


Monika K. hat geschrieben:Ich lache mich hier echt schlapp über deine Interpretation der Aussage des Anwalts, der nichts anderes tat als zu erklären, unter welchen Bedingungen man ein Buch gebraucht und ohne Buchpreisbindung verkaufen kann. Kann. Dass man es zwingend gebraucht verkaufen muss, steht da überhaupt nicht.Doch das stört dich nicht die Bohne.
Siegfried hat geschrieben:a) Die Ursprungsfrage war, ob privat bei BoD gekaufte Bücher weiterverkauft werden dürfen (natürlich dürfen privat gekaufte Bücher weiterverkauft werden - sieht man auf jedem Flohmarkt)
Siegfried hat geschrieben:b) Von Autor:innenexemplaren war in der Ursprungsfrage nie die Rede
Siegfried hat geschrieben:c) Für eine Verpflichtung des/der Privatverkäufer:in, sich an die Buchpreisbindung zu halten, gibt es bis jetzt keinen einzigen Beleg, keine Quelle, kein Zitat.
Monika K. hat geschrieben:Ja, weil es sich um neue Bücher handelt. Preisnachlässe sind nur bei gebrauchten oder beschädigten Büchern möglich. Mehr Informationen findest du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/index.html
Monika K. hat geschrieben:Wie es in der Schweiz aussieht, kann ich dir nicht sagen. Laut dem Punkt 1.4 dieses Wikipedia-Eintrags gibt es dort keine Buchpreisbindung mehr:
https://de.wikipedia.org/wiki/Buchpreisbindung
Siegfried hat geschrieben:d) Das Buchpreisbindungsgesetz gilt in Deutschland. Ob eine Schweizerin bei Buchverkäufen in der Schweiz sich an das bundesdeutsche Buchpreisgesetz halten muss, ist ungeklärt. Dieser Sachverhalt ist auch nicht Gegenstand der ursprünglichen Frage. Dass eine Schweizerin ihr Buch in der Schweiz weiterverkaufen will, wird ausschließlich vermutet. Ebenso die Wahrscheinlichkeit, dass die Schweizerin das privat gekaufte Buch nach Deutschland verkauft. Hier wäre die Frage zu stellen, ob solch ein Vorgehen eines:r Privatverkäufer:in unter das Regelwerk für Reimporte fällt.
Monika K. hat geschrieben:Wie es in der Schweiz aussieht, kann ich dir nicht sagen. Laut dem Punkt 1.4 dieses Wikipedia-Eintrags gibt es dort keine Buchpreisbindung mehr:
https://de.wikipedia.org/wiki/Buchpreisbindung
Siegfried hat geschrieben:e) Gebrauchte Bücher unterliegen nicht dem Preisbindungsgesetz
Monika K. hat geschrieben:Ja, weil es sich um neue Bücher handelt. Preisnachlässe sind nur bei gebrauchten oder beschädigten Büchern möglich. Mehr Informationen findest du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/index.html
Siegfried hat geschrieben:f) Als gebraucht gilt ein Buch, wenn es aus dem Buchhandel heraus ist, weil es an eine:n Endverbraucher:in verkauft wurde.
Siegfried hat geschrieben:g) Ein gebrauchtes Buch kann unter oder zum oder über den festgelegten Buchpreis verkauft werden, da es nicht der Buchpreisbindung nach deutschem Recht unterliegt.
Siegfried hat geschrieben:h) Wird ein Buch als "neuwertig", "ungelesen" oder "neu" beworben, darf der/die Endverbraucher:in davon ausgehen, dass es sich um ein neues Buch handelt (Urteil OLG Frankfurt/Main 15.06.2004, Az. 11 U 18/2004) - also nicht den Vertriebsweg des Buchhandels verlassen hat. Da aber das Buch den Vertriebsweg des Buchhandels nach Kauf durch eine Privatperson verlassen hat, kann ein von einer Privatperson angebotenes Buch nicht mehr "neu" sein, sondern ist immer gebraucht.
Siegfried hat geschrieben:i) Der Par. 3 des BuchPreisG richtet sich an jene, die gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Endverbraucher:innen verkaufen. Da der/die Endverbraucher:in vom/von der Gesetzgeber:in nicht als mögliche:r Verkäufer:in genannt wird, entfällt die Frage nach der Buchpreisbindung bzw. ist diese ungeklärt.
Siegfried hat geschrieben:j) Der Ursprungsbeitrag nennt "private Käufe". Dies kann jedes mögliche Buch des BoD Shops betreffen. Der Kauf eines Buches wie "Wunder kommen leise" von Paula Roose ist ein solcher "privater Kauf". Darf der/die Käufer:in dieses Buch nach Kauf und Bezahlung (Wichtig! Sonst ist es Hehlerei!) weiterverkaufen? Selbstverständlich. Die Frage ist somit hinreichend beantwortet.
Monika K. hat geschrieben:Ich ging davon aus, dass es sich um die eigenen Bücher handelt, die zum Zweck der Weiterveräußerung als Neuware an Endkunden bei BoD bestellt wurden. Wenn es sich um gebrauchte Bücher oder Bücher von anderen Autor*innen handelt, habe ich die Frage völlig falsch verstanden und ziehe meine Antworten zurück. Der Link zum Gesetzestext bleibt für Deutschland davon unberührt.
Siegfried hat geschrieben:k) Gebrauchte Bücher können verkauft werden. Gebrauchte Bücher müssen nicht verkauft werden. Wenn gebrauchte Bücher verkauft werden, müssen sie als "gebraucht" gekennzeichnet werden. Da der Kauf eines Buches durch eine Privatperson dieses Buch zu einem gebrauchten Buch macht, kann es nicht als neuwertig verkauft werden. Daher ist eine Verpflichtung zur Preisbindung durch eine Privatperson nicht gegeben.
Siegfried hat geschrieben:l) Der Ursprung der langen Diskussion ist eine unzureichende Qualität in der Frageformulierung. Unklare Fragen ergeben widersprüchliche Antworten. Wäre die Frage eindeutig gewesen (wer kauft in welcher Funktion? Welche Absicht steckt hinter den Käufen? Wo soll der Weiterverkauf erfolgen? In welchen finanziellen Größenordnungen bewegen sich die Weiterverkäufe? Liegen kaufmännische Rahmenbedingungen vor?), dann wären vermutlich qualitativ bessere Antworten gekommen.
Siegfried hat geschrieben:m) Grundsätzlich können wir die Intention dessen, was der/die Verfasser:in mit seinem/ihren Text tatsächlich beabsichtigt hat, nicht erkennen. Ganz besonders nicht, liegen uns verklausulierte Ausdrücke vor. Daher bleibt die Erkenntnis, so exakt wie möglich seine Gedankengänge darzustellen, wenn man eine Frage äußert. Es bleibt aber offen, ob das Wort die Realität formt (wir sprechen von privaten Buchkäufen, meinen aber eine ganz andere Realität) oder ob die Realität das Wort formt (wir kaufen aus Gründen des Weiterverkaufs und nennen diese Gründe auch so).
Monika K. hat geschrieben:Siegfried hat geschrieben:c) Für eine Verpflichtung des/der Privatverkäufer:in, sich an die Buchpreisbindung zu halten, gibt es bis jetzt keinen einzigen Beleg, keine Quelle, kein Zitat.
Ich schrieb nicht "halten", sondern beachten. Sprich: Schauen, ob sie greift.
Monika K. hat geschrieben:Daher weiter unten ein Beitrag, den du offenbar nicht gelesen hast:Monika K. hat geschrieben:Ja, weil es sich um neue Bücher handelt. Preisnachlässe sind nur bei gebrauchten oder beschädigten Büchern möglich. Mehr Informationen findest du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/index.html
Soviel auch zum lächerlichen Vorwurf, ich oder eine mysteriöse M.K. würde keine Quellen nennen.
Monika K. hat geschrieben:Was also willst du eigentlich in diesem Thread?
Monika K. hat geschrieben:Ich finde übrigens auch keinen Hinweis darauf, dass Händler*innen nur im Großhandel und nicht bei der Konkurrenz einkaufen dürfen, habe aber auch nicht wirklich intensiv gesucht.
Monika K. hat geschrieben:Bei ihnen entsteht ein Problem, das wir nicht haben: Sie müssen ein Unternehmen gründen, dessen Firmenname vom Personennamen abweicht.
Monika K. hat geschrieben:Der Gedanke "privater Kauf = Endkundin" ist zwar nachvollziehbar, trifft jedoch nicht automatisch zu.
Monika K. hat geschrieben:Uns Autor*innen pauschal zu unterstellen, wir würden heimlich gebrauchte Bücher als Neuware verkaufen, ist ein schwerwiegender Vorwurf. Es wäre zu prüfen, ob er justiziabel ist.
Monika K. hat geschrieben:Siegfried hat geschrieben:j) Der Ursprungsbeitrag nennt "private Käufe". Dies kann jedes mögliche Buch des BoD Shops betreffen. Der Kauf eines Buches wie "Wunder kommen leise" von Paula Roose ist ein solcher "privater Kauf". Darf der/die Käufer:in dieses Buch nach Kauf und Bezahlung (Wichtig! Sonst ist es Hehlerei!) weiterverkaufen? Selbstverständlich. Die Frage ist somit hinreichend beantwortet.
Lass bitte Paula aus dem Spiel. Sie hat es nicht verdient, von dir hier erwähnt zu werden.
Monika K. hat geschrieben:Ich ging davon aus, dass es sich um die eigenen Bücher handelt, die zum Zweck der Weiterveräußerung als Neuware an Endkunden bei BoD bestellt wurden. Wenn es sich um gebrauchte Bücher oder Bücher von anderen Autor*innen handelt, habe ich die Frage völlig falsch verstanden und ziehe meine Antworten zurück. Der Link zum Gesetzestext bleibt für Deutschland davon unberührt.
Monika K. hat geschrieben:Siegfried hat geschrieben:k) Gebrauchte Bücher können verkauft werden. Gebrauchte Bücher müssen nicht verkauft werden. Wenn gebrauchte Bücher verkauft werden, müssen sie als "gebraucht" gekennzeichnet werden. Da der Kauf eines Buches durch eine Privatperson dieses Buch zu einem gebrauchten Buch macht, kann es nicht als neuwertig verkauft werden. Daher ist eine Verpflichtung zur Preisbindung durch eine Privatperson nicht gegeben.
Es geht nicht um gebrauchte Bücher. Unterlasse bitte diese Unterstellung. Es gibt in Deutschland den § 186 Strafgesetzbuch (StGB), will ich nur mal erwähnen.
Monika K. hat geschrieben:Damit bin ich aus der Diskussion raus. Ich habe wahrlich Besseres zu tun, als dir deine Langeweile zu vertreiben. Such dir ein anderen Opfer für deine Spielchen.
Monika K. hat geschrieben:Übrigens kann ich auch über myBoD Bücher für private Zwecke kaufen und bin dann Endkundin.
Mira hat geschrieben:Guten Tag
Ich bin neu hier. Kann mir jemand weiterhelfen? Darf man Bücher, die man von BoD privat kauft, verkaufen (nicht via Buchhandel, sondern Freunden, Bekannten...)?
Mit freundlichen Grüssen
Mira
Monika K. hat geschrieben:Zum Thema "simple Antwort auf simple Frage":
https://www.bod.de/hilfe/hilfe-und-serv ... echer-auch
Da diese Frage nicht die von dir weiter oben von Mira geforderten Details enthält, solltest du dich dringend mit BoD in Verbindung setzen, damit die Hilfe-Seite, die vermutlich stärker frequentiert ist als der Autorenpool, an deine detaillierten Vorgaben angepasst wird.
Siegfried hat geschrieben:l) Der Ursprung der langen Diskussion ist eine unzureichende Qualität in der Frageformulierung. Unklare Fragen ergeben widersprüchliche Antworten. Wäre die Frage eindeutig gewesen (wer kauft in welcher Funktion? Welche Absicht steckt hinter den Käufen? Wo soll der Weiterverkauf erfolgen? In welchen finanziellen Größenordnungen bewegen sich die Weiterverkäufe? Liegen kaufmännische Rahmenbedingungen vor?), dann wären vermutlich qualitativ bessere Antworten gekommen.
m) Grundsätzlich können wir die Intention dessen, was der/die Verfasser:in mit seinem/ihren Text tatsächlich beabsichtigt hat, nicht erkennen. Ganz besonders nicht, liegen uns verklausulierte Ausdrücke vor. Daher bleibt die Erkenntnis, so exakt wie möglich seine Gedankengänge darzustellen, wenn man eine Frage äußert. Es bleibt aber offen, ob das Wort die Realität formt (wir sprechen von privaten Buchkäufen, meinen aber eine ganz andere Realität) oder ob die Realität das Wort formt (wir kaufen aus Gründen des Weiterverkaufs und nennen diese Gründe auch so).
Monika K. hat geschrieben:Zwar ist es einfacher, zwei Autorinnen eine reinzusemmeln, als mit derselben Penetranz und Eloquenz in Endlosschleife einen Dienstleistungsverlag zu überzeugen, aber du schaffst das schon. Schließlich bist du weder ein Feigling noch ein Sexist, sondern ein Wohltäter, der Schaden von BoD und seinen Kund*innen abwenden möchte und dafür weder Zeit noch Mühe scheut.
Monika K. hat geschrieben:Die Frage in der BoD-Hilfe lautet momentan:
Kann ich als Autor meine Bücher auch direkt an die Leser verkaufen?
https://www.bod.de/hilfe/hilfe-und-serv ... echer-auch
Monika K. hat geschrieben:Inmitten deiner höchst umfangreichen Ausführungen steckt die Aussage, alle über den Bucheinzelhandel bezogenen und selbst verfassten Bücher seien mit Eintreffen bei uns Autor*innen automatisch gebraucht.
Ein Buch ist gebraucht, wenn es bereits einmal die Vertriebskette des Buchhandels verlassen hat, indem es durch Verkauf an einen Letztabnehmer in den privaten Gebrauch gelangt ist - der Erhaltungszustand, das Alter des Buchexemplars oder die Aktualität des Titels ist dabei unerheblich. Auch ein originalverpacktes Buch ist daher "gebraucht" im Sinne des BuchPrG, wenn es zuvor von einem Letztabnehmer zum gebundenen Preis gekauft wurde.
Monika K. hat geschrieben:Dass du BoD nicht kontaktieren möchtest, erhärtet meinen Verdacht, dass du von deiner eigenen Aussage längst nicht so überzeugt bist, wie du mir seit Tagen weismachen willst.
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