Die Umstellung vom Gesamtkosten- auf das Umsatzkostenverfahren nach IAS/IFRS im Projektcontrolling

Die Umstellung vom Gesamtkosten- auf das Umsatzkostenverfahren nach IAS/IFRS im Projektcontrolling

Nicole Holzapfel

Wirtschaft & Management

Paperback

100 Seiten

ISBN-13: 9783836602075

Verlag: Diplom.de

Erscheinungsdatum: 07.03.2007

Sprache: Deutsch

Farbe: Nein

Bewertung::
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148,00 €

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Inhaltsangabe:Einleitung: 
Aufgrund der zunehmenden Globalisierung gewinnt die internationale Rechnungslegung immer mehr an Bedeutung. So bilanzierten im Jahr 2002 bereits weniger als 25 % von 560 untersuchten und im DAX, MDAX, SMAX und NEMAX gelisteten Gesellschaften nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). Die Verordnung des Europäischen Parlaments vom Juni 2002 führt dazu, dass die Anwendung internationaler Rechnungslegung weiterhin zunimmt. Ab dem Jahre 2005 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Konzernabschlüsse nach den International Reporting Standards (IFRS/IAS) erstellen. In besonderen Ausnahmefällen ist die Frist bis zum Jahr 2007 verlängert. 
Im Zuge der Umstellung von den nationalen Vorschriften des HGBs auf das international anerkannte Normensystem der IAS/IFRS stellt sich neben der Frage der unterschiedlichen Bilanzierung und Bewertung der Vermögens- und Schuldpositionen auch die Frage der Darstellung und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die GuV hat die Aufgabe, dem Jahresabschlussadressaten zu informieren, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, nachhaltig Gewinne zu erzielen und somit seine langfristige Existenz zu garantieren. Die Darstellung der GuV spielt somit eine wichtige Rolle. 
§ 275 HGB Absatz (Abs.) 1 besagt: „Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen.“ Eine Aufstellung nach dem Gesamtkostenverfahren bedeutet eine Gliederung nach Aufwandsarten und eine Aufstellung nach dem Umsatzkostenverfahren bedeutet eine Gliederung nach Funktionsbereichen. Auch nach IAS/IFRS besteht dieses Wahlrecht, jedoch ist jenes Verfahren zu wählen, das verlässlichere und relevantere Informationen bietet. IAS 1.88 besagt: „Ein Unternehmen hat eine Aufwandsgliederung anzugeben, die entweder auf der Art der Aufwendungen oder auf deren Funktion innerhalb des Unternehmens beruht, je nachdem welche Darstellungsweise verlässlichere und relevantere Informationen ermöglicht.“ Dabei wird das UKV als bessere Darstellungsform angesehen, da eine Zuordnung nach Funktionen oft wichtigere Informationen als eine Aufteilung nach Aufwandsarten liefert. 
In Deutschland ist das Gesamtkostenverfahren die gängige Praxis und weit verbreitet. Im internationalen Raum ist das Umsatzkostenverfahren vorherrschend, z. T. auch dadurch, weil das Gesamtkostenverfahren im angelsächsischen Wirtschaftsbereich nicht angewandt wird. Eine Mehrzahl von Unternehmen […]
Nicole Holzapfel

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