Hallo,
erstmal ein dickes Lob an euer Forum, habe mich hier schon eingelesen und bin begeistert.
Ich schreibe zur Zeit an eine Art Lexikon und habe dazu ein paar rechtliche Fragen:
Ich habe 2 Einträge in meinem Lexikon: 1. GoogleMaps und 2. das Iphone.
Ist die Verwendung und Veröffentlichung erlaubt, oder bekomme ich da Probleme?
Zusätzlich habe ich drei private Internetseiten als Quellen benutzt, reicht es diese als Quellen anzugeben oder muss ich die Besitzer dieser um Erlaubnis fragen?
Wozu ich dann auch direkt zur letzten Frage komme: darf ich in meinem Buch auf Internetseiten hinweisen?
Ich würde mich freuen, wenn der ein oder andere eine Rat für mich hat.
Liebe Grüße,
Roke
Rechtliche Fragen
Verträge, Rechte und Pflichten: Was man als Autor beachten sollte.
- AFV
Re:
Hallo,
So lange du mit diesen Erwähnungen keinen Schaden anrichtest, darfst du das.
Es empfiehlt sich immer den Besitzer zu fragen, und ihn im Buch mit einem Dankessatz erwähnen.
Internetseiten dürfen genannt werden, Inhalt allerdings nicht ohne Erlaubnis des Besitzers übernommen werden.
Literarischen Gruß
Jens
So lange du mit diesen Erwähnungen keinen Schaden anrichtest, darfst du das.
Es empfiehlt sich immer den Besitzer zu fragen, und ihn im Buch mit einem Dankessatz erwähnen.
Internetseiten dürfen genannt werden, Inhalt allerdings nicht ohne Erlaubnis des Besitzers übernommen werden.
Literarischen Gruß
Jens
Re:
Ich habe das in meinem Buch: "unhaltbare" Zustände so gehandhabt:
1. Immer Quellenangaben angeben, auch Internetseiten, eventuell den Urheber des Textes per Mail anschreiben, ob man seinen Text so übernehmen darf.
Aber von der besagten Person eine E-Mail zukommen lassen, indem steht,dass der Text von dem Urheber 1 zu 1 übernommen werden darf.
2. Falls das nicht möglich ist, dann den Text nicht 1 zu 1 übernehmen, sondern umformulieren, wegen der Urheberrechte.
3. Markennamen sind bekanntlich geschützt, auch hier darauf achten.
Im letzten Buchabschnitt kann man dann einen Text verfassen, dass der Markenname hier nur der Beschreibung dient.
Also immer obacht geben, sonst kann es teuer werden.
Lieben Gruß Sabine
1. Immer Quellenangaben angeben, auch Internetseiten, eventuell den Urheber des Textes per Mail anschreiben, ob man seinen Text so übernehmen darf.
Aber von der besagten Person eine E-Mail zukommen lassen, indem steht,dass der Text von dem Urheber 1 zu 1 übernommen werden darf.
2. Falls das nicht möglich ist, dann den Text nicht 1 zu 1 übernehmen, sondern umformulieren, wegen der Urheberrechte.
3. Markennamen sind bekanntlich geschützt, auch hier darauf achten.
Im letzten Buchabschnitt kann man dann einen Text verfassen, dass der Markenname hier nur der Beschreibung dient.
Also immer obacht geben, sonst kann es teuer werden.
Lieben Gruß Sabine
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