Hallo,
wie verhält es sich, wenn man in Vollzeit Arbeitnehmer ist mit dem Autorenhonorar?
Muss das noch besteuert werden?
Ich habe gehört, dass muss man in der Einkommenssteuererklärung angeben.
Aber mit wieviel Prozent wird das dann besteuert?
Auch mal ne Frage zur Steuer und Autorenhonorar?
Euer Forum für Diskussionen zum Thema Self-Publishing und Buchveröffentlichung.
Re:
Siehe dort (unter "Einkommenssteuer - ab wann?"):
http://www.bod.de/fileadmin/bod_de/down ... Steuer.pdf
http://www.bod.de/fileadmin/bod_de/down ... Steuer.pdf
Re:
Die Autorentanitemen sind Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Dafür gibt es in der Steuererklärung ein eigenes Formular.
Der Betrag wird, vereinfacht gesagt, auf Dein zu versteuerndes Einkommen draufgerechnet, woraus sich eine höhere Steuerlast ergibt. Auch Solidaritätszuschlag wird fällig (wofür auch immer
).
Dafür gibt es in der Steuererklärung ein eigenes Formular.
Der Betrag wird, vereinfacht gesagt, auf Dein zu versteuerndes Einkommen draufgerechnet, woraus sich eine höhere Steuerlast ergibt. Auch Solidaritätszuschlag wird fällig (wofür auch immer

- Stefan Lohse
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Re:
Ist man als Autor nicht auch Künstler und hat damit Anspruch auf einen Freibetrag von 2400 € (§3 Nr. 26b EStG)?
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufwandsentsch%C3%A4digung
Ich würde es mal probieren...
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufwandsentsch%C3%A4digung
Ich würde es mal probieren...
"Oh was für'n wunderschönes Leben, düdelüdelüdelüdelüm!" (Goofy)
- Haifischfrau
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Re:
Seit wann ist denn ein Gewinn aus Verkauf eine Aufwandsentschädigung?
Haifischfrau
Haifischfrau
NEU: Die Baumwollfarmerin. Roman
Re:
Ich klinke mich mal hier rein.
Wie ist das mit Honorar, Steuer, etc. bei einer EU-Rente? Man darf ja einen gewissen Satz dazuverdienen. Aber wie ist das mit der Steuer? Wäre es - obwohl ich wohl niemals auf die Summe kommen würde - besser, ich würde mir einen Gewerbeschein holen? Dann wäre ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite, denke ich. Aber wie ist das bei der EU-Rente? Gilt da das gleiche oder gibt es da andere Satzungen?
Wie ist das mit Honorar, Steuer, etc. bei einer EU-Rente? Man darf ja einen gewissen Satz dazuverdienen. Aber wie ist das mit der Steuer? Wäre es - obwohl ich wohl niemals auf die Summe kommen würde - besser, ich würde mir einen Gewerbeschein holen? Dann wäre ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite, denke ich. Aber wie ist das bei der EU-Rente? Gilt da das gleiche oder gibt es da andere Satzungen?
Viele Grüße
Maren
Hier kommt Maddy!, BoD ISBN 978-3-7322-4870-4
Maren
Hier kommt Maddy!, BoD ISBN 978-3-7322-4870-4
Re:
Als Schriftsteller ist man Freiberufler und braucht keinen Gewerbeschein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung
Gruß, Monika
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Gruß, Monika
»Better a witty fool, than a foolish wit.« (Shakespeare’s »Twelfth Night«)
(Übersetzung: Besser ein weiser Narr, als ein närrischer Weiser.)
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- Haifischfrau
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Re:
EU Rente und Gewerbeschein gehen nicht zusammen.
Als Freiberufler kannst du Ausgaben, die mit der freiberuflichen Tätigkeit einhergehen (Arbeitsplatz, Telefon, Papier, PC.....) steuerlich absetzen.
Eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reicht aus. Wenn du dann trotzdem im Monat über 450 € netto kommst, bist du schon fast Bestseller-Autor.
Das ist jetzt alles sehr kurz gefasst, aber genau so sieht es aus.
Natürlich müssen die Ausgaben logisch und nachvollziehbar sein anhand deiner Einnahmen.
Haifischfrau
Als Freiberufler kannst du Ausgaben, die mit der freiberuflichen Tätigkeit einhergehen (Arbeitsplatz, Telefon, Papier, PC.....) steuerlich absetzen.
Eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reicht aus. Wenn du dann trotzdem im Monat über 450 € netto kommst, bist du schon fast Bestseller-Autor.
Das ist jetzt alles sehr kurz gefasst, aber genau so sieht es aus.
Natürlich müssen die Ausgaben logisch und nachvollziehbar sein anhand deiner Einnahmen.
Haifischfrau
NEU: Die Baumwollfarmerin. Roman
Re:
Deine Einnahmen aus deinen Büchern musst du versteuern. Aber du brauchst dafür kein Gewerbe anzumelden, weil du als Autorin zu den Freiberuflern gehörst. Wie viel man bei einer EU-Rente dazuverdienen kann, weiß ich jedoch nicht. Wenn ich richtig informiert bin, darf die Tätigkeit nicht im Widerspruch zum Grund für die EU-Rente stehen.
Gruß,
Monika
Gruß,
Monika
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- Sir Adrian Fish
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- Registriert: 30.09.2007, 19:23
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- Website
Re:
Google, dein Freund, Spion und Helfer in der Not, gibt hierzu u.a. folgende Auskunft:
http://www.eurente.org/selbststaendigkeit.php
http://rentenberater24.com/20131201109/ ... enten-2014
Da gibt es allerdings noch weit mehr Seiten im Web zu.
Benötigst du allerdings eine verlässliche und verbindliche Auskunft, dann solltest du zum einen deinen Renten-Versicherungsträger, sowie einen Steuerberater konsultieren.
http://www.eurente.org/selbststaendigkeit.php
http://rentenberater24.com/20131201109/ ... enten-2014
Da gibt es allerdings noch weit mehr Seiten im Web zu.
Benötigst du allerdings eine verlässliche und verbindliche Auskunft, dann solltest du zum einen deinen Renten-Versicherungsträger, sowie einen Steuerberater konsultieren.
Re:
Es geht hier nicht um Selbständigkeit, sondern um eine freiberufliche Tätigkeit, also Hinzuverdienst: http://www.eurente.org/zuverdienst.php
Aber auch hier steht, was bereits gesagt wurde: Sprich mit dem Rententräger, denn nur der kann Dir mitteilen, wo die Hinzuverdienstgrenzen liegen.
Aber auch hier steht, was bereits gesagt wurde: Sprich mit dem Rententräger, denn nur der kann Dir mitteilen, wo die Hinzuverdienstgrenzen liegen.
Re:
Bin ich blöd! Ich schreibe dauernd von EU-Rente, dabei habe ich Rente wegen voller Erwerbsminderung (habe eben mal nachgesehen). Da habe ich nicht dran gedacht, daß es ja Unterschiede gibt.
*vordenkopfhau*
*vordenkopfhau*
Viele Grüße
Maren
Hier kommt Maddy!, BoD ISBN 978-3-7322-4870-4
Maren
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Re:
Das ändert aber nichts daran, dass Du Dich mit deinem Rententräger beraten solltest bzw. zunächst einmal rein theoretisch eine Auskunft erfragst ...
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