Hi, Leute,
heute kam mit der Post der Vertrag für meine Lesung auf Hiddensee im Juni.
Im ³4 heißt es darin "...er haftet für jeden Schaden, der während der Dauer des Vertragsverhältnisses entsteht und den die Insel Information nicht zu vertreten hat. Herr B. verpflichtet sich, die Insel Information Hiddensee GmbH von allen Ansprüchen und Schäden freizuhalten, die ihm, seinen Beauftragten oder den Besuchern entstehen."
Mir ist nicht recht wohl bei diesen Formulierungen; abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob das mit meiner normalen Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Weiß jemand von Euch, ob das normale Konditionen sind?
Haftung bei Lesungsvertrag
Verträge, Rechte und Pflichten: Was man als Autor beachten sollte.
Haftung bei Lesungsvertrag
Das Gedicht ist wahrscheinlich das einzige kulturelle Produkt, das zur Profitmaximierung völlig ungeeignet ist. Das ist Freiheit. Wunderbar.
Hans-Magnus Enzensberger
Hans-Magnus Enzensberger
Re:
Hm, sorry - habe ich leider gar keine Ahnung von ... ;-(
- Valerie J. Long
- Beiträge: 777
- Registriert: 19.11.2008, 16:20
- Wohnort: Wiesbaden
Re: Haftung bei Lesungsvertrag
Mac Bach hat geschrieben:Im ³4 heißt es darin "...er haftet für jeden Schaden, der während der Dauer des Vertragsverhältnisses entsteht und den die Insel Information nicht zu vertreten hat. Herr B. verpflichtet sich, die Insel Information Hiddensee GmbH von allen Ansprüchen und Schäden freizuhalten, die ihm, seinen Beauftragten oder den Besuchern entstehen."

Wenn ein Besucher den Saal ansteckt, bist du schuld.
Und so weiter.
Ich verstehe deine Zweifel. Ich würde bei meiner Haftpflichtversicherung nachfragen - und lieber die Lesung ausfallen lassen, als mir jeden Streich Dritter an die Backe heften zu lassen.
- MarleneGeselle
- Beiträge: 981
- Registriert: 09.02.2009, 13:27
- Wohnort: Hettingen
Re:
Hallo,
ich muss gestehen, dass mir das auch viel zu pauschal ist und auch zu ungenau formuliert. Das riecht nach einem Haufen Ärger.
Wie bereits gesagt: Unbedingt vorher die Haftpflichtversicherung kontaktieren.
Liebe Grüße
Marlene
ich muss gestehen, dass mir das auch viel zu pauschal ist und auch zu ungenau formuliert. Das riecht nach einem Haufen Ärger.
Wie bereits gesagt: Unbedingt vorher die Haftpflichtversicherung kontaktieren.
Liebe Grüße
Marlene
Es gibt kein größeres Laster als Tugend im Übermaß.
www.marlenegeselle.de
www.marlenegeselle.de
Re: Haftung bei Lesungsvertrag
Hallo Valerie,
Bei welcher? Die Privathaftpflichtversicherung zahlt bei solchen Aktivitäten mit ziemlicher Sicherheit sowieso nicht, ganz unabhängig davon, was Mac mit dem Veranstalter vereinbart.
Einen Tip, wie er an Infos kommen könnte, habe ich allerdings auch nicht.
Beste Grüße,
Heinz.
Valerie J. Long hat geschrieben:Ich würde bei meiner Haftpflichtversicherung nachfragen
Bei welcher? Die Privathaftpflichtversicherung zahlt bei solchen Aktivitäten mit ziemlicher Sicherheit sowieso nicht, ganz unabhängig davon, was Mac mit dem Veranstalter vereinbart.
Einen Tip, wie er an Infos kommen könnte, habe ich allerdings auch nicht.
Beste Grüße,
Heinz.
Re:
Finde ich aber sehr strange - schließlich bist du doch nicht der Veranstalter, oder?
barbara
barbara
Re:
Bisher liefen die meisten meiner Lesungen nur über mündliche Vereinbarung. Aber auch bei den schriftlichen habe ich nie solch einen Passus gesehen!
Ich würde mal telefonisch nachhaken.
Grüßle,
Judith

Ich würde mal telefonisch nachhaken.
Grüßle,
Judith
Du willst mehr wissen? Bitte hier - meine Website.
Re:
Hi Mac,
nur keine Panik, alles halb so wild.
Die wollen sich absichern und haben das etwas ungenau formuliert.
Gemeint ist, dass du für einen evtl. Schaden, den du verursachst, auch haftest.
Das ist normal.
Es gibt ein Allgemeines Bürgerliches Recht, wonach eine derartige Bestimmung, (dass ein Teilnehmer einer Lesung jedweden Schaden Dritter übernehmen muss) automatisch nichtig wäre.
Also, alles in Ordnung.
Aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst:
Lass den Vertrag von einem Anwalt durchchecken.
Wenn du durchblicken lässt, dass du - als erfolgreicher Autor
- eine längere Geschäftsbeziehung mit ihm anstrebst, macht er´s u.U. sogar gratis.
Lass dir die Chance nicht entgehen, ich wär heilfroh, wenn mich wer zu einer Lesung einladen würde....
Gruss
Nitram
nur keine Panik, alles halb so wild.
Die wollen sich absichern und haben das etwas ungenau formuliert.
Gemeint ist, dass du für einen evtl. Schaden, den du verursachst, auch haftest.
Das ist normal.
Es gibt ein Allgemeines Bürgerliches Recht, wonach eine derartige Bestimmung, (dass ein Teilnehmer einer Lesung jedweden Schaden Dritter übernehmen muss) automatisch nichtig wäre.
Also, alles in Ordnung.
Aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst:
Lass den Vertrag von einem Anwalt durchchecken.
Wenn du durchblicken lässt, dass du - als erfolgreicher Autor

Lass dir die Chance nicht entgehen, ich wär heilfroh, wenn mich wer zu einer Lesung einladen würde....

Gruss
Nitram
- Haifischfrau
- Beiträge: 3844
- Registriert: 04.02.2008, 15:07
- Website
Re:
Hallo Mac, ich sehe es so wie hawepe: das würde ich nicht unterschreiben. Wer ist denn überhaupt der Veranstalter der Lesung - er wäre derjenige, der die Haftung übernehmen müsste.
Ich habe schon viele Lesungen gehalten, musste nie einen Vertrag unterschreiben und erst recht nicht so etwas.
Gruß
Maryanne
Ich habe schon viele Lesungen gehalten, musste nie einen Vertrag unterschreiben und erst recht nicht so etwas.
Gruß
Maryanne
Re:
Nitram hat geschrieben:Gemeint ist, dass du für einen evtl. Schaden, den du verursachst, auch haftest.
Das halte ich für eine Fehlinterpretation. Mich erinnert das ganze eher an typische Verträge für Tontechniker, die bei Veranstaltungen auch in Bezug auf ihr Gewerk haften, also z.B. Kabel, Lautsprecher usw.
http://www.tonthemen.de/viewtopic.php?t=310
Ich würde mal einen erfahrenen Versicherungsmakler ansprechen, wie man sowas abdecken kann. Der ist sicherlich bereit kostenlos Auskunft zu geben.
Wahrscheinlich ist das für Privatleute nicht teuer oder sogar schon inklusive. Für Profis kostet es sicher was ist aber dennoch sinnvoll.
Re:
Hallo, Leute,
ich danke euch allen, die mir hier ihre Erfahrungen und Ratschläge mitgeteilt haben. Auf Grund meiner Bedenken, die ich daraufhin dem Veranstalter mitgeteilt hatte, wird mir nun ein neuer , korrigierter Vertrag zugeschickt, den ich unterschreiben werde. Übrigens: Der Hinweis mit dem Tontechniker trifft wahrscheinlich zu - das Papier nennt sich "Gastspielvertrag"; und das für eine schlichte Lesung! Also danke nochmals euch allen, die mir geantwortet haben.
Bis denne
Macbach
ich danke euch allen, die mir hier ihre Erfahrungen und Ratschläge mitgeteilt haben. Auf Grund meiner Bedenken, die ich daraufhin dem Veranstalter mitgeteilt hatte, wird mir nun ein neuer , korrigierter Vertrag zugeschickt, den ich unterschreiben werde. Übrigens: Der Hinweis mit dem Tontechniker trifft wahrscheinlich zu - das Papier nennt sich "Gastspielvertrag"; und das für eine schlichte Lesung! Also danke nochmals euch allen, die mir geantwortet haben.
Bis denne
Macbach
Das Gedicht ist wahrscheinlich das einzige kulturelle Produkt, das zur Profitmaximierung völlig ungeeignet ist. Das ist Freiheit. Wunderbar.
Hans-Magnus Enzensberger
Hans-Magnus Enzensberger
- Thesken
Re:
Also zum Thema HAftpflicht: Ich habe seit einem Jahr statt meiner PRivathaftpflicht (ca. 6 Euro/Monat) eine Berufshaftpflicht (ca. 18 Euro/Monat), die aber sowohl meine als auch die Privathaftpflicht meines Lebensgefährten mit einschließt. Ich hielt es für notwendig, da mir meine Versicherungsmaklerin erklärt hat, dass eine Privathaftpflicht - theoretisch - noch nicht einmal für Schäden aufkommen müsse, die mir auf dem Weg zu einem privaten Nachhilfeschüler passieren (z. B. ein Fahrrad"umfall", bei dem ich einen Lackschaden oder eine Beule an einem geparkten Auto verursache). Da ich freiberuflich/gewerblich mit und auch beim Kunden tätig bin, habe ich mich also so abgesichert, dass meine Haftpflicht in jedem Fall (außer Vermägensschäden) greift. Einmal könnte man bestimmt mit der Versicherungsmaklerin reden und alles als privaten Schaden deklarieren, doch falls doch häufiger mal was passiert oder ein anderer Makler zuständig wird und das nicht mitmacht, steht man sonst da ...
Einfach mal bei der Versicherung deines Vertrauens (am besten die Gleiche, bei der du deine Haftpflicht abgeschlossen hast, dann hast du keine Kündigungsfristen bei Erweiterung der Haftpflichtversicherung) ein Beratungsgespräch vereinbaren und ein Angebot machen lassen.
Liebe Grüße,
Theresa
P.S.: Darauf, dass ein Passus in einem Vertrag nichtig ist, würde ich mich nicht verlassen. Entweder den Passus streichen/abändern lassen oder nicht unterschreiben.
Einfach mal bei der Versicherung deines Vertrauens (am besten die Gleiche, bei der du deine Haftpflicht abgeschlossen hast, dann hast du keine Kündigungsfristen bei Erweiterung der Haftpflichtversicherung) ein Beratungsgespräch vereinbaren und ein Angebot machen lassen.
Liebe Grüße,
Theresa
P.S.: Darauf, dass ein Passus in einem Vertrag nichtig ist, würde ich mich nicht verlassen. Entweder den Passus streichen/abändern lassen oder nicht unterschreiben.
Re:
Ich halte den Vertrag für gar nicht so annormal und bezweifle, dass eine andere Formulierung Dich von mögl. Schandenersatzforderungen freihalten kann.
Stell dir mal vor, ein Hörer stolpert über Dein Autorenmikrofonkabel. Vielleicht tritt die Veranstalterversicherung in die Haftung, aber die könnte im Innenverhältnis versuchen, Dich haftbar zu machen. Auch der stolpernde Hörer könnte an Dich direkt herantreten.
Beruflich würde ich auf jeden Fall mal nach einer Haftpflichtversicherung schauen, beim Auto ist das ja auch selbstverständlich.
Stell dir mal vor, ein Hörer stolpert über Dein Autorenmikrofonkabel. Vielleicht tritt die Veranstalterversicherung in die Haftung, aber die könnte im Innenverhältnis versuchen, Dich haftbar zu machen. Auch der stolpernde Hörer könnte an Dich direkt herantreten.
Beruflich würde ich auf jeden Fall mal nach einer Haftpflichtversicherung schauen, beim Auto ist das ja auch selbstverständlich.
Zurück zu „Rechtliches, Verträge und Co.“
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast
Über BoD
BoD™ ist die führende deutsche Self-Publishing-Plattform. Seit mehr als 20 Jahren sind wir die Anlaufstelle für das einfache, schnelle und verlagsunabhängige Veröffentlichen von Büchern und E-Books. Bereits mehr als 40.000 Autoren haben sich mit uns den Traum vom eigenen Buch erfüllt.