Hallo,
ich habe schon viele Bücher geschrieben, die aber nur für die Familie. Nun möchte ich das Kriegstagebuch von meinem Opa veröffentlichen. Das Buch beinhaltet exklusive Einblicke in das Leben einer speziellen Einheit, über die es im Internet nichts zu finden gibt.
3 Fragen sind mir aufgekommen und ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
- trete ich irgendwelche Rechte an BoD ab? Also , kann der Verlag über mein Buch bestimmen?
- wie verhindere ich, dass ein Dritter einige Infos aus dem Buch weiter veröffentlich oder sogar für sich benutzt?
- Eine Person auf einem Foto hat eine Hakenkreuzbinde. Muss ich die unkenntlich machen?
Vielen Dank erstmal, bis bald
Dan
Kriegstagebuch - rechtliche Fragen
Verträge, Rechte und Pflichten: Was man als Autor beachten sollte.
Re: Kriegstagebuch - rechtliche Fragen
Ich bin keine Anwältin und kann daher keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen.
Für die Dauer des Buchvertrags trittst du die Veröffentlichungsrechte an BoD ab. Details kannst du dem Mustervertrag entnehmen, den du hier unter dem Punkt "Verträge" findest:
https://www.bod.de/hilfe/downloads.html
Es gilt das Urheberrecht.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Wirklich verhindern kann man geistigen Diebstahl nicht. Außerdem gibt es das Zitatrecht, das unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, aus einem fremden Werk zu zitieren.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
Meines Wissens muss man sie nicht unkenntlich machen, wenn es sich um ein Foto aus der Zeit bis 1945 handelt und die Symbole der Dokumentation und nicht der Verherrlichung dienen.
Viele Grüße
Monika
Dan007 hat geschrieben:- trete ich irgendwelche Rechte an BoD ab? Also , kann der Verlag über mein Buch bestimmen?
Für die Dauer des Buchvertrags trittst du die Veröffentlichungsrechte an BoD ab. Details kannst du dem Mustervertrag entnehmen, den du hier unter dem Punkt "Verträge" findest:
https://www.bod.de/hilfe/downloads.html
Dan007 hat geschrieben:- wie verhindere ich, dass ein Dritter einige Infos aus dem Buch weiter veröffentlich oder sogar für sich benutzt?
Es gilt das Urheberrecht.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Wirklich verhindern kann man geistigen Diebstahl nicht. Außerdem gibt es das Zitatrecht, das unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, aus einem fremden Werk zu zitieren.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
Dan007 hat geschrieben:- Eine Person auf einem Foto hat eine Hakenkreuzbinde. Muss ich die unkenntlich machen?
Meines Wissens muss man sie nicht unkenntlich machen, wenn es sich um ein Foto aus der Zeit bis 1945 handelt und die Symbole der Dokumentation und nicht der Verherrlichung dienen.
Viele Grüße
Monika
»Better a witty fool, than a foolish wit.« (Shakespeare’s »Twelfth Night«)
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Re: Kriegstagebuch - rechtliche Fragen
Monika K. hat geschrieben:Dan007 hat geschrieben:- Eine Person auf einem Foto hat eine Hakenkreuzbinde. Muss ich die unkenntlich machen?
Meines Wissens muss man sie nicht unkenntlich machen, wenn es sich um ein Foto aus der Zeit bis 1945 handelt und die Symbole der Dokumentation und nicht der Verherrlichung dienen.
Nur noch ein kleiner Tipp dazu, da Monika im Prinzip schon dasselbe gesagt hat, wie ich es getan hätte:
Kürzlich las ich von einem Fall, bei dem Amazon ein Buch genau deswegen ausgelistet hat. Ich weiß nicht, von welchem Anbieter das Buch/E-Book kam, doch da würde ich wohl eher auf Nummer Sicher gehen und das nach Möglichkeit kaschieren/unkenntlich machen.
Re: Kriegstagebuch - rechtliche Fragen
Du hast recht, Holly, das Verhalten von Amazon ist schwer einzuschätzen. Bei manchem sind sie erstaunlich großzügig und bei manchem extrem streng.
Viele Grüße
Monika
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Re: Kriegstagebuch - rechtliche Fragen
Monika K. hat geschrieben:Du hast recht, Holly, das Verhalten von Amazon ist schwer einzuschätzen. Bei manchem sind sie erstaunlich großzügig und bei manchem extrem streng.
So ist es.
Mal unabhängig von Amazon: In dem Fall könnte es auch z.B. beim Werben auf FB gesperrt werden. Oder auch nicht, dafür wird eine harmlose Kaffeetasse oder so gesperrt.
Will damit sagen: Nicht nur bei Amazon könnte es zu Problemen kommen ...
Re: Kriegstagebuch - rechtliche Fragen
Fürs Cover oder für die Werbung würde ich dieses Foto auf keinen Fall verwenden. Ich nahm aus unerfindlichen Gründen an, es soll nur in den Buchblock.
Viele Grüße
Monika
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Monika
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Re: Kriegstagebuch - rechtliche Fragen
Vielen Dank, ich werde mir das mal in Ruhe durchlesen.
Das Foto kommt in den Buchblock. Im Buch ist die Armbinde 3x3 mm
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Re: Kriegstagebuch - rechtliche Fragen
Dan007 hat geschrieben:Das Foto kommt in den Buchblock. Im Buch ist die Armbinde 3x3 mm
Ah, okay. Ich dachte, es betrifft eventuell das Cover-Foto. Das es im Inneren zu Problemen kommt ... da müsste schon jemand sehr genau hinschauen. Aber man weiß ja nie ...

Re: Kriegstagebuch - rechtliche Fragen
Hallo Dan,
ich kann zu deinen Fragen nichts beitragen, aber ich lese sehr gerne Bücher (zB: Zwischen Nichts und Niemandsland) wie du es vorhast zu schreiben. Bitte schreibe mir eine private Nachricht wie das Buch heißen wird, oder wann du es veröffentlichst, möchte es unbedingt lesen. LG Daniel
ich kann zu deinen Fragen nichts beitragen, aber ich lese sehr gerne Bücher (zB: Zwischen Nichts und Niemandsland) wie du es vorhast zu schreiben. Bitte schreibe mir eine private Nachricht wie das Buch heißen wird, oder wann du es veröffentlichst, möchte es unbedingt lesen. LG Daniel
Re: Kriegstagebuch - rechtliche Fragen
Alles klar Daniel,
ich versuche an dich zu denken.
Das wird ähnlich -- Krieg im Osten bei -40 Grad, Flucht, Gefangenschaft.
LG
ich versuche an dich zu denken.
Das wird ähnlich -- Krieg im Osten bei -40 Grad, Flucht, Gefangenschaft.
LG
Re: Kriegstagebuch - rechtliche Fragen
Ich habe noch eine Frage.
Ich habe eine Postkarte gekauft, wo ein Schiff abgebildet ist. dann ich das ins Buch nehmen? oder Muss die Quelle angegeben werden (Postkarte)
Außerdem hat mein Opa einen Zeitungsartikel von damals aufgehoben. Kann ich den mit ins Buch nehmen? Eine Quelle kann ich nicht angeben, da ich nicht weis, was das für eine Zeitung war.
Und: kann man Erklärungen aus Wikipedia rein schreiben? Oder muss man die etwas umändern?
Beispiel: Ich möchte eine Abkürzung erklären (OT). Bei Wikipedia wird erklärt, was das für eine Organisation war. Wie kann ich den Text ins Buch bekommen? Mit Quellverweis?
Vielen Dank nochmal
Ich habe eine Postkarte gekauft, wo ein Schiff abgebildet ist. dann ich das ins Buch nehmen? oder Muss die Quelle angegeben werden (Postkarte)
Außerdem hat mein Opa einen Zeitungsartikel von damals aufgehoben. Kann ich den mit ins Buch nehmen? Eine Quelle kann ich nicht angeben, da ich nicht weis, was das für eine Zeitung war.
Und: kann man Erklärungen aus Wikipedia rein schreiben? Oder muss man die etwas umändern?
Beispiel: Ich möchte eine Abkürzung erklären (OT). Bei Wikipedia wird erklärt, was das für eine Organisation war. Wie kann ich den Text ins Buch bekommen? Mit Quellverweis?
Vielen Dank nochmal
Re: Kriegstagebuch - rechtliche Fragen
Zu Deinen Fragen (aus meiner Erfahrung heraus):
Ich würde in einem solchen Buch immer einen Abbildungsnachweis am Ende einfügen. Postkarten in Deinem Besitz sind »Quelle: Du«.
Eine alten Zeitungsartikel kannst Du verwenden, wenn er a) im historischen Kontext erklärt wird und b) der Hintergrund (aus dem Nachlass Deines Großvaters) genannt wird.
Wenn mit »OT« die Organisation Todt gemeint ist – da musst Du keine Quelle angeben, es sei denn Du übernimmst eine Formulierung 1:1 (dann gilt das Zitatrecht). Es handelt sich bei der Organisation Todt um eine historisch existente Institution, auf die niemand ein Urheberrecht hat.
Und noch etwas zu Deiner Ausgangsfrage: Natürlich kannst Du Fotos verwenden, auf denen ein Hakenkreuz zu sehen ist, solange es eine historische Einordnung gibt und der Kontext nicht als Lobhudelei auf verfassungsfeindliche Organisationen gemeint oder zu verstehen ist.
Ich habe in etlichen meiner Bücher über die Geschichte von Produkten, Häusern oder Untenehmen solche Fotos drin – es wäre Geschichtsklitterei, sie zu verschweigen. Es muss nur – wie gesagt – eine korrekte Einordnung in historische Zusammenhänge erkennbar sein. Beispiel: Foto eines Unternehmerpaares auf Sylt, im Hintergund weht eine Hakenkreuzfahne. Text: X und Y 1936 in der Sommerfrische auf Sylt. Foto steht in Zusammenhang mit der Unternehmensgeschichte dieser Jahre.
Ich würde in einem solchen Buch immer einen Abbildungsnachweis am Ende einfügen. Postkarten in Deinem Besitz sind »Quelle: Du«.
Eine alten Zeitungsartikel kannst Du verwenden, wenn er a) im historischen Kontext erklärt wird und b) der Hintergrund (aus dem Nachlass Deines Großvaters) genannt wird.
Wenn mit »OT« die Organisation Todt gemeint ist – da musst Du keine Quelle angeben, es sei denn Du übernimmst eine Formulierung 1:1 (dann gilt das Zitatrecht). Es handelt sich bei der Organisation Todt um eine historisch existente Institution, auf die niemand ein Urheberrecht hat.
Und noch etwas zu Deiner Ausgangsfrage: Natürlich kannst Du Fotos verwenden, auf denen ein Hakenkreuz zu sehen ist, solange es eine historische Einordnung gibt und der Kontext nicht als Lobhudelei auf verfassungsfeindliche Organisationen gemeint oder zu verstehen ist.
Ich habe in etlichen meiner Bücher über die Geschichte von Produkten, Häusern oder Untenehmen solche Fotos drin – es wäre Geschichtsklitterei, sie zu verschweigen. Es muss nur – wie gesagt – eine korrekte Einordnung in historische Zusammenhänge erkennbar sein. Beispiel: Foto eines Unternehmerpaares auf Sylt, im Hintergund weht eine Hakenkreuzfahne. Text: X und Y 1936 in der Sommerfrische auf Sylt. Foto steht in Zusammenhang mit der Unternehmensgeschichte dieser Jahre.
Re: Kriegstagebuch - rechtliche Fragen
Zur Postkarte:
Mit dem Kauf einer Postkarte erwirbt man nicht automatisch das Recht, dieses Bildmaterial für kommerzielle Zwecke verwenden zu dürfen. Ich bin keine Anwältin und darf keine Rechtsberatung durchführen, aber meines Wissens benötigt man auch in diesem Fall die Erlaubnis des Rechteinhabers, wenn das Urheberrecht noch greift. Wenn es sich also um eine alte Postkarte von damals handelt, sehe ich kein Problem und würde ähnlich wie von Matthias vorgeschlagen vorgehen. Wenn sie wesentlich später gedruckt wurde, wäre ich hingegen vorsichtig. Beispiel: Museen bieten oft Postkarten ihrer Exponate an. Da ist zwar das Exponat alt, aber die Postkarte neu.
Man kann natürlich immer argumentieren, die Wahrscheinlichkeit, dass man in solchen Fällen Ärger bekommt, sei äußerst gering. Im Zweifelsfall läuft es auf eine Neuauflage des Buchs hinaus. Doch hier geht es ja prinzipiell um den rechtlichen Hintergrund.
Viele Grüße
Monika
Mit dem Kauf einer Postkarte erwirbt man nicht automatisch das Recht, dieses Bildmaterial für kommerzielle Zwecke verwenden zu dürfen. Ich bin keine Anwältin und darf keine Rechtsberatung durchführen, aber meines Wissens benötigt man auch in diesem Fall die Erlaubnis des Rechteinhabers, wenn das Urheberrecht noch greift. Wenn es sich also um eine alte Postkarte von damals handelt, sehe ich kein Problem und würde ähnlich wie von Matthias vorgeschlagen vorgehen. Wenn sie wesentlich später gedruckt wurde, wäre ich hingegen vorsichtig. Beispiel: Museen bieten oft Postkarten ihrer Exponate an. Da ist zwar das Exponat alt, aber die Postkarte neu.
Man kann natürlich immer argumentieren, die Wahrscheinlichkeit, dass man in solchen Fällen Ärger bekommt, sei äußerst gering. Im Zweifelsfall läuft es auf eine Neuauflage des Buchs hinaus. Doch hier geht es ja prinzipiell um den rechtlichen Hintergrund.
Viele Grüße
Monika
»Better a witty fool, than a foolish wit.« (Shakespeare’s »Twelfth Night«)
Re: Kriegstagebuch - rechtliche Fragen
zur Postkarte siehe auch
https://www.frag-einen-anwalt.de/Verwen ... 63466.html
https://www.frag-einen-anwalt.de/Verwen ... 63466.html
Re: Kriegstagebuch - rechtliche Fragen
Hallo und guten Abend.
Ich bin gerade dabei das Buch zu formatieren und da sind mir noch 2 Fragen aufgekommen:
1. wer ist der Urheber?
Das ist doch mein Opa oder? Urheberrechtlich geschützt durch Peter Koehler (Mein Opa)
Oder ist der Urheber der Nachkomme? In dem Fall mein Vater? Können nur lebende Personen Urheber sein?
2. Wer ist der Autor?
Ich der Autor, der das Tagebuch geschrieben hat? Oder bin ich der Autor, weil das Tagebuch als Buch schreibe?
Vielleicht weiß jemand von euch bescheid.
Ich wünsche auf jeden Fall einen schönen Abend.
VG Daniel
Ich bin gerade dabei das Buch zu formatieren und da sind mir noch 2 Fragen aufgekommen:
1. wer ist der Urheber?
Das ist doch mein Opa oder? Urheberrechtlich geschützt durch Peter Koehler (Mein Opa)
Oder ist der Urheber der Nachkomme? In dem Fall mein Vater? Können nur lebende Personen Urheber sein?
2. Wer ist der Autor?
Ich der Autor, der das Tagebuch geschrieben hat? Oder bin ich der Autor, weil das Tagebuch als Buch schreibe?
Vielleicht weiß jemand von euch bescheid.
Ich wünsche auf jeden Fall einen schönen Abend.
VG Daniel
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