Habe gerade mit Erschrecken dieses Buch entdeckt:
http://www.amazon.de/Seelengift-Ein-Fal ... 775&sr=8-1
Ich wollte meinen Roman ebenfalls "Seelengift" nennen, falls notwendig auch mit einem Untertitel. Ist das erlaubt? Wenn sich der Untertitel unterscheidet?
geschockte Grüße
Jordan
Gleicher Titel - anderer Untertitel ??
Verträge, Rechte und Pflichten: Was man als Autor beachten sollte.
- CeKaDo
Re:
Ich würde es nicht machen.
Es gibt andere Autoren, die da keine Hemmungen haben und alles etwas lockerer sehen. Ich hätte einfach zu viele Bedenken, abgestraft zu werden oder eine Verwechslung zu provozieren.
Abgesehen davon habe ich gern etwas Eigenes. Und wenn ein anderer Autor schon meine (Titel)Idee nutzt, dann gehört es nicht mehr mir allein.
Schon allein aus diesem Grunde habe ich damals einen Titel gewählt, der nirgendwo gelistet war.
Es gibt andere Autoren, die da keine Hemmungen haben und alles etwas lockerer sehen. Ich hätte einfach zu viele Bedenken, abgestraft zu werden oder eine Verwechslung zu provozieren.
Abgesehen davon habe ich gern etwas Eigenes. Und wenn ein anderer Autor schon meine (Titel)Idee nutzt, dann gehört es nicht mehr mir allein.
Schon allein aus diesem Grunde habe ich damals einen Titel gewählt, der nirgendwo gelistet war.
Re: Gleicher Titel - anderer Untertitel ??
Hallo Jordan,
Auch dieses Thema ist schon sehr oft diskutiert worden. Da ich weder Lust noch Zeit habe, das alles zusammenzufassen, nur ein kurzes Statement: Ich würde es nicht riskieren.
Beste Grüße
Heinz
die_jolie hat geschrieben:Ich wollte meinen Roman ebenfalls "Seelengift" nennen, falls notwendig auch mit einem Untertitel. Ist das erlaubt?
Auch dieses Thema ist schon sehr oft diskutiert worden. Da ich weder Lust noch Zeit habe, das alles zusammenzufassen, nur ein kurzes Statement: Ich würde es nicht riskieren.
Beste Grüße
Heinz
Re:
Hallo Heidi,
Was verstehst du denn unter Lizenz?
Beste Grüße
Heinz
Heidi Christina Jaax hat geschrieben:Oft besteht auch eine Lizenz für bereits verwendete Titel und Namen.
Was verstehst du denn unter Lizenz?
Beste Grüße
Heinz
- Heidi Christina Jaax
Re:
Als ich den Namen meiner Hauptperson im Titel einflechten wollte, wurde mir vom Verlag mitgeteilt, dass "Amelie" lizensiert ist und nicht verwendet werden darf.
Leider galt das auch für den Rest meines ursprünglichen Buchtitels, so suchte ich mir dann einen neuen aus.
LG Heidi
Leider galt das auch für den Rest meines ursprünglichen Buchtitels, so suchte ich mir dann einen neuen aus.
LG Heidi
Re:
Hallo Heidi,
In D gibt es keine solchen Lizensierungen. Aber es kann natürlich sein, dass ein Namen markenrechtlich geschützt ist. Bei Buchtiteln ist das immer so eine Sache, weil Allerweltstitel nicht geschützt werden können. Wie gesagt, das wurde schon oft diskutiert. Wer auf Nummer sicher gehen will, kommt um einen Prüfauftrag an einen Rechtsanwalt nicht herum.
Beste Grüße
Heinz
Heidi Christina Jaax hat geschrieben:Als ich den Namen meiner Hauptperson im Titel einflechten wollte, wurde mir vom Verlag mitgeteilt, dass "Amelie" lizensiert ist und nicht verwendet werden darf.
In D gibt es keine solchen Lizensierungen. Aber es kann natürlich sein, dass ein Namen markenrechtlich geschützt ist. Bei Buchtiteln ist das immer so eine Sache, weil Allerweltstitel nicht geschützt werden können. Wie gesagt, das wurde schon oft diskutiert. Wer auf Nummer sicher gehen will, kommt um einen Prüfauftrag an einen Rechtsanwalt nicht herum.
Beste Grüße
Heinz
Re:
Wie und wo erfahre ich denn, ob mein Buchtitel z.B. nicht schon irgendwo vorhanden ist, bzw. welche Namen evtl. Romanfiguren nicht verwendet werden dürfen, weil diese, wie ich gerade lese, evtl. markenrechtlich geschützt sind ?
Habe ich es richtig verstanden, das ich jedes Buchvorhaben vorher durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen sollte ?
LG Ben
Habe ich es richtig verstanden, das ich jedes Buchvorhaben vorher durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen sollte ?
LG Ben
Re:
Bensid hat geschrieben:Wie und wo erfahre ich denn, ob mein Buchtitel z.B. nicht schon irgendwo vorhanden ist, bzw. welche Namen evtl. Romanfiguren nicht verwendet werden dürfen, weil diese, wie ich gerade lese, evtl. markenrechtlich geschützt sind ?
Buchtitel in Deutschland sind in der deutschen Nationalbibliothek verzeichnet
http://www.d-nb.de/
Hier in der Suchmaske mal nch dem Titel suchen.
Was Figuren anbetrifft, solltest du vielleicht mal googeln nach den Namen in Kombnation mit "Warenzeichen", "Lizenz", etc; solche Stichworte eben.
Gruß
fl
Re:
Eingetragene Marken kannst Du beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) chdecken: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/uebersicht
Recherche
Um ganz sicher zu gehen, dass der Titel nicht irgendwo im deutschen Sprachraum (also auch in Österreich und der Schweiz) bereits verwendet wurde würde ich in folgendem weltweiten Katalog recherchieren:
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html
Beste Grüße
MHA
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html
Beste Grüße
MHA
Re:
Hallo Ben,
Unter http://www.d-nb.de/ findest du allerdings nur die bereits ausgelieferten Bücher. Titel von Büchern, die erst angekündigt sind, für die aber ein Titelschutz angemeldet wurde, kann man unter http://www.boersenblatt.net/template/bb ... telschutz/ nachlesen.
Wenn du nicht gerade auf die Idee kommst, die Namen von Helden aus bekannten Büchern zu verwenden, hast du da Wahlfreiheit.
Jein. Es hängt davon ab, welches Risiko du zu tragen bereit bist. Wenn man nicht gerade ein sehr brisantes Thema aufgegriffen hat, halte ich es für überflüssig.
Beste Grüße
Heinz
PS: Vor Satzzeichen gehört übrigens kein Leerzeichen.
Bensid hat geschrieben:Wie und wo erfahre ich denn, ob mein Buchtitel z.B. nicht schon irgendwo vorhanden ist,
Unter http://www.d-nb.de/ findest du allerdings nur die bereits ausgelieferten Bücher. Titel von Büchern, die erst angekündigt sind, für die aber ein Titelschutz angemeldet wurde, kann man unter http://www.boersenblatt.net/template/bb ... telschutz/ nachlesen.
bzw. welche Namen evtl. Romanfiguren nicht verwendet werden dürfen, weil diese, wie ich gerade lese, evtl. markenrechtlich geschützt sind ?
Wenn du nicht gerade auf die Idee kommst, die Namen von Helden aus bekannten Büchern zu verwenden, hast du da Wahlfreiheit.
Habe ich es richtig verstanden, das ich jedes Buchvorhaben vorher durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen sollte ?
Jein. Es hängt davon ab, welches Risiko du zu tragen bereit bist. Wenn man nicht gerade ein sehr brisantes Thema aufgegriffen hat, halte ich es für überflüssig.
Beste Grüße
Heinz
PS: Vor Satzzeichen gehört übrigens kein Leerzeichen.
Titelstress
Hallo,
ich schreibe meine Frage mal hier drunter, um kein neues Fass aufzumachen. Ich habe schon gesucht wie verrückt und hier immer mal gelesen, dass einfache Titel nicht geschützt werden können. Ist das so? Was ist mit Eigennamen? Ist ein Name ein einfacher Titel ohne besondere Schöpfungskraft? Mein Buchtitel besteht aus einem Vornamen. Habe gesucht und es gibt ein Buch mit diesem Namen, nur dass es sich bei dem anderen Buch um einen Frauennamen und bei mir um einen Männernamen handelt (so was wie Alex, unisexname). Kann ein simpler Vorname schon geschützt sein? kann ich das mit einem Untertitel umgehen?
Ich war schon bei zwei Anwälten, einer davon für Markenrecht, und habe keine genauen Antworten bekommen. Ich weiß nicht mehr als vorher.
Es gibt noch ein Sachbuch mit diesem Namen, der die Abkürzung für was Medizinisches ist.
Kann mir bitte jemand helfen, ich krieg grad die Krise hier.
Vielen Dank und verzweifelte Grüße
isautor
ich schreibe meine Frage mal hier drunter, um kein neues Fass aufzumachen. Ich habe schon gesucht wie verrückt und hier immer mal gelesen, dass einfache Titel nicht geschützt werden können. Ist das so? Was ist mit Eigennamen? Ist ein Name ein einfacher Titel ohne besondere Schöpfungskraft? Mein Buchtitel besteht aus einem Vornamen. Habe gesucht und es gibt ein Buch mit diesem Namen, nur dass es sich bei dem anderen Buch um einen Frauennamen und bei mir um einen Männernamen handelt (so was wie Alex, unisexname). Kann ein simpler Vorname schon geschützt sein? kann ich das mit einem Untertitel umgehen?
Ich war schon bei zwei Anwälten, einer davon für Markenrecht, und habe keine genauen Antworten bekommen. Ich weiß nicht mehr als vorher.
Es gibt noch ein Sachbuch mit diesem Namen, der die Abkürzung für was Medizinisches ist.
Kann mir bitte jemand helfen, ich krieg grad die Krise hier.
Vielen Dank und verzweifelte Grüße
isautor
Re:
Gleicher Titel geht auf keinen Fall. Den eigenen Namen vor den Titel setzen (z. B. "Bernd Beispiel: Mein Buchtitel"), geht. Wenn aber noch irgendwo der Autorenname auf's Cover soll, dann ist's doppelt gemoppelt. Anderer Untertitel scheint auch erlaubt zu sein.
Ich würde trotzdem immer versuchen einen eigenen Titel zu finden, um Verwechslungen beim Käufer auszuschliessen. Wer natürlich absichtlich als Trittbrettfahrer Geld damit machen will, seinem eigenen Buch den Titel eines bestsellers zu geben, wenn auch mit kleinem geänderten Untertitel, dann hilft nur noch zu hoffen: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wer die Inspiration für ein ganzes Buch hat, der sollte doch auch einen eigenen Titel stemmen können.
Ich würde trotzdem immer versuchen einen eigenen Titel zu finden, um Verwechslungen beim Käufer auszuschliessen. Wer natürlich absichtlich als Trittbrettfahrer Geld damit machen will, seinem eigenen Buch den Titel eines bestsellers zu geben, wenn auch mit kleinem geänderten Untertitel, dann hilft nur noch zu hoffen: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wer die Inspiration für ein ganzes Buch hat, der sollte doch auch einen eigenen Titel stemmen können.

Re: Titelstress
Hallo Isautor,
Man kann sich jedenfalls daran orientieren.
In der Regel dürfte es so sein.
So allgemein lassen sich diese Fragen nicht beantworten, ganz abgesehen davon, dass wir uns damit dem Bereich der Rechtsberatung nähern würden. Diese ist Laien aber verboten.
Johanna Spyri ist inzwischen 110 Jahre tot, aber vor 50 Jahren hätte ich es nicht gewagt, einen Roman "Heidi" zu betiteln, obwohl Heidi unstrittig ein Allerweltsname sein dürfte. Und auch heute würde ich mir das noch sehr überlegen, könnte doch hier immer noch das Markenrecht zum Tragen kommen.
Auch wenn das gerne bejaht wird, Urheber- und Markenrecht lässt sich dadurch nicht aushebeln.
Dazu müsstest du schon sehr teure Prüfaufträge vergeben. Und auch dann kennst du nur die Höhe des Risikos. Das Risiko selbst könnte dir nur ein Verlag abnehmen.
Beste Grüße
Heinz
Isautor hat geschrieben:Ich habe schon gesucht wie verrückt und hier immer mal gelesen, dass einfache Titel nicht geschützt werden können. Ist das so?
Man kann sich jedenfalls daran orientieren.
Was ist mit Eigennamen? Ist ein Name ein einfacher Titel ohne besondere Schöpfungskraft?
In der Regel dürfte es so sein.
Mein Buchtitel besteht aus einem Vornamen. Habe gesucht und es gibt ein Buch mit diesem Namen, nur dass es sich bei dem anderen Buch um einen Frauennamen und bei mir um einen Männernamen handelt (so was wie Alex, unisexname).
So allgemein lassen sich diese Fragen nicht beantworten, ganz abgesehen davon, dass wir uns damit dem Bereich der Rechtsberatung nähern würden. Diese ist Laien aber verboten.
Kann ein simpler Vorname schon geschützt sein?
Johanna Spyri ist inzwischen 110 Jahre tot, aber vor 50 Jahren hätte ich es nicht gewagt, einen Roman "Heidi" zu betiteln, obwohl Heidi unstrittig ein Allerweltsname sein dürfte. Und auch heute würde ich mir das noch sehr überlegen, könnte doch hier immer noch das Markenrecht zum Tragen kommen.
kann ich das mit einem Untertitel umgehen?
Auch wenn das gerne bejaht wird, Urheber- und Markenrecht lässt sich dadurch nicht aushebeln.
Ich war schon bei zwei Anwälten, einer davon für Markenrecht, und habe keine genauen Antworten bekommen.
Dazu müsstest du schon sehr teure Prüfaufträge vergeben. Und auch dann kennst du nur die Höhe des Risikos. Das Risiko selbst könnte dir nur ein Verlag abnehmen.
Beste Grüße
Heinz
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