Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www.bod.de, my.bod.de, buchshop.bod.de, blog.bod.de und bookreview.bod.de, im Folgenden „Websites“ genannt. Sie beschreibt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit dieser Websites gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen.

Stand der Erklärung: 12.03.2026
 

1. Diensteanbieter nach § 1 Abs. 4 Ziffer 5 DDG:

Books on Demand GmbH
 

2. Einleitung

Wir, der Diensteanbieter, verpflichten uns, die digitale Barrierefreiheit der Websites sowie der damit verbundenen Systeme zu gewährleisten. Diese Erklärung beschreibt unsere Maßnahmen zur Einhaltung der nationalen Gesetze und internationalen Standards zur Barrierefreiheit im Internet.
 

3. Beschreibung der Dienstleistung

Bei den Websites handelt es sich um eine Content-Website, eine Self-Publishing Webanwendung, einen Onlineshop, einen Blog und ein Portal zur Bestellung von Rezensionsexemplaren. Über diese können Informationen zu unseren Produkten und Dienstleistungen bezogen und selbige beauftragt werden sowie Bücher und E-Books erworben werden.
 

4. Rechtliche Grundlage

Für Online-Dienste, die sich an Verbraucher*innen richten (E-Commerce), gelten in Deutschland seit dem 28. Juni 2025 die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Die Veröffentlichung von Informationen zur Barrierefreiheit erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 BFSG. Maßgeblich für die Bewertung der digitalen Barrierefreiheit sind insbesondere die „Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und -Dienstleistungen im Rahmen der Informations- und Kommunikationstechnik“ (Norm EN 301 549) sowie die „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“ (Web Content Accessibility Guidelines oder WCAG in der Version 2.1) auf der Konformitätsstufe AA.
 

5. Stand der Barrierefreiheit

Zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Websites wurden unter anderem folgende technische und gestalterische Maßnahmen umgesetzt:

  • Sicherstellung einer sinnvollen semantischen Struktur
  • Gewährleistung ausreichend hoher Farbkontraste zur besseren Lesbarkeit
  • Bereitstellung von Textalternativen für sinntragende Bilder
  • Möglichkeit zur Vergrößerung von Texten
  • Tastatur- und Screenreader-fähige Navigation und Bedienung
  • Möglichkeit zum Pausieren oder Anhalten automatisch bewegter Inhalte
  • Bereitstellung barrierefreier Formulare und Bedienelemente

Die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen erfolgt im Rahmen einer kontinuierlichen Selbstbewertung während Entwicklung, Programmierung und Aktualisierung der Websites. Dabei kommen anerkannte Prüfwerkzeuge und Hilfsmittel zum Einsatz, wie zum Beispiel ein Bildschirmvorleser (Screenreader für den Nicht-visuellen Desktop-Zugriff oder NVDA). Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen zur fortlaufenden Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt, darunter:

  • Ergänzung aussagekräftiger Alternativtexte für Bilder und grafische Elemente
  • bei Links und Elementen der Benutzeroberfläche: Optimierung von Linktexten, erleichterte Nutzung von Vorleseprogrammen (sogenannten Accessible Rich Internet Applications oder ARIA-Labels) und interaktiven Elementen zur besseren Orientierung und Verständlichkeit.


6. Kompatibilität und technische Voraussetzungen

Die Websites sind mit aktuellen Versionen gängiger Desktop- und Mobil-Browser (z. B. Firefox, Chrome, Safari, Edge) kompatibel. Für eine optimale Nutzung wird empfohlen, jeweils aktuelle Browserversionen sowie unterstützende Technologien zu verwenden.
 

7. Feedback und Kontakt

Hinweise auf bestehende Barrieren können Sie uns per E-Mail an accessibility(at)bod(dot)de übermitteln. Für eine zielgerichtete Prüfung sind Angaben zur betroffenen Seite im Netz (Angabe der URL), zum von Ihnen verwendeten Gerät, und Betriebssystem, zu Ihrem Browser sowie gegebenenfalls von Ihnen eingesetzten

unterstützenden Technologien hilfreich. Eingehende Hinweise werden geprüft und fließen in die weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ein. Wir bemühen uns, zeitnah zu antworten.
 

8. Durchsetzungsverfahren nach BFSG

Sofern Hinweise zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet werden, besteht die Möglichkeit, sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde zu wenden (an die gemeinsame Stelle der Bundesländer für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen).

Zuständige Marktüberwachungsbehörde:

Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6, 39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt(at)mlbf-barrierefreiheit(dot)de

Weitere Informationen zum Beschwerde- und Prüfverfahren sind bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit verfügbar.

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