Jenselina hat geschrieben:Auch haben wollen...![]()
Können auch bücher ohne ISBN an der Geldverteilung teilnehmen? Wieviel kommt dabei jährlich so rum?
Aber wohl nicht kriegen!
Ich zitiere die BoD-Info: »Als Anspruchsberechtigte der VG WORT gelten alle, die eine öffentlich registrierte Publikation vorgenommen haben – als Indikator hierfür gilt der VG WORT die ISBN.«