Siehe unter http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html "Kleinzitat".
Grüßle,
Judith
Zitat
Verträge, Rechte und Pflichten: Was man als Autor beachten sollte.
Re:
Siehe unter http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html "Kleinzitat".
Oder auch unter http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Zi ... recht.html, da steht:
Kleinzitate dürfen weiter reichend verwendet werden. Sowohl belletristische Werke als auch mündliche Vorträge sind hier zitierfähig. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.
Grüßle,
Judith
Oder auch unter http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Zi ... recht.html, da steht:
Kleinzitate dürfen weiter reichend verwendet werden. Sowohl belletristische Werke als auch mündliche Vorträge sind hier zitierfähig. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.
Grüßle,
Judith
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