Hallo,
Wie genau sind Bandnamen und Songtexte geschützt? Wenn ich in meiner Erzählung einen Bandnamen benutze, kann ich dafür irgendwie angeklagt werden? Oder wenn ich beispielsweise ganze Strophen eines Songs zitiere?
MfG
Bandnamen und Songtexte rechtlich geschützt?
Verträge, Rechte und Pflichten: Was man als Autor beachten sollte.
- Thorsten Peter
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- Registriert: 29.10.2009, 18:27
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Re:
Hallo,
also sicher bin ich mir nicht, ich kann nur sagen was ich hier gelesen habe und wie ich´s gehandhabt habe.
In meinem Buch Laura Rockt! hatte ich auch einige Songtexte zitiert, was aber wohl verboten ist, da man nicht mit der geistigen Schöpfung anderer Gewinn erzielen darf (zumindest nicht ohne deren Genehmigung). Daher hab ich die Songtexte lieber raus und durch Umschreibungen ersetzt.
Das Nennen von Bandnamen sollte erlaubt sein, was ich jetzt aber auch nicht mit irgendwelchen Paragraphen begründen kann. Auch das hab ich hier im Forum irgendwo, recht plausibel erklärt, gelesen.
Liebe Grüße
Thorsten
also sicher bin ich mir nicht, ich kann nur sagen was ich hier gelesen habe und wie ich´s gehandhabt habe.
In meinem Buch Laura Rockt! hatte ich auch einige Songtexte zitiert, was aber wohl verboten ist, da man nicht mit der geistigen Schöpfung anderer Gewinn erzielen darf (zumindest nicht ohne deren Genehmigung). Daher hab ich die Songtexte lieber raus und durch Umschreibungen ersetzt.
Das Nennen von Bandnamen sollte erlaubt sein, was ich jetzt aber auch nicht mit irgendwelchen Paragraphen begründen kann. Auch das hab ich hier im Forum irgendwo, recht plausibel erklärt, gelesen.
Liebe Grüße
Thorsten
Re:
Grundsätzlich ist die Verwendung von Namen und Bezeichnungen jener Personen und Vereinigungen, an deren Tätigkeit "öffentliches Interesse" besteht, ohne Einholung einer Erlaubnis dazu gestattet.
Problematisch kann es allerdings dann werden, wenn diese Namen und Bezeichnungen in herabwürdigender oder unehrenhafter Weise in allgemein zugänglichen Äußerungen angeführt werden.
Die Verwendung von Texten, Textauszügen und dergleichen, ausgenommen kurze Zitate, unterliegt dem Urheberrecht bzw.
Copyright, worüber es ja auführliche Informationen gibt.
Es soll ja Rechteverwerter geben, die bereits bei ihrer Ansicht nach unsachgemäßer Anführung eines Zitates in einem Druckwerk den Klageweg beschreiten.
Mit der Meinung "wo kein Kläger, da kein Richter" unterliegt man nicht selten einem Irrtum, welcher sich auch erst nach Jahren (innerhalb einer gewissen Verjährungsfrist) herausstellen könnte.
Problematisch kann es allerdings dann werden, wenn diese Namen und Bezeichnungen in herabwürdigender oder unehrenhafter Weise in allgemein zugänglichen Äußerungen angeführt werden.
Die Verwendung von Texten, Textauszügen und dergleichen, ausgenommen kurze Zitate, unterliegt dem Urheberrecht bzw.
Copyright, worüber es ja auführliche Informationen gibt.
Es soll ja Rechteverwerter geben, die bereits bei ihrer Ansicht nach unsachgemäßer Anführung eines Zitates in einem Druckwerk den Klageweg beschreiten.
Mit der Meinung "wo kein Kläger, da kein Richter" unterliegt man nicht selten einem Irrtum, welcher sich auch erst nach Jahren (innerhalb einer gewissen Verjährungsfrist) herausstellen könnte.
Neu im JBL-Literaturverlag: H. W. Grössinger, "Fallweise heiter, manchmal bewölkt" - Glossen, Feuilletons und Kurzgeschichten, die zum Schmunzeln verleiten und mitunter zum Nachdenken anregen wollen. Auch über Amazon erhältlich!
- Valerie J. Long
- Beiträge: 776
- Registriert: 19.11.2008, 16:20
- Wohnort: Wiesbaden
Re:
Ich stand vor dem gleichen Problem.
Zitate sind in Deutschland möglich, wenn man sich inhaltlich mit dem Werk auseinandersetzt, aber natürlich muss man die Quelle angeben. Nur - ist ein Roman eine "Auseinandersetzung"?
Es gibt reichlich Ausführungen zu dem Thema, bei denen einem der Kopf schwirrt. Ich habe für mich beschlossen, das Risiko zu begrenzen. Freistehende Zitate (ganze Strophen) habe ich gnadenlos gestrichen. Wo ich z.B. im Text erwähne, dass die Jukebox gerade <Titel> von <Interpret> spielt, sehe ich keine Probleme. Auch dass der Leadsänger gerade "and I shoot" singt, als der Schuss fällt, kann ich nicht einfach streichen. Das ist ein notwendiger Bezug.
Der Versuch, mir eine ausdrückliche Genehmigung zu verschaffen, ist im Sande verlaufen. Ich habe keine Ahnung, wie große Verlage das machen - die großen Musikfirmen bieten dafür keine Kontaktadressen an.
Also kann man nur sagen: Viel Glück...
Zitate sind in Deutschland möglich, wenn man sich inhaltlich mit dem Werk auseinandersetzt, aber natürlich muss man die Quelle angeben. Nur - ist ein Roman eine "Auseinandersetzung"?
Es gibt reichlich Ausführungen zu dem Thema, bei denen einem der Kopf schwirrt. Ich habe für mich beschlossen, das Risiko zu begrenzen. Freistehende Zitate (ganze Strophen) habe ich gnadenlos gestrichen. Wo ich z.B. im Text erwähne, dass die Jukebox gerade <Titel> von <Interpret> spielt, sehe ich keine Probleme. Auch dass der Leadsänger gerade "and I shoot" singt, als der Schuss fällt, kann ich nicht einfach streichen. Das ist ein notwendiger Bezug.
Der Versuch, mir eine ausdrückliche Genehmigung zu verschaffen, ist im Sande verlaufen. Ich habe keine Ahnung, wie große Verlage das machen - die großen Musikfirmen bieten dafür keine Kontaktadressen an.
Also kann man nur sagen: Viel Glück...

Re:
Hallo Valerie,
Kommt drauf an
Sie können es sein. Die im Autorenpool vorgestellten Beispiele waren es allerdings nach meinem Dafürhalten noch nie
Und sie gab es auch bereits mehr als ausreichend in diesem Forum, weshalb ich solche Fragen nicht mehr beantworte.
Die großen Verlage wissen auch so, wie sie Kontakt aufnehmen. Und auf die Heerscharen von Book-on-Demand-Autoren und Selbst- oder Kleinstverlegern können die Musikfirmen nun einmal sehr gut verzichten, denn sie machen nur viel Arbeit und kosten Geld, ohne ein paar Euro zu bringen.
Beste Grüße,
Heinz.
Valerie J. Long hat geschrieben:Zitate sind in Deutschland möglich, wenn man sich inhaltlich mit dem Werk auseinandersetzt, aber natürlich muss man die Quelle angeben. Nur - ist ein Roman eine "Auseinandersetzung"?
Kommt drauf an


Es gibt reichlich Ausführungen zu dem Thema, bei denen einem der Kopf schwirrt.
Und sie gab es auch bereits mehr als ausreichend in diesem Forum, weshalb ich solche Fragen nicht mehr beantworte.
Der Versuch, mir eine ausdrückliche Genehmigung zu verschaffen, ist im Sande verlaufen. Ich habe keine Ahnung, wie große Verlage das machen - die großen Musikfirmen bieten dafür keine Kontaktadressen an.
Die großen Verlage wissen auch so, wie sie Kontakt aufnehmen. Und auf die Heerscharen von Book-on-Demand-Autoren und Selbst- oder Kleinstverlegern können die Musikfirmen nun einmal sehr gut verzichten, denn sie machen nur viel Arbeit und kosten Geld, ohne ein paar Euro zu bringen.
Beste Grüße,
Heinz.
- Valerie J. Long
- Beiträge: 776
- Registriert: 19.11.2008, 16:20
- Wohnort: Wiesbaden
Re:
Hallo, Heinz!
Deshalb suche/zitiere ich auch nicht.
Aber ob fünf Zeilen aus Pat Benatars "Invincible" in einem Heyne-John Ringo-Taschenbuch so das Riesengeld bringen? Ich glaube fast nicht, dass dafür Geld fließt.
hawepe hat geschrieben:ich hat geschrieben:Und sie gab es auch bereits mehr als ausreichend in diesem Forum, weshalb ich solche Fragen nicht mehr beantworte.Es gibt reichlich Ausführungen zu dem Thema, bei denen einem der Kopf schwirrt.

hawepe hat geschrieben:...außer bei AbmahnungenDie großen Verlage wissen auch so, wie sie Kontakt aufnehmen. Und auf die Heerscharen von Book-on-Demand-Autoren und Selbst- oder Kleinstverlegern können die Musikfirmen nun einmal sehr gut verzichten, denn sie machen nur viel Arbeit und kosten Geld, ohne ein paar Euro zu bringen.

Aber ob fünf Zeilen aus Pat Benatars "Invincible" in einem Heyne-John Ringo-Taschenbuch so das Riesengeld bringen? Ich glaube fast nicht, dass dafür Geld fließt.
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