Hallo alle zusammen!
Ich möchte mal eine Frage zu einer ganz anderen Einnahmequelle stellen.
Bekanntlich gibt es die "Verwertungsgesellschaft Wort", kurz "VG Wort", die für die so genannte Zweitnutzungsrechte Geld kassiert und an Autoren und Verlage weiterleitet.
Die VG Wort kassiert
- bei jedem verkauften Videorekorder, DVD-Rekorder und -Brenner 9,21 Euro
- bei jedem CD-Brenner 7,50 Euro
- bei jedem MP3-Player 1,28 Euro
- bei jedem Kopiergerät 8,18 Euro bis 613,56 Euro (je nach Modell)
- bei jeder Videoleercassette und DVD-Rohling 0,087 Euro pro Stunde Spieldauer
- bei jeder Musikleercassette und CD-Rohling 0,0614 Euro pro Stunde Spieldauer
Insgesamt kommen so pro Jahr ca. 91 Millionen Euro zur Ausschüttung (Stand: 2005).
Um Geld von der VG Wort zu bekommen, muss man sein Buch dort registrieren lassen. Bei belletristischen Werken reicht die Registrierung als Autor an sich, bei Sachbüchern ist eine verkaufte Auflage von 100 Exemplaren nachzuweisen, alternativ die Anforderung von mindestens fünf Bibliotheken aus mindestens zwei unterschiedlichen Verbundsystemen, wobei die Pflichtbibliotheken Frankfurt und Leipzig nicht gezählt werden.
Zur Berechnung der Ausschüttungsbeträge werden bei Belletristik die Anzahl der Ausleihvorgänge von öffentlichen Bibliotheken herangezogen. Pro Ausleihe erhält man 0,026 Euro. Bei Sachbüchern errechnet sich de Vergütung aus der Seitenzahl des Buches.
So, das waren erst einmal eine Menge Fakten. Nun meine Frage dazu:
Hat jemand von euch sich bei der VG Wort registrieren lassen und vielleicht auch schon mal Geld bekommen? Oder gibt es andersweitige Erfahrungen mit der VG Wort?
Grüße
Siegfried
VG Wort
Euer Forum für Diskussionen zum Thema Self-Publishing und Buchveröffentlichung.
VG Wort
Man braucht für die VG Wort entweder 100 verkaufte Exemplare oder mindestens 5 Bibliotheksexemplare (und es gibt weitere Restriktionen).
Außerdem ist die Antragsfrist der 31.01. des Jahres, das auf die Veröffentlichung folgt.
Wenn man also so wie ich im November 2006 veröffentlicht, dann ist die Frist am 31.01.2007 abgelaufen.
Mich würde ja interessieren, ob es sich lohnen würde, auch danach noch den Antrag zu stellen, wenn man die Bedingungen knackt. Bis zum 31.01.2008 könnte ich es nämlich geschafft haben.
Außerdem ist die Antragsfrist der 31.01. des Jahres, das auf die Veröffentlichung folgt.
Wenn man also so wie ich im November 2006 veröffentlicht, dann ist die Frist am 31.01.2007 abgelaufen.
Mich würde ja interessieren, ob es sich lohnen würde, auch danach noch den Antrag zu stellen, wenn man die Bedingungen knackt. Bis zum 31.01.2008 könnte ich es nämlich geschafft haben.
Meine Internetseite mit meinen Büchern über Platons Atlantis:
http://www.atlantis-scout.de/
http://www.atlantis-scout.de/
Bibliotheksexemplare
Es handelt sich nicht um 5 Bibliotheksexemplare, sondern um Exemplare in 5 regionalen Verbundsystemen (abzufragen im KVK = Karlsruher Virtueller Katalog). Also z.B. bei 100 Exemplaren in NRW und kein Exemplar in einem anderen Verbund gibts kein Geld. Schenkungen und Pflichtexemplare zählen nicht. Das ist innerhalb von 2 Monaten kaum möglich. Allein die Einarbeitung dauert in den meisten Großbibliotheken ca. ein halbes Jahr. 100 verkaufte Exemplare ist ebenso illusorisch, es sei denn man hat eine Marktnische gefunden und professionelles Marketing betrieben.
Re: Bibliotheksexemplare
tgraefe77 hat geschrieben:Das ist innerhalb von 2 Monaten kaum möglich. Allein die Einarbeitung dauert in den meisten Großbibliotheken ca. ein halbes Jahr. 100 verkaufte Exemplare ist ebenso illusorisch, es sei denn man hat eine Marktnische gefunden und professionelles Marketing betrieben.
Das sehe ich ganz genauso. Die Frage ist, ob es bei der VG Wort so eine Art Kulanz gibt, also ein Jahr später noch einmal probieren, wenn man die Kriterien beisammen hat?!
Meine Internetseite mit meinen Büchern über Platons Atlantis:
http://www.atlantis-scout.de/
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- Bärentante
- Beiträge: 1778
- Registriert: 30.05.2007, 10:36
- Wohnort: bei Frankfurt/M.
- Website
Re:
Ich gehöre zur Abteilung Belletristik. Habe mich vor 4 Jahren registrieren lassen und auch jedes Jahr die Einladung zur Hauptversammlung bekommen. Aber noch nie einen Cent.
Liebe Grüße
Christel
Christel
Re:
Gestern war ja in Berlin die diesjährige Hauptversammlung. Mich würde an dieser Stelle einmal interessieren, ob bei so etwas von Euch jemals eine/r dabei war
LG,
Julia

LG,
Julia
Re:
PvO hat geschrieben:Ich leide doch nicht unter lange Weile.
Naja, vielleicht wäre genau das ein Grund, dort mal den Haufen ein wenig aufzumischen

Re:
Hallo Julia,
Du meinst die Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten
Die VG Wort kennt Vereinsmitglieder und Wahrnehmungsberechtigte. Erstere sind vor allem die verschiedenen Verbaende; sie muessen u.a. auch fuer die Politik der VG Wort einstehen. Die Autoren sind dagegen nur Wahrnehmungsberechtigte; sie haben keine Pflichten, sondern einfach nur zum Kassieren berechtigt
Ich war uebrigens nicht dort, obwohl es vom Tagungsort her nahegelegen haette. Ausser meinem Buchmanuskript interessiert mich derzeit wenig.
Beste Gruesse,
Heinz.
julia07 hat geschrieben:Gestern war ja in Berlin die diesjährige Hauptversammlung. Mich würde an dieser Stelle einmal interessieren, ob bei so etwas von Euch jemals eine/r dabei war![]()
Du meinst die Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten

Die VG Wort kennt Vereinsmitglieder und Wahrnehmungsberechtigte. Erstere sind vor allem die verschiedenen Verbaende; sie muessen u.a. auch fuer die Politik der VG Wort einstehen. Die Autoren sind dagegen nur Wahrnehmungsberechtigte; sie haben keine Pflichten, sondern einfach nur zum Kassieren berechtigt

Ich war uebrigens nicht dort, obwohl es vom Tagungsort her nahegelegen haette. Ausser meinem Buchmanuskript interessiert mich derzeit wenig.
Beste Gruesse,
Heinz.
Re:
@ "Altbeiträge" als Ergänzung
Den Vergütungsanspruch verliert man nicht automatisch, wenn man die Frist "31.1." versäumt:
"Meldefristen
Meldefrist ist der 31. Januar nach Erscheinen bzw. Ausstrahlung. Verpaßt man die Frist, kann man sein Werk für das folgende Jahr melden, jedoch spätestens zwei Jahre nach Erscheinen, sonst wird es nicht mehr berücksichtigt und verfällt endgültig."
s. http://www.vgwort.de/lexikon_m.php
VGe
Frank
Den Vergütungsanspruch verliert man nicht automatisch, wenn man die Frist "31.1." versäumt:
"Meldefristen
Meldefrist ist der 31. Januar nach Erscheinen bzw. Ausstrahlung. Verpaßt man die Frist, kann man sein Werk für das folgende Jahr melden, jedoch spätestens zwei Jahre nach Erscheinen, sonst wird es nicht mehr berücksichtigt und verfällt endgültig."
s. http://www.vgwort.de/lexikon_m.php
VGe
Frank
- Cornelia Eggemann
- Beiträge: 22
- Registriert: 09.05.2007, 10:17
- Wohnort: Unterfranken
- Website
Re:
Hallo alle zusammen!
Ich bin ganz schön enttäuscht, denn ich ging fest davon aus, jetzt im Juni bei der Ausschüttung dabei zu sein. Ich habe über 100 Exemplare verkauft, dieses sind Bücher, die über BoD an den Buchhandel geschickt wurden. Leider bekam ich aber von VG-Wort eine email, dass Bücher im "Demand publishing" nicht zählen.
Zur Sicherheit hatte ich meine Bücher auch an Bibliotheken verkauft, alerdings nur an 3 in meiner Region. Das war leider auch nicht genug, es müssen jetzt 5 Stück und dazu noch in unterschiedlichen Verbundsystemen sein.
Jetzt versuche ich es noch einmal, indem ich die Margenabrechnungen meiner VG-Meldung beifüge. Bin neugierig, ob es klappt und werde Euch berichten.
Liebe Grüße Cornelia
Ich bin ganz schön enttäuscht, denn ich ging fest davon aus, jetzt im Juni bei der Ausschüttung dabei zu sein. Ich habe über 100 Exemplare verkauft, dieses sind Bücher, die über BoD an den Buchhandel geschickt wurden. Leider bekam ich aber von VG-Wort eine email, dass Bücher im "Demand publishing" nicht zählen.
Zur Sicherheit hatte ich meine Bücher auch an Bibliotheken verkauft, alerdings nur an 3 in meiner Region. Das war leider auch nicht genug, es müssen jetzt 5 Stück und dazu noch in unterschiedlichen Verbundsystemen sein.
Jetzt versuche ich es noch einmal, indem ich die Margenabrechnungen meiner VG-Meldung beifüge. Bin neugierig, ob es klappt und werde Euch berichten.

Liebe Grüße Cornelia
Re:
Hi Cornelia!
Ui, wie doof...
Gut zu wissen.
Bleib dran !
Gruß, barbara
Ui, wie doof...
Gut zu wissen.
Bleib dran !
Gruß, barbara
Re:
Hallo, ich könnte zwecks Information zu den vorherigen Einträgen noch ergänzen, dass-gesetzt dem Fall man hat einen Vertrag mit einem Buchverlag,- in der Regel die Anmeldung bei der VG Wort durch den Verlag erfolgt. Eine Nachfrage kann aber nicht schaden.
Viele Grüße
Viele Grüße
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