Sylvia B. (Moderator) hat geschrieben:Das Impressum ist nicht in Ordnung. Da fehlt das zuständige Amtsgericht. Die zuständige Nummer fehlt auch.
"Registernummer: In Vorbereitung"
Eine noch nicht erteilte Registernummer kann natürlich auch noch nicht angegeben werden. Dass das Registergericht fehlt, könnte vermutlich abgemahnt werden.
Wenn der Verlag allerdings Insolvenz anmeldet, bleibt man auf den Kosten für die Abmahnung sitzen und erhält natürlich auch keinen Cent Abmahngebühr. Wenn ich zu viel Geld hätte, wüsste ich viele sinnvollere Ausgabemöglichkeiten.
Dann mache dir die Mühe, ob in irgendeinem Berliner Amtsgericht dieser Verlag ordentlich geführt ist, beginne bei der Hausanschrift.
Wenn er selbst sagt, dass das Anmeldeverfahren noch läuft, gewinnt man dadurch vermutlich wenig.
Auf keinen Fall würde ich auf diese Abnahme der Restauflage eingehen.
Bloß solange diese Bücher nicht verkauft sind, können die Autoren diese Titel nicht anderweitig veröffentlichen.
Und was soll das heißen: er hat mit Insolvenz gedroht, wenn ihr ihn anzeigt? Dann zeigt ihn an. Lasst euch nicht erpressen.
Und wenn er mit einer Gegenanzeige wegen Verleumdung und Kreditschädigung antwortet?
Wenn jemand solche Töne spuckt, dann steht dem das Wasser höher als bis zum Hals.
Und dann muss man scharf schießen, damit er Insolvenz anmeldet und die Bücher in die Konkursmasse gehen und die Autoren zusehen dürfen, wie ihre Bücher vermutlich verramscht werden, damit Geld hereinkommt.
Wenn die ISBN Nummern auch nicht stimmen, dann liegt offensichtlich noch ein Betrug vor.
Die ISBN-Organisation für Deutschland sieht es offensichtlich anders.
Gib Gas, aber schnell
Aktionismus hat noch nie geholfen. Besser wäre es, sich erst einmal Gedanken darüber zu machen, was in erster Linie erreicht werden soll. Für mich wären es die Bücher oder die Nutzungsrechte, auf die ich wert legen würde.
Beste Grüße,
Heinz.