Neues Verpackungsgesetz: Was jetzt zu tun ist

Ab dem 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft und wir klären die wichtigsten Fragen zum Thema.

Wir alle haben unseren Anteil an der Umwelt und bestimmen somit auch, welchen „Fußabdruck“ wir hinterlassen. Wenn es um Verpackungen geht, die wir selbst in den Umlauf bringen, dann sind wir auch für die Entsorgung verantwortlich.
Umso wichtiger ist es natürlich, dass die verwendeten Verpackungen möglichst recycelbar und ökologisch sind. Mit dem neuen Verpackungsgesetz wird nun darauf geachtet, dass jeder, der Verpackungsmaterialien neu in Umlauf bringt, auch dafür seinen Beitrag leistet.

Nachfolgendend haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zum neuen Verpackungsgesetz zusammengefasst:


Wann greift das neue Verpackungsgesetz?

Bereits zum 1. Januar 2019 löst das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) die alte Verpackungsverordnung (VepackV) ab.

Was ändert sich?

Jede Person, die Verpackungen gewerbsmäßig erstmals in Umlauf bringt (z. B. als Autor beim Versand von Büchern, Rezensionsexemplaren, Gewinnspielpaketen etc.), ist auch in der Pflicht, für die Entsorgung zu bezahlen.
Wenn Sie also beispielsweise einen Onlineshop haben und Waren versenden, dann betrifft auch Sie das neue Verpackungsgesetz.

Warum gibt es überhaupt ein neues Verpackungsgesetz?

Mit dem neuen Verpackungsgesetz sollen die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt reduziert oder gar vermieden werden. Außerdem soll damit erreicht werden, dass zunehmend ökologische und recycelbare Verpackungen verwendet werden.
Aus diesem Grund gibt es in Zukunft auch ein Verpackungsregister, bei dem jeder nachsehen kann, ob die Verpackungsmaterialien des Versenders auch lizenziert worden sind.
Mit diesem Gesetz wird gewährleistet, dass diejenigen, die Verpackungsmaterialien in Umlauf bringen, auch für die anschließende Entsorgung oder Weiterverwertung ihren Beitrag zahlen.

Welche Verpackungen betrifft dieses Gesetz?

Das neue Gesetz bezieht sich nur auf die eigens verwendeten Versandmaterialien, wie z. B. Schachteln, Kartons oder Umschläge. Im Katalog für Printmedien (PDF-Datei zur Ansicht) gibt es eine Übersicht, welche Verpackungen damit genau gemeint sind.


Was muss ich (als AutorIn oder Verlag) tun?

1. Registrierung im Verpackungsregister
Wenn Sie selbst Autor/ Verlag sind und Verpackungen in Umlauf bringen, dann müssen Sie sich bis Ende des Jahres (31.12.2018) beim Verpackungsregister eintragen lassen. Alles, was Sie dafür benötigen sind Ihre persönlichen Daten und ggf. Ihre Umsatzsteuer-ID oder Ihre Steuernummer.

2. Verpackungen lizenzieren lassen
Entweder Sie nutzen bereits lizenzierte Verpackungen (Überprüfung erfolgt im Verpackungsregister), wie z. B. Kartons von großen Onlinefirmen, und verwenden diese weiter, oder Sie müssen Ihre neu gekauften Verpackungen eigenständig lizenzieren lassen.

Dies können Sie zum Beispiel bei „Grüner Punkt“, bei „Activate by Reclay“ oder interseroh tun.

Der Betrag, den Sie zahlen müssen, richtet sich immer nach der Verpackungsmenge und den verwendeten Materialien. Das bedeutet also: Je weniger Material Sie in Umlauf bringen und je weniger Verpackungen entsorgt werden müssen, desto geringer ist auch der Betrag, den Sie selbst zahlen müssen.

Hinweis zur Nutzung von bereits lizenzierten Verpackungen: 

Laut Verpackungsregister ist es möglich, bereits lizenzierte Verpackungen wiederzuverwenden. Allerdings muss hier, laut Verpackungsregister FAQ, ein Nachweis darüber erbracht werden, dass sich mit dieser Verpackung bereits zuvor am System beteiligt wurde.

In den FAQs des Verpackungsregister steht dazu:

Nur in dem Fall, in dem der Versandhändler (in unserem Fall: AutorIn/ Verlag) einen konkreten Nachweis darüber hat, dass die von ihm genutzte Verpackung bereits an einem System beteiligt wurde, entfällt die Pflicht die Systembeteiligung für die von ihm genutzten Versandverpackungen vorzunehmen.


Was ist mit Büchern, die Kunden oder Leser über BoD bestellen?

Wir sind natürlich auch im Verpackungsregister angemeldet und nutzen lizenzierte Verpackungsmaterialien. Wenn also Kunden Ihr Buch über unseren Onlineshop bestellen, dann übernehmen wir selbstverständlich auch die Kosten für die Verpackungen. Das neue Gesetz betrifft also nur die Personen, die eigenständig Ware verschicken und damit auch neue Verpackungen in Umlauf bringen.

Kommentare

    • Hallo Odine,
      danke für deinen Kommentar.
      Was sich mit dem Gesetz ändert ist, dass man nun auch für die Entsorgung dieser Verpackungungen zahlen muss – unabhängig davon, wo man diese Verpackungen gekauft hat.
      Viele Grüße
      Jessy von BoD

  • Das ist wieder so ein bürokratischer Irrsinn. Die Mindestlizenz für einen Luftpolsterumschlag D4 beträgt 49 € Jetzt kann sich jeder selbst ausrechnen wieviele Bücher man verkaufen muss um allein die Entsorgung zu bezahlen!

    Wenn man nicht grade Bestseller Autor ist, dann kostet die Entsorgung deutlich mehr als das Verpackungsmaterial.

    Fazit: Ich werde meinen Shop zum Jahresende schließen.

    • Hallo Klaus,
      danke für deinen Kommentar.
      Du kannst (zum Beispiel bei Activate) den Lizensrechner nutzen, um zu schauen, wie viel du pro Kilopreis an Verpackungsmaterial zahlen müsstest. Der Kalkulationspreis beinhaltet dann deine gesamten Lizenzierungskosten.
      Wir können verstehen, dass dieses Thema erst einmal für Unmut sorgen mag. Wenn man aber darüber nachdenkt, warum dieses Verpackungsgesetz ins Leben gerufen wurde, dann können wir nachvollziehen, dass etwas getan werden muss: Die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt sollen reduziert oder gar vermieden werden. Das bedeutet auch, dass man Verpackungen von bereits lizenzierten Unternehmen wiederverwenden kann und somit die Kosten für die Systembeteiligungspflicht einspart.
      Viele Grüße
      Jessy von BoD

  • genau das habe ich gemacht und der Mindestpreis ist 49 €. 50 Umschläge kosten 6,80 € und ich verkaufe sicher keine 1000 Bücher direkt über meinen Homepage. Der Löwenanteil geht einfach normal über den Handel oder bei meinen Vernstaltungen. Für die Umschläge von ein paar Büchern 49 € Entsorgungskosten zu bezahlen ist einfach Irrsinn! Da ist wiedermal ein himmelweiter Unterschied zwischen gut gemeint und gut gemacht!

    • Hallo Klaus,
      ich kann leider deine genannten Werte nicht nachvollziehen.
      Es gibt ja auch unterschiedliche Anbieter, bei denen man seine Verpackungen lizenzieren kann. Hier lohnt sich sicher ein Vergleich.
      Bei dem oben genannten Lizensrechner, in meinem ersten Kommentar, komme ich selbst bei 10 Kilo Kunststoff und 100 Kilo Pappe nicht über 40€.
      Viele Grüße
      Jessy von BoD

  • Ich muss ehrlich sagen, so ganz verstehe ich den Sinn des Gesetzes nicht. Wenn jemand NEUE Verpackung in den Umlauf bringt, sollte tatsächlich was zahlen. Damit könnte die Bereitschaft erhöht werden, keinen zusätzlichen Müll zu produzieren und die Verpackung zu recyclen, was unserer Umwelt tatsächlich zu Gute kommen kann. Aber so? Was genau wird sich dadurch bei dem ganzen Verpackungsirrsinn ändern?
    Als Autorin verschicke ich nicht so viel (habe keinen Shop oder ähnliches). Nur ab und zu ein paar Belegexemplare an Menschen, die mich beim Schreiben unterstützt haben, ab und zu ein signiertes Exemplar, einen Gewinnspielgewinn, Manuskripte an Lektorate etc., Weihnachtskarten etc. Für all das verwende ich bereits benutzte Verpackungen.

    • Hallo Olga,
      vielen Dank für deinen Kommentar.
      Wenn du nur bereits lizenzierte Verpackungen von anderen Unternehmen benutzt, dann hast du dadurch auch keine Mehrkosten.
      Es geht tatsächlich nur um Verpackungen, die NEU in Umlauf gebracht werden.
      Viele Grüße
      Jessy von BoD

  • Dann wäre es doch jetzt angebracht, dass Ihr die Bücher bitte nicht mehr einzeln einschweißt! Stellt doch diesen „Maschinenservice“ um oder ab!
    Schöne Adventszeit noch
    Gabriele Hefele

    • Hallo Gabriele,
      vielen Dank für deinen Kommentar.
      Die Folie selbst hat mit dem neuen Verpackungsgesetzt erst einmal nichts zu tun. Wir können aber definitiv verstehen, dass viele gerne auf die Folien verzichten möchten.
      Bislang kommt sie noch zum Einsatz, damit das Buch beim Transport (z. B. in den Bücherkisten) und bei der Lagerung geschützt ist. Ohne diesen (leider aus Plastik bestehenden) Schutz, kann es zu Beschädigungen am Buch kommen.
      Wir sind aber dabei Lösungen zu finden. Unser Ziel ist es zum Beispiel, dass Autoren selbst entscheiden können, ob sie ihre Bücher einschweißen lassen möchten oder nicht.
      Ich wünsche dir auch eine schöne Adventszeit und viele Grüße
      Jessy von BoD

  • Ich bin verwirrt!
    Wenn ich als Autor*In ein Buch verschicke, dann muss ich für den Umschlag zahlen. Aber wenn ich genau das gleiche Buch als Freund*In an ein*en Feund*In verschenke zum Geburtstag oder so, dann plötzlich nicht mehr. Dadurch wird es so undurchsichtig, dass die eh schon kleine Marge, die man bei Autorenexemplaren einmal hatte, komplett eingeschmolzen und einem mal wieder die Beine weggezogen.
    Der Umschlag, der versendet wird, landet doch so oder so in der Tonne, für die der Empfänger schon bezahlt. -.-

    • Hallo Ella,
      ich kann gut nachvollziehen, dass es jetzt zur großen Verwirrung führt. Und ich kann mir gut vorstellen, dass es da bestimmt auch noch einmal Änderungen oder Anpassungen geben wird.
      Derzeit ist es allerdings so, dass sich dieses Gesetz auf Händler und Personen mit Onlineshops bezieht. Dies betrifft dann natürlich auch Autoren, die z. B. über ihre Autorenwebsite die Bücher verkaufen und eigenständig versenden.
      Viele Grüße
      Jessy von BoD

  • Oh je von dieser Verordnung höre bzw. lese ich hier erstmals, davon sind ja dann alle Produkte im Versand betroffen, nicht nur Bücher. Da wird es bestimmt bald witzige, kreative Lösungen geben um das zu umgehen. Für Bücher und andere Produkte könnte man doch eine Art verschließbare Leinenbeutel entwickeln, ab mit dem Produkt in den Beutel (der selbst ist auch ein Produkt), dieser wird verschlossen und außen mit einem Etikett versehen. Der Empfänger kann vom Beutel das Etikett entfernen, den Beutel waschen und weiter nutzen. So hat man doch kein Verpackungsmaterial denn man hat doch zwei Produkte verschickt. ;-)

    • Hallo Martina,
      das ist richtig.
      Wenn man mit seinem Online-Shop Verpackungen in Umlauf bringen, dann muss man sich bis Ende des Jahres (31.12.2018) beim Verpackungsregister eintragen lassen. Auch, wenn man von anderen Unternehmen lizenzierte Verpackungen nutzt.
      Viele Grüße
      Jessy von BoD

    • Hallo Martina,
      ganz genau! Die Registrierung und Anmeldung bei dem Verpackungsregister ist kostenfrei.
      Hier findest du auch nochmal die FAQs auf der Seite des Verpackungsregisters: klick.
      Viele Grüße
      Jessy von BoD

  • Ich bin immer noch etwas verwirrt. Können wir das bitte anhand eines konkreten Beispiels besprechen?

    Angenommen, ich versende in einem gewöhnlichen, handelsüblichen Briefumschlag einen Stapel von 10 Lesezeichen; oder in einer gewöhnlichen, handelsüblichen Luftpolstertasche ein einzelnes Buch.

    Bei beiden Umschlägen würde ich normalerweise davon ausgehen, dass die Lizenzgebühren für die Entsorgung schon vom Hersteller bezahlt (und über den Kaufpreis auf mich übertragen) wurden. Oder müsste ich trotzdem noch einmal Gebühren zahlen?

    • Hallo Markus,
      vielen Dank für deinen Kommentar.
      Was sich mit dem Gesetz ändert ist, dass man nun auch für die Entsorgung dieser (neu in Umlauf gebrachten) Verpackungungen zahlen muss – unabhängig davon, wo man diese Verpackungen gekauft hat.
      Im Katalog für Printmedien (klick) gibt es eine Übersicht, welche Verpackungen damit genau gemeint sind.
      Falls man sich unsicher ist, kann man sich auch direkt per E-Mail an anfrage@verpackungsregister.org wenden.
      Viele Grüße
      Jessy von BoD

  • Hallo.
    Mich irritiert das auch einigermaßen. Ich bin noch „Jungautorin“, also weder etablierte SP, noch mit Verlagsvertrag, sondern werde – wenn’s klappt – vorerst nur in einigen wenigen Anthologien erscheinen.
    Wenn ich dann Exemplare – an denen ich nicht einmal selbst Geld verdiene, da man öfter auch „nur“ Beleg & preislich verbilligte Exemplare bekommt, aber kein anteiliges Honorar – an Leser verschicken will: Muss ich mich trotzdem registrieren?

    lg

    • Hallo Ana,
      vielen Dank für deinen Kommentar.
      Dieses Gesetz gilt für Personen, die zum Beispiel einen Onlineshop betreiben und z. B. als AutorIn beim Versand von Büchern, Rezensionsexemplaren, Gewinnspielpaketen usw.
      In diesem Fall muss man sich beim Verpackungsregister anmelden. Verpackungen lizenzieren muss man aber nur, wenn man neue Verpackungen in Umlauf bringt, die noch nicht von einer anderen Firma lizenziert wurde.
      Das bedeutet also, dass du Verpackungen wiederverwenden kannst und somit keine zusätzlichen Kosten tragen musst.
      Viele Grüße
      Jessy von BoD

    • Hallo Dagmar,
      danke für deinen Kommentar.
      Im Katalog für Printmedien (klick) gibt es eine Übersicht, welche Verpackungen damit genau gemeint sind. Wir können da natürlich auch nur zum Teil eine Auskunft geben. Genauere Informationen gibt es immer direkt auf der Seite vom Verpackungsregister.
      Viele Grüße
      Jessy von BoD

  • Das mit den gebrauchten Verpackungen ist nur bedingt richtig. Man muss als Versender hier den Nachweis erbringen, dass diese Verpackungen ordnungsgemäß lizensiert wurden.
    Und das ist nicht immer möglich. Man müsste sich schriftlich von dem, von dem man die Verpackung erhalten hat, belegen lassen, dass und wie die verwendete Verpackung lizensiert wurde.

    „Nur in dem Fall, in dem der Versandhändler [das ist in unserem Fall der/die Autor/in, TK] einen konkreten Nachweis darüber hat, dass die von ihm genutzte Verpackung bereits an einem System beteiligt wurde, entfällt die Pflicht die Systembeteiligung für die von ihm genutzten Versandverpackungen vorzunehmen.“
    (FAQ Verpackungsregister)

    • Hallo Thomas,
      vielen Dank für deinen Kommentar und die wichtige Information. Ich werde den Punkt in unserem Beitrag noch mit aufnehmen.
      Vermutlich werden wir, nach und nach, noch weitere Hintergrundinformationen bekommen und ergänzen.
      Erst mit der Zeit wird vermutlich allen klar sein, was das neue Verpackungsgesetz mit sich bringt und welche Ausnahmeregelungen gelten. Bisher wissen auch wir nicht auf jede Frage die passende Antwort. Umso wichtiger ist es, dass man sich bei Unsicherheiten immer direkt beim Verpackungsregister informiert (z. B. per E-Mail unter anfrage@verpackungsregister.org).
      Viele Grüße
      Jessy von BoD

    • Hallo Helen,
      die Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht betrifft ggf. auch die österreichischen Gewerbstätigen, die verpackte Ware – und somit auch Verpackungen – in Deutschland erstmals in den Verkehr bringen.
      Unter der E-Mail anfrage@verpackungsregister.org kann man sich, bei Unsicherheiten, direkt noch einmal persönlich informieren.
      Viele Grüße
      Jessy von BoD

  • Ich würde erst einmal nicht in Panik verfallen und die Bedingungen, wann man sich in dieses Register eintragen muss, genau lesen! Für die meisten Autoren wird das Schreiben nach wie vor ein Hobby sein! In diesem Fall ist es nicht erforderlich, sich einzutragen. Außerdem kann man ja für Bestellungen über die eigene Homepage einen Link auf BoD oder Amazon setzen. Da spart man sich auch noch die Arbeit mit dem Verschicken.

  • Und verzichtet damit auf einen Gutteil der Tantiemen. Jetzt geht die Rechnerei los. Und was ist mit Büchern, die ich meinen Kunden auf anderem Wege verspreche, z.B. über Startnext? Die muss ich selbst abschicken, wenn ich nicht mein eigenes Buch im Shop kaufen will. Gibt es schon eine Petition gegen dieses Gesetz? Falls nicht, mag sich da jemand drum kümmern, der weiß, wo man diese am besten hinschicken kann?

  • Nur zur Ergänzung zu meinem Post vom 12. 12.: Man spart auch das Porto und die Verpackung!
    Und dass hier kein falscher Eindruck entsteht: Ich beteilige mich schon seit Inkrafttreten der ersten Verpackungsordnung (2009) an der Entsorgung über die Fa. Zentek. Es geht ja offensichtlich darum, alle Versender einzubinden und das zu kontrollieren. Da hilft auch keine Petition!
    Trotzdem gilt alles nur für gewerbliche Versender und nicht für private. Daher sollte jeder prüfen, wie er steuerlich mit seiner Schreiberei eingeordnet wird – denn danach scheint es mir zu gehen. Macht jemand Verluste geltend (z.B. wegen aufwändiger Recherche) fällt er natürlich darunter. Wird das nur als Hobby betrachtet s.o.
    Deshalb noch einmal: Nicht in Panik verfallen und die Bedingungen ganz genau lesen!

  • Hallo Jessica Halermöller,
    dem Einwand von Gabriele vom 29.11. – über die einzeln eingeschweißten Exemplare – möchte ich aufgreifen.
    Auch die Antwort von Jessy: „Bislang kommt sie noch zum Einsatz, damit das Buch beim Transport (z. B. in den Bücherkisten) und bei der Lagerung geschützt ist. Ohne diesen (leider aus Plastik bestehenden) Schutz, kann es zu Beschädigungen am Buch kommen. Wir sind aber dabei Lösungen zu finden.
    Unser Ziel ist es zum Beispiel, dass Autoren selbst entscheiden können, ob sie ihre Bücher einschweißen lassen möchten oder nicht.“

    Was muss ich als Autor tun? Ich möchte, dass meine Bücher nicht mehr (!) eingeschweißt werden. Zumindest erst einmal, wenn ich Eigenexemplare an meine Adresse bestelle. Ich möchte den Plastikmüll schon lange vermeiden. Aber noch wichtiger ist, dass ich als sehr lästig empfinde, wenn ich bei Lesungen und dem Signieren danach, das Plastik kompliziert entfernen muss.

    Also: Bitte in Zukunft die Bücher ohne Plastik an mich verschicken.
    Buchhandlungen werden wohl in Zukunft auch auf diesen „Schutzumschlag“ verzichten, wenn sie vor die Frage gestellt werden – mit oder ohne Plastik.

    Mit freundlichen Wintergrüßen
    Friedrich W. Zimmermann

    • Hallo Friedrich,
      vielen Dank für deinen Kommentar.
      Wie bereits unter dem Kommentar von Gabriele erwähnt, sind wir in der Planung, was die Möglichkeiten des (plastikfreien) Versands angeht.
      Sobald wir eine Lösung haben und die AutorInnen auswählen können, ob ihr Buch eingeschweißt verschickt wird, werden wir darüber natürlich auf dem Blog und unseren Social Media Kanälen informieren.
      Viele Grüße
      Jessy von BoD

  • Der Irrsinn dabei ist ja, dass jeder Händler z.B: bei ebay hunderte von Versandtaschen unlizensiert verkaufen darf . . . . Er muss aber eine lizensierte Verpackung für die unlizenzierten Versandtaschen verwenden! Deutschland Deine Bürokraten!

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