Zoso hat geschrieben:das stimmt - soweit ich weiss - nicht. Die VG Wort bezahlt einmalig die 800 € bzw. 400 € als Aufwandsentschädigung.
In den Folgejahren erhalten die Autoren einen Betrag in Abhängigkeit der Ausleihefrequenz ihrer Bücher (Stichprobenmittel der letzten 3 Jahre) sowie eine Pauschale wegen der Vervielfältigung.
Bereich Wissenschaft (Bibliothekstantieme, Reprovergütung):
"Jede meldefähige Veröffentlichung wird mit einem einmaligen Pauschalbetrag vergütet."
Die Höhe der Vergütung wird jedes Jahr neu festgelegt (für 2011/2010 waren es 800/400 Euro, 2009 betrug sie 1200/600 Euro).
Wahrnehmungvertrag nicht erforderlich, Meldung online oder auf Papierformular.
Bereich Belletristik/Kinderbuch/Lyrik/Sachbuch (Bibliothekstantieme, Reprovergütung):
Jährliche Ausschüttung auf Basis einer Auswertung von Ausleihstatistiken in ausgewählten Bibliotheken. Wahrnehmungsvertrag mit VG Wort erforderlich.
[Das eigene Werk muss also schon in vielen Bibliotheken vertreten sein und ausgeliehen werden, um Geld zu sehen. Es gilt auch hier: Der Teufel sch... immer auf den größten Haufen]
Für Autoren, die dort nicht aufscheinen und keine Ausschüttung erhalten haben, wird alle drei Jahre eine Sonderausschüttung durchgeführt (2013, 2016 etc.). Meldungen (Belletristik, Kinder- u. Jugendbücher, Lyrik) dazu ab Herbst 2012 möglich.
karel_karel hat geschrieben:Wo steht es über 100 verkaufte Exemplare?
z.B. hier www.katercom.de/lelivre/downloads/vgwort.pdf