Die meisten von uns werden die Kurzkritiken von "Perlentaucher" kennen und einige vielleicht auch von dem Rechtsstreit wissen, der um die Verwendung der Urtexte zu diesen Perlentaucher-Kritiken entbrannt ist.
Dieser Rechtsstreit vor dem BGH geht nun weiter: z. B. Süddeutsche Zeitung
Auf das Ergebnis bin ich entspannt. Ich selbst lese sehr oft bei Perlentaucher und immer, wenn mich eine dieser Kurzkritiken neugierig gemacht hat, bin ich dem angegegebenen Link zum Originaltext gefolgt, um dort weiter zu lesen.
So weit, so gut - oder auch nicht. Was ich bisher nicht wusste, ist die Tatsache, dass Perlentaucher diese (auf der Basis von fremden Texten erstellten!) Kritiken an Amazon und Co. weiter verkauft hat. Mal sehen wie das endet.
Fremde Buchkritiken verwenden und vermarkten
Preisaktionen, Social Media, Blogger-Relations, Pressearbeit: Marketingmaßnahmen für euer Buch.
Re: Fremde Buchkritiken verwenden und vermarkten
Hallo Julia,
Da bin ich auch sehr gespannt. Folgt man der Logik der beiden Verlage, dann wären streng genommen auch keine Buchkritiken mehr möglich, zumindest wenn der Autor dafür Geld erhält und - wie weit verbreitet - in seiner Rezension im wesentlichen nur eine Inhaltsangabe liefert.
Beste Grüße
Heinz
julia07 hat geschrieben:Was ich bisher nicht wusste, ist die Tatsache, dass Perlentaucher diese (auf der Basis von fremden Texten erstellten!) Kritiken an Amazon und Co. weiter verkauft hat. Mal sehen wie das endet.
Da bin ich auch sehr gespannt. Folgt man der Logik der beiden Verlage, dann wären streng genommen auch keine Buchkritiken mehr möglich, zumindest wenn der Autor dafür Geld erhält und - wie weit verbreitet - in seiner Rezension im wesentlichen nur eine Inhaltsangabe liefert.
Beste Grüße
Heinz
Re:
Dass jemand in einer Buchrezension Passagen von Originaltexten zitiert, finde ich in Ordnung. Ich kann mir allerdings denken, dass es Urheberrechtsprobleme gibt, wenn diese Rezensionen weiterverkauft werden, da dabei nicht nur eigene, sondern auch fremdes Urheberrechtstum betroffen wird.
Re:
Hallo Manu,
Dann dürfte kein Kritiker für seine Rezensionen auch nur einen Cent sehen. Zudem steht im Urheberrechtsgesetz auch nichts davon, dass eine Urheberrechtsverletzung davon abhängt, ob der das Recht verletztende Text verkauft oder kostenlos weitergegeben wurde.
Beste Grüße
Heinz
Manu hat geschrieben:Dass jemand in einer Buchrezension Passagen von Originaltexten zitiert, finde ich in Ordnung. Ich kann mir allerdings denken, dass es Urheberrechtsprobleme gibt, wenn diese Rezensionen weiterverkauft werden, da dabei nicht nur eigene, sondern auch fremdes Urheberrechtstum betroffen wird.
Dann dürfte kein Kritiker für seine Rezensionen auch nur einen Cent sehen. Zudem steht im Urheberrechtsgesetz auch nichts davon, dass eine Urheberrechtsverletzung davon abhängt, ob der das Recht verletztende Text verkauft oder kostenlos weitergegeben wurde.
Beste Grüße
Heinz
Re:
Bezahlen Verlage, die für die Buchwerbung (Klappen-
text) eines Werkes markante Sätze aus einer
(wohlmeinenden und in einer Zeitschrift bereits
veröffentlichten) Äußerung eines (prominenten)
Kritikers verwenden, diesem - oder der Zeitschrift
- auch etwas?
Der vorhin besprochene Rechtsstreit veranlasst
mich zu dieser Frage.
text) eines Werkes markante Sätze aus einer
(wohlmeinenden und in einer Zeitschrift bereits
veröffentlichten) Äußerung eines (prominenten)
Kritikers verwenden, diesem - oder der Zeitschrift
- auch etwas?
Der vorhin besprochene Rechtsstreit veranlasst
mich zu dieser Frage.
Neu im JBL-Literaturverlag: H. W. Grössinger, "Fallweise heiter, manchmal bewölkt" - Glossen, Feuilletons und Kurzgeschichten, die zum Schmunzeln verleiten und mitunter zum Nachdenken anregen wollen. Auch über Amazon erhältlich!
Re:
Hallo Hans,
schön, dass du wieder an Bord bist
Deine Frage ist gut.
Ich denke auch nicht, dass die SZ dem Autor etwas zahlt, wenn ihre Autoren Teile aus einem Buch wortwörtlich für die jewelige Buchkritik verwenden.
Leider müssen wir offenbar bis September auf ein Urteil warten, aber ich vermute, dass die beiden Kläger nicht zur Gänze Recht bekommen.
LG, Julia
schön, dass du wieder an Bord bist

Deine Frage ist gut.
Ich denke auch nicht, dass die SZ dem Autor etwas zahlt, wenn ihre Autoren Teile aus einem Buch wortwörtlich für die jewelige Buchkritik verwenden.

Leider müssen wir offenbar bis September auf ein Urteil warten, aber ich vermute, dass die beiden Kläger nicht zur Gänze Recht bekommen.
LG, Julia
Re:
Hallo Julia,
Das wird wohl so sein.
Da bin ich mir noch nicht ganz so sicher.
Aber was haben nun beide Dinge miteinander zu tun? Da habe ich nicht einmal einen Ansatz einer Idee.
Beste Grüße
Heinz
julia07 hat geschrieben:Ich denke auch nicht, dass die SZ dem Autor etwas zahlt, wenn ihre Autoren Teile aus einem Buch wortwörtlich für die jewelige Buchkritik verwenden.![]()
Das wird wohl so sein.
Leider müssen wir offenbar bis September auf ein Urteil warten, aber ich vermute, dass die beiden Kläger nicht zur Gänze Recht bekommen.
Da bin ich mir noch nicht ganz so sicher.
Aber was haben nun beide Dinge miteinander zu tun? Da habe ich nicht einmal einen Ansatz einer Idee.
Beste Grüße
Heinz
- mimicossell
- Beiträge: 88
- Registriert: 10.09.2009, 12:09
Re:
Soweit ich weiß, wird für Rezensionen gezahlt, auch wenn das Meiste davon der reine Klappentext ist oder sonstwie aus dem Infomaterial stammt, das der Verlag an die Zeitung geschickt hat.
Nachdem wir bei dem Hickhack um Axolotl Roadkill gelernt haben, dass es völlig in Ordnung ist, anderer Leute Texte zu kopieren, leicht zu verändern (= neue literarische Schöpfung) und das Ganze dann weiterzuverkaufen, wird es hier auch so sein. Ich tippe also darauf, dass Perlentaucher Recht bekommt.
Liebe Grüße,
Bettina
Nachdem wir bei dem Hickhack um Axolotl Roadkill gelernt haben, dass es völlig in Ordnung ist, anderer Leute Texte zu kopieren, leicht zu verändern (= neue literarische Schöpfung) und das Ganze dann weiterzuverkaufen, wird es hier auch so sein. Ich tippe also darauf, dass Perlentaucher Recht bekommt.
Liebe Grüße,

Bettina
Re:
Hm, ich bin echt gespannt auf das Urteil! 

Re:
Hallo Bettina,
Logisch bekommt der Autor der Rezension für seine Arbeit Honorar, wenn er freiberuflich tätig ist, bzw. wird seine Arbeit mit dem Gehalt abgegolten.
Der Klappentext ist keine Rezension. Wer solche Texte als eigene ausgibt, bekommt zu recht Ärger wegen Urheberrechtsverletzung.
Wo hast du denn die Information her, dass die Veröffentlichung von Presseerklärungen bezahlt werden muss?
Vielleicht solltest du dir den Vorgang doch einmal ansehen. Irgendwie scheinen wir weider einmal im Märchenforum angelangt zu sein. Für sämtliche geklaute Stellen musste der Verlag sich nachträglich die Nutzungsrechte beschaffen. Über die gezahlten Nutzungsentgelte wurde, wie üblich, Schweigen vereinbart.
Ich hoffe es, denn wenn eine kurze Zusammenfassung und Wertung einer Rezension nicht mehr zulässig ist, ist auch k eine kurze Zusammenfassung und Wertung eines Buches in einer Rezension mehr zulässig. Okay, dass müsste natürlich erst einmal von einem Verlag durchgeklagt werden, aber zumindest negative Rezensionen sollte man sich dann sehr genau überlegen.
Beste Grüße
Heinz
mimicossell hat geschrieben:Soweit ich weiß, wird für Rezensionen gezahlt,
Logisch bekommt der Autor der Rezension für seine Arbeit Honorar, wenn er freiberuflich tätig ist, bzw. wird seine Arbeit mit dem Gehalt abgegolten.
auch wenn das Meiste davon der reine Klappentext ist
Der Klappentext ist keine Rezension. Wer solche Texte als eigene ausgibt, bekommt zu recht Ärger wegen Urheberrechtsverletzung.
oder sonstwie aus dem Infomaterial stammt, das der Verlag an die Zeitung geschickt hat.
Wo hast du denn die Information her, dass die Veröffentlichung von Presseerklärungen bezahlt werden muss?
Nachdem wir bei dem Hickhack um Axolotl Roadkill gelernt haben, dass es völlig in Ordnung ist, anderer Leute Texte zu kopieren, leicht zu verändern (= neue literarische Schöpfung) und das Ganze dann weiterzuverkaufen,
Vielleicht solltest du dir den Vorgang doch einmal ansehen. Irgendwie scheinen wir weider einmal im Märchenforum angelangt zu sein. Für sämtliche geklaute Stellen musste der Verlag sich nachträglich die Nutzungsrechte beschaffen. Über die gezahlten Nutzungsentgelte wurde, wie üblich, Schweigen vereinbart.
Ich tippe also darauf, dass Perlentaucher Recht bekommt.
Ich hoffe es, denn wenn eine kurze Zusammenfassung und Wertung einer Rezension nicht mehr zulässig ist, ist auch k eine kurze Zusammenfassung und Wertung eines Buches in einer Rezension mehr zulässig. Okay, dass müsste natürlich erst einmal von einem Verlag durchgeklagt werden, aber zumindest negative Rezensionen sollte man sich dann sehr genau überlegen.
Beste Grüße
Heinz
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