlen.
Zum pro und Kontra 1968 bis 2007 also das niemand schuld sein will,
wird die Angelegenheit Gegenwart zur Vergangenheit.
Vertan
- besucher
Autoren Hilfe?
Ja, lieber Gigger
Genau das ist auch mein Problem , Keiner Versteht mich!
Also muss ich mal warten bis jemand vorbeikommt und helfen kann, weil er es versteht.
Dennoch danke ich für dein Bemühen.
Vertan
Genau das ist auch mein Problem , Keiner Versteht mich!
Also muss ich mal warten bis jemand vorbeikommt und helfen kann, weil er es versteht.
Dennoch danke ich für dein Bemühen.
Vertan
- besucher
Autoren Hilfe?
hallo gigger
das ist ja auch richtig.
Nach wie vor geht es um dden Formulierungsversuch, wenn das Grundrecht der Kunstfreiheit, immer noch unangreifbares Verfassungsrecht ist, wieso kann die Öffentliche Gewalt behaupten. das man auch in das Grundrecht der Kunstfreiheit eingreifen darf, weil es Kunstfreiheit nicht gibt?
Vertan
das ist ja auch richtig.
Nach wie vor geht es um dden Formulierungsversuch, wenn das Grundrecht der Kunstfreiheit, immer noch unangreifbares Verfassungsrecht ist, wieso kann die Öffentliche Gewalt behaupten. das man auch in das Grundrecht der Kunstfreiheit eingreifen darf, weil es Kunstfreiheit nicht gibt?
Vertan
- Haifischfrau
- Beiträge: 3844
- Registriert: 04.02.2008, 15:07
- Website
Re:
Hallo Besucher,,
ich habe auch ein Problem mit der Einsortierung deines Anliegens.
Zum einen schreibst du sehr untypisch für einen Legastheniker, zum anderen scheint es dir nicht wirklich um Verständnis für Schreibschwäche zu gehen, sondern darum, dass du jemanden suchst, der dir beim Durchsetzen deiner Wünsche und Forderungen hinsichtlich des Verkaufs von Kunstwerken im öffentlichen Raum hilft.
Dann solltest du einen Juristen einschalten (oder bist du selber einer, wie man z. T. bei der Lektüre deiner Blog-Site annehmen könnte?)!
Sag doch einfach klar, was du möchtest (nicht was in den Gesetzen steht!), dann kann man dir auch klar antworten.
Viele Grüße
Maryanne
ich habe auch ein Problem mit der Einsortierung deines Anliegens.
Zum einen schreibst du sehr untypisch für einen Legastheniker, zum anderen scheint es dir nicht wirklich um Verständnis für Schreibschwäche zu gehen, sondern darum, dass du jemanden suchst, der dir beim Durchsetzen deiner Wünsche und Forderungen hinsichtlich des Verkaufs von Kunstwerken im öffentlichen Raum hilft.
Dann solltest du einen Juristen einschalten (oder bist du selber einer, wie man z. T. bei der Lektüre deiner Blog-Site annehmen könnte?)!
Sag doch einfach klar, was du möchtest (nicht was in den Gesetzen steht!), dann kann man dir auch klar antworten.
Viele Grüße
Maryanne
NEU: Die Baumwollfarmerin. Roman
- besucher
Autoren Hilfe?
und dfer Haifisch der hat Zähne und die Haifichfrau hat noch haare darauf.
Nein bei richtiger lesart ist das nicht anzunehmen, das ich selber Jurist bin .
aber gesetze gelten allen, wenn mann aber für nichts und wieder nicht für das Bilderverkaufen auf der Straße bestraft wird dann fragt mann sich wie das sein kann das auch richter da mitmachen uind sich nicht verantwortlich fühlen müssen wie geht das?
und da man nicht alles wissen kann, kommt man irgentwann dahinter.
wiel Man unrecht nicht so direkt auitoritär impletieren kann, wendet man in einer Demokratie das Fraudulent Redressal system an.
googeln klärt auf
das ist ein System der "angeblich" korrekten rechtseinhaltung.
Besucher
Nein bei richtiger lesart ist das nicht anzunehmen, das ich selber Jurist bin .
aber gesetze gelten allen, wenn mann aber für nichts und wieder nicht für das Bilderverkaufen auf der Straße bestraft wird dann fragt mann sich wie das sein kann das auch richter da mitmachen uind sich nicht verantwortlich fühlen müssen wie geht das?
und da man nicht alles wissen kann, kommt man irgentwann dahinter.
wiel Man unrecht nicht so direkt auitoritär impletieren kann, wendet man in einer Demokratie das Fraudulent Redressal system an.
googeln klärt auf
das ist ein System der "angeblich" korrekten rechtseinhaltung.
Besucher
- Haifischfrau
- Beiträge: 3844
- Registriert: 04.02.2008, 15:07
- Website
Re:
Hallo Besucher,
was interpretierst du denn in meine Frage hinein?
Beantwortet hast du sie jedenfalls noch nicht!
Fakt ist, dass das Lesen deines Blogs sehr anstrengend ist und ich mir nicht die Zeit genommen habe, alles auseinander zu pflücken.
Allerdings scheint es mir nach wie vor nicht darum zu gehen, dass es um Unterstützung der Legasthenie wegen geht, sondern um die Bilderverkauferei. Dies mag dein gutes Recht sein, nur bezweifle ich, dass dir der Autorenpool da helfen kann.
Und die Probleme von Legasthenikern sind mir sehr vertraut, das kannst du mir glauben!
Viel Erfolg und schöne Grüße
Maryanne
was interpretierst du denn in meine Frage hinein?
Beantwortet hast du sie jedenfalls noch nicht!
Fakt ist, dass das Lesen deines Blogs sehr anstrengend ist und ich mir nicht die Zeit genommen habe, alles auseinander zu pflücken.
Allerdings scheint es mir nach wie vor nicht darum zu gehen, dass es um Unterstützung der Legasthenie wegen geht, sondern um die Bilderverkauferei. Dies mag dein gutes Recht sein, nur bezweifle ich, dass dir der Autorenpool da helfen kann.
Und die Probleme von Legasthenikern sind mir sehr vertraut, das kannst du mir glauben!
Viel Erfolg und schöne Grüße
Maryanne
NEU: Die Baumwollfarmerin. Roman
- Birgit Fabich
- Beiträge: 1930
- Registriert: 23.10.2007, 11:34
- Wohnort: Füchtorf
- Website
Re:
Hallo,
ich begreife überhaupt nicht, worum es geht
was soll die Sache mit den Haaren und der Haifischfrau?
fragen und dann '????', wenn die Antwort nicht so ist,
wie man sie sich wünscht, ist natürlich möglich,
aber eine Sache muss jedem Sender klar sein,
wenn der Empfänger die Botschaft nicht verstanden hat,
liegt es nicht am Empfänger, sondern am Sender!
das wiederum hat weder mit Kunst noch mit Legasthenie zu tun
- meiner Meinung nach -
sondern mit einem ordentlichen Miteinander
ich begreife überhaupt nicht, worum es geht
was soll die Sache mit den Haaren und der Haifischfrau?

fragen und dann '????', wenn die Antwort nicht so ist,
wie man sie sich wünscht, ist natürlich möglich,

aber eine Sache muss jedem Sender klar sein,
wenn der Empfänger die Botschaft nicht verstanden hat,
liegt es nicht am Empfänger, sondern am Sender!

das wiederum hat weder mit Kunst noch mit Legasthenie zu tun
- meiner Meinung nach -
sondern mit einem ordentlichen Miteinander

Mimi und der große Brand
Geschichten für ....
www.blix-derneueselbstverlag.de
www.geschichtenfuer.blogspot.com
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- besucher
Autoren Hilfe?
Birgit Fabich hat geschrieben:Hallo,
ich begreife überhaupt nicht, worum es geht
was soll die Sache mit den Haaren und der Haifischfrau?![]()
fragen und dann '????', wenn die Antwort nicht so ist,
wie man sie sich wünscht, ist natürlich möglich,![]()
aber eine Sache muss jedem Sender klar sein,
wenn der Empfänger die Botschaft nicht verstanden hat,
liegt es nicht am Empfänger, sondern am Sender!
das wiederum hat weder mit Kunst noch mit Legasthenie zu tun
- meiner Meinung nach -
sondern mit einem ordentlichen Miteinander
wenn du dann als Empfänger nichts verstanden hast, wieso outest du dich dazu?
wer nichts versteht, hält für gewöhnlich das Maul. und sendet keine Stimmungsmache.
vertan
- Birgit Fabich
- Beiträge: 1930
- Registriert: 23.10.2007, 11:34
- Wohnort: Füchtorf
- Website
Re:
Wie bitte?
Der Begriff 'Maul halten'
für jemanden, der in einem Forum schreibt,
ist ja wohl die unterste Schublade
Nomen est omen= vertan (zumindest alle Chancen)
Der Begriff 'Maul halten'
für jemanden, der in einem Forum schreibt,
ist ja wohl die unterste Schublade
Nomen est omen= vertan (zumindest alle Chancen)
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Re:
Don't feed the troll meine Damen
Sandra

Sandra
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