Meinung oder Behauptung in Rezensionen
Verträge, Rechte und Pflichten: Was man als Autor beachten sollte.
Meinung oder Behauptung in Rezensionen
Hallo, aus aktuellem Anlass. Kritik an Büchern soll und darf sein. Was aber, wenn es einen Veriss gibt, wenn der Autor sich beleidigt fühlt und der Meinung ist, eine Rezension enthalte anstatt einer Meinung Behauptungen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Mehr noch, wenn der Autor nicht ausschließen kann, dass eine Urheberrechtsverletzung seitens des Rezenten vorliegt. Beste Grüße, MarkusT.
- büchernarr
Re: Meinung oder Behauptung in Rezensionen
MarkusT. hat geschrieben:Hallo, aus aktuellem Anlass. Kritik an Büchern soll und darf sein. Was aber, wenn es einen Veriss gibt, wenn der Autor sich beleidigt fühlt und der Meinung ist, eine Rezension enthalte anstatt einer Meinung Behauptungen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Mehr noch, wenn der Autor nicht ausschließen kann, dass eine Urheberrechtsverletzung seitens des Rezenten vorliegt. Beste Grüße, MarkusT.
Hier wäre die Rezension sicher hilfreich. Das mit der Urheberrechtsverletzung verstehe ich nicht wirklich.
Gruß
Bernd
- Haifischfrau
- Beiträge: 3843
- Registriert: 04.02.2008, 15:07
- Website
Re:
Hallo Markus,
vielleicht schreibst du mal genauer, was vorgefallen ist und stellst dich bei der Gelegenheit hier mal vor?
Pauschal kann man eigentlich gar keine Fragen beantworten.
Haifischfrau
vielleicht schreibst du mal genauer, was vorgefallen ist und stellst dich bei der Gelegenheit hier mal vor?
Pauschal kann man eigentlich gar keine Fragen beantworten.
Haifischfrau
NEU: Die Baumwollfarmerin. Roman
Re: Meinung oder Behauptung in Rezensionen
Hallo Markus,
Damit muss man leben. Wer die Öffentlichkeit sucht, muss auch mit den negativen Seiten leben.
Das kommt speziell bei BoD-Autoren sehr häufig vor und scheint eher die Regel als die Ausnahme zu sein.
Auch damit muss man in der Regel leben. Man kann natürlich eine Gegendarstellung versuchen, aber ob man das als Laie ohne Rechtsanwalt schafft ...
Wenn es dir wichtig genug ist, gehst du zu einem Rechtsanwalt und lässt dich beraten.
Beste Grüße
Heinz
MarkusT. hat geschrieben:Was aber, wenn es einen Veriss gibt,
Damit muss man leben. Wer die Öffentlichkeit sucht, muss auch mit den negativen Seiten leben.
wenn der Autor sich beleidigt fühlt
Das kommt speziell bei BoD-Autoren sehr häufig vor und scheint eher die Regel als die Ausnahme zu sein.
und der Meinung ist, eine Rezension enthalte anstatt einer Meinung Behauptungen, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Auch damit muss man in der Regel leben. Man kann natürlich eine Gegendarstellung versuchen, aber ob man das als Laie ohne Rechtsanwalt schafft ...
Mehr noch, wenn der Autor nicht ausschließen kann, dass eine Urheberrechtsverletzung seitens des Rezenten vorliegt.
Wenn es dir wichtig genug ist, gehst du zu einem Rechtsanwalt und lässt dich beraten.
Beste Grüße
Heinz
Re:
Hallo Markus,
Nicht korrekt zitiert?
Deine Angaben sind bislang so diffus, dass sich nur schwer sinnvoll antworten lässt. Warum nennst du keinen Link und stellst deinen Originaltext dagegen?
Beste Grüße
Heinz
MarkusT. hat geschrieben:Kleinzitate sind erlaubt, dürfen aber nicht verfälscht werden. In meinem Fall sind Textpassagen nicht korrekt wiedergegeben worden
Nicht korrekt zitiert?
Deine Angaben sind bislang so diffus, dass sich nur schwer sinnvoll antworten lässt. Warum nennst du keinen Link und stellst deinen Originaltext dagegen?
Beste Grüße
Heinz
- kleinerbiber
- Beiträge: 60
- Registriert: 28.10.2010, 12:24
- Website
Re:
Also erstmal lässt sich sagen, jede Werbung ist gute Werbung. Und Geschmäcker sind verschieden. Wenn man sich mit seinem Buch in die Öffentlichkeit bewegt, muss einem schon klar sein, dass man nicht jeden dafür begeistern kann.
Wo ist diese böse Rezension denn erschienen? Bei amazon kann man doch Rezensionen kommentieren. Ich würde da dann erstmal alles reinschreiben, was tatsächlich falsch zitiert wurde. Auch auf Blogs und eigentlich auf jedem Rezensions-Portal kann man seinen eigenen Senf zu den Äußerungen dazu geben.
Vielleicht solltest du auch freundlich an den Rezensenten schreiben, dass du einen Rechtsverstoß vermutest.
Du hast doch sicher auch zufriedene Leser, vielleicht kannst du diese schlechte Rezi erfolgreich zum Anlass nehmen, sie auch um eine Rezension zu bitten.
Ich würd mich nicht verrückt machen, man kann es nie jedem Recht machen. Und wenn dich jemand böswillig runterziehen will, dann immer nur, weil du über ihm stehst
Der Link würde mich trotzdem auch interessieren.
Lg
Wo ist diese böse Rezension denn erschienen? Bei amazon kann man doch Rezensionen kommentieren. Ich würde da dann erstmal alles reinschreiben, was tatsächlich falsch zitiert wurde. Auch auf Blogs und eigentlich auf jedem Rezensions-Portal kann man seinen eigenen Senf zu den Äußerungen dazu geben.
Vielleicht solltest du auch freundlich an den Rezensenten schreiben, dass du einen Rechtsverstoß vermutest.
Du hast doch sicher auch zufriedene Leser, vielleicht kannst du diese schlechte Rezi erfolgreich zum Anlass nehmen, sie auch um eine Rezension zu bitten.
Ich würd mich nicht verrückt machen, man kann es nie jedem Recht machen. Und wenn dich jemand böswillig runterziehen will, dann immer nur, weil du über ihm stehst

Der Link würde mich trotzdem auch interessieren.
Lg

Neubeginn statt Selbstmord?!
Roman "Die weitere Welt" von Gabriela Bieber
http://www.gabriela-bieber.de
Roman "Die weitere Welt" von Gabriela Bieber
http://www.gabriela-bieber.de
Re:
Hallo, erst einmal vielen Dank für Eure Resonanz.
Das Buch, um das geht, heißt: Hors Catégorie - eine Radreise in den Alpen. Ich denke, es wird ersichtlich, dass es sich um einen Reisebericht handelt.
Ich versuche gerne, ein paar Antworten zu geben: Die Rezension ist erschienen bei Amazon.de. Kurz nach Erscheinen der Rezension habe ich meine Bedenken gegenüber Amazon deutlich gemacht. Amazon hat die Rezension dennoch nicht gelöscht, weil es keinen Verstoß gegen die eigenen Richtlinien feststellen konnte.
Die Löschung erfolgte nach Aufforderung durch einen Anwalt. Daher kann ich Euch leider das Original nicht mehr präsentieren.
Amazon ist trotzdem bei seiner Auffassung geblieben, dass Rezensions-Richtlinien nicht verletzt worden seien.
Der Tipp mit dem Kommentar zur Rezension: Habe ich geschrieben, ist vermutlich aber nicht abgebildet worden, weil ich bisher nie einkauft habe bei Amazon.
Der User hat ein Pseudonym benutzt. Aus Datenschutzgründen darf Amazon keine Kontaktdaten herausgeben. Ich selbst habe zwar jemanden ermitteln können, drei Kontaktanfragen per Mail blieben jedoch unbeantwortet.
Selbst eine schlechte Rezension ist ein urheberrechtlich geschützes Werk. Daher werde ich hier keine Auszüge zitieren. Nur soviel: Das zum Beispiel 50 Prozent der Sätze mit "ich" anfangen, ist keine Meinung, sondern meines Erachtens eine Behauptung des Nutzers. Kann der Nutzer diese nicht beweisen, ist sie falsch. Wen interessiert, wie die Rechtssprechung dazu ist, der mag Begriffe wie Beleidgung, Üble Nachrede oder Verleumdung in Suchmaschinen eingeben.
Ich gebe zu, das Thema ist komplex. Daher habe ich es auch angeregt. Wenn jemanden dieses Buch aus welchen Gründen auch immer nicht gefällt, dann ist das so. Aber es berechtigt meiner Meinung nach nicht dazu, Unwahrheiten zu verbreiten.
Beste Grüße, Markus
Das Buch, um das geht, heißt: Hors Catégorie - eine Radreise in den Alpen. Ich denke, es wird ersichtlich, dass es sich um einen Reisebericht handelt.
Ich versuche gerne, ein paar Antworten zu geben: Die Rezension ist erschienen bei Amazon.de. Kurz nach Erscheinen der Rezension habe ich meine Bedenken gegenüber Amazon deutlich gemacht. Amazon hat die Rezension dennoch nicht gelöscht, weil es keinen Verstoß gegen die eigenen Richtlinien feststellen konnte.
Die Löschung erfolgte nach Aufforderung durch einen Anwalt. Daher kann ich Euch leider das Original nicht mehr präsentieren.
Amazon ist trotzdem bei seiner Auffassung geblieben, dass Rezensions-Richtlinien nicht verletzt worden seien.
Der Tipp mit dem Kommentar zur Rezension: Habe ich geschrieben, ist vermutlich aber nicht abgebildet worden, weil ich bisher nie einkauft habe bei Amazon.
Der User hat ein Pseudonym benutzt. Aus Datenschutzgründen darf Amazon keine Kontaktdaten herausgeben. Ich selbst habe zwar jemanden ermitteln können, drei Kontaktanfragen per Mail blieben jedoch unbeantwortet.
Selbst eine schlechte Rezension ist ein urheberrechtlich geschützes Werk. Daher werde ich hier keine Auszüge zitieren. Nur soviel: Das zum Beispiel 50 Prozent der Sätze mit "ich" anfangen, ist keine Meinung, sondern meines Erachtens eine Behauptung des Nutzers. Kann der Nutzer diese nicht beweisen, ist sie falsch. Wen interessiert, wie die Rechtssprechung dazu ist, der mag Begriffe wie Beleidgung, Üble Nachrede oder Verleumdung in Suchmaschinen eingeben.
Ich gebe zu, das Thema ist komplex. Daher habe ich es auch angeregt. Wenn jemanden dieses Buch aus welchen Gründen auch immer nicht gefällt, dann ist das so. Aber es berechtigt meiner Meinung nach nicht dazu, Unwahrheiten zu verbreiten.
Beste Grüße, Markus
- Alexandermerow
- Beiträge: 252
- Registriert: 22.09.2010, 01:57
- Website
Re:
Wenn man sein Buch hundert- oder tausendfach verbreitet, wird man nicht nur auf positive Kritik stoßen. Das ist eben so, denn die Geschmäcker sind verschieden - und die Meinungen usw. auch.
Bleibe einfach deinem "Ding" treu. Das ist der beste Weg!
Bleibe einfach deinem "Ding" treu. Das ist der beste Weg!
Re:
Bei Amazon erscheinen keine Rezensionen sondern Lesermeinungen! Ein ganz großer Unterschied, auch Juristisch.
Ich darf dich aber beruhigen, die wenigsten Menschen dürften ein Buch kaufen wegen einer Lesermeinung.
Mit guten und schlechten Lesermeinungen muss man Leben, auf die Absatzzahl hat es und dies ist meine Erfahrung, absolut keinen Einfluss. Ein Buch das wir herausgegeben haben ist wild umjubelt bei Amazon, da es aber ein politisches Buch ist verkauft es sich schlecht. Ein Wirtschaftsbuch mit einer negativen Lesermeinung (obwohl der Leser nur ein einziges Buch in all den Jahren überhaupt beurteilt hat) verkauft sich absolut normal!
Ergo, man soll Lesermeinungen nicht überbewerten.
Ich darf dich aber beruhigen, die wenigsten Menschen dürften ein Buch kaufen wegen einer Lesermeinung.
Mit guten und schlechten Lesermeinungen muss man Leben, auf die Absatzzahl hat es und dies ist meine Erfahrung, absolut keinen Einfluss. Ein Buch das wir herausgegeben haben ist wild umjubelt bei Amazon, da es aber ein politisches Buch ist verkauft es sich schlecht. Ein Wirtschaftsbuch mit einer negativen Lesermeinung (obwohl der Leser nur ein einziges Buch in all den Jahren überhaupt beurteilt hat) verkauft sich absolut normal!
Ergo, man soll Lesermeinungen nicht überbewerten.
http://russland-buecher.ru und http://twitter.com/russlandbuecher und bei Facebook, XING und Brainguide Sandra Ravioli
Re:
Ich würde, wo immer es geht, Negativkritiken schweigend übergehen.
Was man aufbauscht, kriegt mehr Bedeutung. Das kann ja nicht die Absicht sein. Die meisten Rezensionen, das denke ich auch, werden gar nicht bemerkt.
Bei amazon ist es nur leider im Unterschied zur schnell vergessenen Zeitung von gestern so, dass das Zeugs da ewig stehenbleibt. Ich wäre da übrigens unbedingt für ein Verfallsdatum, wie auch bei sonstigen Entäußerungen im Internet. Eien Art Pflicht-xpire für Wortmeldungen.
Ansonsten hilt es bei amazon nur, dass Fans mit guten Kritiken sor eichlich nachrücken, dass das Negative nach hinten rutscht.
Was man aufbauscht, kriegt mehr Bedeutung. Das kann ja nicht die Absicht sein. Die meisten Rezensionen, das denke ich auch, werden gar nicht bemerkt.
Bei amazon ist es nur leider im Unterschied zur schnell vergessenen Zeitung von gestern so, dass das Zeugs da ewig stehenbleibt. Ich wäre da übrigens unbedingt für ein Verfallsdatum, wie auch bei sonstigen Entäußerungen im Internet. Eien Art Pflicht-xpire für Wortmeldungen.
Ansonsten hilt es bei amazon nur, dass Fans mit guten Kritiken sor eichlich nachrücken, dass das Negative nach hinten rutscht.
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Re:
Guten Morgen!
Das mit dem Stehenlassen der Rezension hatte ich mir auch schon überlegt, da ich aber als freier Journalist arbeite, ging es mir in diesem nicht allein um das Buch - sondern auch um meinen Namen.
Ich habe das Thema auch deshalb hier vorgebracht, weil es für mich spannend ist zu sehen, welche Meinungen es über das Äußern von Meinungen im Internet gibt und welche Möglichkeiten wir als Autoren haben, uns dagegen zu wehren. Das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum - siehe das Verwenden von fremden Fotos.
Ob Lesermeinung oder Rezension (bei Amazon läuft es - glaube ich - unter diesem Begriff) - scheint es auch verschiedene Ansichten zu geben. Die einen halten es für überwertet, andere dagegen haben deutliche Einbußen geltend gemacht.
Das mit dem Stehenlassen der Rezension hatte ich mir auch schon überlegt, da ich aber als freier Journalist arbeite, ging es mir in diesem nicht allein um das Buch - sondern auch um meinen Namen.
Ich habe das Thema auch deshalb hier vorgebracht, weil es für mich spannend ist zu sehen, welche Meinungen es über das Äußern von Meinungen im Internet gibt und welche Möglichkeiten wir als Autoren haben, uns dagegen zu wehren. Das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum - siehe das Verwenden von fremden Fotos.
Ob Lesermeinung oder Rezension (bei Amazon läuft es - glaube ich - unter diesem Begriff) - scheint es auch verschiedene Ansichten zu geben. Die einen halten es für überwertet, andere dagegen haben deutliche Einbußen geltend gemacht.
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