hawepe hat geschrieben:Dann lies dir einfach mal das Verlagsgesetz durch.
Da bin ich nicht fündig geworden, aber lies Dir doch einfach mal das JuSchG durch §27 "ein Trägermedium anbietet, überlässt, zugänglich macht, ausstellt, anschlägt, vorführt, einführt, ankündigt oder anpreist"
Der Verlag bietet an und wie in meinem Beispiel womöglich etwas Jugendgefärdendes.
Zur Erinnerung: Die Ausgangsfrage war, warum kein Autorenimpressum ins Buch muß.
Im Innenverhältnis kann Bod das regeln wie sie wollen, wobei ich mich frage, wie rechtswirksam das ist. Besonders wenn man auch hier im Forum sieht, dass Menschen überhaupt nicht verstehen, dass das, was sie für 39 Euro hochladen, nicht mehr kontrolliert wird und man dort auch nicht viel diskutieren kann.
Ein unbedarfter Laie kann da bei dem Beispiel Erotikroman mit FSK18 übel reinfallen.