Hallo,
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Delleo
Fragen zur Neuauflage im laufenden Autorenvertrag
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Fragen zur Neuauflage im laufenden Autorenvertrag
Zuletzt geändert von Delle0 am 19.08.2010, 19:49, insgesamt 1-mal geändert.
- Flora Grün
Re:
Leider hat hier niemand geantwortet, weshalb ich das Ganze nochmal nach oben schiebe - es interessiert mich nämlich auch, da das Thema zweite Auflage gerade für mich aktuell ist. Sind bei einer Neuauflage nur die noch verbleibenden 2 Euro/Monat für die Laufzeit der ersten Auflage flöten, oder muss man sich, wie ich irgendwo gelesen habe, teuer bei BOD "freikaufen"? Dass die 39 Euro nochmal anfallen, könnte ich verschmerzen, nicht aber die 299 Euro, die einem bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages drohen. Vielleicht hat jemand von euch schon Erfahrung mit einer 2. Auflage bei BOD classic und kann unsere Fragen beantworten?
Viele Grüße,
Flora
Viele Grüße,
Flora
- Valerie J. Long
- Beiträge: 776
- Registriert: 19.11.2008, 16:20
- Wohnort: Wiesbaden
Re:
Tut mir leid, Flora - ich antworte gern, kann aber nichts dazu beitragen.
Re:
Hallo Flora,
Es gibt nun einmal kaum mehr als eine Handvoll Forumsteilnehmer, die konkret helfen. Und dann immer wieder die gleichen Fragen beantworten zu müssen, weil konsequent die Suchefunktion gemieden wird ...
Und vielleicht doch mal einen Blick in meine FAQ werfen, speziell auf http://www.pahlke-online.de/buchsatz/neuauflagen.html
Beste Grüße,
Heinz.
Flora Grün hat geschrieben:Leider hat hier niemand geantwortet, weshalb ich das Ganze nochmal nach oben schiebe
Es gibt nun einmal kaum mehr als eine Handvoll Forumsteilnehmer, die konkret helfen. Und dann immer wieder die gleichen Fragen beantworten zu müssen, weil konsequent die Suchefunktion gemieden wird ...
Und vielleicht doch mal einen Blick in meine FAQ werfen, speziell auf http://www.pahlke-online.de/buchsatz/neuauflagen.html
Beste Grüße,
Heinz.
- CeKaDo
Re:
Ich hatte bei der Hardcover-Variante meines Buches die falsche Datei hochgeladen und es erst bemerkt, als ich meine ersten beiden Exempalre ind er Hand hielt. Das war sehr unangenehm, zumal es nicht nur um die Rechtschreibung ging, sondern auch die Seitenzahlen nicht mit dem Inhaltsverzeichnis überein stimmten.
Ich habe daraufhin sofort eine neue Auflage erstellt und diese ist nun binnen weniger Tage auch ohne Änderung des Autorenvertrages "durchgegangen". Einzig der Buchvertrag wurde neu aufgesetzt, was ja auch in Ordnung ist.
Die 39 €, die nun zusätzlich auf mich zukommen werden, verschmerze ich gern als Lehrgeld für künftig höhere Aufmerksamkeit.
Unabhängig davon besitze ich nun eine limitierte Auflage von zwei Büchern weltweit, die als "Fehldrucke" sicherlich spätestens nach meinem Tode ein horrendes Vermögen darstellen werden
Ich habe daraufhin sofort eine neue Auflage erstellt und diese ist nun binnen weniger Tage auch ohne Änderung des Autorenvertrages "durchgegangen". Einzig der Buchvertrag wurde neu aufgesetzt, was ja auch in Ordnung ist.
Die 39 €, die nun zusätzlich auf mich zukommen werden, verschmerze ich gern als Lehrgeld für künftig höhere Aufmerksamkeit.
Unabhängig davon besitze ich nun eine limitierte Auflage von zwei Büchern weltweit, die als "Fehldrucke" sicherlich spätestens nach meinem Tode ein horrendes Vermögen darstellen werden

Re:
Ich habe von meinem Buch "Endlich mal was Positives" kurz nach der Veröffentlichung eine zweite Auflage machen lassen müssen, weil ich doch ein paar Fehler zuviel übersehen hatte. Da aber nur Korrekturen ausgeführt wurden, konnte ich die ISBN behalten (wenn Du umfangreiche Änderungen planst, musst Du eine neue ISBN beantragen) und bin in meinem einmal abgeschlossenen Vertrag geblieben. Allerdings waren € 39,- für das neue Mastering fällig - die habe ich aber gerne bezahlt ...
- Beckinsale
- Beiträge: 218
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Re:
Alles richtig. Wenn du nur Änderungen hast - v.a. Fehlerkorrekturen -, fallen nur noch einmal die EUR 39,- Mastering an - und der Vertrag "verlängert" sich quasi, weil er durch einen "Nachfolger" ersetzt wird. Aber das ist alles nicht tragisch.
Ob durch die Neuaufnahme von weiteren Gedichten und den "Verlust" von Geschichten nicht eigentlich eine Neuausgabe = andere ISBN entsteht, kann ich nicht beurteilen. Ich denke, BoD wird sagen: ja, das tut es. Denn in diesem Falle müßtest du den alten Vertrag kündigen - und das kostet vor Ablauf einige hundert Euro (siehe Vertragstext, ich habe das nicht im Kopf).
My.
Ob durch die Neuaufnahme von weiteren Gedichten und den "Verlust" von Geschichten nicht eigentlich eine Neuausgabe = andere ISBN entsteht, kann ich nicht beurteilen. Ich denke, BoD wird sagen: ja, das tut es. Denn in diesem Falle müßtest du den alten Vertrag kündigen - und das kostet vor Ablauf einige hundert Euro (siehe Vertragstext, ich habe das nicht im Kopf).
My.
- Thorsten Peter
- Beiträge: 200
- Registriert: 29.10.2009, 18:27
- Wohnort: Haßmersheim
- Website
Re:
Guten Morgen
schön, dass ich all meine Fragen zur Neuauflage hier schon beantwortet sehe.
Bei meinem Buch Laura Rockt! ist auch eine Neuauflage dringend notwendig. Da ich das Buch hauptsächlich aus dem Grund veröffentlich habe, um es selbst als Buch und nicht nur als Ausdruck zu haben, und dass es ein paar Freunde und Bekannte kaufen können, hab ich auf ein Lektorat verzichtet. Ich dachte nie, dass es sich doch recht gut verkauft und daher auch einige Kritiken bezüglich Rechtschreibung und Grammatik mit sich bringen würde. Falsch gedacht...deshalb hab ich es jetzt zur Korrektur gegeben und muss bis alles durch ist, wohl noch mit einiger Kritik leben. Was mir die Wartezeit auf die zweite Auflage etwas verkürzt, ist die überwiegend positive Kritik...trotz zu vieler Fehler.
Aber ich sehe es auch als Lehrgeld und werde in Zukunft besser prüfen (oder prüfen lassen), was ich veröffentliche.
Ich wünsch euch allen einen schönen Tag
Grüße
Thorsten

schön, dass ich all meine Fragen zur Neuauflage hier schon beantwortet sehe.
Bei meinem Buch Laura Rockt! ist auch eine Neuauflage dringend notwendig. Da ich das Buch hauptsächlich aus dem Grund veröffentlich habe, um es selbst als Buch und nicht nur als Ausdruck zu haben, und dass es ein paar Freunde und Bekannte kaufen können, hab ich auf ein Lektorat verzichtet. Ich dachte nie, dass es sich doch recht gut verkauft und daher auch einige Kritiken bezüglich Rechtschreibung und Grammatik mit sich bringen würde. Falsch gedacht...deshalb hab ich es jetzt zur Korrektur gegeben und muss bis alles durch ist, wohl noch mit einiger Kritik leben. Was mir die Wartezeit auf die zweite Auflage etwas verkürzt, ist die überwiegend positive Kritik...trotz zu vieler Fehler.
Aber ich sehe es auch als Lehrgeld und werde in Zukunft besser prüfen (oder prüfen lassen), was ich veröffentliche.
Ich wünsch euch allen einen schönen Tag
Grüße
Thorsten
Re:
Hallo,
Na logisch ist dann eine neue ISBN fällig.
Aber es stimmt, der Ruf von Book on Demand ist bereits ausreichend schlecht, um sich um solche Kleinigkeiten nicht mehr kümmern zu müssen
Beste Grüße,
Heinz.
Beckinsale hat geschrieben:Ob durch die Neuaufnahme von weiteren Gedichten und den "Verlust" von Geschichten nicht eigentlich eine Neuausgabe = andere ISBN entsteht, kann ich nicht beurteilen. Ich denke, BoD wird sagen: ja, das tut es.
Na logisch ist dann eine neue ISBN fällig.
Aber es stimmt, der Ruf von Book on Demand ist bereits ausreichend schlecht, um sich um solche Kleinigkeiten nicht mehr kümmern zu müssen

Beste Grüße,
Heinz.
- Hans-Peter
Re:
Es gibt nun einmal kaum mehr als eine Handvoll Forumsteilnehmer, die konkret helfen ...
Hallo Heinz,
ich würde den Satz gerne um das Wort "können" ergänzen.
Zum Glück gibt es diese Handvoll Kolleginnen und Kollegen.
Deshalb Geduld, wenns auch manchmal schwerfällt, immer
wieder die gleichen Fragen beantworten zu müssen.
Wir alle profitieren davon. DANKE!
Liebe Grüße
Hans-Peter
Re:
Beckinsale hat geschrieben:- und der Vertrag "verlängert" sich quasi, weil er durch einen "Nachfolger" ersetzt wird.
Genau das tut er nicht. Es ist nämlich eine Neuauflage und keine Neuausgabe. Die Bod-Nr. bleibt dieselbe, damit bleibt auch der Vertrag so, wie er ist.
Re:
mtg hat geschrieben:Beckinsale hat geschrieben:- und der Vertrag "verlängert" sich quasi, weil er durch einen "Nachfolger" ersetzt wird.
Genau das tut er nicht. Es ist nämlich eine Neuauflage und keine Neuausgabe. Die Bod-Nr. bleibt dieselbe, damit bleibt auch der Vertrag so, wie er ist.
Ich hole den Thread zwar nach langer Ruhephase wieder hervor, aber da ich bei BoD genau wegen dieses Punktes in den letzten Tagen nachgefragt habe, gebe ich die offizielle Info an die Allgemeinheit weiter: Bei einer Neuauflage beginnt laut BoD die Mindestvertragsdauer von 5 Jahren von Neuem.
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