Bitte um Websitefindung!
LG B.S.64
PS. Lieben Dank im voraus für euere immer währende Hilfe. Gut das es euch gibt!

Thorsten hat geschrieben:Wäre die Deutsche Nationalbibliothek für Recherchen ebenso zu empfehlen?
Lennet hat geschrieben:Ist ein Buchtitel, der nur ein Wort enthält, überhaupt schützenswert?
Klar, ich würde meinen Buchtitel mit deinem Zusatz ergänzen - aber einfache Buchtitel (wie z.B. die Stephen Kings Titel "Glas", "Schwarz", "Tot", "Sie" usw.) scheinen doch auch doppelt möglich zu sein, auch wenn sie schon vergeben sind, wenn sie nur aus einem Wort (evtl. mit Pronomen) bestehen.
hawepe hat geschrieben:Hallo Lennet,Lennet hat geschrieben:Ist ein Buchtitel, der nur ein Wort enthält, überhaupt schützenswert?
Ja, logisch.Klar, ich würde meinen Buchtitel mit deinem Zusatz ergänzen - aber einfache Buchtitel (wie z.B. die Stephen Kings Titel "Glas", "Schwarz", "Tot", "Sie" usw.) scheinen doch auch doppelt möglich zu sein, auch wenn sie schon vergeben sind, wenn sie nur aus einem Wort (evtl. mit Pronomen) bestehen.
Es kommt immer auf den Einzelfall an. Allerweltsbegriffe genießen in der Regel keinen Schutz, aber man kann natürlich über das Wettbewerbsrecht Ärger bekommen.
Da man als book on demand veröffentlichender keinen Verlag im Rücken und meistens auch kein Geld für eine vorherige Rechtsberatung hat, bleibt einem in der Praxis nichts anderes übrig, als den Titel ggfs. um einen Zusatz zu verlängern oder sich einen völlig anderen Titel zu überlegen.
Beste Grüße,
Heinz.
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