Die Auswahl erfolgt angeblich nach dem Zufallsprinzip.
Ich habe mich nicht dagegen gewehrt


Seit ein paar Tagen steht es nun im Apple Store und so harre ich der Dinge die kommen - oder auch nicht.
Julia
Petra Wolff hat geschrieben:Ich finde auch, dass es ganz schön frech von BoD ist, ohne Nachfrage einfach zu handeln. Ich habe definitiv keine Mail vorher bekommen, die das ankündigte.
SandraR hat geschrieben:Heinz bei einem Buch das 2008 erschien musste man nicht davon ausgehen, dass aus ihm ein Ebook werden könnte weil BoD keine Ebooks hatte. Folgerichtig musste man Paragraph 4 auch nicht explizit ausschließen.
Ergo trifft es dann schon die Sichtweise von Petra auch wenn ich ansonsten wie Adria mit Bod zufrieden bin und sie auch schnell reagiert haben und das Buch nicht als Ebook publizierten.
Zudem finde ich wie Adria auch, man solle doch die nehmen die gerne möchten. Dann soll man eben wirklich eine Klickliste machen wo steht "Ich würde gerne an einer Verlosung für...." teilnehmen.
Der Buchvertrag bzw. Autorenvertrag ist unser Standardvertrag, der die grundsätzlichen Geschäftsbeziehungen zwischen den beiden Vertragspartnern regelt und für alle unsere Autoren gleichermaßen gilt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an unserem Standardvertrag keine Änderungen vornehmen können.
Zum Schluss noch eine Frage: Ich beabsichtige ein Buch in Englisch für den Amerikanischen Markt zu veröffentlichen. Da Sie Amazon (Kindle) nicht als E-Book-Vertrieb haben wäre die Veröffentlichung dort in Eigenregie erforderlich.
Ist dies möglich?
Oder gibt es eine Lösung in Ihrem Hause?
Wie wäre die Handhabung.
Ist Ihr Haus für den Vertrieb von Büchern und E-books auf dem US-Markt eingerichtet?
"Gern bieten wir Ihnen an, Ihren BoD-Titel für 9,90 EUR (inkl. MwSt.) auch
in den USA, Großbritannien und Kanada zu vertreiben. Damit ist Ihr Buch
auch in den bedeutendsten englischsprachigen Buchmärkten sowie auf
amazon.com bestellbar. Bitte beachten Sie, dass der Internationale
Vertrieb nur für Titel möglich ist, die bereits in Deutschland vertrieben
werden und die folgende Kriterien erfüllen:
- Paperback-Umschlag .........
Adriatic hat geschrieben:Man hätte diese Gratis-Ebooks clever werbewirksam einsetzen können.
WK hat geschrieben:Leider stelle ich aber fest, dass auf präzise Fragen nur Standard-Antworten kommen, die bei mir den Eindruck erwecken, dass keine Antworten gegeben werden wollen.
Da Sie Amazon (Kindle) nicht als E-Book-Vertrieb haben wäre die Veröffentlichung dort in Eigenregie erforderlich.
Ist dies möglich?
Überdenkenswert ist auch die Handhabung mit dem sich selbstherrlich herausgenommenen Pauschalrecht der Teilveröffentlichungen ect.
Auch eine Vergütung ist hier scheinbar gar nicht vorgesehen. D. h. (vorausgesetzt der Text ist gut) kann BoD MEIN Buch in einer Zeitung/Zeitschrift veröffentlichen und streicht dafür das Honorar ein.
Bei diesen Vertragsbedingungen kommt BoD (für mich) nur in der FUN-Version in Frage.
Hast du dir mal Gedanken gemacht, mit welchem Stundensatz BoD kalkulieren dürfte? Falls du keine Vorstellung hast, schau dir einfach mal irgendeine Handwerkerrechnung an. Und vergleiche dann den dortigen Stundensatz mit den 39 Euro für BoD Classic.
Warum sollte BoD eine Frage individuell beantworten, die im Autorenvertrag eindeutig geregelt ist?
Haben Sie z.B. ein Paperback Buch bei BoD erstellt, können Sie das Hardcover Buch bei einem anderen Verlag veröffentlichen.
Wir wissen nicht genau, was Sie mit Exklusiv-Vertrag meinen. Sie räumen uns hauptsächlich die Herstell- und Vertriebsrechte ein. Anbei finden Sie unseren Standardvertrag.
WK hat geschrieben:mein Post war keine Beschwerde, sondern ein 'Erlebnisbericht' mit Meinungsäußerung.
Diese Aussage ist nicht ganz qualifiziert, da Du nicht weißt, welches Paket ich bei BoD habe.
Ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass bereits im Vorfeld einer Geschäftsbeziehung von Seiten BoDs fahrlässig mit Kunden umgegangen wird. Kann ich beurteilen, da ich seit 40 Jahren selbständig bin.
Weil BoD mit einer Konvertierung in alle E-Book-Varianten wirbt, aber nur beschränkt Vertriebspartner hat. Ich hätte eine Antwort mit vielleicht einem Zeitplan für Amazon ect. erwartet.
Auch verwundern (mich) Aussagen in Mails von BoD an mich, die dem Autorenvertrag widersprechen. Z.B.Haben Sie z.B. ein Paperback Buch bei BoD erstellt, können Sie das Hardcover Buch bei einem anderen Verlag veröffentlichen.
Diese Aussage kann ich mit dem Autorenvertrag nicht in Einklang bringen.
Auf meine Frage: Sind Verträge mit Ihnen Exklusiv-Verträge? erhielt ich die Antwort:Wir wissen nicht genau, was Sie mit Exklusiv-Vertrag meinen. Sie räumen uns hauptsächlich die Herstell- und Vertriebsrechte ein. Anbei finden Sie unseren Standardvertrag.
Auf der einen Seite nimmt sich BoD das Recht in seinem Autoren-Vertrag, das Material 'nach Gutdünken' (Teilveröffentlichung, eigene E-Book-Erstellung, ect) zu veröffenlichen und spricht von 'exclusiv', auf der anderen Seite kann der Autor auch machen, was er will.
Geschäftsbeziehungen, und um die handelt es sich, sollten klar geregelt sein.
Nichts für ungut.
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