ich habe zu dieser Frage nichts gefunden.
Beim Lesen des Autorenvertrages stieß ich auf Punkt 4.3., in dem es heißt:
Der Autor tritt BoD ferner die gesetzlichen Vergütungsansprüche gem. §§ 44a ff. UrhG ab, soweit BoD sie durch eine Verwertungsgesellschaft, die Rechte von Verlegern und Urhebern gemeinsam wahrnimmt bzw. wahrnehmen lässt (§ 63a Satz 2 UrhG). BoD nimmt die Abtretungen an.
Quelle: https://www.bod.de/fileadmin/user_upload_de_ch/Downloads/Dokumente/Vertraege/BoD-Autorenvertrag-Hilfe-und-Service_de.pdf
Daraus ergeben sich mehrere Fragen u.a.:
a) Bedeutet dies, dass der Autor keine Tantiemenausschüttung durch VG Wort erhält?
b) Ist diese Klausel streichbar?
c) Wie seid ihr mit dieser Klausel umgegangen?
Gruß
Alex